• Keine Ergebnisse gefunden

Archiv "Versicherungsbeginn: Die Unterschrift allein genügt oftmals nicht" (16.10.1992)

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Archiv "Versicherungsbeginn: Die Unterschrift allein genügt oftmals nicht" (16.10.1992)"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Zinsbesteuerung von Investment- Anlagen ab 1993

Mit positiven Auswirkun- gen auf die Investmentanlage

—besonders für Aktienfonds und Offene Immobilienfonds

— rechnet der Bundesver- band Deutscher Investment- Gesellschaften e.V. (BVI) aufgrund der Neuregelung der Zinsbesteuerung. Hervor- gehoben wird die Verzehn- fachung der Sparerfreibeträ- ge auf 6 000 DM für Ledige

beziehungsweise 12 000 DM für Verheiratete und die dar- aus resultierende mögliche Steuerbefreiung der Aus- schüttungen deutscher In- vestmentfonds. Dadurch blie- ben auch erhebliche Anlage- beträge von der Zinsabschlag- steuer ausgenommen.

Deutsche Investment- fonds sind nach den vorgese- henen Regelungen ab 1. Ja- nuar 1993 dazu verpflichtet, bei Ausschüttung der Erträge an die Anteilinhaber bezie- hungweise im Falle der the- saurierenden Fonds inner- halb von vier Wochen nach Geschäftsjahresschluß einen Zinsabschlag in Höhe von 30 Prozent auf die zinsabschlag- steuerpflichtigen Erträge ab- zuführen. Den Zinsabschlag nehmen die jeweiligen Zahl- stellen, das heißt die Banken oder Sparkassen, bei denen Investmentanteilscheine im Depot verwahrt werden, vor.

Bei Investmentkonten, die von Kapitalanlagegesellschaf-

ten selbst verwaltet werden, übernehmen die Gesellschaf- ten die Zahlstellenfunktion.

Der Zinsabschlag betreffe alle Fondstypen — also so- wohl Rentenfonds wie auch Aktien- und Offene Immobi- lienfonds. Allerdings weist der BVI darauf hin, daß zum Beispiel Veräußerungsgewin- ne, Dividenden oder Bezugs- rechtserlöse von der Zinsab- schlagsteuer nicht betroffen sind, wodurch die Attraktivi- tät der Investmentanlage bei steuerlicher Betrachtung stei- ge. Der Verband rechnet da- mit, daß die neuen Freibeträ- ge die Aktienfonds weiter nach vorne bringen werden.

Die Motive 5 und 6 der auf fünf Jahre angelegten Serie von zehn

Sterlingsilbermünzen „Motor- flug in Kanada, die ersten 50 Jahre" hat die Royal Canadian Mint vorgestellt. Die „Curtiss JN-4 Canuck" (Abbildung) und die „De Havilland Gipsy Moth", Aeroplane aus den 20er und 30er Jahren, sind auf den Silber- lingen, die einen Nennwert von 20 kanadischen Dollar haben, zu sehen. Foto: Royal Canadian Mint

Denn bei diesen bestehe ein beachtlicher Teil der Wert- entwicklung aus steuerfreien Kursgewinnen. Entsprechen- des gelte für Offene Immobi- lienfonds, deren Ertragsbe- standteile ebenfalls zu einem großen Teil steuerfrei sind.

Die steuerpflichtigen Ertrags- bestandteile können ab 1. Ja- nuar 1993 im Rahmen des Sparerfreibetrags steuerfrei vereinnahmt werden. WZ

j 7f

Arbeitsvertrag

Ein Ehegatten-Arbeitsver- hältnis kann durchaus vorteil- haft sein. Welche Vorteile und Steuersparchancen ver- schiedene Typen von Anstel- lungsverträgen bieten, wird in einer Broschüre des NAV- Wirtschaftsdienstes mit dem Titel „Tips und Empfehlun- gen zum Ehegatten-Arbeits-

vertrag 1992" vorgerechnet.

Die 60-seitige Broschüre ist zum Preis von 12 DM (Brief- marken/Scheck) erhältlich beim: NAV-Wirtschafts- dienst, Sedanstraße 13-17, W-5000 Köln 1, Tel: (0221)

97 35 5181. WZ

Erbschaftsteuer läßt sich beeinflussen

Das Aufkommen an Erb- schaft- und Schenkungsteuer hat sich allein in den Jahren 1985 bis 1990 von 1,5 Millio- nen DM auf 3 Millionen DM erhöht. Dabei ließe sich so manche Steuermark einspa- ren: Durch Schenkungen zu Lebzeiten unter Ausnutzung der Freibeträge oder ge- schickte Testamentsgestal- tung.

