stätigten erneut die Tatsache, daß sie das von ihrer Kran- kenkasse bezahlte Honorar bei weitem überschätzten . . .
Dr. med. Horst Hardt, Lang- gasse 77, 35576 Wetzlar
Das beste Mittel
. . . Die Rechnungs-Of- fenlegung an die Patienten [kann] hilfreich und nützlich sein. Es ist im übrigen ja auch so, daß in anderen freien Be- rufen, zum Beispiel bei Zahnärzten, Rechtsanwälten, Notaren, verständliche und spezifizierte Rechnungen er- stellt und verschickt werden!
Die modernen computer- technischen Möglichkeiten ermöglichen dies leicht. Zur Abrechnung an die KV käme eine zweite Ausfertigung mit erläuterndem Text nach den Angaben der Abrechnung mit entsprechender Diskette, . . . wie ja auch auf der Ab- rechnung nötig – also kein Mehraufwand! – und dann erläuternd die Punktangabe dazu. Dann erläuternd die Formulierung: Im . . . Quar- tal betrug der Punktwert . . . – mithin beträgt dann die Arzt-
rechnung mit den angegebe- nen Behandlungen . . . DM.
Bei Unstimmigkeiten bitten wir um Rücksprache.
Diese Vorgehensweise hätte einen weiteren Vorteil.
Die Abrechnungskontrolle durch die KV kann bei aller Mühe nie ganz genau erfol- gen, sie arbeitet letztendlich mit mathematisch-statisti- schen Methoden. Daß dies nicht im Einzelfall präzise sein kann, belegt sich allein aus der Tatsache der Punktmengen- ausweitung nach dem „neuen EBM“ um 30 Prozent, ohne daß anders untersucht oder beraten worden sein dürfte.
Dadurch war auch die über- große Zahl der redlich abrech- nenden Kollegen durch Punktwertverfall betroffen.
Der Schaden in der Öffent- lichkeit ist kaum zu ermessen!
Zur Wiederherstellung unseres Images und zur Ab- wehr weiterer Anwürfe wäre die offene Rechnungslegung das beste Mittel. Es wäre dies letztlich auch zur Erhaltung der Freiberuflichkeit . . .
Dr. med. L. Ziegenhahn, Ro- sa-Luxemburg-Straße 20, 06917 Jessen
A-2372 (8) Deutsches Ärzteblatt94 Heft 38 19 September 1997
S P E K T R U M LESERBRIEFE
Chefarztverträge
Zu dem Beitrag „Der Chefarztvertrag – praktische Hinweise zu den wesent- lichen Inhalten“ von Dr. jur. Ulrich Baur in Heft 4/1997 und dem Leser- brief dazu „Ergänzung“ von Dr. med.
G. Sandvoß in Heft 18/1997:
Korrektur
Als beratende Rechtsan- waltskanzlei des Verbandes der leitenden Kranken- hausärzte Deutschlands e. V.
müssen wir Herrn Dr. Sand- voß im Hinblick auf seine Stellungnahme zum Teil kor- rigieren. Es ist sicherlich zu- treffend, daß in aktuellen Musterverträgen zum Teil äußerst bedenkliche Klauseln und Verschlechterungen für die betroffenen Chefärzte ent- halten sind. Entgegen der Un- terstellung des Herrn Dr.
Sandvoß können wir jedoch zweifelsfrei belegen, daß zu- mindest bei der von unserem
Hause für den VLK durchge- führten Chefarztberatung je- der einzelne Chefarzt gerade auf die Existenz und mögli- chen Auswirkungen derarti- ger Klauseln ausdrücklich und umfassend hingewiesen wird.
Bei dieser individuellen Bera- tung des jeweiligen Mitglieds wird neben zahlreichen weite- ren bedeutsamen Klauseln selbstverständlich auch auf die Problematik des Vorteils- ausgleiches, der erheblichen Kostenerstattung nach der BPflV 95 sowie die häufig ver- klausulierte Problematik der individuellen Berechnung entsprechend der vertragli- chen Vorgaben, auch unter Berücksichtigung der ver- schiedenen Bemessungs- grundlagen, hingewiesen, da- mit diesem die tatsächlichen Folgen der jeweiligen Ver- tragsklauseln in praxi ver- ständlich werden. Hierzu gehört selbstverständlich auch eine dezidierte Beispielsbe-
rechnung zur Verdeutlichung der unter Umständen weitrei- chenden finanziellen Folgen.
Im Hinblick auf die Aus- führungen des Herrn Dr.
Sandvoß zu der Problematik der Abgabenregelung ent- sprechend DKG-NT ist des- sen Auffassung jedoch ju- ristisch nicht haltbar. Das von diesem in Bezug genommene Urteil des BAG vom 6. Sep- tember 1995 hat gerade nicht eine generelle Rechtswidrig- keit von Kostenerstattungs- regelungen weder pauschal noch nach Spalte 6 DKG-NT ausgesprochen, vielmehr lag dieser Entscheidung eine sich aus dem Individualver- trag ergebende doppelte Er- stattung einer einzelnen Ko- stenposition zugrunde, wo- bei jedoch auch weiterhin grundsätzlich sowohl eine Pauschale als auch daneben eine Erstattung entspre-
chend DKG-NT zulässig sein kann.
Gerade im Bereich der Abgabenregelungen sind hin- sichtlich der Zulässigkeit und Wirksamkeit zahlreiche indi- viduelle Besonderheiten zu berücksichtigen, die sich ge- neralisierenden Beurteilun- gen entziehen. Es kann auch vor dem Hintergrund der un- ter Umständen für Jahrzehn- te bedeutsamen vertraglichen Vereinbarung nur wiederholt
mit Nachdruck auf die Not- wendigkeit einer am individu- ellen Einzelfall orientierten umfassenden und jede einzel- ne Vertragsklausel und deren Auswirkungen berücksichti- genden qualifizierten rechtli- chen Beratung verwiesen werden. Bei dieser für Mit- glieder des VLK kostenlosen Rechtsberatung erfolgt dann selbstverständlich auch im- mer eine Auseinandersetzung mit den in den Musterverträ- gen enthaltenen und von Herrn Dr. Sandvoß sicherlich zum Teil zu Recht als unseriö- se Klauseln qualifizierten ver- traglichen Abreden.
Rechtsanwalt Norbert H.
Müller, Kanzlei Kloster- mann, Dr. Schmidt, Mon- stadt und Partner, Kortum- straße 100, 44787 Bochum
Drogen
Zu dem Beitrag „Schweizer Heroin- modell: Wissenschaftler sind vom Er- folg überzeugt“ von Gisela Klinkham- mer in Heft 31–32/1997:
Krankheiten heilen, nicht verfestigen
Leider wird kein Weg er- kennbar, auf dem die Dro- gensüchtigen zurück zur Ab- stinenz und somit zu einem selbstbestimmten und men- schenwürdigen Leben finden können.
Als Ärzte wissen wir, daß Heroin gesundheitsschädlich ist und zu schwerer physi- scher und psychischer Ab- hängigkeit führt. Je länger der Drogenkonsum anhält, desto größer wird die Gefahr einer bleibenden körperli- chen, geistigen und seeli- schen Schädigung. Wenn nun
aus dem Projekt über eine Stabilisierung der Drogenab- hängigen berichtet wird, dann ist das vor allem eine Stabilisierung der Sucht: Nur sieben Prozent der Teilneh- mer fanden den Weg in einen Entzug, die allermeisten sind heute noch immer süchtig. 36 Versuchsteilnehmer verstar- ben sogar. Ein Versuch, der das Sterben in Kauf nimmt, ist meiner Ansicht nach weit jenseits dessen, was einem Arzt erlaubt ist.
Ärzte sollen Krankheiten heilen und sie nicht verfesti- gen. Wie bei anderen Abhän- gigkeiten muß auch bei der Heroinsucht das ärztliche Handeln zu Entzug, Entwöh- nung und sozialer Wiederein- gliederung führen. Darauf ist eine dauerhafte Verschrei- bung des krankmachenden Stoffes nicht ernsthaft gerich- tet. Den Namen der Therapie verdient ein solches Vorge- hen deshalb nicht, schon gar nicht ist es die bestmögliche Therapie. Eine Fortsetzung des schweizerischen Ver- suchs, eine Ausdehnung zu- dem, wäre sowohl unethisch wie unverantwortlich.
