• Keine Ergebnisse gefunden

Erste Änderung der Studien- und Prüfungsordnung

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Erste Änderung der Studien- und Prüfungsordnung"

Copied!
5
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

       

Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät

Erste Änderung der

Studien- und Prüfungsordnung

für den Masterstudiengang Chemie

(AMB Nr. 43/2009)

Herausgeber:  Der Präsident der Humboldt-Universität zu Berlin

Unter den Linden 6, 10099 Berlin Nr. 24/2014

Satz und Vertrieb: Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 23. Jahrgang/22. Mai 2014

   

Amtliches Mitteilungsblatt

 

(2)
(3)

Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 24/2014

3

Erste Änderung der Studienordnung

für den Masterstudiengang Chemie (AMB Nr. 43/2009)

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Hum- boldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24. Ok- tober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fakultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät I am 20. November 2013 die erste Änderung der Stu- dienordnung für den Masterstudiengang Chemie (Amtli- ches Mitteilungsblatt der HU Nr. 43/2009) erlassen*.

§ 1

In § 6 wird der Absatz 2 ersetzt durch:

(2) Im Rahmen der Wahlpflichtmodule müssen 27 Stu- dienpunkte, davon 6 SP aus einem Kernmodul, erbracht werden. 11 SP (Vertiefungsmodule) - Module aus dem Bachelorstudiengang Chemie zählen nicht - entspringen dem Modulangebot des Instituts für Chemie, wobei 6 Studienpunkte nicht zu der Fachrichtung der Masterar- beit gehören dürfen. Maximal 10 SP (Individuelle Modu- le) können aus dem Modulangebot der Humboldt- Universität zu Berlin erworben werden. Die Leistungen aus dem Kernmodul müssen benotet sein. Von den 21 Studienpunkten aus den Vertiefungsmodulen und den Individuellen Modulen müssen 12 SP durch benotete Leistungen erbracht werden.

Die Universitätsleitung hat die erste Änderung der Studienordnung am 19. Mai 2014 bestätigt.

§ 2 In-Kraft-Treten

Die erste Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Chemie (Amtliches Mitteilungs- blatt der HU Nr. 43/2009) tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

(4)

Erste Änderung der Prüfungsordnung

für den Masterstudiengang Chemie (AMB Nr. 43/2009)

Gemäß § 17 Abs. 1 Ziffer 3 der Verfassung der Hum- boldt-Universität zu Berlin in der Fassung vom 24.

Oktober 2013 (Amtliches Mitteilungsblatt der Hum- boldt-Universität zu Berlin Nr. 47/2013) hat der Fa- kultätsrat der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät I am 20. November 2013 die erste Änderung der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Chemie (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin Nr. 43/2009) erlassen.*

§ 1

In ‚Anlage 1: Übersicht über Modulabschlussprüfun- gen im Fach Chemie‘ wird der Erläuterungstext unter

‚Wahlpflichtmodule‘ ersetzt durch:

„Es sind 27 Studienpunkte zu erbringen. Aus dem Lehrangebot im Wahlpflichtfach sind 6 SP im Kernbe- reich, 11 SP im Vertiefungsbereich (6 SP außerhalb der Fachrichtung der Masterarbeit) und 10 SP im In- dividuellen Bereich zu erwerben.“

*Die Universitätsleitung hat die erste Änderung der Prüfungsordnung am 19. Mai 2014 bestätigt.

§ 2 In-Kraft-Treten

Die erste Änderung der Prüfungsordnung für den Master- studiengang Chemie (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 43/2009) tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

(5)

Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 24/2014

5

Anlage 1: Übersicht über Modulabschlussprüfungen im Fach Chemie

Modul SP Form und Umfang der Modulabschlussprüfung

Pflichtmodule

CA1 Festkörperchemie und Heterogene Katalyse

5 Schriftliche (90 min.) oder mündliche (45 min.) Prüfung

CA2 Hauptgruppenchemie, Bioanorganische Chemie und Homogene Katalyse

9 Schriftliche (120 min.) oder mündliche (60 min.) Prüfung

CP1 Physikalische und Theoretische Chemie für Fortgeschrittene

11 2 schriftliche (je 90 min.) oder mündliche (je 45 min.) Prüfungen

unbenoteter Praktikumsabschluss CAU1 Analytische Chemie und Umweltchemie

für Fortgeschrittene

11 2 schriftliche (je 90 min.) oder mündliche (je 45 min.) Prüfungen

unbenoteter Praktikumsabschluss

CO1 Fortgeschrittene Organische Chemie 12 3 schriftliche (je 90 min.) oder mündliche (je 60 min.) Prüfungen

FB Forschungsbeleg 15 Testierte Praktikumsbewertung

MA Masterarbeit 30 Schriftliche Bewertung der Arbeit durch 2 Gutach- ten und mündliche Verteidigung

Gewichtung: Masterarbeit : Verteidigung = 3:1

Wahlpflichtmodule

Es sind 27 Studienpunkte zu erbringen. Aus dem Lehrangebot im Wahlpflichtfach sind 6 SP im Kernbereich, 11 SP im Vertiefungsbereich (6 SP außerhalb der Fachrichtung der Masterarbeit) und 10 SP im Individuellen Bereich zu erwerben.

Module im Wahlpflichtfach im Kernbereich (eines der Module muss belegt werden)

WTC Computational Chemistry 6 Schriftl. (90 min.) oder mündl. (45 min.) Prüfung WAC Anorganische Materialien 6 Schriftl. (90 min.) oder mündl. (45 min.) Prüfung WBC Biochemie der Zellkommunikation 6 Schriftl. (90 min.) oder mündl. (45 min.) Prüfung WAU Analytik für Fortgeschrittene 6 Schriftl. (90 min.) oder mündl. (45 min.) Prüfung

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Die Erste Änderung der Studienordnung für den Diplomstudiengang Evangelische Theologie sowie für den Studiengang Evangelische Theologie (Erste theo- logische Prüfung vor

Die erste Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Erziehungswissenschaften (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin Nr. 25/2003) tritt am Tage

Die Erste Änderung der Studienordnung für den Masterstudiengang Philosophie (Amtliches Mittei- lungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. 54/2007) tritt am Tage nach

Die Erste Änderung der Studienordnung für den Mas- terstudiengang Bibliotheks- und Informationswissen- schaft (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt- Universität zu Berlin

- Die Studierenden erwerben vertiefendes und anwendungsorientiertes Wissen auf zwei der fünf Vertie- fungsgebiete Statistische Inferenz, Ökonometrie, Quantitative Methoden

Die Änderung der Studienordnung (Amtliches Mit- teilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin 79/2007 vom 10. Oktober 2007) tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im

Arbeitsleistungen Teilnahme an den Lehrveranstaltungen (LV), regelmäßige Vor- und Nachbereitung der LV, schriftliche Übungsaufgaben für den mathematischen Teil, schriftliche

Die Änderung der Studienordnung (Amtliches Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin Nr. September 2009) tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtlichen