1 – 4
WALDFONDS
Ausgewählte Förderungsmöglichkeiten ALLGEMEINES
MASSNAHME M1:
■ Aufforstung, Kulturpflege, Mulchen, Zäune (Waldschutz) und jagdbetriebliche Konzepte mit der Kennzahl des Waldentwicklungplanes (WEP):11X, 2XX, 3XX
MASSNAHME M2:
■ Aufforstung, Kulturpflege; Mulchen; Kennzahl des Waldentwicklungplanes (WEP):12X, 13X
■ Dickungspflege/ Läuterung/Stammzahlreduktion (bis 10 m); (Erst-)Durchforstung (10–20 m); Durch- forstung mit Seil (10–20 m); Verjüngungseinleitung; Zäune (Waldschutz); Pflege von Waldrändern MASSNAHME M3:
■ Abgeltung von durch Borkenkäferschäden verursachtem Wertverlust MASSNAHME M5:
■ Vorbeugende Forstschutzmaßnahmen wie Mulchen, Hacken, Häckseln, Legen von Fangbäumen, Hygienemaßnahmen und Monitoring
FÖRDERUNGSHÖHE
Maßnahmen M1 und M2:Je nach Kennzahl des Waldentwicklungplanes (WEP) werden von den Standardkosten (=gutachtlich errechnete Kosten der Maßnahme) unterschiedliche Förderungssätze gewährt.Mindestkosten(Basis Standardkosten) pro Antrag 500 € (Ausnahme M3 = 1.000 €).
WEP 11X: 60% der Standardkosten
WEP 12X, 13X, 2XX, 3XX: 80% der Standardkosten
Maßnahme M5:unabhängig von der WEP-Kennzahl 80% der Standardsätze Maßnahme M3:Pauschalsatz 3.500 €/ha
ANTRAGSTELLUNG
Alle Förderungsanträge, mit Ausnahme M3, sind grundsätzlich vor dem Beginn der Maß- nahmen zu stellen!
Um den Antrag stellen zu können, benötigt man für die Maßnahmen M1, M2 und M5 ein Beratungs- formular vom Bezirksförster der BH oder dem Forstberater der BBK. Welchen Online-Antrag sie stellen müssen, sehen sie am jeweiligen Beratungsformular. Jede Maßnahme (z. Bsp. Auffors- tung, Kulturpflege und Waldschutzzaun) ist einzeln im Online-Antrag (durch Hinzufügen einer neuen Zeile) einzugeben.
Für die Einreichung des Antrages ist die Angabe einer Betriebsnummer erforderlich. Sollten Sie keine besitzen, wenden sie sich an das INVEKOS-Service der BBK.
Die Antragstellung ist nur online möglich::
Maßnahme M1:Link zum Online-Antrag M1 Maßnahme M2:Link zum Online-Antrag M2
Maßnahme M3:Link zum Online-Antrag M3;Link zu den Katastralgemeinden M3;FAQ M3 Maßnahme M5:Link zum Online-Antrag M5
Beratungsvideos zur Antragstellung Waldfonds (lkonline):
Link zu den Videos
DIE VOLLSTÄNDIGEN FÖRDERUNGSRICHTLINIEN (LAND OÖ) FINDEN SIE UNTER:
Link zu den Förderungsrichtlinien
2 – 4
Standort Mischwaldkriterien (generell max. 25 %
Gastbaumarten *, keine Robinie und Nordmanntanne)
Über 1000 m Seehöhe mind. 10 % Rotbuche, mind. 10 % Weißtanne, max. 70 % Fichte
750 bis 1000 m Seehöhe max. 50% Fichte, mind. 20% Laubholz (davon 10% Buche) und 10% Weißtanne
500 bis 750 m Seehöhe max. 35% Fichte, mind. 30% Laubholz, davon mind. 10% Buche und/oder Eiche
Bis 500 m Seehöhe max. 25% Fichte, mind. 40% Laubholz (davon mind. 20% Buche und/oder Eiche)
Eichenzwangsstandorte
(unter 600 m Seehöhe, schwere, schlecht durchlüftete, meist ebene Böden - ausgepräg- te Pseudogleye)
mind. 30 % Stieleiche, mind. 60 % Laubholz, max. 25 % Fichte
Bergahorn-Eschenwald
(Grabeneinhänge, wasserzügige Unterhänge, Bachbegleitgesellschaften)
Aufforstung mit mind. 50 % Ahorn (Esche), max. 25 % Fichte
Schwarzerlen-Eschenwald (sehr nass, ohne Trockenphasen)
mind. 50 % Schwarzerle, max. 25 % Fichte
Auwald (harte Au) mind. 50 % Edellaubholz oder Stieleiche, kein Nadelholz
Aus Naturverjüngung vorhandene flächige Laubholz- oder Tannenverjüngung kann man zur Erreichung der Misch- waldkriterien einrechnen. Fichtenverjüngung darf lediglich mit Laubholz oder Tanne ergänzt werden. Auch bei den ergänzten (gesetzten) Pflanzen max. 25% Gastbaumarten.
