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Technische Kriterien für die Vergabe an den BestbieterHans-Dieter Huber

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Technische Kriterien für die Vergabe an den Bestbieter

Hans-Dieter Huber

1. Rechtliche Grundlagen ...449

2. Aufbau und Inhalt der Verdingungsunterlagen ...451

3. Angebotsauswertung ...452

4. Beispiele mit umfassender technischer Angebotsbewertung ...454

4.1. Beispiel Ingenieurausschreibung für Planerleistungen ...454

4.2. Beispiel Los Ofen/Kessel einer Thermischen Abfallbehandlungsanlage ...456

4.3. Beispiel Verfahrensoffene Ausschreibung einer Abfallbehandlungsanlage ...458

5. Fazit ...468

6. Literaturangaben ...468 Eine technische Bewertung von Angeboten ist in den meisten Ausschreibungsverfahren nicht oder nur in geringem Umfang erforderlich. Bei funktionalen Ausschreibungen sowie bei Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen kann jedoch eine teilweise sehr aufwendige technische Prüfung erforderlich werden.

Dieser Artikel geht allgemein auf die rechtlichen Grundlagen des Vergabewesens in Deutschland ein und stellt anhand von Beispielen dar, wie komplex die technische Bewertung von Angeboten insbesondere auch in der Wechselwirkung mit wirtschaft- lichen bzw. kommerziellen Aspekten der Angebotsbewertung in der Praxis sein kann.

1. Rechtliche Grundlagen

Öffentliche Auftraggeber sind bei der Vergabe von Aufträgen grundsätzlich verpflichtet, die Leistungen öffentlich auszuschreiben [1]. Nicht öffentliche Auftraggeber sind nicht an das öffentliche Vergaberecht gebunden.

Die Abgrenzung, wer ein öffentlicher Auftraggeber ist, ist relativ komplex. Für öffent- liche Auftraggeber gilt jedoch, dass die Ausschreibung eines Auftrags ebenso wie die Angebotsauswertung Teil der Vergabe eines öffentlichen Auftrags ist.

Das Vergaberecht wird nicht zuletzt durch EU-Richtlinien bestimmt, die in das deutsche Recht umgesetzt wurden und in Zweifelsfällen zur Auslegung des deutschen Rechts herangezogen werden können [1].

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Die Regelungen zum Vergaberecht finden sich im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrän- kung (GWB), in der Vergabeordnung (VgV), in haushaltsrechtlichen Vorschriften (für den Bund z.B. in der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie in den Vergabegesetzen der Länder), in der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A), in der Vertrags- und Vergabeordnung für Bauleistungen (VOB/A) und in der Verdingungsordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF) [2].

Bauaufträge sind nach der VOB/A, Lieferaufträge und gewerbliche Dienstleistungen nach der VOL/A zu vergeben. Die VOF ist auf Dienstleistungen anzuwenden, die im Anhang I A und Anhang I B der VOF genannt sind, die vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können und den Schwellenwert erreichen. Eindeutig und erschöpfend beschreibbare Leistungen sowie freiberufliche Leistungen, die den Schwellenwert erreichen, sind nach der VOL/A zu vergeben [2].

Für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge gelten jeweils unterschiedliche Schwel- lenwerte. Erreichen bzw. übersteigen die Auftragswerte (ohne Umsatzsteuer) die Schwellenwerte, so sind öffentliche Auftraggeber verpflichtet, die Vergabe eines öffent- lichen Auftrags nach den vergaberechtlichen Vorschriften der §§ 97-129 GWB sowie der Vergabeverordnung durchzuführen [2]. Das bedeutet, dass in diesen Fällen ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen ist.

Die aktuellen Schwellenwerte sind:

• für Bauaufträge: 5.000.000 EUR

• für Verträge über Lieferungen und Leistungen: 200.000 EUR

• für Sektorenauftraggeber bei Verträgen über Lieferungen und Leistungen:

400.000 EUR

• Aufträge oberste oder obere Bundesbehörden: 130.000 EUR.

Erreicht der geschätzte Auftragswert den betreffenden Schwellenwert nicht, so ist nur ein nationales Vergabeverfahren nach den jeweiligen Haushaltsvorschriften durch- zuführen.

Der Regelfall ist unterhalb der jeweiligen Schwellenwerte die öffentliche Ausschreibung, oberhalb der Schwellenwerte das offene Verfahren. In begründeten Fällen können unterhalb der jeweiligen Schwellenwerte auch die beschränkte Ausschreibung bzw. die freihändige Vergabe durchgeführt werden, oberhalb der Schwellenwerte entsprechend das Nichtoffene Verfahren bzw. das Verhandlungsverfahren. Sonderformen sind der Wettbewerbliche Dialog, die elektronische Auktion sowie das dynamische elektronische Verfahren.

Das öffentliche Vergaberecht regelt insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Gleich- behandlung der Bieter gemäß § 97 GWB die Angebotsbewertung sehr streng. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass auch der technischen Bewertung von Angeboten bei öffentlichen Auftraggebern wesentlich engere Grenzen gesetzt sind als in der freien Wirtschaft.

(3)

Des ungeachtet macht die analoge Anwendung verschiedener Vorgaben des Ver- gaberechts auch für die nicht öffentlichen Auftraggeber Sinn. Durch die größeren Freiräume insbesondere die Möglichkeit zur freien Verhandlung lassen sich für die nicht öffentlichen Auftraggeber in der Regel nicht nur niedrigere Preise erreichen;

es können auch technische Optimierungen im Zuge von Verhandlungen wesentlich einfacher umgesetzt werden.

Während das offene Verfahren in einem Schritt abläuft, bei dem die Eignungsprüfung der Bieter nach Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotsprüfung erfolgt, laufen die anderen Verfahren in der Regel in mehreren Stufen ab. Auf der Basis der öffentlichen Vergabebekanntmachung bewerben sich potentielle Bieter um die Teilnahme am Wettbewerb. Nach Feststellung der Eignung werden die geeigneten Bieter zur Abgabe von Angeboten aufgefordert, es sei denn, dass sich zu viele Bewerber als geeignet erwiesen haben. In diesem Fall wird der Bieterkreis nach vorab festgelegten Kriterien eingeschränkt.

2. Aufbau und Inhalt der Verdingungsunterlagen

Inwiefern eine explizite technische Bewertung überhaupt erforderlich ist, hängt auch von den Bedingungen bzw. von der Art des Leistungsverzeichnisses ab.

Die Verdingungs- oder auch Ausschreibungsunterlagen bestehen in der Regel aus den Ausschreibungsbedingungen, den Vertragsbedingungen, der Leistungsbeschreibung sowie ggf. Beilagen.

In den Ausschreibungsbedingungen werden Ablauf und Bedingungen des Vergabe- verfahrens geregelt wie Termin und Ort der Angebotsabgabe, Kriterien zur Teilnahme sowie zur Angebotswertung, Auflistung der mit dem Angebot abzugebenden Unter- lagen etc. [5]. Hier wird auch geregelt, ob und wenn ja unter welchen Bedingungen Nebenangebote und/oder Änderungsvorschläge eingereicht werden dürfen.

