• Keine Ergebnisse gefunden

Erfolgreich substituieren – wann und wie geht das?

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Erfolgreich substituieren – wann und wie geht das?"

Copied!
19
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Erfolgreich substituieren – wann und wie geht das?

Dämmmaterialien

Dr. Rolf Packroff

Wissenschaftlicher Leiter

Fachbereich "Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe"

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

Informations- und Dialogveranstaltung „Energiewende und REACH“

BAuA, Dortmund, 16.03.2015

(2)

BAuA-Arbeitsprogramm 2014 - 17

Anwendungssichere Chemikalien und

Produkte gewährleisten

• Vereinfachung der Risiko- und

Maßnahmenkommunikation in der Lieferkette von Chemikalien

• Nanomaterialien und innovative Werkstoffe

• Ermittlung von Belastungen mit chemischen Stoffen am

Arbeitsplatz

• Ansätze zur sozioökonomischen

Analyse für Stoffe mit hoher

(3)

S

Technische Maßnahmen

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Persönliche Schutzausrüstung Substitution

des Gefahrstoffs oder Verfahrens

T O

P

Rangfolge der Arbeitsschutz-Maßnahmen

(4)

Wirkung

des Stoffes

Exposition

Stoffbelastung von Mensch und

Umwelt

Risikobeschreibung Risikobewertung Risikomanagement

Die 2 Säulen des Risikomanagements

(5)

• Sicheres Stoffdesign vermeidet gefährliche Materialeigenschaften

Direkte Anwendungssicherheit

• Sicheres Produktdesign verhindert Freisetzung gefährlicher Stoffe

Integrierte Anwendungssicherheit

• Sichere Anwendungsverfahren fördern Arbeits- und Umweltschutz

Unterstützte Anwendungssicherheit

Anwendungssicherheit

(6)

Hersteller / Importeur

Expositions- szenario

eSDS Arbeitgeber/

Beschäftigte Gefährdungs-

beurteilung

Schutzmaßnahmen Wirksamkeitsprüfung

REACH GefStoffV

Risikokommunikation in der Lieferkette

(7)

Ziele von REACH

kohärente Prüf- und

Informationsanforderungen für chemische Stoffe

Systematische Identifizierung von Stoffen mit besonderer Besorgnis

Förderung der Substitution von Stoffen in Anwendungen mit hohen

Risiken für Mensch oder Umwelt

(8)

Beispiel

Dämmmaterialien aus künstlichen

Mineralfasern (KMF)

(9)

Late lessons from early warnings:

Asbest

http://www.baua.de/de/Publikationen/Fachbeitraege/Gd80.html

angezeigte

Berufskrankheiten

insgesamt: 74.680 chem. Stoffe: 44.959

Asbest: 9.282

anerkannte

Berufskrankheiten

insgesamt: 16.413 chem. Stoffe: 6.656

Asbest: 3.722

Todesfälle

(anerkannte BK)

insgesamt: 2.418 chem. Stoffe: 2.240

Asbest: 1.473 (!)

andere chem.

Stoffe andere

Ursachen

Berufskrankheiten in Deutschland (2013)

(10)

WHO-Fasern

gestreckt (Länge/Durchmesser > 3/1)

dünn (unter 3 µm)

lang (5 µm – ca. 100 µm)

biobeständig

gilt für freigesetzte WHO-Fasern aus

• Asbest (und anderen Fasermineralen)

Künstlichen Mineralfasern (KMF)

• faserförmigen Materialien (auch nano)

• ggf. Arbeitsverfahren

Das Faserprinzip

Nano- Titandioxid-

Fasern

Wirkung

Wirkungen:

• Asbestose

• Krebserkrankungen

(Lunge, Bauchfell, ...)

(11)

0,1 1 10 100 1000 10000

C ro c id o li te C e ra m ic B a s a lt M M V F -2 1 B -2 0 -2 .0 M -s to n e M M V F -1 1 M -s la g B -0 9 -2 .0 R -s to n e -E 3 B -0 1 -0 .9

Faserzahl x 10

7

im i. p.-test für 25 % Tumorrate

Große Unterschiede in der

Wirkstärke von Faserstäuben

(12)

chemische Zusammen- setzung der

Kanzerogenitäts- index (KI)

KI ≤ 30 30 < KI < 40 KI ≥ 40

keine Daten

keine Daten

keine Daten

1 x 10

9

F i. p.

--- sonstige

Daten

5 x 10

9

F i. p.

--- HWZ i. tr.

