Durchschnitt!.
Verweildauer der Patienten inTagen
Durchschnitt I.
Bettenausnutzung 1965 in %
Krankenhausbetten eher frei
Kranken- zugang in Mili
Zahl der Krankenhaus- betten in 1000
23,9 27,4 28,7
Obwohl der Krankenzugang weiter zunimmt, brauchen die Patienten nicht mehr so lange auf ein freies Bett zu warten. Neben dem Zuwachs an Krankenhausbetten tragen kürzere Verweilzeiten zur Entlastung bei der Bettenausnutzung bei. Außer- ordentlich hoch war dagegen 1972 der Ausnutzungsgrad beispielsweise in Kran- kenhäusern für Suchtkranke (94,0 Prozent), für Neurologie (94,7 Prozent), in den Rheumakrankenhäusern (96,4 Prozent), Uniallkrankenhäusern (96,6 Prozent) und in den Krankenhäusern für Psychiatrie samt Heil- und Pflegeanstalten (99,0 Prozent)
Die Information:
Bericht und Meinung
Katzer: „Wirksameres Gesundheitssystem"
Der stellvertretende CDU-Vorsit- zende Katzer hat wieder einmal ei- ne „verbesserte Effektivität" des Gesundheitssystems der Bundes- republik gefordert, um die Bei- tragsbelastung der Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in wirtschaftlich vertretbaren Grenzen zu halten. In der jüngsten Ausgabe der Mitgliederzeitschrift der Ham- burg-Münchener Ersatzkasse nann- te der frühere Bundesarbeitsmini- ster fünf Schwerpunkte:
Verbesserung der inneren Struk- tur der Krankenhäuser;
I> Ausbau moderner Organisations- formen in der freien ärztlichen Pra- xis unter Wahrung des persönli- chen Vertrauensverhältnisses von Arzt und Patient;
>Wirksamkeitsprüfung von Arznei- mitteln und Einschränkung der Werbung;
1> RationellereOrgänisationsformen in der gegliederten gesetzlichen Krankenversicherung unter Be- rücksichtigung der Regionalpla- nung und
> verstärkte Kooperation der Ärzte, der Krankenhäuser, der pharma- zeutischen Industrie und der Kran- kenversicherung durch Bildung ge- meinsamer Kommissionen.
Unverzüglich sollte nach Katzers Auffassung das Problem der Kran- kenversicherung der Rentner ge- löst werden, da es zu einer immer mehr wachsenden Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung werde.
Katzer betonte, die gesetzliche Krankenversicherung sollte nicht mehr als 20 Prozent der Leistungs- aufwendungen für die Rentner tra-
gen; den Rest müßten die gesetzli- chen Rentenversicherungen über- nehmen — ein Vorschlag, der übri- gens auch von der Ärzteschaft un- terstützt wird. Da die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung aber mit ihren Beiträgen schon bis zu 40 Prozent der Leistungen der Rentnerkrankenversicherung be- zahlten — so Katzer —, sei eine Neuordnung des Finanzierungssy- stems dringend notwendig. DÄ
Betäubungsmittel- Verschreibungs-
verordnung im Klartext
Die am 1. April 1974 in Kraft getre- tene Betäubungsmittel-Verschrei- bungsverordnung (DEUTSCHES ÄRZTEBLATT, Heft 11/1974) ist nicht nur für die Tätigkeit von Ärz- ten, Zahnärzten und Tierärzten wichtig; die Vorschriften betreffen auch die Apotheken, Krankenhäu- ser, Zahnkliniken, Tierkliniken so- wie Zoologische Gärten.
Die Verordnung regelt das Ver- schreiben von Betäubungsmitteln auf besonderen Rezepten, deren Erfassung und Überprüfung sowie die Lagerung und Abgabe von Be- täubungsmitteln, die Kontrolle so- wie das Strafmaß bei Verletzung von Vorschriften der Verordnung.
Im Verlag W. Kohlhammer, Köln, ist von Diplom-Volkswirt Hanns Joachim Wirzbach, Mitglied der Ge- schäftsführung der Kassenärztli- chen Bundesvereinigung, eine Textausgabe mit amtlicher Be- gründung und Erläuterung er- schienen.
Diese kurzkommentierte Textaus- gabe erleichtert dem Arzt die Handhabung der komplizierten Ma- terie und hat den Vorteil, daß hier nicht nur die neue Betäu-
bungsmittel-Verschreibungsverord- nung mit amtlicher Begründung, sondern auch der Text des Be- täubungsmittelgesetzes von Ja- nuar 1972 ebenfalls mit amtlicher Begründung in einer Broschüre zu- sammengefaßt sind. DÄ