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Liberalisieren ohne Mehrkosten | Die Volkswirtschaft - Plattform für Wirtschaftspolitik

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28 Die Volkswirtschaft  1–2 / 2020 GASMARKT

Bei der anstehenden Gasmarktöffnung, die der Bundesrat jüngst mit der Vernehmlassung zum Gasversorgungsgesetz (GasVG) lanciert hat, denken viele an die Strommarktöffnung für Grossverbraucher im Jahr 2009. Diese ist den Industriekunden noch gut – aber leider negativ – in Erinnerung. Obwohl National- und Ständerat damals eine klare Meinung vertraten und die Gesetzestexte entsprechend formu- liert waren, wurden die Verordnungen von den Stromversorgern anders ausgelegt. Deshalb mussten zwei Unternehmen – stellvertretend für die energieintensiven Industrien – bis vor Bundesgericht gehen und so die Wahlfreiheit zwischen dem Marktzugang oder dem Verbleib im Monopol, also in der Grundversorgung, er- kämpfen. Erst dann lenkte die Strombranche ein und gewährte den Grossverbrauchern eine wirkliche Öffnung.

Messwesen muss geöffnet werden

Seitdem es den Grosskunden im Strommarkt möglich ist, die Energie am freien Markt – sprich an der Strommarktbörse – zu beschaffen, scheinen die Stromversorger bemüht darum zu sein, die verlorenen Margen des Energiehandels neu mit ihrem natürlichen Monopol im Netz- bereich zu kompensieren. Die Folge davon sind höhere Netznutzungsentgelte für die Strom- kunden. Bei der anstehenden Gasmarktöffnung sollte der Gesetzgeber daher die Lehren daraus ziehen, den Marktzugang klar regeln und nicht dieselben Fehler wiederholen.

Im Gegensatz zu den Stromversorgern haben die Gasversorger (VSG) mit der seit 2012 ab-

geschlossenen und seither weiterentwickelten Verbändevereinbarung diesbezüglich viele Erfahrungen gesammelt. Diese Vereinbarung regelt die Bedingungen für den Netzzugang der industriellen Grossverbraucher, welche das Gas primär für Prozesswärme nutzen. Obwohl eine erneute Weiterentwicklung der Verbändever- einbarung kürzlich gescheitert ist, sind doch wesentliche Teile daraus erfolgreich umgesetzt und neue, künftige Verbesserungen angedacht worden. Diese Erfahrungen gilt es nun sinn- vollerweise auch in das neue GasVG einfliessen zu lassen.

So unterstützt die Interessengemeinschaft Energieintensive Branchen (IGEB) etwa die vom Bundesrat vorgeschlagene buchhalterische Entflechtung von Energie und Rohrleitungs- netz, die Schaffung einer einzigen Bilanzzone Schweiz und das Entry-Exit-Modell. Grundsätz- lich würden wir allerdings eine vollständige Marktöffnung befürworten – eine eventuell spätere Ausweitung auf Kleinkunden mit einem Verbrauch von unter 100 Megawattstunden darf allerdings nicht zu Mehrkosten für die Basisindustrien und den Werkplatz Schweiz führen. Dasselbe gilt für die Umsetzung des GasVG.

Beim Messwesen, wo es darum geht, wer den Gasverbrauch in Zukunft messen soll, vertreten wir einen klaren Standpunkt: Das Messwesen muss für die Marktberechtigten vollständig liberalisiert werden. Es darf nicht länger dem Netzbetreiber vorbehalten sein.

Frank R. Ruepp ist Präsident der Interessengemeinschaft Energieintensive Branchen (IGEB) in Zürich.

STANDPUNKT VON FRANK R. RUEPP

Die Gasmarktöffnung darf nicht zu Mehrkosten führen, wie das bei der Strommarktliberalisierung vor zehn Jahren der Fall war.

Liberalisieren ohne Mehrkosten

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