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Kriterien des Beirates Neustadt zur Vergabe seiner Globalmittel

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Academic year: 2022

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Kriterien zur Globalmittelvergabe des Beirates Neustadt

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1. Leitlinien des Beirates

• Möglichst keine Dauerfinanzierungen, stattdessen Anschub von Projekten, Initiativen oder einzelnen klar definierten Maßnahmen

• Transparente Akteurs- und Projektstrukturen (wer ist verantwortlich? welche Konstellation von Beteiligten?

was soll erreicht werden?)

• Praktische/konkrete Vorhaben, die einen unmittelbaren Nutzen für Bürger:innen und Stadtteil erwarten lassen

• Gerade auch kleine Initiativen/Gruppen/Träger sollen ermuntert werden, stadtteilrelevante Maßnahmen/Projekte zu beantragen

2. Kriterien (Anforderungen an die Antragsteller:innen) Vorrangige Zwecke:

• Unterstützung benachteiligter Zielgruppen/sozialer Benachteiligung entgegenwirken

• Bürger:innenbeteiligung (Anträge/Vorhaben, die geeignet sind, die Beteiligung von Bürger:innen zu verstärken oder die unter Beteiligung von nichtorganisierten Bürger:innen/Bürger:innengruppen zustande gekommen sind)

• Maßnahmen die für die Zielgruppe eines Jugendbeirats relevant sind (wird erfüllt durch obligatorische und gegebenenfalls finanzielle Beteiligung eines Jugendbeirats)

Stadtteilbezug:

• Unmittelbare Wirkung in der Neustadt bzw. für die Lebensqualität möglichst vieler Bürger:innen der Neustadt und zur Verbesserung der Stadtteil- bzw. Quartiersentwicklungen

• Identitätsstiftende/-fördernde Wirkungen für die Neustadt

• Maßnahmen, die geeignet sind, die Attraktivität der Neustadt für Träger, Institutionen etc. zu vergrößern bzw. deren Aktivitäten im Stadtteil zu unterstützen oder zu verstärken

• Maßnahmen, die die Vernetzung, Kommunikation, Kooperation zwischen unterschiedlichen Einrichtungen und/oder sozialen Gruppen im Stadtteil fördern

Nachhaltigkeit:

• Maßnahmen, die ökologisch nachhaltig sind

• Maßnahmen, die sozial nachhaltig sind Art der Vorhaben bzw. der Finanzierung:

• Projektorientierung (zeitlich, räumlich, funktional klar begrenzte Vorhaben)

• Ko-Finanzierung (keine Vollfinanzierung; die Antragsteller:innen müssen einen Eigenbeitrag - gegebenenfalls auch Arbeitsleistung - nachweisen)

• Anschubfunktion (Förderung als Anstoß für Initiativen, die sonst nicht zustande kämen und nachweislich eine Chance auf Fortbestehen haben)

• Transparenz der Projekt- und Trägerstruktur

• Anträge ab 4.000,00 € werden in jedem Falle - versehen mit einem Votum des betreffenden Fachausschusses - im Beirat behandelt und dort entschieden

3. Initiativprojekte des Beirats

Der Beirat Neustadt möchte nicht nur auf Projektanträge reagieren, die an ihn gerichtet werden, sondern selbst mit eigenen Schwerpunktsetzungen die Entwicklung des Stadtteils fördern. Der Beirat Neustadt definiert daher eigene Entwicklungsschwerpunkte für die Neustadt und verwendet einen festgelegten Teil seiner Globalmittel dafür, entsprechende Vorhaben zu finanzieren bzw. anzustoßen.

Dabei werden die folgenden Punkte zu berücksichtigen sein:

• Selbstverständlich gelten auch die unter Pkt. 2 genannten Kriterien zu den vorrangigen Zwecken und zum Stadtteilbezug von Vorhaben

• Um die Wirksamkeit des Mitteleinsatzes zu gewährleisten, sollte in jedem Jahr nur ein Thema bzw.

Schwerpunkt ausgewählt werden (die Konzentration der Mittel ermöglicht sichtbare Ergebnisse)

• Um Zusammenarbeit und Vernetzung im Stadtteil zu fördern, sollten die Schwerpunkte bzw. inhaltlichen Anforderungen so gewählt sein, dass sie vorrangig in Kooperation verschiedener Gruppen oder

Einrichtungen zu erfüllen sind (z.B. Alte und Junge; Migrant:innenvereine und Schulen, die Kitas im Stadtteil, die Kultureinrichtungen im Stadtteil oder dergleichen)

• Die bereitgestellte Summe sollte groß genug sein, um einen attraktiven Anreiz für Träger und Kooperationspartner:innen zu bieten

Der Beirat sollte frühzeitig und deutlich den Aufforderungscharakter dieses Verfahrens im Stadtteil

kommunizieren, damit die angesprochenen Träger/Gruppen/Initiativen (gegebenenfalls gemeinsam mit dem Beirat) entsprechende Vorhaben entwickeln und untereinander abstimmen können.

1 (einstimmig beschlossen am 21.01.2021)

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