Die Vertragsbedingungen enthalten die werkvertraglichen Regelungen zur späteren Abwicklung zum Beispiel bezüglich Terminen, Haftung, Versicherung, Kündigung, Garantien und Gewährleistungen bzw. vereinbarte Beschaffenheiten, Leistungsände- rungen inklusive Preisanpassung, Verjährungsfristen, Rechnungsstellung und Zah- lungsverkehr, ggf. auch Preisgleitformeln.

Zur Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen gibt es generell zwei Möglichkeiten, welche auch in gemischter Form auftreten können. Dies ist zum Einen die Leistungs- beschreibung mit Leistungsverzeichnis, zu Anderen bei funktionaler Ausschreibung die Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm.

Ein Leistungsverzeichnis beinhaltet konkrete Beschreibungen jeder einzelnen aus- zuführenden Lieferung und Leistung mit Massenangaben wie z.B. m³ Beton einer bestimmten Qualität oder m Rohrleitung eines bestimmten Durchmessers aus einem bestimmten Material. Hierbei wird auch der Einzelpreis pro Einheit abgefragt, da die spätere Abrechnung der Baumaßnahme normalerweise nach tatsächlich verbrauchten

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Materialien bzw. Leistungen auf der Basis von Aufmass, Wiegescheinen und derglei- chen erfolgt. Bei der Verwendung von Leistungsverzeichnissen werden in der Regel zahlreiche Gewerke oder Lose gebildet und insbesondere Preise abgefragt.

Bei funktionaler Ausschreibung werden mittels Leistungsprogramm Ziele formuliert, wobei zusätzlich aber auch Qualitäten und Mengen für bestimmte Teile vorgegeben werden können. In der Ausschreibung werden bei dieser Vorgehensweise in der Regel Pauschalpreise für größere Leistungspakete abgefragt, nach denen auch die spätere Abrechnung erfolgt. Häufig werden bei dieser Vorgehensweise nur wenige Gewerke bzw. Lose gebildet, teilweise wird in begründeten Fällen sogar eine Totalunternehmer- ausschreibung gemacht um die Komplettleistung an einen Unternehmer zu vergeben.

Für die Bieter kann bei funktionaler Ausschreibung teilweise ein relativ großer Freiraum hinsichtlich technischer Lösungen bei der Gestaltung ihrer Angebote entstehen. Die angebotenen technischen Lösungen sind im Zuge der Angebotsbewertung zu beurteilen und bei der Vergabe zu berücksichtigen.

3. Angebotsauswertung

Analog der Ausführungen unter Ziffer 2 erfolgt die Angebotsauswertung in einer oder zwei Stufen, je nach dem ob ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet wurde oder ob die Eignungsprüfung z.B. beim Offenen Verfahren im Zuge der Angebotsprüfung erfolgt.

Die Bild 1 zeigt den Ablauf der Angebotsprüfung im öffentlichen Vergaberecht in einem einstufigen Verfahren mit formeller Prüfung, Eignungsprüfung (Nachweis der Fachkunde), Prüfung der Angemessenheit der Preise sowie der Auswahl des wirt- schaftlichsten Angebots.

Beim zweistufigen Verfahren ist dabei die formelle Prüfung in jeder Stufe (Eignungs- prüfung sowie Angebotsprüfung) erforderlich. Die Eignungsprüfung im zweistufigen Verfahren umfasst also die formale Prüfung (anteilig bezogen auf den Teilnahme- wettbewerb) sowie die Eignungsprüfung. Die Angebotsprüfung in der zweiten Stufe beschränkt sich auf formelle Prüfung (anteilig bezogen auf das Angebot), die Prüfung der Angemessenheit der Preise sowie die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots.

Technische Aspekte der Angebotsbewertung sind überwiegend im Zuge der Auswahl des besten Angebots zu untersuchen. Im Rahmen der Eignungsprüfung können tech- nische Aspekte aber ebenfalls betroffen sein, da hier Kenntnisse, Erfahrungen und Fer- tigkeiten z.B. durch Referenzangaben zu belegen sind. Werden Mindestanforderungen an die Fachkunde formuliert ist darauf zu achten, dass diese nicht nur den formalen Vorschriften des Vergaberechts (bei öffentlichen Auftraggebern) entsprechen sondern, dass sie auch tatsächlich der realen Welt genügen. Sehr wichtig ist bei größeren Projekten auch eine exakte Definition im Hinblick auf den Zeitaspekt, auf den die letzten 3 Jahre (welche z.B. in der VOF vorgeschrieben sind) anzuwenden sind. Das kann zum Beispiel der Zeitpunkt der Abnahme sein. Bei der Planung und Realisierungsüberwachung von Großprojekten ist eine zwingende Forderung entsprechend § 5 (2) i.V.m. § 5 (5) b) VOF über den Nachweis der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen

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ziemlich praxisfremd, da Planung und Realisierung oft fünf bis zehn Jahre in Anspruch nehmen und alleine die Leistungsphase 9 nach HOAI fünf Jahre zusätzlich dauert.

Generell ist es auch wenig hilfreich, in einem Vergabeverfahren von Großprojekten nach VOB Referenzen der letzten 3 Jahre zu fordern, wenn in den letzten Jahren nur eine oder zwei vergleichbare Anlagen realisiert wurden.

Im Zuge der eigentlichen Angebotsauswertung sind die Angebote sowie – soweit diese zulässig sind – Nebenangebote oder Änderungsvorschläge zu prüfen. Dabei erfolgt auch die rechnerische Prüfung um festzustellen, ob die Einzelpreise zum angegebenen Gesamtergebnis führen.

Technische und andere Wertungskriterien können insbesondere bei funktionaler Ausschreibung, bei der Bewertung von Nebenangeboten oder Änderungsvorschlä- gen verwendet werden und dann, wenn bestimmte Erzeugnisse oder Verfahren nicht ausdrücklich vorgeschrieben sind [3]. Die technische Prüfung kann hierbei sehr aufwendig sein.

Wertungskriterien lassen sich in monetäre und nichtmonetäre Wertungskriterien aufteilen [3]. Monetäre Wertungskriterien sind solche, die für die Kalkulation eines Angebots maßgeblich sind und letztlich Einfluss auf die Gesamtaufwendungen für eine Leistung haben, z.B.

• der Preis

• die Qualität, die regelmäßig den Preis beeinflusst,

• Innovation

• Höhe etwaiger Reparaturkosten

• Wartungskosten

Bild 1:

Ablauf der Angebotswertung ohne Teilnahmewettbewerb

Quelle: http://www.stmwivt.bayern.

de/fileadmin/Web-Dateien/Dokumente/

wirtschaft/Wirtschaftlichtes_Angebot.

pdf, 04.10.2012 Ermittlung und Ausschlus von Angeboten

mit inhaltlichen und formellen Mängeln

Prüfung der Eignung der Bieter in persönlicher und sachlicher Hinsicht: Beurteilungsspielraum in den

Grenzen von vorab festgelegten Kriterien

Überprüfung der inhaltlichen Angemessenheit:

Ausschluss bei unangemessenen hohem oder niedrigem Preis

Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots anhand der vorab festgelegten Kriterien

Zuschlagsentscheidung

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• Energieverbrauch

• Sonstige Folgekosten

• Unterhaltungskosten

• Lebensdauer.