Die zu zahlende Erb- schaftsteuer richtet sich je- doch nicht nur nach der Höhe der Erbschaft, sondern auch nach der Zusammensetzung des Vermögens. Besonders vorteilhaft ist dabei das Vor- handensein von Immobilien, da diese bei der Festsetzung der Erbschaftsteuer nicht mit dem Verkehrswert, sondern nur mit dem auf 140 Prozent erhöhten Einheitswert in An- satz gebracht werden. Die da- durch erzielbaren Steuervor- teile sind beachtlich. Dabei bleibt der Steuervorteil auch dann bestehen, wenn die Ei- gentumswohnung oder das Haus kurze Zeit später zum vollen Verkehrswert veräu- ßert wird.

Auch bei der Verschen- kung von Immobilien richtet sich die zu zahlende Schen- kungsteuer nicht nach dem Verkehrswert, sondern nur nach dem erhöhten Einheits- wert. Dies gilt auch dann, wenn ein Geldbetrag zum Er- werb eines vorher genau be- stimmten Grundstücks oder zur Errichtung eines be- stimmten Gebäudes zur Ver- fügung gestellt wird. In diesen Fällen wird für die Berech- nung der Schenkungsteuer ebenfalls nur jeweils der er- höhte Einheitswert zugrunde- gelegt. Kastner

Versicherungsbeginn:

Am Anfang so mancher Versicherungsbeziehung steht ein möglicherweise teu- rer Irrtum: Versicherungs- schutz gibt es zwar nicht ohne Vertrag — aber der Vertrag ist nicht automatisch Versi- cherungsschutz. Bei Schaden- fällen gleich in den ersten Ta- gen entscheidet der Versiche- rungsbeginn einer neu abge- schlossenen Police, und der ist nicht immer zeitgleich mit dem Datum der Unterschrift.

Grundsätzlich kann aber jeder Versicherte davon aus- gehen, daß er mit Bezahlung des ersten Beitrages unver- züglich nach Rechnungsein- gang vollen Schutz im Rah- men seiner Police hat. Aus- nahmen sind tarifliche War- tezeiten in einigen Sparten, die erst abgelaufen sein müs- sen. Umgekehrt kann der Versicherer auch eine Dek- kungszusage vorab geben Und damit Schutz, bevor er über- haupt Geld bekommen hat.

Aber das ist die Ausnahme.

Doppelkarte

II

Üblich ist diese Ausnahme in der Autoversicherung. Als gesetzliche Pflichtversiche- rung muß ihr Abschluß nach- gewiesen werden, bevor es Zulassung und Nummern- schild gibt. Die Autoversiche- rer geben hier mit der Dop- pelkarte, ausgefüllt nur vom Versicherungsnehmer, ihre vorläufige Deckungszusage.

Sie garantieren damit etwa- igen Unfallopfern sofort vol- len Schadenersatz. Jährlich 200 bis 250 Millionen DM

„Vorschuß" kosten die Auto- versicherer solche „Doppel- karten-Schäden". Auch hier muß in jedem Fall die Erst- prämie unverzüglich nach Eingang des Versicherungs- scheins bezahlt werden, sonst kann sich die Versicherungs- gesellschaft das als Schaden- ersatz gezahlte Geld vom Schädiger zurückholen.

Pünktliche Beitragszah- lung gilt grundsätzlich für Teil- oder Vollkasko, die A1-3498 (108) Dt. Ärztebl. 89, Heft 42, 16. Oktober 1992

(2)

Die Unterschrift allein genügt oftmals nicht

Schäden am eigenen Fahrzeug deckt. Wer hier eine vorläufi- ge Deckung gleich vom Ab- schluß an haben will, muß das im Antragsformular aus- drücklich vermerken und braucht im Gegenzug die Be- stätigung seiner Versiche- rung.

In der Privathaftpflicht-, der Hausrat-, der Unfall- oder Feuerversicherung be- steht dagegen Schutz erst vom vereinbarten Datum an bei korrekter Einhaltung der Rechnungsfrist. Verwirkt ist der Versicherungsschutz — in buchstäblich jeder Versi- cherungssparte, und das so- gar rückwirkend —, wenn der Versicherte trotz wiederhol-

ter Mahnung seine Erstprä- mie gar nicht zahlt. Beim Rechtsschutz gilt die Versi- cherung sofort ab Vertragsbe- ginn in den Sparten Führer- schein, Schadenersatz, Straf- recht und Ordnungswidrig- keiten. Für alle anderen Be- reiche muß eine Wartezeit von drei Monaten eingehal- ten werden. Wartezeit bedeu- tet in dieser Sparte, daß Ver- sicherungsfälle, die in dieser Zeit eintreten, noch ausge- schlossen bleiben.

Auch für die private Kran- kenversicherung existiert eine dreimonatige Wartezeit — mit Ausnahme von Unfällen.

Keine Wartezeit gibt es aller- dings für Versicherte, die von einer gesetzlichen Kranken- kasse zur privaten Kranken- versicherung wechseln. Auch

neue Familienmitglieder wer- den sofort mitversichert, müs- sen aber spätestens zwei Mo- nate nach Heirat oder Geburt angemeldet sein. Besondere Wartezeiten bis zu acht Mo- naten gelten bei Entbindung, Psychotherapie, Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Der Risikoschutz in der Lebensversicherung beginnt mit dem Tag, der im Antrag vereinbart und in der Police bestätigt wurde; auch hier muß die erste Prämie sofort nach Eingang des Versiche- rungsscheins bezahlt werden.

Wird eine vorläufige Dek- kungszusage beantragt und vom Versicherer bestätigt, gilt das durchweg für die ver-

einbarte Todesfalleistung.

Umfaßt der Vertrag auch ei- ne Unfall-Zusatzversiche- rung, zahlt der Versicherer die beantragte Unfallsumme auch.

Von diesen „großen", oft lebenslang laufenden Verträ- gen weichen die „kleinen", die Kurzzeitversicherungen, ab — ihr Beginn naturgemäß ebenso. Sie werden meistens direkt via Reisebüro, Post- oder Bankeinzahlung gekauft.

So gelten Auslandskranken- versicherung oder Auto- Schutzbrief automatisch vom ersten bis zum letzten verein- barten Tag, ebenso Kurzkas- ko. Reisegepäck ist vom Ver- lassen der Wohnung des Versi- cherten bis zum Wiederein- treffen auf der heimischen Schwelle versichert. Hier be- stimmen sich Laufzeit und Versicherungsbeginn glei- chermaßen von selbst. rdv

I

Rechnungsfrist

I

Risikoschutz

Herzoperationen.

Scandinavian Heart Center SHC AB ist die größte private herzchirurgische Klinik Scandinaviens mit internationalen Ruf.

Kurzfristige Termine für Herzoperationen - Unproblematische Organisation - Persönliche Fürsorge - Deutschsprachiges, qualifiziertes Pflegepersonal - Direkte Flugverbindungen von vielen deutschen Städten nach Göteborg

- Unterbringung in EZ mit WC, Telefon, Fernsehen, Video.

- alle Kassen -

Haben Sie Interesse mehr über unsere Klinik zu erfahren?

Bitte fordern Sie Informationsmaterial an bei:

Frau Karin Bock, Tele (0 41 54) 7 51 03, Fax (0 41 54) 7 51 04, oder direkt bei SHC:

Carlandersplatsen, S-412 55 Göteborg. Tele +46 31 20 07 75, Fax +46 31 16 38 31.

Heart-Center Scandinavian

Dt. Ärztebl. 89, Heft 42, 16. Oktober 1992 (109) A1-3499

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von Anschriftendaten,

Seit 2017 arbeitet HDI gemeinsam mit wefox in Österreich im Innovation Lab InsurTech wefox zusammen, um unter anderem neue Zielgruppen für sich zu erschließen.. Darüber hinaus

für geringfügig Beschäftigte monatlich 32,55 EUR..

Zeche A vom 1. Februar bis 15. Februar bis 28. Mai um knappschaftliche Arbeiten. Tag, an dem Montage- arbeiten unter Tage verrichtet werden, spätestens ab diesem Tage ist

Für die Hamburger Feuerkasse Versicherungs-AG ergeben sich aus den unterschiedlichen Wertansätzen in der Han- dels- und Steuerbilanz aktive latente Steuern. Dezember 2019 ergaben

4.2 Erstattung der Mehrkosten der Hinreise und der Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen wegen Verspätung 4.2.1 Wir erstatten die Mehrkosten der Hinreise, wenn Sie die Reise

Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag

oder Fische genehmigen. Geschützte Tiere und Vögel sind in dem britischen Zonenjagdschein angegeben, und nur der British Zonal Game Warden kann die Er- laubnis