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Über 1000 Kinder und Erwachsene feiern in Wittlich Abschluss des Lesesommers Kreisnachrichten

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Kreisnachrichten

Ausgabe 44/2012 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 30.10.2012

Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten:

Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Postfach 1420, 54504 Wittlich

Ansprechpartner:

Mike-D. Winter, Tel.: 06571/142205 Telefax: 06571/1442205 E-Mail: Kreisnachrichten

@Bernkastel-Wittlich.de

Das Oktoberfestzelt in Wittlich öffnete am 18.

Oktober seine Pforten für die große Lesesommer-Ab- schlussparty der Stadtbü- cherei Wittlich und der Kreisergänzungsbücherei Bernkastel-Wittlich. Die er- sten Gäste standen bereits eine Stunde vor Beginn vor der Tür, um die besten Plät- ze zu ergattern. Um 17.00 Uhr war das Zelt dann mit über 1.000 Kindern und Er- wachsenen gefüllt. Eingela- den waren alle 843 Teilneh- mer, die den Lesesommer erfolgreich abgeschlossen, das heißt mindestens drei Bücher gelesen haben. Über die Hälfte der Kinder kam dann auch mit Freunden und Familien, um gemein- sam mit dem Team der Bü- cherei zu feiern.

Die Begrüßung übernahm der Erste Beigeordnete der Stadt Wittlich Albert

Klein, der Grüße von Land- rat Gregor Eibes und Bür- germeister Achim Roden- kirch ausrichten ließ, die leider an diesem Abend verhindert waren. Er hono- rierte die Leistung der Kin- der und bedankte sich bei den Organisatoren und eh- renamtlichen Helfern des Lesesommers. Sein ganz be- sonderer Dank galt der Fir- ma Bungert, die wie in den Vorjahren ihr Festzelt samt Getränken für die Teilneh- mer und die Gewinne zur Verfügung stellte.

Nach dem offiziellen Teil heizten der Jongleur Chri- stian Dirr und der Zauber- künstler Markus Lenzen mit ihrer furiosen Bühnenshow dem Publikum ordentlich ein. Mit einem Feuerwerk an Jonglagen, Artistik und Zaubertricks rissen sie die Zuschauer zu wahren Be- geisterungsstürmen hin.

Natürlich wurden auch ei- nige Lesesommer-Teilneh- mer als Assistenten auf die Bühne gerufen und Felix, Fabian, Hanna und Anna machten ihre Sache großar- tig. Auch die Väter wurden nicht verschont und muss- ten Dirr zum Schluss aufs Einrad helfen, dessen Feu- erjonglage in luftiger Höhe die Mitarbeiterinnen der Bücherei besorgt zum Zelt- dach blicken ließ.

Mit großer Spannung wur- de dann die Verlosung der Preise erwartet. Zunächst wurden jedoch die Klassen mit den höchsten Teilneh- merzahlen geehrt. Beson- ders fleißig waren in die- sem Jahr die Schüler der Klasse 3a der Grundschule Friedrichstraße, der Klas- sen 3 und 4 der Grundschu- len Dreis und Salmtal sowie die Klassen 6a und 6c des Wittlicher Peter-Wust-Gym-

nasiums. Sie dürfen sich über eine Lesung oder ein Kindertheater in der Stadt- bücherei Wittlich freuen.

Dann endlich wurde der Korb mit den Clubaus- weisen auf die Bühne ge- tragen und Glücksfee Sarah Czarski zog die glücklichen Gewinner der fünf Haupt- preise. Absoluter Glücks- pilz war der 8-jährige Mari- us Zettl, der überglücklich den ersten Preis in Form eines 100-Euro-Gutscheines der Firma Bungert in Emp- fang nehmen durfte.

Nachdem sich die Lese- sommer-Teilnehmer an ei- ner der zehn Ausgabestel- len ihre Urkunde abholen konnten, begann sich das Zelt nach und nach zu lee- ren. Alle Beteiligten freuten sich über die geglückte Ver- anstaltung und sind schon ganz gespannt auf das Jahr 2013.

Über 1000 Kinder und Erwachsene feiern

in Wittlich Abschluss des Lesesommers

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Das Schlafbedürfnis und damit die Schlafdauer neh- men im Alter ab. Viele ältere Menschen werden regelmä- ßig nachts oder am frühen Morgen wach. Um sich in der Dunkelheit zurechtzu- finden und nicht vom grel- len Licht der Nachttisch- Beleuchtung geblendet zu werden, ist es sinnvoll eine Orientierungsbeleuchtung zu installieren. Man steckt sie einfach in eine Steck- dose und findet sich so im Dunkeln spielend zurecht.