Unter nichtmonetären Wertungskriterien sind alle sonstigen Wertungskriterien zu verstehen, die für die Gesamtbewertung eines Angebots maßgebend sind, wie z.B. [3; 4]:

• technische Unterstützung

• technischer Wert

• Ästhetik

• Zweckmäßigkeit

• Ausführungs- und Lieferfristen

• Umwelteigenschaften

• Risiken, wie z.B. Spekulationspreise, Lohngleitklauseln

Je nach Vergabeverfahren können Bietergespräche zur Aufklärung über den Angebots- inhalt bzw. Verhandlungen durchgeführt werden.

Das komplette Vergabeverfahren ist im öffentlichen Vergaberecht in einer Vergabeakte zu dokumentieren, wozu auch der in der Regel vom Planer erstellte Auswertungsbe- richt gehört. Dieser beinhaltet insbesondere Angaben und Informationen zum Ablauf des Wettbewerbs sowie ggf. zum Teilnahmewettbewerb, zu den Anforderungen und zum Versand der Verdingungsunterlagen, zur Angebotseröffnung (Submission), zur Nichtabgabe von Angeboten sowie zu den Bieteranhörungen. Wichtig sind auch die Angaben zur Wertung der Angebote, Nebenangebote sowie Änderungsvorschläge. Der Auswertungsbericht beinhaltet darüber hinaus auch die Benennung des Bestbieters und damit den Vergabevorschlag für den Bauherrn.

4. Beispiele mit umfassender technischer Angebotsbewertung 4.1. Beispiel Ingenieurausschreibung für Planerleistungen

Monetäre und nichtmonetäre Wertungskriterien werden häufig mit Hilfe von Nutz- wertanalysen zusammengeführt. Wie das nachfolgende Beispiel zeigt, ist auf die Art der Punktevergabe großer Wert zu legen. Diese sollte nicht nach dem System bester Bieter beim jeweiligen Wertungskriterium maximale Punktezahl, schlechtester Bieter minimale Punktezahl und Interpolation der dazwischen liegenden Bieter erfolgen.

Eine solche Konstellation kann die Bewertung der dazwischen liegenden Bieter aus Gründen, die diese nicht beeinflussen können, maßgeblich beeinflussen.

Im dargestellten Beispiel einer Ingenieurausschreibung wurde folgendes Schema angewandt:

(7)

Wertungskriterium

Personen 25 %

Referenzen 40 %

Fragen zur Auftragsabwicklung im Bietergespräch 10 %

Eindruck beim Bietergespräch 5 %

Honorar 20 %

Für die ersten 4 Wertungskriterien wurde jeweils eine Punktzahl zwischen 5 (sehr gut) und 1 (unzureichend) vergeben.

Beim Honorar wurde das System so gewählt, dass der preisgünstigste Bieter 5 Punkte erhält, der teuerste 1 Punkt und die dazwischen liegenden Bieter interpoliert werden.

Beim Berechnungsmodell in Bild 2 ist Bieter A Bestbieter; preisgünstigster und teu- erster Bieter liegen bei diesem Beispiel 5 % auseinander. Bild 3 zeigt das Ergebnis bei ansonsten unveränderten Bedingungen, wenn preisgünstigster und teuerster Bieter 20 % auseinander liegen. In diesem Fall wäre Bieter C der Bestbieter.

Bild 2: Ausschreibungsergebnis bei maximal 5 % Honorardifferenz

Um dieser Problematik zu entgehen sollte ein System gewählt werden, bei dem eine absolute Zuordnung von Honorar und Punkten erfolgt.

100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Punkte

Bieter A Bieter B Bieter C Bieter D

Honorar (max. 20)

Antowrten zur Auftragsabwicklung (max 10) Personen (max. 25)

Eindrücke beim Bietergespräch (max. 5) Referenzen (max. 40)

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4.2. Beispiel Los Ofen/Kessel einer Thermischen Abfallbehandlungsanlage

Dieses Beispiel ist repräsentativ für ein verfahrenstechnisches Teillos bei einer ther- mischen Abfallbehandlungsanlage, welches üblicher Weise funktional ausgeschrieben wird.

Bei dem Projekt handelte es sich um eine nicht öffentliche Ausschreibung, so dass formale Aspekte nachrangig waren.

Die Bieter wurden aufgrund unserer Erfahrungen zusammen mit dem Bauherrn ohne spezielle Verfahren (ohne Teilnahmewettbewerb) ausgewählt und zur Abgabe eines Angebots aufgefordert.

Mit allen Bietern wurden mehrere Verhandlungen durchgeführt, bevor dem Bestbieter der Zuschlag erteilt wurde. Trotz geringer formaler Anforderungen wurde die Auswer- tung durch die mehrstufigen Verhandlungen und das jeweilige Nachführen der Ange- botsauswertung mindestens genau so aufwändig wie eine öffentliche Ausschreibung.

Die Darstellungen insbesondere in Tabelle 1 zeigen, dass bereits die kommerzielle Auswertung eines Teilloses sehr komplex sein kann. Hier gehen bereits eine Vielzahl von technischen Daten in die Bewertung ein.

Bild 3: Ausschreibungsergebnis bei maximal 20 % Honorardifferenz

100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 Punkte

Bieter A Bieter B Bieter C Bieter D

Honorar (max. 20)

Antowrten zur Auftragsabwicklung (max 10) Personen (max. 25)

Eindrücke beim Bietergespräch (max. 5) Referenzen (max. 40)

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Tabelle 1: Beispiel einer Jahreskostenberechnung für ein Los Ofen/Kessel

Jahreskosten-Berechnung Dim. Bieter 1 Bieter 2 Bieter 3 Bieter 4 Basiswerte:

Jahresbetriebsstunden h/a 8.000 8.000 8.000 8.000

Höhere Verfügbarkeit h/a 0 50 0 100

Anteil Berücksichtigung Mehrstunden % 50 50 50 50

Betriebsdaten im Lastpunkt 1:

• Dampfproduktion t/h 133,50 130,0 132,1 134,2

• Eigenbedarf MD-Dampf (Luvo) t/h 5,28 0,00 0,00 5,44

• Erwartete Stromprod., Klemmenleistung kW 16.812 16.784 17.204 16.931

• Stromeigenbedarf Los 1 kW 980 620 510 620

• ext. Kühlleistungsbedarf kW 515 600 100 0

• ext. Druckluftbedarf m3/h 610 890 330 1.094

• Abgasmenge m3/h 190.000 230.000 199.000 216.830

• Unterdruck an Liefergrenze mbar 10,0 10,5 5,5 7,5

• Saugzugleistung für Los 1 kW 117 148 67 100

Reagenzienbedarf im Lastpunkt 1:

• Ammoniakwasser 25 % kg/h 295 328

• Harnstofflösung 40 % kg/h 255 300

Sekundärabfälle

• Schlacke kg/h 6.974 6.277 6.277 6.974

• Kesselasche kg/h 1.200 800 595 475

• Stäube kg/h 570 690 597 542

Resultierender Gesamtpreis EUR 47.147.230 41.334.990 40.970.041 42.161.175 Jahreskosten:

Kapitaldienst: EUR/a

• Eigenkapital EUR/a 1.071.400 939.000 931.000 958.100

• Fremdkapital EUR/a 4.483.700 3.931.000 3.896.300 4.009.500

Wartung und Unterhalt EUR/a 942.900 826.700 879.400 843.200

Zwischentotal 1, Jahreskosten EUR/a 6.498.000 5.697.000 5.646.700 5.810.800 Betriebsmittel:

