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Erste Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaften

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Philosophische Fakultät IV

Erste Änderung

der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang

Erziehungswissenschaften

(AMB Nr. 25/2003)

Herausgeber: Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 34/2013

Satz und Vertrieb: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 22. Jahrgang/15. August 2013

Amtliches Mitteilungsblatt

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 34/2013

3

Erste Änderung der Studienordnung

für den Masterstudiengang „Erziehungswissenschaf- ten“ (AMB Nr. 25/2003)

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mittei- lungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr.

16/2011) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät IV am 3. Juli 2013 erste Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Erzie- hungswissenschaften (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 25/2003) erlassen*:

§ 1

(1) In § 15 wird das Modul 14 „Bildungscontrolling und systematischer Kompetenzaufbau in der beruf- lichen Bildung“ durch das Modul „Hochschule als Einrichtung des lebenslangen Lernens“ (Anlage 1) ersetzt.

(2) Im Anhang II wird das Modul 14 wie folgt dar- gestellt:

Modul 14: Hochschule als Einrichtung des lebens- langen Lernens

Lehrver- anstal- tungen

SWS STP Inhalt

Haupt- seminar

2 5 Hochschule und le- benslanges Lernen im internationalen Ver- gleich

Haupt- seminar

2 5 Hochschule und le- benslanges Lernen in Deutschland

Haupt- seminar

2 5 Vorbereitung und

Durchführung eigener wissenschaftlicher Arbeiten

gesamt 6 15

§ 2 Übergangsregelung

Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft- Tretens dieser Ordnung das Modul 14 in der Fas- sung der Studienordnung vom 30. September 2003 (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 25/2003) absolviert oder begonnen haben, schließen ihr Studium ge- mäß Studienordnung vom 30. September 2003 (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 25/2003) ab.

§ 3 In-Kraft-Treten

Die erste Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaften (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin Nr. 25/2003) tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mittei- lungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

__________________

* Die Universitätsleitung hat die erste Änderung der Studienordnung am 12. August 2013 bestätigt.

(4)

Modul 14: Hochschule als Einrichtung des lebenslangen Lernens Studienpunkte: 15 Lern- und Qualifikationsziele: Zum Abschluss dieses Moduls sollen die Studierenden über vertiefte Kenntnisse und Kompetenzen zur Analyse und Reflexion der veränderten Aufgaben der Hochschule im Bereich des lebens- langen Lernens sowie über analytische Fähigkeiten zur Durchführung selbständiger Untersuchungen in diesem Themenfeld verfügen. Sie sollen nicht nur die aktuellen Entwicklungen (Angebote, Bedarf, Nachfrage und Be- teiligung) kennen und theoretisch einordnen, sondern auch praktische Kompetenzen zur Gestaltung und Beur- teilung neuer Studienformate und der dafür erforderlichen Lehr- und Lernformen und Beratungsangebote er- werben.

Voraussetzungen für die Teilnahme am Modul:

Lehr- und Lernformen Präsenz-

SWS Anzahl der STP / Arbeits-

leistung Lernziele, Themen, Inhalte Hauptseminar HS 1

Hochschule und lebenslanges Lernen im internationalen Vergleich

2 SWS 5 STP

30 Stunden Anwesenheit, 50 Stunden Vorbereitung inkl. Prüfungsvorbereitung sowie 70 Stunden für Ei- genarbeit/Erstellung des Lehrveranstaltungsnach- weises (Referat ca. 20 Minuten wahlweise in HS 1 oder HS 2)

Internationale Konzepte lebenslangen Lernens; internationaler Vergleich von Hochschulsystemen hinsichtlich weiterbildender Angebote und ihrer Organisation; international verglei- chende Untersuchungen über Weiter- bildung an Hochschulen; lebenslan- ges Lernen in der europäischen Bil- dungspolitik

Hauptseminar HS 2

Hochschule und lebenslanges Lernen in Deutschland

2 SWS 5 STP

30 Stunden Anwesenheit;

50 Stunden Vorbereitung inkl. Prüfungsvorbereitung sowie 70 Stunden für Ei- genarbeit/Erstellung des Lehrveranstaltungsnach- weises (Referat ca. 20 Minuten wahlweise in HS 1 oder HS 2)

Weiterbildungsmarkt in Deutschland;

wissenschaftliche Weiterbildung;

neue Formen des Hochschulzugangs;

nicht-traditionelle Studierende; neue Verfahren der Anrechnung beruflicher Kompetenzen; neue Studienformate (berufsbegleitendes Studium, Blen- ded learning, online-basiertes Studi- um usw.)

Hauptseminar HS 3 Vorbereitung und Durchfüh- rung eigener wissenschaftli- cher Arbeiten

2 SWS 5 STP

30 Stunden Anwesenheit, 30 Stunden Vorbereitung, 90 Stunden Eigenar- beit/Erstellung eines Un- tersuchungskonzeptes

Entwicklung einer selbständigen Fragestellung und eines Untersu- chungskonzeptes; Durchführung und Ergebnisdarstellung; Methodenrefle- xion und Ergebnisbewertung; verfüg- bare Datenquellen

Modulabschlussprüfung

(MAP) Mündliche Prüfung 30

Minuten oder Klausur 90 Minuten (gem. § 12 Abs. 4 Prüfungsordnung)

Dauer des Moduls 1 Semester

Beginn des Moduls WS

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Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 34/2013

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Erste Änderung der Prüfungsordnung

für den Masterstudiengang „Erziehungswissenschaf- ten“ (AMB Nr. 25/2003)

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mittei- lungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr.

16/2011) hat der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät IV am 3. Juli 2013 die erste Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Erzie- hungswissenschaften (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 25/2003) erlassen*:

§ 1

In § 7 Absatz 4 wird der Unterpunkt „Bildungscont- rolling und systematischer Kompetenzaufbau in der beruflichen Bildung“ durch „Hochschule als Einrich- tung des lebenslangen Lernens“ ersetzt.

§ 2 Übergangsregelung

Studierende, die zum Zeitpunkt des In-Kraft- Tretens dieser Ordnung das Modul 14 in der Fas- sung der Prüfungsordnung vom 30. September 2003 (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 25/2003) absolviert oder begonnen haben, schließen ihr Studium gemäß Prüfungsordnung vom 30. Sep- tember 2003 (Amtliches Mitteilungsblatt Nr.

25/2003) ab.

§ 3 In-Kraft-Treten

Die erste Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaften (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin Nr. 25/2003) tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mittei- lungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

____________________

* Die Universitätsleitung hat die erste Änderung der Prüfungsordnung am 12. August 2013 bestätigt.

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