Baumart Standardkosten
Fichte 1,7 €
Sonstiges Nadelholz 2,5 €
Tanne 3,1 €
Zirbe 3,8 €
Laubholz 3,5 €
Sträucher 5,5 €
Seltene Baumarten(Eibe, Schwarzpappel, Elsbeere, Ulme); max. 100 Stk./ha
6,8 €
Einzelschutz bei seltenen Baumarten 5,4 €
Kulturpflege 1,0 €
MISCHWALDKRITERIEN
AUFFORSTUNG (M1, M2)
Maßnahme Kriterien/Standardkosten Flächenschutz
Voraussetzungen Flächenschutz: Naturverjüngungsflä- chen; aufgeforstete Flächen müssen einen Naturver- jüngungskern aufweisen oder es muss innerhalb der forstgesetzlichen Fristen eine Naturverjüngung zu er- warten sein. Nicht förderbar sind sehr dichte Auffors- tungen, die mehrere Jahre flächig ausgemäht werden.
■ Max. 0,5 ha, bei mehr als 60% Tanne und/
oder Eiche 1 ha
■ Mindestabstand von zwei im Waldfonds geförderten Zäunen 100 m; zu allen ande- ren Zäunen mind. 10 m
■ Erhaltungspflicht für 10 Jahre
Rehwild bis 30% Neigung der Fläche 6 €/lfm Rehwild über 30% Neigung der Fläche 8 €/lfm Kontrollzaun
Darstellung des Naturverjüngungspotenzials
■ Bestätigung Landes(Bezirks–)forstdienst
■ Erhaltungspflicht: 10 Jahre
■ Mindesthöhe: 2 m
6 x 6 m 500 €/Stk.
10 x 10 m 700 €/Stk.
Maßnahme/Standardkosten Kriterien
Standraumregulierung /
Jungbestandspflege(bis 10 m Oberhöhe)
■ 1650 €/ha Standardkosten
■ Mindestabstand zwischen den verbleiben- den Bäumen 2,5 m (= 1.600 Stk/ha)
■ Laubholzbestände: Entfernung von Protzen bzw. Mischwuchsregelung
■ Eingriffe: mind. 500 pro ha
■ Grünmasse muss vor Ort verbleiben
■ Nach Durchführung max. 25% ausländi- sche Baumarten verbleibend
Erstdurchforstung(10 – 20 m Oberhöhe)
■ Ohne Harvester: 1650 €/ha Standardkosten
■ Harvestereinsatz: Förderung des negativen Deckungsbeitrages (Holzerlös – Erntekos- ten)
■ Grünmasse muss vor Ort verbleiben
■ Nach Durchführung max. 25% ausländi- sche Baumarten verbleibend
■ Bei Harvesternutzung: Angebote und Ab- rechnungen notwendig
WALDSCHUTZ (M1, M2)
STANDRAUMREGULIERUNG/ERSTDURCHFORSTUNG (M1, M2)
3 – 4
Gastbaumarten * (max. 25% der Stammzahl bei Aufforstungen bzw. der verbleiben- den Bäume bei Stammzahlreduktion und Erstdurchforstung)
Baumhasel, Douglasie, Edeltanne, Hybridlärche, Hybridpappel, Lindenblättrige Birke, Nordmann- tanne, Riesentanne, Rotzeder, Roteiche, Schwarznuss
Richtwerte (max. anrechenbare) Pflanzenzahlen/ha
■ Nadel-Laubbaum-Mischaufforstungen:
■ Laubbaumaufforstungen:
■ Eichendominierte Aufforstungen (mind. 70 % Eiche):
2.600 Stk./ha 3.300 Stk./ha 3.700 Stk./ha