• Kosten Stromeigenbedarf EUR/a 431.200 272.800 224.400 272.800

• Kosten f. ext. Kühlleistung EUR/a 82.400 96.000 16.000 0

• Kosten f. ext. Drucklufterzeugung EUR/a 58.600 85.400 31.700 105.000

• Kostenanteil für ext. Saugzug EUR/a 61.800 78.600 35.400 52.700

• Reagenzienkosten f. Entstickung EUR/a 326.400 384.000 330.400 367.400

• Prozesswasser EUR/a neutral neutral neutral neutral

• VE-Wasser EUR/a neutral neutral neutral neutral

Entsorgung:

• Schlacke EUR/a 278.950 251.050 251.050 278.950

• Kesselasche EUR/a 388.800 259.200 192.800 153.900

• Stäube EUR/a 184.700 223.550 193.450 175.650

Zwischentotal 2, Jahreskosten EUR/a 8.310.850 7.347.600 6.921.900 7.217.200

Kostenreduktion höhere Verfügbarkeit EUR/a 0 -130.000 0 -260.000

Kostenreduktion inf. Mehrverstromung EUR/a -12.320 0 -184.800 -64.680

Jahreskosten EUR/a 8.298.530 7.217.600 6.737.100 6.892.520

Differenz in EUR EUR/a 1.561.430 480.500 0 155.420

Prozent vom Bestbieter % 123,2 107,1 100,0 102,3

Punktebewertung Punkte 1,00 4,23 6,00 5,43

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Tabelle 2 zeigt die Bewertungsmatrix mit Gewichtungen der einzelnen Wertungskri- terien sowie beispielhaft die Zuordnung auf verschiedene Bieter bzw. deren Angebote.

Die Bewertungsmatrix dient insbesondere der Zusammenführung von rein technischen sowie kommerziellen bzw. wirtschaftlichen Teilaspekten.

Zur besseren Übersicht sind die Ergebnisse auch in Bild 4 dargestellt.

Die technischen Beurteilungen wurden nicht nur in einer Matrix zusammengefasst, sondern sie wurden außerdem in einem umfassenden Auswertungsbericht – ebenso wie die kommerziellen und wirtschaftlichen Aspekte – erläutert, begründet und teil- weise grafisch dargestellt.

Zur Bewertung der technischen Teilaspekte sind neben betriebswirtschaftlichen insbe- sondere umfassende technische Kenntnisse erforderlich, um für den Kunden das für ihn insgesamt wirtschaftlichste Ergebnis heraus zu arbeiten. Im Zuge einer losweisen Vergabe sind hierbei auch Wechselwirkungen mit anderen Losen relevant, was den Vergabeprozess insbesondere bei öffentlichen Vergabeverfahren weiter erschwert.

100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0

%

Bieter A Bieter B Bieter C Bieter D

Kommerzielle Angebotsprüfung Bes. Leistungsmerkmale, Garantien Ausführungsvorschriften

Formelle Angebotswertung Technische Angebotsprüfung

Bild 4: Beispiel einer technisch-wirtschaftlichen Bewertung für ein Los Ofen/Kessel

4.3. Beispiel Verfahrensoffene Ausschreibung einer Abfallbehandlungsanlage

Dieses Beispiel beinhaltet die funktionale Ausschreibung einer kompletten thermischen Abfallbehandlungsanlage, für die vorab kein technisches Verfahren sondern lediglich technische Qualitätsstandards und Ziele vorgegeben wurden.

Bei dem Projekt handelt es sich um eine öffentliche Ausschreibung, so dass formale Aspekte eine große Rolle spielten.

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Tabelle 2: Beispiel einer technisch-wirtschaftlichen Bewertung für ein Los Ofen/Kessel

Los 1 (Ofen/Kessel): Angebotsauswertung: Bewertungsmatrix

Betrachtete Punkte Gewichtung Angebotsbewertung

Bieter 1 Bieter 2 Bieter 3 Bieter 4 Max.

B P B P B P B P B P Formelle Angebotsauswertung 0,03 0,07 0,13 0,13 0,13 0,15 Vollständigkeit der Angebotsunterlagen 0,02 1 0,02 4 0,08 4 0,08 4 0,08 5 0,10 Vollständigkeit der Lieferung 0,01 5 0,05 5 0,05 5 0,05 5 0,05 5 0,05 Techn. Angebotsprüfung (Teile C1 u. C2) 0,32 1,32 1,54 1,54 1,61 1,86 Integration im vorgegebenen Bauteil 0,03 2 0,06 5 0,15 4 0,12 5 0,15 5 0,15 Hauptbetriebsdaten 0,03 3 0,09 5 0,15 5 0,15 5 0,15 5 0,15 Technische Anlagendaten 0,26 1,17 1,24 1,27 1,31 1,56

Feuerung und Entschlacker 0,10 0,46 0,48 0,49 0,52 0,60

EBS-Einfülltrichter/-Schacht 0,01 5 0,05 5 0,05 5 0,05 4 0,04 6 0,06

Beschickung 0,01 5 0,05 4 0,04 4 0,04 4 0,04 6 0,06

Verbrennungsrost inkl. Regelung 0,04 4 0,16 5 0,20 5 0,20 6 0,24 6 0,24

Verbrennungsluftsystem 0,01 5 0,05 5 0,05 5 0,05 5 0,05 6 0,06

Anfahr-/Stützbrenneranlage 0,01 5 0,05 5 0,05 5 0,05 5 0,05 6 0,06 Entschlacker und Schlackentransport 0,01 5 0,05 4 0,04 5 0,05 4 0,04 6 0,06

Schlackenverladeanlage 0,01 5 0,05 5 0,05 5 0,05 6 0,06 6 0,06

Kesselanlage 0,08 0,36 0,36 0,37 0,40 0,48

Kesselkonstruktion, Heizflächen 0,03 4 0,12 5 0,15 4 0,12 5 0,15 6 0,18

Ausmauerung und Cladding 0,02 5 0,10 4 0,08 5 0,10 5 0,10 6 0,12

Heizflächenreinigung 0,01 5 0,05 4 0,04 5 0,05 5 0,05 6 0,06

Ablassentspannersystem 0,01 4 0,04 5 0,05 5 0,05 5 0,05 6 0,06

Kesselentaschung 0,01 5 0,05 4 0,04 5 0,05 5 0,05 6 0,06

NOx-Abscheidung 0,02 4 0,08 6 0,12 6 0,12 6 0,12 6 0,12

Abdeckklappen der EBS-Anlieferstellen 0,01 5 0,05 5 0,05 5 0,05 5 0,05 6 0,06

Medienleitungen 0,01 5 0,05 5 0,05 5 0,05 4 0,04 6 0,06

Hebezeuge 0,01 5 0,05 5 0,05 5 0,05 5 0,05 6 0,06

Weitere Lieferungen und Leistungen 0,01 5 0,05 5 0,05 5 0,05 5 0,05 6 0,06

Kesselhaus 0,02 0,07 0,08 0,09 0,08 0,12

Stahlbau von Kesselhaus und Kessel 0,01 4 0,04 4 0,04 4 0,04 4 0,04 6 0,06

Kesselhaus-Lüftungsanlage 0,01 3 0,03 4 0,04 5 0,05 4 0,04 6 0,06

Bes. Leistungsmerkm., Garantien (Teil C3) 0,12 2,94 0,35 4,63 0,56 4,47 0,54 4,71 0,56 6,00 0,72 Ausführungsvorschriften (Teil C4) 0,07 3 0,21 4 0,28 4 0,28 4 0,28 5 0,35 Kommerzielle Angebotsprüfung 0,46 0,51 1,95 2,56 2,43 2,71 Rechtliche Bestimmungen (Teil A) 0,02 1 0,02 5 0,10 5 0,10 5 0,10 5 0,10 Preisminderungen 0,03 1,00 0,03 3,31 0,10 1,00 0,03 3,85 0,12 6,00 0,18 Organisatorische Bestimmungen (Teil B) 0,01 1 0,01 5 0,05 5 0,05 5 0,05 5 0,05

Kosten 0,38

Angebotspreise (in Jahreskosten berücks.)

Finanzierungskosten (in JK berücks.)

Jahreskosten 0,38 1,00 0,38 4,23 1,61 6,00 2,28 5,43 2,06 6,00 2,28 Vergleich der Ausführungstermine 0,01 2 0,02 5 0,05 5 0,05 5 0,05 5 0,05

Versicherungen 0,01 2 0,02 5 0,05 5 0,05 5 0,05 5 0,05

Total 1,00 – – – – 2,46 – 4,46 – 5,05 – 5,01 – 5,79

Rang 4 3 1 2

Prozentsatz vom Maximum (in %) 43 77 87 87 100

(12)

Die technische, aber auch die wirtschaftliche bzw. kommerzielle Bewertung ist bei einer solchen Ausschreibung noch einmal wesentlich komplexer als beim vorherigen Beispiel.

Vorbereitend zum Ausschreibungsverfahren wurde für den ausgewählten Standort ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Parallel zur Ausschreibung wurden alle für die Erstellung eines Genehmigungsantrags erforderlichen Voruntersuchungen und Messungen durchgeführt, um nach Festlegung der Technologie und des Bestbieters ohne zeitlichen Verzug das Genehmigungsverfahren einleiten zu können.

Als erste Stufe des Ausschreibungsverfahrens wurde ein europaweiter Teilnahmewett- bewerb durchgeführt. Es bewarben sich insgesamt 20 Firmen bzw. Konsortien, von denen nach der formalen Prüfung der Teilnahmeanträge (insbesondere rechtzeitiger Eingang, Vorliegen eventueller Ausschlussgründe nach § 8 Nr. 5 Abs. 1 VOB/A sowie der Eignungsprüfung nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 i.V.m. Nr. 5 VOB/A) insgesamt 17 als ge- eignet befunden und bewertet wurden.

Für die Bieterauswahl war das in Tabelle 3 dargestellte Schema vorab festgelegt worden.

Wie dem Schema zu entnehmen ist, waren bereits beim Eignungsverfahren technische Aspekte mit maßgeblich. Die Auswertung erfolgte in Form einer Nutzwertanalyse, bei der die optimale Erfüllung jedes Wertungskriteriums mit 4 Wertungspunkten, die minimale Erfüllung mit 1 Wertungspunkt berücksichtigt wurde.

Gewichtung

Objektbezogene Referenzen 50 %, davon

• Qualität 20 %

• Aktualität 20 %

• Quantität 10 %

Personal 20 %, davon

• Qualität 15 %

• Quantität 5 %

Technische Ausrüstung 5 %

Finanzielle Anforderungen 25 %, davon

• Sicherheit/Stabilität 20 %

• Erfolg/Rentabilität 5 %

Tabelle 3:

Bewertungsschema zur Bie- terauswahl im Teilnahmewett- bewerb

Wie Bild 5 zeigt, lagen insgesamt sieben Bewerber mit 3,2 und mehr Punkten relativ deutlich über 3,0 von 4,0 möglichen Punkten, die restlichen Bewerber zwischen 2,8 und 2,1 Punkten. Insgesamt wurden die acht bestplatzierten Bewerber für das wei- tere Verfahren qualifiziert. Unter diesen waren drei Bewerber mit thermischen, drei Bewerber mit mechanisch-biologischen Verfahren sowie zwei Bewerber mit beiden Verfahren. Damit konnte eine zahlenmäßige Ausgewogenheit zwischen den beiden Abfallbehandlungsverfahren hergestellt werden, da auf die neutrale Bewertung aller eingereichten Technologien von Anfang an großen Wert gelegt wurde.

(13)

Anschließend wurde eine Ausschreibung durchgeführt. Die wesentlichen Grundlagen der funktionalen Ausschreibung lassen sich mit den nachfolgenden Sätzen beschreiben:

• Gesucht wird ein Generalunternehmer (GU), der auf dem festgelegten Standort eine schlüsselfertige Restabfallbehandlungsanlage (RABA) mit einer Kapazität von 160.000 t/a errichtet. Der GU findet hierfür ein erschlossenes und vorbereitetes Grundstück vor, wobei die Medien Wasser, Strom, Erdgas, gegebenenfalls Fern- wärme, die Kanalisation und der Straßenanschluss von außen an die Grundstücks- grenzen herangeführt werden.

• Alle Baumaßnahmen innerhalb der Grundstücksgrenze sind im Lieferumfang der Ausschreibung eingeschlossen. Nicht eingeschlossen ist der Betrieb der Anlage, der damit zusammenhängende Bezug und die Lieferung von Energie sowie die Entsorgung der aus dem Behandlungsprozess anfallenden Abfälle zur Verwertung bzw. zur Beseitigung. Den GU steht es offen, Abnahmepreise für Abfälle zur Ver- wertung zu garantieren.

In der Leistungsbeschreibung waren die technisch relevanten Grundlagen definiert, in den Kapiteln Allgemeine Lieferungen und Leistungen, Verfahrenstechnik mit Allgemeinen Ausführungsrichtlinien, Anforderungen an Anlagenkomponenten in thermischen RABA, Anforderungen an Anlagenkomponenten in nichtthermischen RABA, Anforderungen an allgemeine Anlagenkomponenten samt technischen Daten-Formblättern für Bietereintragungen enthalten. Weitere Kapitel beschrieben entsprechend die Bautechnik.

Bild 5: Ergebnisse der Auswertung des Teilnahmewettbewerbs Thermisch mechanisch-biologisch beides

Bewerber nach Platzierung

1 2 3 4 4 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17

4,0 3,5 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0

erreichte Punktzahl 3,95

3,55

3,35 3,20

2,802,70 2,65

2,50 2,45

2,25 2,10 2,40 2,40 2,85

3,403,40 3,45

(14)

Da alle Bieter Änderungen an den Verdingungsunterlagen vorgenommen hatten war die Ausschreibung gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 b) i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A aufzuheben.

Nachdem das nichtoffene Verfahren aufgehoben worden war, wurde unter Anwendung des § 3a Nr. 5 a) VOB/A ein Verhandlungsverfahren ohne öffentliche Bekanntmachung durchgeführt. Das bedeutete, dass alle acht ausgewählten Bewerber erneut zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert wurden.