Weitere Tipps zur barrie- refreien Wohnungs- oder Hausgestaltung geben die Fachleute der Landesbera-

tungsstelle „Barrierefrei Bauen und Wohnen“ ko- stenlos und firmenunab- hängig alle zwei Monate am zweiten Dienstag von 14.00 bis 17.00 Uhr bei der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich, Kurfürsten- straße 16, 54531 Wittlich.

Der nächste Beratungs- termin ist Dienstag, der 13. November 2012. Vor- handene Planunterlagen sollten zum Beratungster- min mitgebracht werden.

Eine Voranmeldung ist un- bedingt erforderlich bei Ul- rich Hohns, Tel.: 06571/14- 2237, E-Mail: ulrich.hohns@

bernkastel-wittlich.de.

Tipps für barrierefreies Bauen und Wohnen

Alzheimererkrankte und andere Demenzpatienten sind für die Angehörigen in der Betreuung und Pfle- ge häufig eine große He- rausforderung. Damit die Versorgung möglichst lan- ge zu Hause in ihrer ver- trauten Umgebung gelei- stet werden kann, ist eine umfassende Entlastung für die Familien von großer Bedeutung. Die Unterstüt- zung sollte unter anderem in den Bereichen Pflege, Be- treuung und Umgang mit dem Erkrankten erfolgen.

Angehörige brauchen im Kontakt mit Demenzkran- ken ein besonderes Einfüh- lungsvermögen, Informati- on zu dem Krankheitsbild und viel Verständnis im Umgang mit dem Kranken, was in der Tagesfortbildung vermittelt werden kann.

Der Arbeitskreis „Demenz“

der Regionalen Pflegekon- ferenz im Landkreis Bern- kastel-Wittlich unterstützt betroffene Familien und lädt am Mittwoch, 7. No- vember 2012, von 9:30 bis 16:15 Uhr, im Cusanus- Krankenhaus, Karl-Binz- Weg 12, Bernkastel-Kues, in Zusammenarbeit mit dem Caritas Fachzentrum Demenz zu einer Informa- tions- und Fortbildungsver- anstaltung ein.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten In- formationen über die Än- derungen des Pflegever- sicherungsgesetzes, über Angebote in der Region und Fachvorträge zu folgenden Themen:

• „Krankheitsbild De- menz, Frühsymptome, Diagnose und Behand- lung“ - PD Dr. Andre- as Hufschmidt, Leitung Abt. Neurologie, Ver- bundkrankenhaus Bern- kastel-Wittlich

• „ S c h m e r z w a h r n e h - mung und Aromapfle- ge bei Menschen mit De- menz“ - Emmerich Berg, Innerbetriebliche Fort- bildung, Verbundkran- kenhaus Bernkastel- Wittlich

• „Wie kann eine gute Kommunikation gelin- gen? Validation und wertschätzender Um- gang“ - Hilde Roßler, Ge- stalttherapeutin/ Psy- chotherapeutin (HPG) Caritas Fachzentrum Demenz

Wenn gewünscht, kann für die Dauer der Fortbildungs- veranstaltung eine Einzel- betreuung zu Hause über verschiedene Pflegedienste und Freiwillige des Caritas Helferkreises organisiert werden. Für die Organisa- tion der Betreuungssituati- on wenden Angehörige sich an den zuständigen Pfle- gedienst oder an das Cari- tas Fachzentrum Demenz.

Die Kosten können über die Betreuungsleistung mit der Pflegekasse abgerech- net werden. Die Teilnahme an der Schulung ist kosten- los. Für die Tagesverpfle- gung einschließlich Mit- tagessen entsteht jedoch pro Person ein Kostenbei- trag von 20 Euro. Die Teil- nehmerzahl ist auf 16 Personen begrenzt. Anmel- dung bitte bis zum 05. No- vember 2012 bei der Fach- stelle Demenz, Margret Brech, Hilde Roßler, Ka- sernenstraße 37, 54516 Wittlich, Tel. 06571/149728, E-Mail: Brech.Margret@ca- ritas-wittlich.de oder bei der Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich, Hermann- Josef Valerius, Kurfürsten- straße 16, 54516 Wittlich, Tel.: 06571/14-2263, E-Mail:

Hermann-Josef.Valerius@

Bernkastel-Wittlich.de.

