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Archiv "Vorwärts = Verteidigung" (06.10.1977)

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Die Information:

Bericht und Meinung PRESSESTIMMEN

Revolutionär — aber in

Gänsefüßchen

„Der Senatsdirektor der bremi- schen Gesundheitsbehörde, Dr.

Hans-Helmuth Euler, muß es sich gefallen lassen, daß man ihn einen

„Revolutionär' mit Pensionsbe- rechtigung' genannt hat. Das geht aus einem jetzt bekanntgeworde- nen Urteil des 1. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesge- richts (OLG) hervor. Entgegen ei- ner Entscheidung des Landge- richts wurde Eulers Klage gegen das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT zu- rückgewiesen. Zwar stelle die For- mulierung ‚Revolutionär' in Ver- bindung mit einer gesprengten Psychiatriesitzung des deutschen Ärztetages eine Ehrverletzung ge- genüber dem Kläger dar, ein Un- terlassungsanspruch aber stehe Euler deshalb noch nicht zu, heißt es in der Begründung des OLG.

,Je substanzärmer eine Äußerung ihrem tatsächlichen Gehalt nach ist, deso mehr tritt die Wertung in

WESER@KURIER

den Vordergrund', meinten die Richter, um fortzufahren: ,So liegt es hier. Die Bezeichnung des Klä- gers als ‚Revolutionär' für sich al- lein gesehen ist schon deshalb keine Tatsachenbehauptung, weil wegen der Verwendung von An- führungszeichen nicht der Begriff des Revolutionärs im technischen Sinn mit seinen scharfen Kontu- ren, sondern ein inhaltlich schil- lernder, in verschiedener Richtung ausdeutbarer Begriff gebraucht wird. Insoweit steht auch das sachliche Substrat des Begriffs nicht fest ....

Euler hatte dagegen die Auffas- sung vertreten, daß die von ihm beanstandete Formulierung eine Verunglimpfung darstelle, die das alleinige Ziel habe, ihn schon vor

seinem Dienstantritt als Senats- direktor in Bremen zu diffamie- ren.

Das Landgericht sah es nicht an- ders und untersagte dem ‚Ärzte- blatt', das ein Organ der Bundes- ärztekammer und der Kassenärzt- lichen Vereinigung ist, die Äuße- rung zu wiederholen. Nach An- sicht der Zivilkammer war die jour- nalistische Spitze eine ‚Schmäh- kritik, die von der Meinungs- und Pressefreiheit nicht mehr gedeckt wird'.

Anders urteilte jetzt das Oberlan- desgericht, indem es die Grenzen der sogenannten Schmähkritik sehr viel enger zog, denn: ,Die Sache selbst und die mit der Sa- che maßgeblich befaßte Person lassen sich nicht immer streng voneinander trennen, zumindest kann dies von einem Kritiker unter Pressefreiheit nicht verlangt werden'.

Die Kritik an dem neuen Senatsdi- rektor sei nicht grundlos bezie- hungsweise willkürlich gewesen.

Dr. Euler habe unbestritten dem Kuratorium der ,Arbeitsgemein- schaft Unabhängiger Ärzte' (AUA) angehört, als durch deren Mitglie- der 1974 eine Psychiatriesitzung des Deutschen Ärztetages ge- sprengt worden sei. Das OLG:

,Obgleich an hervorgehobener Stelle für die AUA tätig, hat sich der Kläger von dieser Aktion nicht distanziert und tut es auch heute nicht.' Es müsse deshalb zumin- dest davon ausgegangen werden, daß Euler die Aktion gebilligt habe und sie auch heute noch bil- lige.

,Daß die Aktion aber eine unde- mokratische Maßnahme darstellte, durch die die in der Psychiatriesit- zung versammelten Ärzte an ihrer freien Meinungsbildung und -äu- ßerung gehindert wurden, bedarf keiner weiteren Erörterung.' In Anbetracht dieser Umstände sei die Kritik des ,Ärzteblatts' durch das Grundgesetz gedeckt. (Akten- zeichen: 1 U 14/77 (b) — 1 0 1838/

76.)"

Vorwärts = Verteidigung

Intelligenter im politischen Kampf, der weit über ‚Kosten- dämpfung' hinausgeht, zeigt sich die Bundesärztekammer. Um Op- position, und zwar parteipoliti- sche, zu machen, bedient sie sich

— unter anderem — eines ‚Gesund- heitsmagazin' untertitelten bunten

VORWÄRTS

Heftchens namens ‚Medizin heute'. Es wird den Ärzten monat- lich mit dem ,Deutschen Ärzte- blatt' kostenlos geliefert. Ziel: sie sollen es im Wartezimmer aus- legen.

Neben Stories und Tips aus dem Bereich Medizin wird dem Leser- gar nicht so unterschwellig — Poli- tik verkauft. Beispiel aus Heft 8:

,Jeder Bürger weiß es jetzt: Was die SPD/FDP unter ‚Dämpfung' .der Kosten versteht.' Nämlich: ,...

daß letztlich auch er der Dumme ist: denn für ihn soll ja die billige Medizin gut genug sein'.

Und der sich als ‚Leidensgefährte' des geneigten Wartezimmer-Be- suchers bezeichnende Autor fin- det, es ,wäre im Sinne aller Kran- ken und (noch) Gesunden', wenn sich ,bald eine andere Mehrheit im Bundestag und Bundesrat findet'.

Schließlich bemüht der Autor seine betagte Tante Elisabeth lite- rarisch: Auch sie zieht den Schluß des Ärzteverlags-Blattes, sie habe ,beim letztenmal falsch gewählt'.

Der Wahlkampf im Wartezimmer läuft mit Halbwahrheiten und Dem- agogie — und hübsch bunt ver- packt. Frei Haus geliefert vorn Ärz- teverlag der Bundesärztekammer.

Garniert mit der Hoffnung, daß für manche Patienten einfach alles stimmen muß, was unter dem re- spektheischenden Ärzte-Etikett vertrieben wird." Horst Heinemann

If•

2360 Heft 40 vom 6. Oktober 1977 DEUTSCHES ARZTEBLATT

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