Es gingen von drei Bietern A bis C Angebote für Rostverbrennungsanlagen ein, von einem vierten Bieter (D) wurde ein Angebot mit einem mechanisch-biologischen Stabilisierungsverfahren eingereicht. Aus der formalen Prüfung ergab sich, dass alle eingereichten Haupt- und Nebenangebote von den Ausschreibungsbedingungen abwi- chen und somit formell als Nebenangebote angesehen und gewertet werden konnten.

Nach dem Ausschluss diverser aus anderen Gründen nicht wertbarer Nebenangebote verblieben insgesamt 10 (Neben-)Angebote von vier Bietern in der Wertung.

Die vorliegenden Angebote lassen sich technisch wie folgt charakterisieren:

Bieter A:

1. Einlinige Rostfeuerung (sektionsweise luft- bzw. wassergekühlt), nicht-katalytische Entstickung, quasitrockene Abgaswäsche, Additiv-Gewebefilter, reine Stromerzeu- gung, prozessabwasserfrei, einlinige Ballenpressanlage

Bieter B:

2. Einlinige Rostfeuerung (sektionsweise luft- bzw. wassergekühlt), nicht-katalytische Entstickung, trockene Abgaswäsche, Additiv-Gewebefilter, reine Stromerzeugung, prozessabwasserfrei, zweilinige Ballenpressanlage

3. Einlinige Rostfeuerung (sektionsweise luft- bzw. wassergekühlt), nicht-katalytische Entstickung, trockene Abgaswäsche, Additiv-Gewebefilter, Fernwärmeauskopp- lung und Stromerzeugung, prozessabwasserfrei, zweilinige Ballenpressanlage 4. Einlinige Rostfeuerung (sektionsweise luft- bzw. wassergekühlt), nicht-katalytische

Entstickung, trockene Abgaswäsche, Additiv-Gewebefilter, reine Stromerzeugung, Schlackenaufbereitung, prozessabwasserfrei, zweilinige Ballenpressanlage

5. Einlinige Rostfeuerung (sektionsweise luft- bzw. wassergekühlt), nicht-katalytische Entstickung, trockene Abgaswäsche, Additiv-Gewebefilter, Fernwärmeauskopp- lung und Stromerzeugung, Schlackenaufbereitung, prozessabwasserfrei, zweilinige Ballenpressanlage

Bieter C:

1. Einlinige Rostfeuerung (luftgekühlt), nicht-katalytische Entstickung, quasitrocke- ne Abgaswäsche, Additiv-Gewebefilter, reine Stromerzeugung, prozessabwasser- frei, zweilinige Ballenpressanlage

2. Einlinige Rostfeuerung (luftgekühlt), nicht-katalytische Entstickung, nasse Abgas- wäsche plus Sprühadsorber, Additiv-Gewebefilter, reine Stromerzeugung, prozess- abwasserfrei, zweilinige Ballenpressanlage

(15)

3. Einlinige Rostfeuerung (luftgekühlt), nicht-katalytische Entstickung, quasitrocke- ne Abgaswäsche, Additiv-Gewebefilter, Fernwärmeauskopplung und Stromerzeu- gung, prozessabwasserfrei, zweilinige Ballenpressanlage

4. Einlinige Rostfeuerung (luftgekühlt), nicht-katalytische Entstickung, nasse Abgas- wäsche plus Sprühadsorber, Additiv-Gewebefilter, Fernwärmeauskopplung und Stromerzeugung, prozessabwasserfrei, zweilinige Ballenpressanlage

Bieter D:

1. Mechanisch-biologische Stabilisierung, unbehandelbarer Teilstrom bereits vor der ersten Behandlungsstufe sowie Störstoffe aus der Aufbereitung zur thermischen Abfallbeseitigung, Holz, Eisen- und Nichteisenmetalle sowie Ersatzbrennstoff zur Abfallverwertung, Inertanteil zur Abfallbeseitigung (Deponie), belastungsabhän- gige Abluftreinigung mit Gewebefilter bzw. thermisch-regenerativ, überschüssiges Prozessabwasser zur städtischen Kläranlage

Bild 6 zeigt die ungefähren Massenströme einer thermischen Restabfallbehandlungs- anlage mit Schlackenaufbereitung im Vergleich zu einer üblichen mechanisch-biolo- gischen Stabilisierungsanlage, wie sie hier angeboten wurde.

Es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass bedingt durch die Zusammensetzung der eingesetzten Abfälle nach Verbrennung der erzeugten Sekundärbrennstoffe bzw.

Entsorgung der sonstigen dargestellten Ströme der brennbaren Stoffe aus der me- chanisch-/biologischen Stabilisierungsanlage in der Summe letztendlich die nahezu gleichen Massen an Aschen- und Schlacken bzw. ähnliche Massen an Abgasreinigungs- rückständen entstehen wie bei der Rostverbrennung.

Rostfeuerung mit

Schlackenaufbereitung Mechanisch-Biologische

Stabilisierung

Untertage- deponie 8.000 t/a

Metalle 6.000 t/a Depo-

nie 42.000

t/a Thermische Anlage

160.000 t/a Abfall 160.000 t/a

Abfall 160.000 t/a biologische Behandlung

142.000 t/a

Aufbereitung 100.000 t/a

Ersatz- brennstoff

73.000 t/a Deponie

17.000 t/a Metalle 7.000 t/a

Altholz 8.000 t/a MVA

3.000 t/a Abwasser

8.000 t/a MVA 10.000 t/a

Bild 6: Massenströme der unterschiedlichen Verfahren (gerundet)

(16)

Alle Bieter hatten bei sämtlichen Angeboten Änderungen der Verdingungsunterlagen vorgenommen, was bei funktionalen Ausschreibungen von Abfallbehandlungsanlagen – insbesondere hinsichtlich der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vertragsbe- dingungen – relativ häufig der Fall ist.

Zunächst wurden alle Angebote inhaltlich geprüft. Alle Bieter bekamen in dieser Phase zunächst die Gelegenheit, ihre Angebote zu optimieren.

Die daraufhin vorgelegten Angebote wurden in einem ersten Schritt einer komplexen technisch-wirtschaftlichen Bewertung anhand eines festen Bewertungsschemas unter- zogen (siehe Tabelle 4).

Nach dem ersten Bewertungsschritt wurden Vertragsverhandlungen mit allen Bietern durchgeführt. Am Ende der Verhandlungen bekamen alle vier Bieter Gelegenheit, ihre letztverbindlichen Angebote einzureichen.

Nach Eingang der letztverbindlichen Angebote wurde die im ersten Schritt schon weitgehend fertiggestellte technisch-wirtschaftliche Bewertung für die überarbeiteten Angebote fortgeschrieben.

Dieser zweite Schritt beinhaltete die Prüfung, ob die Angebote den Vorgaben zur Gleich- wertigkeit der Nebenangebote entsprachen.

Im dritten Schritt wurden dann die Abweichungen zu den vorgegebenen Vertragsbedin- gungen bewertet. In einer zusammenfassenden Bewertung auf Basis der letztverbindli- chen Angebote konnte dann beurteilt werden, ob bzw. wie sich die ohne Berücksichtigung der Vertragsanpassungen ermittelte Rangfolge der Angebote insbesondere in Hinblick auf das Bestangebot durch die geänderten Vertragsbedingungen ebenfalls ändert.

