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enkansätze für Entschei- dnngstriger im Bereich der strategischen (msbesondere Studienkommissionen) nnd operativen Organe (insbe- sondere Studiendekane) der Techni- schen Universität Graz.
ErgebnissedesSeminars derHochschüler- schaft anderTUGrnzvom 20. bis 22.Sep- tember1996in St Kathrein am Offenegg
Sinnvolle Möglichkeiten zur Studienzeit-
verkürzung
1. Generelle Randbedingnngen
Ändenmgen ohne ReformdesStudieopla- nes und ohne grobe Eingriffe in Instituts- gewohnheiten.
• .,Evaluienmg der Verwaltung"Esist nicht
einzusehen.
warumnur Studieren- de imRahmenvon PriifungenundLeh- rende evaluiert werden sollen (Studienabteilung, Zeugnis- verwaltung...)• Öffnung der Hörsäle und Seminar- räume, wenn diese nicht benötigt wer- den und Infonnation darüber (z.B.Zei- chensaal320er)
2.Problem Institut
Ändenmgen ohne ReformdesStudieopla- nes aber mit Eingriffen in Instituts- gewohnheiten
ichterscheinen zur Prüfung - Durch- führung des §29 (3) AHStG (unent- schuldigtes Fernbleiben von PrÜfungen (Fortsetz. .gWBSeite3. Vorwort 2)
~ Die Sparmaßnahmen könnt Ihr auch spüren. wenn beispielsweise einige Lehr- auftriigenicht mehrfinanziertwerden kön- nen unddahereinige Lehrveranstaltungen einfach nicht mehr statttmdenbzw.man völlig ungesetzlich für diezukunftsweisen- de Sprachausbildung plötzlich eineGe- bühreinhebt.
Soba1d dann der ZustandderUniversitä- ten wirklich bedenklich
ist.
weilnicht mehr ausreichend Lehrkräfte und Betreuer vor- handensind.
wirdman beginnenüberStu- diengebühren nachzudenken und argu- mentieren,daßder Zustand an den Uni- versitäten so schrecklichist,daßes ein- fach nicht mehr anders gehtDieseGebührenwerden allerdings nicht aufden Universitäten bleiben, sondernim Budget verschwinden. Sowirdsichalso auch durch Studiengebühren die Lage wohlkaumverbessern. Ob wir so in der Konkurrenzsituationimvereinten Europa bestehen werden, sei dahingestellt
• Alu PaldKlI
- nur maximal ein Monat Sperrfrist und keine negative Note)
• Alle Studierenden müssendieMöglich- keithaben,zum gewünschten Termin zur Prüfung antreten zu können (keine Platzbeschränkungen)
• DiekiinesteAnmeldefiist zu Prüfun- gen beträgt eine Woche (§27(3) AHStG); darüber hinaus sollbeielek- tronischer Anmeldung dies ab Festste- henderPrüfungstermine möglich sein.
Die Bekanntgabe der Prüfungstermine undFristenhatrechtzeitig vor Beginn desSemesterszu erfolgen.
• .)Iaushörsäle" abschaffen - man kann alte Gewohnheiten auchändern
• Institutsbibliotheken - universitätsüber- greifende VerleihordnungmitMinimal- standards
• KorrekteBehandlungenderStudieren- den durch Sekretäre und Sekretärinnen.Assistentinnen undAs- sistenten,...
• Anrechnung von Prüfungen - §21 AHStG universitätsweite Äquivalenzlisten für PfÜfungsan- rechnungen zwischenden einzelnen Studienrichtungen
• AusreichendeAnmhlvon Prüfungster- minenund entsprechend schnelle Kor- rektur (maximal 4 Wochen)
• Monatliche Prüfungstermine auchfür den kommissionellen Teil der 2.Di- plomprüfung
• Diplomarbeit in 3 Monaten soll mög- lich sein - derzeit sind nach oben keine Grenzen gesetzt
• KeineVerschiebungen vonPrüfungs- terminen auf einenfrüherenZeitpunkt
• Keine kurzfristigen Verschiebungen vonPrüfungstermineaufeinen späte- renZeitpunkt
• Sprechstunden müssen in ausreichen- derAnzahlvorgesehen und auch ein- gehalten werden (leider keine Selbst- verständlichkeit)
• Ausarbeitung und Veröffentlichung von gelösten Prüfungsaufgaben (Kopier-
möglichkeit)
• Lern-und Methodenfreiheit auch für Studierende
• Nachvol1ziehbarkeit und Offen1egung derKorrektureinerPrüfung - §43 (2) AHStG -derStudierendeistauch be- rechtigt, Kopien von allen Beurtei1ungsunterlagen anzufertigen 3. Reform der Studienpläne
3.1. Organisatorische Abläufe
• Keine Prüfungsketten (vorgeschriebe- ne ReihenfolgederPrüfungsabfolge) bzw.Sprengung vonbestehendenKet- ten vgl. § I0(3) AHStG
• Auf Verlangen schriftliche Erteilung von Auskünften durch Studien- kommissionsvorsitzende, Studien- dekaneundStudiendekaninnen
• Vorlesungenhabenkeinen immanenten Prüfungscharakter - keine Zwischen- klausuren -§16(1) AHStG
3.2. Vordringliche Evaluienmgziele Extrem hohe Durchfallsraten - setzen klärender Maßnahmen
• Erhebung von RedundanzenimStudi- um - Veranlassungen
• Studierbarkeit des.Studieoplans 33.Lebre
• Stundenwahrbeit -Lebrinhaltesindder Semesterwochenstundenanzahl anzu- passen
• Adäquater Prüfungsstoff
• Auswärtige Begutachter und BegutachteriImen zur Beurteilungder Relevanz vonLehrinhaJten -vgl. §41(6) UOO'93
• Kontrolle der Studierbarkeit - Lehren- detretenals StudierendebeiKollegen und Kolleginnen an
4. ADpunmgderRaIuneDgesetze
• KeineKnock-out-Prüfung -eine Prü- fungdarfnicht die Zukunftjunger Men- schen verbauen
• RechtzeitigadäquateInformationfür Schüler und Schülerinnen; Schaffung desrechtlichen Hintergrunds. z.B. ver- pflichtende Unterrichtsfreistellung ~