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TOP 18 - Projektförderung durch den Innovationstopf der Senatskanzlei

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Academic year: 2022

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In der Senatssitzung am 6. Juli 2021 beschlossene Fassung

Senatskanzlei 21.06.2021

Vorlage für die Sitzung des Senats am 06.07.2021

„Projektförderung durch den Innovationstopf der Senatskanzlei“

(Anfrage für die Fragestunde der Bremischen Bürgerschaft (Stadtbürgerschaft)) A. Problem

Die Fraktion der Bündnis 90/Die Grünen hat für die Fragestunde der Bürgerschaft (Stadt) folgende Anfrage an den Senat gerichtet:

Wir fragen den Senat:

1. Welche inhaltliche Schwerpunktsetzung sieht die Förderrichtlinie des Innovations- topfes vor und wie bilden sich diese in den bisher bewilligten Anträgen ab?

2. In welcher Höhe wurden Mittel aus dem Innovationstopf bereits abgerufen und wie wird beabsichtigt, mit dem verbleibenden Mitteln umzugehen?

3. Welche Möglichkeiten bestehen, um die Öffentlichkeitsarbeit auszubauen mit dem Ziel, die Bekanntheit dieser Fördermöglichkeit zu erhöhen?

B. Lösung

Auf die vorgenannte Anfrage wird dem Senat folgende Antwort vorgeschlagen:

Zu Frage 1:

Gefördert werden gemäß Förderrichtlinie investive wie auch konsumtive Vorhaben vor Ort, die vorrangig zum einen die Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und Familien sowie älteren Menschen und Alleinstehenden im Quartier verbessern und zum anderen in Stadtteilen und Quartieren in der Stadtgemeinde Bremen wirken, im Quartier unterstützt werden und möglichst ressortübergreifend getragen sind. Die bisher bewilligten Anträge bilden diese Vielfalt ab, wie die nachfolgenden Beispiele zeigen: Ältere Menschen sowie Familien profitieren etwa von der Umsetzung von Parkbänken am Hauptbahnhof oder der Aufwertung des Gedächtnistempels im Wät- jens Park. Kinder profitieren von Tanzprojekten in Hemelingen, von einem mobilen Schwimmbecken zur Wassergewöhnung in Bremen Nord, von einer Kletterlandschaft auf dem Schulgelände der Grundschule am Pulverberg, Familien vom mobilen Ange- bot des Kulturhauses Pusdorf oder der Bücherkammer im SOS Kinderdorf in der Neustadt. Jugendliche profitieren von einem „Lümmelplateau“ nach der anstehenden Sanierung des AWO Jugendtreffs St. Magnus.

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2 Zu Frage 2:

Zum 21.06.2021 wurden 122.305,05 Euro von den bewilligten 199.978,75 Euro ab- gerufen. Fünf Anträge mit einem Volumen von 46.456,04 stehen zudem kurz vor der Bewilligung. Der Fördertopf soll auch in Zukunft eine niedrigschwellige Fördermög- lichkeit für Stadtteilprojekte ermöglichen, sofern keine andere Finanzierung zur Ver- fügung steht.

Zu Frage 3:

In der Presse wurde bereits anlassbezogen über geförderte Projekte berichtet. Meh- rere Homepages bewerben den Innovationstopf, etwa die Seiten Senatskanzlei, der Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration oder der Stadtkultur Bremen um nur einige Beispiele zu nennen. Der Innovationstopf wurde zudem auf der Beiräte- konferenz, der Ortsamtsleiterdienstbesprechung und der Dienstbesprechung der Quartiersmanagements vorgestellt. Vorgesehen ist, die Fördermöglichkeit durch den Innovationstopf regelmäßig in der Ortsamtsleiterdienstbesprechung sowie der Beirä- tekonferenz aufzurufen, und im Rahmen von Berichten über geförderte Projekte die Öffentlichkeitsarbeit auszubauen. Weitere Anregungen nehmen wir gerne auf.

C. Alternativen

Es werden keine Alternativen vorgeschlagen.

D. Finanzielle, personalwirtschaftliche und genderbezogene Auswirkungen Die Beantwortung der Anfrage hat keine finanziellen oder personalwirtschaftlichen Auswirkungen. Die genderrelevante Mittelverwendung des Innovationstopfes wird gemäß Senatsbeschluss vom 17.11.2009 bzw. 21.09.2010 im Rahmen des Verwen- dungsnachweises abgefragt. Das Gender Budgeting ist in das Zuwendungsverfahren integriert. Gemäß Senatsbeschluss wird auf Basis der vom Zuwendungsempfangen- den vorgelegten Daten eine Bestandsanalyse vorgenommen.

E. Beteiligung und Abstimmung Keine.

F. Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung nach dem Informationsfreiheits- gesetz

Einer Veröffentlichung über das zentrale elektronische Informationsregister steht nichts entgegen.

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3 G. Beschluss

1. Der Senat stimmt entsprechend der Vorlage der Senatskanzlei vom 21.06.2021 einer schriftlichen Antwort auf die Anfrage für die Fragestunde in der Bremischen Bürgerschaft (Stadt) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Projektförderung durch den Innovationstopf der Senatskanzlei“ zu.

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