Auch die definitive technisch-wirtschaftliche Angebotsbewertung erfolgte auf der Basis des in Tabelle 4 dargestellten Bewertungsschemas in Form einer verbalargumentativ untermauerten Nutzwertanalyse.

Tabelle 4: Bewertungsschema zum technisch-wirtschaftlichen Angebotsvergleich

Wichtung Wertungspunkte

% 4 bei 1 bei

A Kosten je t behandeltem Restabfall

1. bei der Auslegungsmenge 28 Tiefstkosten TK + 30 %

2. bei 70 % der Auslegungsmenge 15 Tiefstkosten TK + 30 %

B Entsorgungssicherheit (Technik)

B1 – praktische Bewährung 25 sehr gut gerade

B2 – Qualität genügend

B3 – Verfügbarkeit B4 – Flexibilität

B5 – Reparaturfreundlichkeit

C Absatzrisiken für die Abfälle zur Beseitigung bzw. Ver-

wertung mit möglichen Kostenfolgen (je t Restabfall) 16 minimal groß

D Umweltverträglichkeit des vorgelegten Projektes gerade

8 sehr gut genügend

E Übereinstimmung des Projektes mit dem ein Jahr

Gesamtterminplan 8 ja später

(17)

Kosten Zur Auswertung komplexer Angebote im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung, wie sie hier vorlag, waren insbesondere die Jahres- bzw. spezifischen Kosten sowohl für 100 % als auch für 70 % Auslastung detailliert zu ermitteln. Da für die Berechnung der Kosten je t behandelten Restabfall entsprechend Punkt A des Wertungsschemas nicht nur die Angebotspreise alleine maßgeblich sind, wurden die bekannten bzw. erwarte- ten Kosten für den Kauf der erforderlichen Grundstücksfläche, der anlagenspezifisch notwendigen Erschließungsmaßnahmen (z.B. Fernwärmeleitung) sowie die nicht im Leistungsumfang des GU enthaltenen Baunebenkosten für Überwachungsleistungen, Gutachten etc. sowie Bauzinsen mit berücksichtigt. Da zum Kostenvergleich die In- vestitionskosten alleine nicht geeignet sind, wurden aus den Investitionskosten unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Zinssatzes sowie der unterschiedlichen Ab- schreibungszeiten für Verfahrenstechnik allgemein, verfahrenstechnische Anlagenteile mit verkürzter Lebensdauer, Elektro- und Leittechnik, Bautechnik, Baunebenkosten sowie Bauzinsen die jährlichen Kapitalkosten nach der Annuitätenmethode errechnet.

Weitere wichtige Kostenfaktoren waren die Personalkosten, die unter Berücksichtigung der Angaben der Bieter über Erfahrungswerte für die unterschiedlichen Technologien angesetzt wurden.

Bei den Betriebskosten waren für Wartung, Reparatur und Verschleiß neben allge- meinen Ansätzen verschleißintensive Anlagenteile besonders zu berücksichtigen. Für Betriebsmittel wurden marktübliche Preise angesetzt.

Während die Erlöse für die Vermarktung von Energie, Fe- und NE-Metallen sowie die Kosten für die Entsorgung von Abwasser und abzulagernden Rückständen im Allge- meinen relativ einfach zu eruieren waren, stellte die Erlös- bzw. Kostenermittlung für die Entsorgung der erzeugten sonstigen Produkte eine komplexere Aufgabenstellung dar. Soweit die Bieter von der Möglichkeit Gebrauch machten, eine Preisgarantie für die erzeugten Abfälle zur Verwertung bzw. Beseitigung zu übernehmen, wurden die entsprechenden Preise samt Preisgleitung (z.B. auch für den erzeugten Ersatzbrenn- stoff) übernommen.

Nachdem sich zwischen den verschiedenartigen Verfahren sehr große Unterschiede zwischen Kapitalkosten, die ab der Inbetriebnahme der Anlage keiner Preisgleitung mehr unterliegen, und sonstigen Kosten, die sich erfahrungsgemäß inflationsbedingt im Laufe des Betriebszeitraums erhöhen, musste eine Kostenentwicklungsprognose über die vorgesehene mittlere Betriebszeit durchgeführt werden, um die vergleichsrelevanten Jahreskosten bzw. spezifischen Kosten pro Tonne behandelten Restabfalls zu errechnen.

Entsorgungssicherheit (Technik) Unter der Bewertung der Entsorgungssicherheit im Hinblick auf die Technik wurde insbesondere die praktische Bewährung der angebotenen Technologie (Anzahl der funktionierenden Anlagen, nachgewiesene Betriebsdauer) für die hier zu behandelnden Restabfälle, die Qualität der angebotenen Technik (Bauart, technische Ausführung, Dimensionierung, Werkstoffe, Redundanzen, Arbeitsschutz etc.), die technische

(18)

Verfügbarkeit (insbesondere Reserven), die Flexibilität (hinsichtlich Abfallmengen und Abfallqualitäten) und die Reparaturfreundlichkeit (Häufigkeit, Arbeitsschutz, Zugänglichkeit, Platzverhältnisse etc.) beurteilt.

Absatzrisiken

Die Bewertung der Absatzrisiken steht in engem Zusammenhang mit den Entsorgungs- kosten. Sind die Entsorgungskosten relativ hoch angesetzt, sinkt das Absatzrisiko, sind diese eher niedrig, ist das Absatzrisiko entsprechend höher anzusetzen. Im Zuge der Angebotsbewertung mussten alle Abfälle zur Beseitigung bzw. Verwertung speziell beurteilt werden.

Umwelt

Wesentliche Punkte, die theoretisch zur Beurteilung heran gezogen werden könnten, sind die Anlagenemissionen, die Energiebilanzen der Verfahren sowie die Transporte- missionen. Im Zuge der Angebotsbewertung konnten jedoch nicht alle wünschenswer- ten Untersuchungen und Beurteilungen durchgeführt werden, da keine verbindlichen Energiebilanzen zur energetischen Nutzung der erzeugten Ersatzbrennstoffe bzw. zu deren Transport vorlagen. So wurden bei den Anlagenemissionen als Minimalstandard die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte herangezogen; durch deren Unterschrei- tung bzw. bei Kraft-Wärme-Kopplung konnten Zusatzpunkte erreicht werden.

Termine

Aufgrund der speziellen Situation des Auftraggebers, die Restabfälle voraussichtlich für einen gewissen Zeitraum unter vergleichsweise hohen Kosten extern entsorgen zu müssen, wurde dieser Punkt relativ hoch bewertet. Die hierbei entstehenden höheren Bauzinsen wurden außerdem unter dem Punkt Kosten entsprechend berücksichtigt.

Ergebnis der technisch-wirtschaftlichen Bewertung

Bei der technisch-wirtschaftlichen Bewertung der letztverbindlichen Angebote ging aus der verbalargumentativ untermauerten Nutzwertanalyse der Bieter B als einstweiliger Bestbieter hervor. Das dabei beste Angebot war die Variante mit Schlackenaufbereitung und Fernwärmeauskopplung.

Bild 7 zeigt das Ergebnis der Nutzwertanalyse für alle zehn in die Wertung aufgenom- menen Angebote. Zur besseren Übersicht wurden in Bild 8 das jeweils beste Angebot jedes Bieters dargestellt.