Die Gleichstellungsbeauf- tragte Gabriele Kretz freut sich über die Initiative ei- ner Mentee aus Traben- Trarbach. Petra Bürger hat gemeinsam mit ihrer Men- torin Petra Hoffmann-Kohl aus Neumagen-Dhron die Idee von selbstbestimmtem Leben und Wohnen im Al- ter zu ihrem Thema ge- macht.

Folgende Überlegung lie- gen dieser Initiative zu- grunde: Um die 50 sind die meisten Menschen noch ganz natürlich im Kontakt mit Jüngeren, voll im Be- rufsleben eingebunden, vielseitig ehrenamtlich en- gagiert und im Denken und Handeln flexibel. Genau die richtige Zeit, um über neue Lebens-Wohn-Ideen nachzudenken, Visionen zu entwickeln: Wohn-Ge- meinschaften, Wahl-Fami- lien, verbindliche Nachbar- schaften…

„Wir ü50iger müssen heu- te schon beginnen uns Ge- danken zu machen, wie wir im Alter das Wohnen-Leben haben wollen, um frühzei- tig Weichen zu stellen.“ so Petra Bürger zu ihrer Initi- ative zur Gründung eines Netzwerks ü50. Alle am The- ma Interessierten sind herz- lich eingeladen am Diens- tag, dem 6. November 2012 um 19:00 Uhr nach Traben- Trarbach, Bahnstraße 22, in den Bürgersaal des Alten Rathauses zu kommen. Die

„Gründung eines persön- lichen Netzwerkes ü50 in und um Traben-Trarbach“

will in der Folge regelmä- ßige Zusammenkünfte or- ganisieren um das Thema WG ü50 als Synonym für Verbindlichkeit im Alltag vor Ort zu konkretisieren.

Weitere Informationen und Anmeldungen Petra Bürger, Tel. 06541-8618148, Email:

info@pbuerger.de

Initiative zur Gründung eines Netzwerks ü50

Fortbildung für Angehörige

von Alzheimererkrankten

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Nach Wegfall der Anzei- gepflicht für die Psittako- se (Papageienkrankheit) ist nun auch die Psittako- se-Verordnung außer Kraft getreten. Dies bringt für Züchter und Händler von Papageien und Sittichen spürbare Erleichterungen mit sich. Zum einen müs- sen Papageien und Sittiche nicht mehr mit Fußringen gekennzeichnet werden und zum anderen entfal- len die umfangreichen Do- kumentationspflichten, die beim Halten dieser Tiere zu beachten waren. Ausnah- me: Kennzeichnungs- und buchführ ungspf lichtig sind weiterhin diejenigen Papageien und Sittiche, die in der Anlage 6 der Bun- desartenschutzverordnung aufgeführt sind.

Die im Tierseuchengesetz verankerte Vorschrift, dass die Zucht und der Handel

mit Papageienartigen er- laubnispflichtig sind, gilt bis auf weiteres. Jedoch wird diese Vorschrift mit der nächsten Änderung des Tierseuchengesetzes weg- fallen. Davon unberührt bleibt aber die Genehmi- gungspflicht nach dem Tierschutzgesetz für das ge- werbsmäßige Halten und Züchten von Wirbeltiere, zu denen die Papageien und Sittiche gehören. Inwieweit eine Haltung unter diese Vorschrift fällt, sollte mit den zuständigen Veterinär- behörden geklärt werden.

Die Herausnahme der Psit- takose aus der staatlichen Tierseuchenbekämpfung bedeutet nicht, dass die- se Krankheit an Bedeutung verloren hat. Nach wie vor kommt sie bei den papa- geienartigen Vögeln vor.

Die Ursache ist eine Infek- tion mit dem Erreger Chla-

Gesetzliche Erleichterungen für Papageien- und Sittichhalter

Die Aufsichts- und Dienstlei- stungsdirektion (ADD) weist darauf hin, dass Unterneh- men bis zum Ende dieses Jahres einen Geldwäschebe- auftragten zu bestellen ha- ben. Zu diesem Zweck ha- ben rheinland-pfälzische Kommunen eine Allgemein- verfügung veröffentlicht.

Nach Schätzungen werden jedes Jahr 50 Milliarden Euro aus krimineller Her- kunft in Deutschland gewa- schen, und dies lange nicht nur im Bankensektor. Auch deshalb, weil die Aufmerk- samkeit der Banken äu- ßerst hoch ist und Geldwä- scher daher in andere noch vermeintlich unbeobachte- te Räume ausweichen. Als Geldwaschanlagen können alle Wirtschaftsunterneh- men missbraucht werden.

Ein Risiko besteht insbeson- dere im Handel mit hoch- wertigen Gütern, wie beispielsweise Kunstgegen- stände, Schmuck, Edelme- talle oder Kraftfahrzeuge.

Bislang wurden rund 10.000 hochwertige Güterhändler in Rheinland-Pfalz über ihre Pflichten nach dem Geld- wäschegesetz schriftlich in- formiert. Daneben wurden bereits Unternehmen durch die Aufsichtsbehörde kon- trolliert, um die Einhaltung der Vorschriften zu überwa- chen. „Wer den gesetzlichen Vorgaben noch nicht nach- gekommen ist, sollte dies zeitnah ändern“, so die zu- ständige ADD-Referentin Anja Gilweit. Nachlässig- keit in Belangen der Geld- wäscheprävention bedeu- tet nicht nur die Verletzung

Bis zum Jahresende müssen Unternehmen Geldwäschebeauftragten bestellen

mydia psittaci. Die Krank- heitserscheinungen sind anfangs sehr unspezifisch, wie Fressunlust, Absondern und schnupfenartige Sym- ptome, verschlimmern sich sehr rasch und führen in der Regel zum Tod der Tiere.

Aber auch bei plötzlichen Todesfällen ohne vorherige Krankheitserscheinungen sollte immer an die Mög- lichkeit einer vorliegenden Psittakose gedacht wer- den. Der Erreger besitzt ein großes Wirtsspektrum und kann alle Vogelarten, eini- ge Säugetierarten und den Mensch befallen.

Da alle großen und klei- nen papageienartigen Vö- gel (Psittaciden) besonders empfänglich sind, gelten di- ese als Hauptüberträger der Krankheit auf den Mensch.

Der Erreger wird von den infizierten Vögeln mit dem Nasensekret und dem Kot

ausgeschieden, haftet oft am Gefieder und wird beim Herumfliegen mit dem Ge- fieder und sonst aufgewir- beltem Staub überall hin verstreut und kann über die Einatmung auf den Mensch übertragen werden. Aber auch durch sehr engen Kon- takt („Küsschengeben“) ist eine Übertragung leicht möglich. Die Infektion kann beim Mensch zu schwerwie- genden Krankheitsprozes- sen führen. Grippeähnliche Symptome mit hohem Fie- ber bis hin zu Lungenent- zündungen und zentral- nervösen Erscheinungen können das klinische Bild bestimmen. Bei richtiger Di- agnose können allerdings gut wirksame Medikamente verabreicht werden. Hierzu ist es hilfreich, den behan- delnden Arzt über die häus- liche Vogelhaltung zu infor- mieren.

von Rechtsvorschriften mit hohen Bußgeldfolgen, son- dern auch eine Beeinträch- tigung der Rechtssicherheit des Wirtschaftsstandortes in Deutschland.

Der nächste Schritt zur ef- fektiven Geldwäschepräven- tion ist nun die Bestellung eines Geldwäschebeauftrag- ten. Dieser ist im Unterneh- men für die Umsetzung der Pflichten nach dem Geld- wäschegesetz verantwort- lich und soll zudem als Kontaktperson zu den Auf- sichts- und Ermittlungsbe- hörden fungieren.

Die Kreis- und Stadtverwal- tungen in Rheinland-Pfalz werden im Oktober mittels einer Allgemeinverfügung die Bestellung eines Geld- wäschebeauftragten an- ordnen. Dies betrifft insbe-

sondere Unternehmen, die mit Edelmetallen (beispiels- weise Gold, Silber und Pla- tin), Edelsteinen, Schmuck und Uhren, Kunst und An- tiquitäten, Kraftfahrzeu- gen, Schiffen, Motorbooten und Luftfahrzeugen han- deln. Allerdings nur dann, wenn bestimmte Vorausset- zungen kumulativ, wie zum Beispiel eine Beschäftigung von mehr als zehn Mitarbei- tern oder mindestens eine Annahme von Bargeld im Wert von 15.000 Euro im Jahr oder mehr, vorliegen.

Weitere Informationen kön- nen bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich unter www.bernkastel-wittlich.de/

geldwaesche angefordert werden oder sind auf der In- ternetseite der ADD www.

add.rlp.de zugänglich.

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Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückver- kehrsgesetz zu entscheiden:

GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE:

=================================================================================================

Berglicht in Miesels Erholungsfläche, Landw.-Fläche, 59,69 ar

Waldfläche, Wasserfläche

Kues im Derzel Landwirtschaftsfläche 10,53 ar

Kues im Derzel Landwirtschaftsfläche 14,71 ar

Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, bis spätestens 12.11.2012 schriftlich mitzuteilen.

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung Zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung gemäß § 1 Abs. 1 Landes- verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz so- wie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bernkastel-Witt- lich, jeweils in den aktuell gül- tigen Fassungen. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein un- bekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich -Fachbereich 13-, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustellungsbedürf- tige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Kris Litter

letzte bekannte Anschrift: 523 Ful- ton St., 44870 Sandusky-OH, USA Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 13.08.2012, Az.: 13-454- 050-L 142

Das Schriftstück kann von der/

dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13-, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag die- ser Bekanntmachung zwei Wo- chen vergangen sind. Die Entschei- dung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 22.10.2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 -

Finanzielle Hilfen für Familien - Kurfürstenstraße 16

54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Jasmin Peters

Öffentliche Bekanntmachung Zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung gemäß § 1 Abs. 1 Landes- verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1

Verwaltungszustellungsgesetz so- wie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bernkastel-Witt- lich, jeweils in den aktuell gül- tigen Fassungen. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein un- bekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich -Fachbereich 13-, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustellungsbedürf- tige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Corey Maurice John- son, * 12.03.1976

letzte bekannte Anschrift: unbe- kannt

Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 17.10.2012, Az.: 13-454- 050-J 125/126

Das Schriftstück kann von der/

dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13-, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag die- ser Bekanntmachung zwei Wo- chen vergangen sind. Die Entschei- dung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 25.06.2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 -

Finanzielle Hilfen für Familien - Kurfürstenstraße 16

54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Manuela Neithöfer

Öffentliche Bekanntmachung Zum Zwecke der öffentlichen Zu- stellung gemäß § 1 Abs. 1 Landes- verwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit § 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz so- wie § 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises Bernkastel-Witt- lich, jeweils in den aktuell gül- tigen Fassungen. Folgende Person,

deren Aufenthalt allgemein un- bekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich -Fachbereich 13-, Kur- fürstenstraße 16, 54516 Wittlich, gegen sie eine zustellungsbedürf- tige Entscheidung getroffen hat.

Betroffene/r: Lumni Qoallku letzte bekannte Anschrift: Suha- reke (Bllace); 23000 Therande; Ko- sovo

Datum und Aktenzeichen des Schreibens: 03.09.2012, Az.: 13-454- 050-Q 006-008

Das Schriftstück kann von der/

dem Betroffenen oder von einer durch sie/ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13-, Kurfürstenstraße 16, 54516 Wittlich, eingesehen werden.

Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag die- ser Bekanntmachung zwei Wo- chen vergangen sind. Die Entschei- dung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernka- stel-Wittlich Widerspruch einlegt.

Wittlich, 15.10.2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 13 -

Finanzielle Hilfen für Familien - Kurfürstenstraße 16

54516 Wittlich Im Auftrag:

gez. Jasmin Peters

Bekanntmachung über die Öf- fentlichkeitsbeteiligung zur Teilfortschreibung des Lan- desentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP IV) Die Landesregierung beabsichtigt die Teilfortschreibung des Landes- entwicklungsprogramms Rhein- land-Pfalz. Der ursprüngliche Ent- wurf, der bereits im Frühjahr 2012 Gegenstand eines Anhörungs- und Beteiligungsverfahren war, wur- de überarbeitet und geändert.

Der Ministerrat hat in seiner Sit- zung am 25. September 2012 den

von der obersten Landesplanungs- behörde überarbeiteten Entwurf der Teil-fortschreibung des Lan- desentwicklungsprogramms zur Kenntnis genommen und für ein erneutes Anhörungs- und Beteili- gungsverfahren freigegeben. Bei der Aufstellung von Raumord- nungsplänen schreibt § 10 Abs. 1 Raumordnungsgesetz in Verbin- dung mit § 6 Abs. 4 eine allgemei- ne Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

Damit soll die Aufstellung der Raumordnungspläne noch trans- parenter gestaltet und den Bür- gerinnen und Bürgern die Mög- lichkeit gegeben werden, ihre Vorstellungen auch in die Erar- beitung von Raumordnungsplä- nen einzubringen. Der Entwurf der Teilfortschreibung des Lan- desentwicklungsprogramms (LEP IV) einschließlich des Entwurfs der Strategischen Umweltprüfung liegt für die Dauer eines Monats ab dem 05. November 2012 bis ein- schließlich 04. Dezember 2012 bei der Bürgerberatung der Kreisver- waltung – Untere Landesplanungs- behörde, Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich, während der üblichen Bürozeiten, montags bis donners- tags von 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 07.00 Uhr – 15.00 Uhr, zu jedermanns Einsicht öf- fentlich aus. Anregungen zum Ent- wurf der Teilfortschreibung des LEP IV können innerhalb eines Mo- nats nach Ablauf der Auslegungs- frist schriftlich oder in elektro- nischer Form vorgebracht werden.