Dr. Birgit Grimm, Beetho- venstraße 30, 78224 Singen
Opiate in die Hände von Ärzten geben
. . . Der drogenpolitische Berichterstatter der Arbeits- gruppe Gesundheit der CDU/CSU-Bundestagsfrak- tion, Hüppe, äußert öffent- lich: „Die Zielgruppe der so- genannten Schwerstabhängi- gen konnte nicht erreicht werden . . . “ – obwohl auf Seite 139 des Schweizer Berichts (Versuche für ei- ne ärztliche Verschreibung von Betäubungsmitteln, Ab- schlußbericht der For- schungsbeauftragten Ambros Uchtenhagen, Felix Gutzwil- ler, Anja Dobler-Mikola [Hrsg.])das Gegenteil nach- zulesen ist: „Die heroinunter- stützte Behandlung wurde er- probt für Erwachsene mit ei- ner langjährigen, chronifi- zierten Heroinabhängigkeit, gescheiterten Therapieversu- chen und deutlichen gesund- A-2374 (10) Deutsches Ärzteblatt94 Heft 38 19 September 1997
S P E K T R U M LESERBRIEFE
Zu Leserbriefen
Leserbriefe werden von Autoren und Redaktion sehr beachtet. Die Veröffentlichungsmöglichkeiten sind leider beschränkt; der Redaktion bleibt oft keine andere Wahl, als unter der Vielzahl der Zuschriften ei- ne Auswahl zu treffen. Die Chance, ins Heft zu kom- men, ist um so größer, je kürzer der Brief ist. Die Re- daktion muß sich zudem eine –selbstverständlich sinn- wahrende –Kürzung vorbehalten. DÄ
heitlichen und sozialen Schä- den“, also an den Elendsten der Elenden, eben an der Hüppeschen Zielgruppe!
Hüppe: „ . . . die Fremd- gefährdung außerhalb der Gruppe hat zugenommen“, obwohl auf Seite eins des Be- richts nachzulesen ist, daß dieses sicher ausgeschlossen wurde. „Die Injektionen der verschiedenen Betäubungs- mittel mußten unter Aufsicht erfolgen, spritzbare BTM durften nicht nach Hause mit- gegeben werden.“ Hüppe:
„ . . . viele Abhängige sind aus höherschwelligen Maß- nahmen herausgelockt wor- den“, nach gescheiterten Therapieversuchen.
Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Edu- ard Lintner (CSU), verbrei- tet die Meinung, „die Hero- in-Behandlungen sind ge-
scheitert, weil sich nur sieben Prozent der Abhängigen für eine drogenfreie Therapie- fortsetzung entschieden ha- ben“.
Lintners einziges Erfolgs- kriterium – für eine drogen- freie Therapiefortsetzung ent- schieden – entspricht nicht den allgemein üblichen Kri- terien, „dem, was in Thera- piestudien bei Heroinabhän- gigen üblich ist: Suchtverlauf, Veränderungen des Gesund- heitszustandes, Veränderun- gen des Sozialverhaltens und der sozialen Integration“
(Seite 122 des Berichts). An diesen Erfolgskriterien ge- messen, lassen sich durch Heroinbehandlung „im ge- sundheitlichen Bereich sowie bei der Lebensführung signi- fikante Verbesserungen er- zielen“ (Seite neun des Be- richts).
Fazit: Statt wissenschaftli- che Fakten zu manipulieren, sollen allePolitiker die Opia- te (einschließlich Heroin) für die Behandlung Drogensüch- tiger in die Hände der Ärzte geben.
Dr. Gorm Grimm, Sophien- blatt 36, 24103 Kiel
Heuchlerische Aufregung
Mich erschreckt immer diese heuchlerische Aufre- gung über das Thema Hero- inabgabe. Zum einen sollte jeder irgendwie erfolgver- sprechende Therapieversuch unternommen werden – schließlich nützte in der ame- rikanischen Prohibition das strikte Alkoholverbot nur dem schwarzen Markt!
Andererseits aber fordern Rauchen, Alkohol und Auto-
fahren ein Vielfaches an To- desopfern und haben vor al- lem eine wesentlich höhere Fremdgefährdung: An die 10 000 Verkehrstote pro Jahr allein in Deutschland, täglich ein totes Kind – und das zu- grundeliegende Verhalten wird nicht einmal als Sucht erkannt. Alle Initiativen von der Art „Jugend ohne Dro- gen“ sollten daran denken und brauchen nur wirklich konsequent ihr Ziel zu verfol- gen.
Aber man betrachte nur einmal das auto„mobile“ (im Stau?) Suchtverhalten deut- scher Ärzte, wenn zum Bei- spiel Auswahlkriterium für einen Fortbildungsort das Vorhandensein möglichst vie- ler Parkplätze ist.
Dr. med. Konstantin Röser, Mittelstraße 88, 53474 Bad Neuenahr
A-2375 Deutsches Ärzteblatt94 Heft 38 19 September 1997 (11)
S P E K T R U M LESERBRIEFE