Die Prüfung der Angebote zur Gleichwertigkeit der Angebote diesem Punkt ergab, dass die Angebote der Bieter A und B wegen der ungenügenden Absicherungen der Vorauszahlungen durch Bankbürgschaften gemäß § 25 Nr. 1 Abs. 1 d) VOB/A i.V.m.

den Ausschreibungsbedingungen nicht gleichwertig mit den ausgeschriebenen Leis- tungen waren. Damit waren die Angebote dieser beiden Bieter in der abschließenden Wertung nicht mehr zu berücksichtigen.

(19)

Die sonstigen vertraglichen Abweichungen der verbleibenden Bietern bei den Vertrags- bedingungen betrafen insbesondere die Beschaffenheitsvereinbarungen, die Verjährungs- fristen, die Schadensersatzansprüche bei Mängeln, das Rückweisungsrecht, Haftung und Versicherung sowie das vorgesehene Sonderkündigungsrecht des Auftraggebers.

400 350 300 250 200 150 100 50 0 Punkte

A 1. B 1. B 2.

FW B 3.

SA B 4.

FW+SA C 1. C 2.

RW C 3.

FW C 4.

RW+FW D 1.

Kosten bei 100 % Absatzrisiken

Kosten bei 70 % Umweltverträglichkeit

Entsorgungssicherheit Technik Übereinstimmung Terminplan

400 350 300 250 200 150 100 50 0 Punkte

A 1. B 4.

FW+SA C 3.

FW D 1.

Kosten bei 100 % Absatzrisiken

Kosten bei 70 % Umweltverträglichkeit

Entsorgungssicherheit Technik Übereinstimmung Terminplan

Bild 7: Ergebnis der technisch-wirtschaftlichen Nutzwertanalyse aller Angebote

Bild 8: Ergebnis der technisch-wirtschaftlichen Nutzwertanalyse des Bestangebotes jedes Bieters

(20)

Die Beurteilung erfolgte verbalargumentativ und führte zu dem Ergebnis, dass die Unterschiede zwischen beiden Bietern bei den vertraglichen Abweichungen per Saldo so gering waren, dass sich daraus keinesfalls eine Veränderung der Rangfolge nach der technisch-wirtschaftlichen Bewertung begründen ließ.

In der Gesamtbewertung schnitt demnach das Angebot Nr. 3 des Bieters C (mit Fern- wärmeauskoppelung) am besten ab.

Das Ergebnis zeigt, dass die technisch/wirtschaftliche Bewertung bei komplexen funktionalen Ausschreibungen sehr anspruchsvoll und oft noch zusätzlich in weitere kommerzielle Entscheidungskriterien eingebunden ist. Insbesondere bei öffentlichen Vergabeverfahren ist es extrem schwierig, formal korrekt zu handeln; es ist in diesem Fall unabdingbar, dass das Ausschreibungsverfahren von einem kompetenten Fach- juristen begleitet wird.

5. Fazit

Bei funktionalen Ausschreibungen sowie bei Nebenangeboten oder Änderungsvor- schlägen kann eine teilweise sehr aufwendige technische Prüfung erforderlich werden.

Die technische Auswertung von komplexen derartigen Angeboten steht letztendlich in engem Zusammenhang mit der wirtschaftlichen bzw. kommerziellen Beurteilung von Angeboten. Alleine die rein technisch/wirtschaftliche Auswertung ist teilweise sehr anspruchsvoll. Hinzu können vertragliche Aspekte kommen, die das Vergabeverfahren weiter verkomplizieren können. Für die technisch/wirtschaftliche Beurteilung sollten Fachleute in das Ausschreibungsverfahren eingebunden werden, die über konkrete einschlägige Erfahrung in den jeweils zu beurteilenden technischen und wirtschaftli- chen Aspekten verfügen. Soweit weitere kommerzielle Aspekte zu bewerten sind, gilt diese Aussage entsprechend.

Je komplexer die Angebotsauswertung wird, desto größer werden auch die vergabe- rechtlichen Risiken. Bei komplexen funktionalen Ausschreibungen größerer Projekte ist bei öffentlichen Ausschreibungen deshalb anzuraten, einen erfahrenen Fachjuristen beizuziehen. Die vergaberechtlichen Randbedingungen sind ebenfalls sehr komplex und können schnell zu Rügen und Klagen führen. Auch wenn solche Klagen nicht zur Neuausschreibung führen, kosten sie Zeit und Geld. Auch schon deshalb sollten vergaberechtliche Risiken von vorne herein möglichst minimiert werden.

6. Literaturangaben

[1] http://www.juraforum.de/lexikon/vergabe-oeffentlicher-auftraege, 04.10.2012

[2] http://www.initiative-weiter-bilden.de/fileadmin/pdfs/downloads/Leitfaden_oeffentliches_

Auftragswesen.pdf, 04.10.2012

[3] http://www.stmwivt.bayern.de/fileadmin/Web-Dateien/Dokumente/wirtschaft/Wirtschaft- lichtes_Angebot.pdf, 04.10.2012

[4] http://www.europarecht.jura.uni-koeln.de/fileadmin/institute/europarecht/Dokumente/Byok/

SkriptTeil2.PDF, 04.10.2012

[5] Kranert, M.; Huber, H.-D.: Abfallwirtschaftliche Planung und Abfallwirtschaftskonzept auf Ebe- ne der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. In: Kranert, Martin; Cord-Landwehr, Klaus (Hrsg.): Einführung in die Abfallwirtschaft. Wiesbaden: Vierweg + Teubner, 2010 – ISBN 978- 3-8351-0060-2

(21)

Die Deutsche Bibliothek – CIP-Einheitsaufnahme Immissionsschutz – Band 3

– Aktuelle Entwicklungen im anlagenbezogenen Planungsprozess und Immissionsschutz –

Karl J. Thomé-Kozmiensky, Andrea Versteyl, Stephanie Thiel, Wolfgang Rotard, Markus Appel.

– Neuruppin: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky, 2012 ISBN 978-3-935317-90-0

ISBN 978-3-935317-90-0 TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky

Copyright: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky Alle Rechte vorbehalten

Verlag: TK Verlag Karl Thomé-Kozmiensky • Neuruppin 2012

Redaktion und Lektorat: Professor Dr.-Ing. habil. Dr. h. c. Karl J. Thomé-Kozmiensky, Dr.-Ing. Stephanie Thiel, M. Sc. Elisabeth Thomé-Kozmiensky, Ulrike Engelmann LL. M.

Erfassung und Layout: Petra Dittmann, Sandra Peters, Martina Ringgenberg, Ginette Teske

Druck: Mediengruppe Universal Grafische Betriebe München GmbH, München Foto auf dem Buchdeckel: www.bajstock.com (bearbeitet)

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Abbildung

Tabelle 1:  Beispiel einer Jahreskostenberechnung für ein Los Ofen/Kessel
Tabelle 2 zeigt die Bewertungsmatrix mit Gewichtungen der einzelnen Wertungskri- Wertungskri-terien sowie beispielhaft die Zuordnung auf verschiedene Bieter bzw
Tabelle 2:  Beispiel einer technisch-wirtschaftlichen Bewertung für ein Los Ofen/Kessel
Tabelle 4:  Bewertungsschema zum technisch-wirtschaftlichen Angebotsvergleich

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