40 Tage

keine

+ - + -

Bewertungsschema für

glasige Faserstäube (TRGS 905)

(13)

1990

2000

Industrie entwickelt erste biolösliche Glasfasern Bewertung von KMF als „krebsverdächtig“ (1990) ZH1/294 Schutzmaßnahmen für KMF (1993)

TRGS 905 „Kanzerogenitätsindex“ (1995) Markteinführung biolöslicher Glaswollen TRGS 521 „Faserstäube“ (1996)

Markteinführung biolöslicher Steinwollen

EU-Einstufung „Mineralwollen“ als „krebsverdächtig“ (1997) TRGS 905 „Biopersistenzkriterien“ (1998)

TRGS 521 „Maßnahmen für „alte“ Mineralwollen (1998)

Herstellungs- und Verwendungsverbot für biopersistente

Direkte Anwendungssicherheit:

Biolösliche Mineralwolle-Dämmstoffe

(14)

Dilemma Hochtemperaturdämmung

bessere Dämmung

höhere Temperatur-

differenzen

höherer Wirkungs-

grad

Energieeffizienz

aber:

Je höher die Anwendungstemperatur,

desto höher die Biopersistenz der Fasern

(15)

Anwendungssichere

Hochtemperaturdämmung

• Emissionsarme Produktgestaltung (z.B. Formteile)

Integrierte Anwendungssicherheit

• Stewardship-Programme (z.B. http://www.ecfia.eu/has_care.htm)

Unterstützte Anwendungssicherheit

• TRGS 558 „Tätigkeiten mit Hochtemperaturwolle“

• TRGS 619 „Substitution Aluminiumsilikatwolle“

• Spezifische Ausnahmen für AES-Wollen vom Verbot in Deutschland

• Expositions-Risiko-Beziehung für Aluminiumsilikatfasern

• REACH-Zulassungsverfahren für Aluminiumsilikatwollen

Regulatorische Rahmensetzung

(16)

Die Prüf- und Informationsanforderungen zum Schutz vor biobeständigen Partikeln (insbes. WHO- Fasern) sind unvollständig.

Nanomaterialien und REACH - Hintergrundpapier zur Position der deutschen Bundesbehörden (2012)

• Kurzinfo der deutschen nationalen Auskunftsstelle zur Charakterisierung von Nanomaterialien unter REACH (2012)

http://www.reach-clp-helpdesk.de/de/Downloads/

• Vorschlag der deutschen Bundesbehörden zur Sichere Nanotechnologien - wo stehen wir heute?

EU Chemikalienverordnung REACH

(17)

Sichere Nanotechnologien - wo stehen wir heute? Prüfstrategie

Risikobeschreibung Risikobewertung Risikomanagement

je früher, desto besser ....

(18)

Mehr

Innovation

Qualität der Arbeit

verlässliche Grundlage für zukunftsfähige Produkte

und Dienstleistungen

langfristige Produktsicherheit über die gesamte

Wertschöpfungskette

Sicherheit und Gesundheit für

alle Beschäftigten, Selbstständigen

+

+

Anwendungssicherheit ist ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung

Sichere

Produkte

(19)

Vielen Dank

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

(39) Der AGW gilt nur für den E-Staub und deckt die nicht-krebserzeugende Wirkung (Nierentoxizität) ab. Die krebserzeugende Wirkung und der entsprechende Eintrag für den A- Staub

b) werden die Stoffeinträge zu Bis(tributylzinn)oxid und Cobalt-Metall gestri- chen (Hinweis: es besteht jeweils eine harmonisierte Einstufung),. c) wird der Stoffeintrag

(3) Schutzmaßnahmen für Expositionskategorie 3 gelten für alle Tätigkeiten, die nicht in den Tabellen 1a und 1b aufgeführt sind und damit nach dem Stand der Technik eine

(1) Ammoniumnitrat und ammoniumnitrathaltige Zubereitungen nach TRGS 511 sind mit der Aufschrift „Kennzeichnung nach Gefahrstoffverordnung&#34; und der Bezeich-

In Anlage 6 wird in der Zeile „Reinigung – Allgemein“ der Begriff „Verwendungskate- gorie C“ durch „Staubklasse

GMBl 2007 S. 15.06.2007) TRGS 617 (Februar 2017). Ersatzstoffe für

‹ Die Gefährdungsbeurteilung ist nicht Selbstzweck sondern dient der Ermittlung der Gefährdungen, um Schutzmaßnahmen festzulegen, durchzuführen und deren Wirksamkeit

Zusätzliche Anforderungen an Schutzmaßnahmen für bestimmte Flüssigkeiten und Feststoffe mit Brandgefahr.. Zusätzliche Anforderungen bei dem Lagern und Abfüllen