Übersicht der Leistungen im Rahmen Früherkennung auf Zervixkarzinom ab 1. Januar 2020
GOP Beschreibung Punkte* Abrechnungsbestimmungen Fachgruppen / Weitere Ab-
rechnungsvoraussetzungen 01760 Untersuchung zur Früherken-
nung von Krebserkrankungen bei der Frau gemäß Abschnitt B.
II. §§ 6 und 8 der Krebsfrüher- kennungs-Richtlinie(KFE-RL) Klinische Untersuchung ohne Ent- nahme von Untersuchungsmaterial von Portio und Zervixkanal
159 Punkte Ab 20 Jahren: Einmal im Kalenderjahr
Im Kalenderjahr nicht neben der Untersuchung mit Ab- strich im Primärscreening nach GOP 01761 berech- nungsfähig.
Im Quartal der Berechnung und im Folgequartal nicht neben der Beratung zu Früherkennungsuntersuchun- gen gemäß der Chroniker-Richtlinie nach GOP 01735 berechnungsfähig.
Gynäkologen
Hausärzte, wenn sie eine mindestens einjährige Weiterbildung im Gebiet Frauenheilkunde und Ge- burtshilfe nachweisen können oder wenn entspre- chende Leistungen bereits vor dem 31.12.2002 durch- geführt und abgerechnet wurden.
01761 Untersuchung zur Früherken- nung des Zervixkarzinoms gemäß Teil III. C. § 6 der
Richtlinie für organisierte Krebs- früherkennungsprogramme (oKFE-RL)
Primärscreening mit Abstrichent- nahme
215 Punkte Ab 20 Jahren bis 34 Jahren: Einmal im Kalenderjahr
Ab 35 Jahren: Im Abstand von drei Kalenderjahren
Im Kalenderjahr nicht neben der klinischen Untersu- chung gemäß KFE-RL nach GOP 01760 berech- nungsfähig.
Im Quartal der Berechnung und im Folgequartal nicht neben der Beratung zu Früherkennungsuntersuchun- gen nach der Chroniker-Richtlinie nach GOP 01735 berechnungsfähig.
Am Behandlungstag nicht neben der Abklärungsdiag- nostik nach GOP 01764 berechnungsfähig.
Im Arzt-Patienten-Kontakt nicht neben der Entnahme von der Portio-Oberfläche im Rahmen der Empfäng- nisregelung nach GOP 01825 berechnungsfähig.
01764 Abklärungsdiagnostik gemäß Teil III. C. § 7 der oKFE-RL Abklärungsdiagnostik und Abstri- chentnahme
93 Punkte Am Behandlungstag nicht neben der Untersuchung nach der GOP 01761 berechnungsfähig.
Im Arzt-Patienten-Kontakt nicht neben der Entnahme von der Portio-Oberfläche im Rahmen der Empfäng- nisregelung nach GOP 01825 berechnungsfähig.
01765 Abklärungskolposkopie gemäß Teil III. C. §§ 7 und 8 der oKFE- RL
Abklärungskolposkopie zur Abklä- rung auffälliger Befunde
728 Punkte Gynäkologen
KV-Genehmigung nach der QS-Vereinbarung Abklä- rungskolposkopie gemäß
§ 135 Abs. 2 SGB V notwendig.
Zytologische Untersuchung und HPV-Test im Rahmen des Primärscreenings 01762 Zytologische Untersuchung
gemäß Teil III. C. § 6 der oKFE- RL
81 Punkte Ab 20 Jahren bis 34 Jahren: Einmal im Kalenderjahr
Ab 35 Jahren: Im Abstand von drei Kalenderjahren
Dünnschichtverfahren ist fakultativer Leistungsinhalt (Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes).
Kosten für Objektträger/Fixierlösung für konventio- nelle Zytologie oder Probengefäß/Fixierlösung für Dünnschichtverfahren jeweils einschl. Abstrichbesteck (Bürste und Spatel) sind beinhaltet.
Am Behandlungstag nicht neben der zytologischen Untersuchung i. R. der Abklärungsdiagnostik nach GOP 01766 berechnungsfähig.
Für Material, das für Untersuchungen nach der oKFE- RL gewonnen wurde, sind die Leistungen der Ab- schnitte 32.3.8 bis 32.3.12 und pathologische Leistungen des Kapitels 19 nicht berechnungsfähig.
Im Behandlungsfall nicht neben der zytologischen Untersuchung i. R. der Empfängnisregelung nach GOP 01826 berechnungsfähig.
Gynäkologen
Pathologen
KV-Genehmigung nach der QS-Vereinbarung Zervix-Zy- tologie
gemäß § 135 Abs. 2 SGB V notwendig.
01763 Nachweis von Humanen
Papillom-Viren gemäß Teil III. C.
§ 6 der oKFE-RL
153 Punkte Ab 35 Jahren: Im Abstand von drei Kalenderjahren
Kosten für Probengefäß/Fixierlösung sowie das Ab- strichbesteck (Bürste und Spatel) sind beinhaltet.
Am Behandlungstag nicht neben dem HPV-Nachweis im Rahmen der Abklärungsdiagnostik nach GOP 01767 und dem kurativen HPV-Nachweis nach GOP 32819 berechnungsfähig.