4 – 4
Mulchen Standardkosten
1. Nur bei eichenreichen Aufforstungen (Eichenanteil > 70%)M1, M2
2. Einsatz von Mulchgeräten gegen Borken- käfermassenvermehrungM5
1.400 €/ha
Verhacken/Mulchen von brutfähigem Fichten-Material
Standardkosten
1. Verhacken von befallenem oder befallsfähi- gem, frischem FichtenrestholzM5
2. Eine Alternative zum Antrag „Verhacken M5“ stellt der Sammelantrag des BWV dar. Info bei ihrem Waldhelfer (Link Wald- helferkarte)
3. Einsatz von Mulchgeräten gegen Borken- käfermassenvermehrungM5
■ Verhacken: 15 €/Atro-Tonne (AMM) Umrechnung SRM� AMM = 6,5 : 1
■ Mulchen: 1.400 €/ha
■ Nachweis: bezahlte Rechnung Notwendige Unterlagen zum Antrag:
■ Verhacken: Karte der Schadfläche, Foto vom zu hackenden Material/Restholzhaufen
■ Mulchen: Karte der Schadfläche
FORSTSCHUTZ (M5)
ABGELTUNG VON DURCH BORKENKÄFERSCHÄDEN VERURSACHTEM WERTVERLUST (M3)
1. In der zutreffenden Katastralgemeinde muss ein Mindestschadanteil von 3% an der Gesamtwald- fläche in den Jahren 2018 und 2019 vorhanden sein (Link zu den Katastralgemeinden M3).
2. Für die Feststellung des Schadausmaßes auf einzelbetrieblicher Ebene gelten ausschließlich die Erhebungsdaten des Bundesforschungszentrums für Wald (BFW). Bei der Feststellung des Schad- ausmaßes werden Teilflächen ab 0,1 Hektar berücksichtigt. Es muss zwar im Rahmen der Antrags- tellung bei den einzelnen Grundstücken eine Schadensfläche angegeben werden, es reicht aber eine grobe Schätzung. Abklärung ob eine Vollmacht nötig ist (siehe FAQ M3).
3. Die Förderuntergrenze liegt bei 1.000,- € (0,29 ha).
4. Die Feststellung und Anerkennung des Wertverlustes ist rückwirkend ab 01.01.2018 möglich.
5. Bei rechtskräftigen Entscheidungen wegen Verwaltungsübertretungen nach § 174 Abs. 1 lit. a Z 18, 19 oder lit. b Z 33 des Forstgesetzes 1975 oder wegen nach Gefahr im Verzuge unmittelbar ange- ordneten Aufträgen nach § 172 Abs. 6 iVm § 44 oder § 45 des Forstgesetzes 1975 wird für solche Flächen keine Entschädigung gewährt.
Förderungshöhe: 3.500 €/ha
Antragstellung über eAMA(Betriebsnummer, PIN–Code oder Handysignatur, ev. auch eine Voll- macht notwendig):
Link zum Online-Antrag M3;Link zu den Videos;FAQ M3 Förderungsvoraussetzungen
Fangbaumvorlage
(Abwicklung über BH-Förster)
Standardkosten
Fangbäume gegen Buchdrucker/Kupferstecher max. 100 Fangbäume je Waldbesitzer.
Fangbaum > 25 cm BHD 30 €/Baum Fangbaum < 25 cm BHD 10 €/Baum