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Antwort des nds. Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag

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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache

18/502

1 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung

mit Antwort der Landesregierung

Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Christian Meyer, Anja Piel, Dragos Pancescu und Helge Limburg (GRÜNE)

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung

Staatlich geförderte Rückkehr nach Syrien

Anfrage der Abgeordneten Belit Onay, Christian Meyer, Anja Piel, Dragos Pancescu und Helge Limburg (GRÜNE), eingegangen am 13.02.2018 - Drs. 18/322

an die Staatskanzlei übersandt am 20.02.2018

Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport namens der Landesregierung vom 14.03.2018,

gezeichnet Boris Pistorius

Vorbemerkung der Abgeordneten

Laut einem Bericht im Tagesspiegel vom 6. Dezember 2017 hat das niedersächsische Innenminis- terium mitgeteilt, dass zwischen dem 1. Januar und 4. Dezember aus Niedersachsen 54 Menschen freiwillig nach Syrien ausgereist seien. Dabei seien sie den Angaben zufolge unterstützt worden mit

„Beratungsangeboten, Individualhilfen des Landes oder mit kommunalen Fördermitteln“. Aus Bun- desregierungskreisen habe es geheißen, grundsätzlich sei es Aufgabe der Internationalen Organi- sation für Migration (IOM), die freiwillige Rückkehr zu organisieren. Weil die IOM aber wegen der prekären Sicherheitslage in Syrien eine Mithilfe ablehne, hätten einige Bundesländer selbst die Ini- tiative ergriffen. Das niedersächsische Innenministerium habe erklärt, der Bund beteilige sich zur Hälfte an den Rückkehrkosten.

1. Wie viele Menschen sind jeweils in den einzelnen Monaten des Jahres 2017 sowie im Januar 2018 freiwillig nach Syrien ausgereist (bitte nach Kindern, Jugendlichen, Er- wachsenen und jeweils auch nach Geschlecht aufschlüsseln)?

Im Jahr 2017 sind insgesamt 69 Personen nach Syrien ausgereist. Im Januar 2018 waren keine freiwilligen Ausreisen nach Syrien zu verzeichnen. Die Aufschlüsselung nach Monaten, Geschlecht und Alter ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.

Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

Gesamt 69 11 1 9 7 23 2 15 1

davon männlich 5 7 6 12 1 6 1

davon weiblich 6 1 2 1 11 1 9

Alter 0-12 4 9 1

m 3 5

w 1 4 1

Alter 13-18 3 1 1 5 1

m 2 1 1 1

w 1 1 4

Alter 19-30 5 1 2 1

m 2 1 1

w 3 1 1

Alter 31-45 2 3 10 3

m 1 2 5 2

w 1 1 5 1

Alter 46-60 3 1 3 2 1 5

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Niedersächsischer Landtag – 18. Wahlperiode Drucksache 18/502

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Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember

m 1 3 2 1 3

w 2 1 2

Alter über 60 2

m 1

w 1

2. Ist ausgeschlossen, dass es sich dabei um Personen handelt, deren Ausreise zur Teil- nahme an Kampfhandlungen dient (bitte begründen)?

Vor einer freiwilligen Ausreise nach Syrien wird von der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI), die für Niedersachsen die geförderten freiwilligen Ausreisen nach Syrien koordiniert, Kon- takt mit der zuständigen Ausländerbehörde aufgenommen um abzuklären, ob dort relevante Infor- mationen der Sicherheitsbehörden vorliegen. Eine weitere Überprüfung erfolgt am Flughafen durch die Bundespolizei. Dabei sind keine Hinweise bekannt geworden, dass die in der Antwort zur Fra- ge 1 genannten Personen als Kämpferinnen oder Kämpfer in die kriegerischen Auseinanderset- zungen in Syrien eingreifen wollten.

3. Aus welchen Mitteln/Programmen wurden die Rückkehrhilfen für diese ausgereisten Menschen gewährt?

Momentan werden keine freiwilligen Rückreisen nach Syrien im Rahmen des REAG/GARP-Pro- gramms (REAG=Reintegration and Emigration Programme for Asylum Seekers in Germany;

GARP=Government Assisted Repatriation Programme) unterstützt. Ein eigenes Programm für Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach Syrien existiert nicht.

In der Vergangenheit sind die ausreisewilligen Syrerinnen und Syrer in Niedersachsen durch Bera- tungsangebote, über Individualhilfen des Landes oder mit kommunalen Fördermitteln unterstützt worden.

Als Individualhilfen des Landes kommen insbesondere in Betracht:

– Übernahme von Reisekosten/Starthilfen, sofern keine anderweitige Finanzierung möglich ist, – Gewährung sonstiger individueller Bar- oder Sachmittel wie z. B. Medikamente, Übernahme von

Medikamentenkosten im Heimatland für einen begrenzten Zeitraum, Hilfsmittel im Krankheitsfall oder bei Behinderungen, Gepäckkostenzuschuss, Übernahme von Herrichtungskosten für Wohnraum, Beschaffung von handwerklichen oder technischen Geräten und von Materialien sowie

– zielgerichtete (Berufs-)Qualifizierung durch Kurse und/oder Praktika, um mit dem erworbenen Wissen und neuen Fähigkeiten einen Neuanfang nach der Rückkehr zu erleichtern; hierzu kön- nen auch Sprachkurse (z. B. Deutsch, Englisch, Heimatsprache) zählen.

Zwischenzeitlich hat der Bund im Oktober 2017 entschieden, dass er sich an der Rückkehrförde- rung nach Syrien finanziell beteiligt. Rückwirkend erfolgt für alle freiwilligen Ausreisen nach Syrien nach dem 10. Februar 2017 (Datum der Ausreise) unter Vorlage der notwendigen Unterlagen eine Erstattung von 50 % der Kosten in Anlehnung an den Förderrahmen des REAG/GARP-Programms.

(Verteilt am 16.03.2018)

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