Die Anregungen richten Sie bitte schriftlich an das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland- Pfalz - Oberste Landesplanungs- behörde – Postfach 32 69, 55022 Mainz, Telefax: 06131/165838, oder elektronisch an Landesplanung@

mwkel.rlp.de. Ich weise ausdrück- lich darauf hin, dass verspätet eingegangene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben. Die Landesverordnung über die Fort- schreibung des Landesentwick- lungsprogramms (LEP IV) wird zu gegebener Zeit im Gesetz- und Ver- ordnungsblatt des Landes Rhein- land-Pfalz veröffentlicht.

Mainz, den 26. Oktober 2012 Ministerium für Wirtschaft, Kli- maschutz, Energie und Landespla- nung Rheinland-Pfalz

Öffentliche Bekanntmachung Am Dienstag, den 06.11.2012, fin- det um 18:00 Uhr, Kreisverwal- tung, Alter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Um- weltschutz und Abfall- und En- ergiewirtschaft des Landkreises Bernkastel-Wittlich statt.

(5)

regendes Lebensmittel in nicht unerheblicher Menge in den Verkehr gelangt ist oder wenn ein solches Le- bensmittel zwar nur in ge- ringen Mengen, aber über einen längeren Zeitraum in den Verkehr gelangt ist.

Entsprechende öffentliche Warnungen sind deutsch- landweit unter der Internet- adresse www.lebensmittel- warnung.de eingestellt.

Mit dem Gesetz zur Ände- rung des Rechts der Ver- braucherinformation vom 15. März 2012 wurden die Informationspflichten der Behörde nun zum 1. Sep- tember 2012 erheblich aus- geweitet. Nach den neuen Regelungen des § 40 Absatz 1a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches informiert die zuständige Behörde die Öffentlichkeit, wenn der durch Tatsachen hinreichend begründete Verdacht besteht, dass

• bei Planproben auf der Grundlage mindestens zweier unabhängiger Untersuchungen die festgelegten zulässigen Grenzwerte, Höchstge- halte oder Höchstmen- gen überschritten wur- den oder

• gegen sonstige Vorschriften, die dem Schutz des Verbrauchers vor Gesundheitsgefähr- dungen oder vor Täu- schung oder der Ein- haltung hygienischer Anforderungen dienen, in nicht nur unerheb- lichem Ausmaß oder wiederholt

verstoßen worden ist, und die Verhängung eines Buß- geldes von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

Zur Erfüllung der gesetz- lichen Verpflichtung wird die Kreisverwaltung Bern- kastel-Wittlich für ihren Zuständigkeitsbereich im Internet unter dem Stich-

wort Lebensmittelüberwa- chung Listen mit den erfor- derlichen Daten einstellen.

Ist der Zuständigkeitsbe- reich der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich über- schritten oder handelt es sich um einen Fall von he- rausgehobener Bedeutung, ist für die Veröffentlichung das Landesuntersuchungs- amt in Koblenz zuständig, wo ebenfalls eine entspre- chende Veröffentlichung auf den Internetseiten des Untersuchungsamtes unter dem Stichwort Verbrauche- rinformation erfolgen wird.

In diesem Zusammenhang weist der Fachbereich Vete- rinärdienst und Lebensmit- tel auch auf die vielfältigen Pflichten der Lebensmittel- unternehmer zur Unterrich- tung der Behörde für den Fall des Vorliegens oder Be- kanntwerdens von Erkennt- nissen über gesundheits- schädliche oder für den menschlichen Verzehr un- geeigneten Lebensmitteln in seinem Verantwortungs- bereich hin.

Der Fachbereich hat hierzu auf den Internetseiten der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich ein Merkblatt („Un- terrichtung der zuständigen Behörde über nicht sichere Lebensmittel“) eingestellt, das nähere Auskunft über die Fallgestaltungen gibt, in denen der Fachbereich Vete- rinärdienst und Lebensmit- tel sowie erforderlichenfalls die Abnehmer des nicht si- cheren Lebensmittels von Seiten des betreffenden Un- ternehmers aktiv zu unter- richten sind.