Für Material, das für Untersuchungen nach der oKFE- RL gewonnen wurde, sind die Leistungen der Ab- schnitte 32.3.8 bis 32.3.12 des Speziallabors und pa- thologische Leistungen des Kapitels 19 nicht berechnungsfähig.
Gynäkologen
Laborärzte
Pathologen
Die Berechnung setzt voraus:
Eine KV-Genehmigung nach der QS-Vereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V
und
Die Anwendung eines Tests, für den die Erfüllung der Kriterien gemäß Teil III.
D. § 8 Abs. 3 der oKFE-RL nachgewiesen ist.
Zytologische Untersuchung, HPV-Test und Histologie im Rahmen der Abklärungsdiagnostik 01766 Zytologische Untersuchung
gemäß Teil III. C. § 7 der oKFE- RL
288 Punkte Dünnschichtverfahren ist fakultativer Leistungsinhalt (Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebotes).
Kosten für Objektträger/Fixierlösung für konventio- nelle Zytologie oder Probengefäß/Fixierlösung für Dünnschichtverfahren jeweils einschl. Abstrichbesteck (Bürste und Spatel) sind beinhaltet.
Am Behandlungstag nicht neben der zytologischen Untersuchung i. R. des Primärscreenings nach der GOP 01762 berechnungsfähig.
Für Material, das für Untersuchungen nach der oKFE- RL gewonnen wurde, sind die Leistungen der Ab- schnitte 32.3.8 bis 32.3.12 des Speziallabors und pa- thologische Leistungen des Kapitels 19 nicht berechnungsfähig.
Im Behandlungsfall nicht neben der zytologischen Untersuchung i. R. der Empfängnisregelung nach GOP 01826 berechnungsfähig.
Gynäkologen
Pathologen
KV-Genehmigung nach der QS-Vereinbarung Zervix-Zy- tologie
gemäß § 135 Abs. 2 SGB V notwendig.
01767 Nachweis von Humanen
Papillom-Viren gemäß Teil III. C.
§ 7 der oKFE-RL
153 Punkte Kosten für Probengefäß/Fixierlösung sowie das Ab- strichbesteck (Bürste und Spatel) sind beinhaltet.
Am Behandlungstag nicht neben dem HPV-Nachweis im Rahmen des Primärscreenings nach GOP 01763 und dem kurativen HPV-Nachweis nach GOP 32819 berechnungsfähig.
Für Material, das für Untersuchungen nach der oKFE- RL gewonnen wurde, sind die Leistungen der Ab- schnitte 32.3.8 bis 32.3.12 und pathologische Leistungen des Kapitels 19 berechnungsfähig.
Gynäkologen
Laborärzte
Pathologen
Die Berechnung setzt voraus:
Eine KV-Genehmigung nach der QS-Vereinbarung Spezial-Labor gemäß § 135 Abs. 2 SGB V
und
Die Anwendung eines Tests, für den die Erfüllung der Kriterien gemäß Teil III.
D. § 8 Abs. 3 der oKFE-RL nachgewiesen ist.
01768 Histologie bei Abklärungskolpo- skopie gemäß Teil III. C. § 7 der oKFE-RL
248 Punkte Je Material berechnungsfähig.
In derselben Sitzung bei demselben Material nicht neben der histologischen oder zytologischen
Untersuchung nach GOP 19310 und den immunhisto- chemischen Untersuchungen nach den GOPen 19320 bis 19322 berechnungsfähig.
Pathologen
keine KV-Genehmigung er- forderlich
01769 Zuschlag zu den GOPen 01763 und 01767 zur HPV-Genotypisie- rung
153 Punkte Kann auch dann abgerechnet werden, wenn der Nachweis und die Genotypisierung in demselben Un- tersuchungsgang durchgeführt werden
siehe GOPen 01763 und 01767
* Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem aktuell gültigen Punktwert. Die aktuell gültige Bewertung finden Sie im „B€GO-Informationssystem“ im Mitglieder- portal „Meine KVB“.
Weitere Informationen unter:
www.kvb.de in der Rubrik Praxis - Qualität - Qualitätssicherung - „Z“ - Zervixkarzinomen (Programm zur Früherkennung)
KBV-Praxisnachrichten vom 19.12.2019 - https://www.kbv.de/html/1150_43629.php
KBV-Themenseite „Früherkennung Gebärmutterhalskrebs“ - https://www.kbv.de/html/43282.php
Beschluss des Bewertungsausschuss aus seiner 455. Sitzung vom 11. Dezember 2019 - www.institut-ba.de in der Rubrik Bewertungsausschuss - Be- schlüsse
Beschlüsse des Bewertungsausschuss aus der 477. Sitzung, 474. Sitzung, 534 Sitzung (schriftliche Beschlussfassungen) - www.institut-ba.de in der Rubrik Bewertungsausschuss - Beschlüsse
Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) und Krebsfrüherkennungs-Richtlinie (KFE-RL) des Gemeinsamen Bundesaus- schuss (G-BA) - www.g-ba.de in der Rubrik Richtlinien. Die Kenntnis dieser Richtlinien stellt die Voraussetzung zur regelkonformen Umsetzung dar.
Stand 1. Januar 2022