Die Nichtbeachtung von Informations- und Unter- richtungspflichten stel- len Verstöße gegen die le- b e n s m i t te l r e c h t l i c h e n Bestimmungen dar, die Straf- beziehungsweise Ord- nungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben.

Für den Fall, dass eine Infor- mation der Öffentlichkeit durch den Lebensmittelun- ternehmer nicht oder nicht rechtzeitig erfolgt oder die Verbraucher nicht erreicht, sieht das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch der- zeit bereits die Möglichkeit vor, dass die zuständige Be- hörde in bestimmten Fäl- len die Öffentlichkeit zum Schutz vor Gefahren für die Gesundheit informiert.

So soll bereits jetzt eine In- formation der Öffentlich- keit oder ein Hinweis auf eine Rückrufaktion des Le-

bensmittelunternehmers von der Behörde erfolgen, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass ein Lebensmittel, ein kosme- tisches Mittel oder ein Be- darfsgegenstand ein Risi- ko für die Gesundheit von Menschen mit sich brin- gen kann oder gegen Vor- schriften verstoßen wurde, die dem Schutz der Verbrau- cher vor Gesundheitsgefähr- dungen dienen.

Gleiches gilt, wenn ein nicht gesundheitsschädliches, aber zum Verzehr ungeeig- netes, insbesondere ekeler-

Neue Bestimmungen bei der Information der Öffentlichkeit bei Verstößen gegen Lebensmittelrecht

TAGESORDNUNG 1. Mitteilungen

1.1 Gründung einer kommunalen Energieerzeugungsgesell- schaft im Landkreis Bernka- stel-Wittlich - aktueller Sach- stand

2. Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises Bernkastel-Witt- lich: Sperrmüllsammlung auf Abruf

- Antrag der FWG-Kreistags- fraktion vom 17.11.2011 3. Entsorgungszentrum des

Landkreises Bernkastel-Witt- lich in Sehlem

- Sachstandsbericht

- Erschließung des Deponieab- schnitts 5b

4. Kostentragung im Rahmen der Sammlung und Entsorgung il- legaler Ablagerungen anläss- lich von Umwelttagen 5. Wirtschaftsplan 2013 der Ein-

richtung Abfallwirtschaft des Landkreises Bernkastel-Witt- lich und Teilhaushalte 2013 für die Fachbereiche 22 - Be- trieb Abfallwirtschaft/Untere Abfallbehörde, 40 - Beraten/

Planen/Fördern und 41 - Bauen und Umwelt

6. Verschiedenes Wittlich, 25. Oktober 2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

Öffentliche Bekanntmachung Am Montag, den 05.11.2012, findet um 14:30 Uhr, Kreisverwaltung, Al- ter Sitzungssaal (A 10) in Wittlich eine öffentliche und eine nicht- öffentliche Sitzung des Kreisaus- schusses des Landkreises Bernka- stel-Wittlich statt.

TAGESORDNUNG A. ÖFFENTLICHE SITZUNG:

1. Einwohnerfragestunde 2. Mitteilungen

2.1 Schülerbeförderung

Anspruch auf Fahrtkostenü- bernahme für Schülerinnen und Schüler aus Lüxem zu den weiterführenden Schulen in Wittlich und für Schüle- rinnen und Schüler aus Bern- kastel-Wehlen und vom Kueser Plateau zu den weiterführen- den Schulen im Schulzentrum Bernkastel-Kues

3. Vergaben

4. Sportstättenförderung nach dem Goldenen Plan

5. Einwerbung und Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen 6. Verschiedenes

B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG:

7. Mitteilungen

8. Personalangelegenheiten 9. Vergaben

10. Beschaffung von Softwareli- zenzen der Fa. Microsoft 11. Neufassung des Gesellschafts-

vertrages der Mosellandtouri- stik GmbH

12. Mosellandtouristik GmbH Wirtschaftsplan für das Ge- schäftsjahr 2013

13. Mosellandtouristik GmbH - Feststellung des Jahresab- schlusses 2011

- Entlastung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung für 2011

14. Verschiedenes Wittlich, 26. Oktober 2012 Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich gez. Gregor Eibes, Landrat

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Prägen uns traditionelle Rollenbilder mehr als ver- mutet? - Ist die Frage nach

„der Rolle der Frau“ ange- sichts von Gleichberechti- gung und Emanzipation überhaupt noch zeitge- mäß?

Wenn dem so ist, wel- chen Einfluss haben die- se Rollenerfahrungen und –erwartungen auf unse- re Ausdrucksformen und unseren Sprachstil? Spre- chen Frauen tatsächlich anders?

Die Gleichstellungsbe- auftragte, Gabriele Kretz organisiert in Zusam- menarbeit mit dem Land- frauenverband Bernkastel- Wittlich ein ganztägiges Seminar zu diesem span- nenden Fragekomplex. An- hand von praktischen Bei- spielen und interaktiven

Übungen sensibilisieren die Teilnehmerinnen ihre eigene Wahrnehmung für diese Zusammenhänge und gelangen so zu über- raschenden Antworten.

Das Seminar findet am Samstag, dem 24.11.2012 im Haus Jonassen, Freie Reichsstraße 50 in 54518 Dreis unter Leitung von Ursula Wollscheid, Media- torin (BMWA), Dipl. Sozial- arbeiterin (FH) statt. Teil- nehmerinnenbeitrag incl.

Mittagsimbiss und Ge- tränke 25,00 Euro.

Weitere Informationen bei Gabriele Kretz, Tel. 06571- 142255, E-Mail: gabriele.

kretz@bernkastel-wittlich.

de; Anmeldung über den Landfrauenverband Bern- kastel-Wittlich, Tel. 06571- 953100, E-Mail: land- frauenverband@web.de.

„Frauen leben Frauenleben - Gefangen in der Rolle?“

Landrat Gregor Eibes über- reichte am 25. Oktober im Namen von Ministerpräsi- dent Kurt Beck die Ehrenna- del des Landes Rheinland- Pfalz an Ernestine Weber aus Erden. Die Ehrennadel wird als Zeichen der Aner- kennung und Würdigung besonderer ehrenamtlicher Verdienste um die Gesell- schaft verliehen.

Anlässlich der Feierstun- de im Kreishaus übermit- telte der Landrat den Dank des Ministerpräsidenten für die langjährige ehren- amtliche Tätigkeit. In sei- ner Laudatio hob der Land- rat besonders hervor, das ein Gemeinwesen davon lebe, dass sich Menschen wie Ernestine Weber hie- rin beispielhaft engagieren und Verantwortung über- nähmen. Die Geehrte habe

sich in vielerlei Hinsicht um den Ort Erden und die dort lebenden Menschen verdient gemacht. In ihrem Geschäft ist sowohl die Post- stelle, für deren Erhalt sie sich stark eingesetzt hat, als auch die Touristinfor- mation untergebracht. Tou-

risten und Einheimische können dort zu fast jeder Zeit einkaufen. Frau Weber sorgt sich um die Weinbau- betriebe des Ortes, küm- mert sich rührend um die Touristen und hat für jede Sorge ein offenes Ohr. Mit ihrem Mann zusammen

Landrat überreicht Ehrennadel des Landes an Ernestine Weber

hat sie einen Radsportclub mit einem dazugehörigen Fest initiiert, das jährlich viele Radsportfans anzieht.

Ende der 70er, Anfang der 80er Jahre hat sich das Ehe- paar Weber für die Integra- tion einer philippinischen Familie in den kleinen Ort Erden auf vorbildliche Art und Weise eingesetzt. Bei Ernestine Weber habe man den Eindruck, dass sie nur für andere lebe, sagte Land- rat Gregor Eibes.

An der Feierstunde im Kreishaus nahmen neben der Tochter der Geehrten, der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues Leo Wäch- ter, der erste Beigeordne- te der Ortsgemeinde Erden Stefan Justen und Sonja Arens, die die Ehrung initi- iert hatte, teil.

Nachruf

In Trauer nimmt der Landkreis Bernkastel-Wittlich Abschied von dem ehemaligen Mitarbeiter und Kol- legen

Heinrich Schumann.

Herr Schumann war von 1946 bis zum Jahre 1969 beim damaligen Landratsamt Bernkastel tätig. Nach- dem er im Jahre 1969 in das Dienstverhältnis zum neugebildeten Landkreis Bernkastel-Wittlich über- nommen wurde, war er bei der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich in der Verkehrsabteilung sowie viele Jahre im Bereich Ausbildungsförderung tätig.

Während seiner Tätigkeit war Herr Schumann we- gen seiner vielseitigen Kompetenzen und seines of- fenen Wesens bei den Kolleginnen und Kollegen sehr geschätzt.

Wir werden ihm ein ehrendes Andenken bewahren.

Für den Landkreis Für den Personalrat Bernkastel-Wittlich

Gregor Eibes Gabriele Helfrich

Landrat Stellv. Vorsitzende

Landrat Gregor Eibes (3.v.r.) überreichte im Kreishaus die Ehren- nadel des Landes an Ernestine Weber aus Erden (4.v.r.).

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