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Städtische Balthasar-Neumann-Realschule

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Academic year: 2022

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Städtische

Balthasar-Neumann-Realschule

Landeshauptstadt München

Referat für

Bildung und Sport

Elternbrief Nr. 1 – 2021/2022

An alle Eltern und Erziehungsberechtigte

Informationen zum Schulanfang Schuljahr 2021/2022

Hugo-Wolf-Straße 70 80937 München

Telefon (089) 31 20 37 11 Telefax (089) 31 20 37 20

14.09.2021

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

zu Beginn des neuen Schuljahres begrüßen wir Sie, auch zugleich im Namen des Lehrerkolle- giums, recht herzlich und freuen uns wieder auf eine vertrauensvolle und produktive Zusam- menarbeit. Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir einen guten Start in ein erfolgreiches Schuljahr.

Ganz besonders begrüßen wir alle neuen Schülerinnen und Schüler und natürlich unsere neuen Fünftklässlerinnen und -klässler sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte.

Das neue Schuljahr bringt einige Veränderungen an unserer Schule mit sich, so ist bereits seit Juni Herr P. Bauer Konrektor und Frau Glaab mit Beginn des Schuljahres die neue

Schulleiterin. Wir freuen uns auf unsere neuen Aufgabenfelder und die Kooperation mit Ihnen für eine positive Entwicklung und Förderung Ihrer Kinder bzw. unserer Schülerinnen und Schüler.

Heute möchten wir Ihnen einige Informationen geben, die dazu dienen sollen, Sie über das Angebot der Schule, über Termine und auch einige „Spielregeln“ in Kenntnis zu setzen, um die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule reibungslos zu gestalten.

Personalsituation und Unterrichtsversorgung

In unserer Schule werden in diesem Schuljahr 213 Schülerinnen und 222 Schüler in 17 Klassen von 46 Lehrkräften unterrichtet.

Das Lehrerkollegium ergänzt Frau Grünberg (Kunst, Werken, Ethik). Wir wünschen ihr viel Erfolg und einen guten Start.

Frau Berger und Frau Azaiz haben unsere Schule leider verlassen. Die bisherige Schulleiterin Frau Taschner wurde zu Schuljahresende in den Ruhestand verabschiedet. Wir wünschen ihnen alles Gute.

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Covid-19

Auch dieses Schuljahr wird durch die Corona-Pandemie beeinflusst sein. Auch wenn derzeit kommuniziert wird, dass die Schulen durchgängig geöffnet bleiben werden, benötigt es aber weiterhin Maßnahmen, um die Sicherheit aller an Schule beteiligten Personen zu

gewährleisten.

Weiterhin gilt an den Schulen, dass eine Teilnahme am Unterricht nur mit negativem Test möglich ist. Wir testen weiterhin in den ersten Unterrichtsstunden. In der ersten Schulwoche sehen wir tägliche Tests vor, ab der zweiten Woche wird drei Mal pro Woche getestet.

Zunächst bis 01.10.21 gilt im Schulgebäude Maskenpflicht (OP-Maske), auch im Klassenzimmer und am Platz.

Es gelten neue Quarantäne-Regeln, es muss nicht mehr die ganze Klasse in Quarantäne, wenn ein positiver Fall auftritt.

Wir bitten Sie, Ihre Kinder im Alter von 12 – 17 Jahren entsprechend der Empfehlung der Ständigen Impfkommission impfen zu lassen. Die Landeshauptstadt München bietet weiterhin Impfungen für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren im Impfzentrum auf der Neuen Messe in Riem ohne Terminvereinbarung an. Auch die meisten Haus- und Kinderärzt*innen impfen Kinder ab 12 Jahren in ihren Praxen.

Bitte beachten Sie dazu das anhängende Schreiben des Bayerischen Staatsministers für Unterricht und Kultus „Start in das Schuljahr 2021/22“.

Lernhäuser (LH)

Unsere Schule ist in die drei Lernhäuser A, B und C untergliedert. Diese pädagogisch

orientierte Organisationsform wurde gewählt, um Ihre Kinder effektiver und vor allem intensiver durch das Schulleben zu begleiten. Ein Drittel der Lehrer*innen unterrichtet ein Drittel der Kinder und begleitet sie in den meisten Fällen von der fünften bis zur zehnten Klasse.

Dadurch kann die Beziehung, die Lehrkraft und Schüler*in im Laufe eines Schuljahres aufbauen, über dieses Schuljahr hinweg bestehen. Dies führt zu einer entspannten und effektiveren Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule, da sich Kinder, Eltern und Lehrkräfte nicht in jedem Jahr neu kennenlernen müssen.

Die Lernhäuser sind nach den Wahlpflichtfächergruppen benannt. Jedes Lernhaus verfügt über ein oder zwei Koordinator*innen, die die Organisation übernehmen und pädagogische Absprachen in ihrem Lernhaus koordinieren. Jedes LH verfügt über ein eigenes Teamzimmer.

LH A: Mathematisch-naturwissenschaftliches Lernhaus Frau Weidinger

Hierzu gehören Klassen 6a, 7a, 8a, 9a, 10a Teamzimmer: Raum 102 LH B: Kaufmännisch-betriebswirtschaftliches Lernhaus Frau König

Hierzu gehören die Klassen 5b, 7b, 8b, 9b, 10b Teamzimmer: Raum 103

LH C: Lernhaus Sozialwesen Frau Walton, Herr Reichl

Hierzu gehören die Klassen 5c, 6c, 7c, 8c, 9c, 9d, 10c, 10d Teamzimmer: Raum 011

Sicherheit

Wir bitten Sie, Ihr Kind zu einem verkehrsgerechten Verhalten auf dem Schulweg anzuleiten.

Die Schule wird alles tun, um auf die Kinder entsprechend einzuwirken. Ohne Ihre Unterstützung kann unsere Verkehrserziehung nur Stückwerk bleiben.

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Um die Sicherheit innerhalb der Schule zu gewährleisten, wurde ein Konzept entwickelt.

Besucher*innen der Schule werden gebeten, sich bei der technischen Hausverwaltung zu melden oder sich auf direktem Weg in das Sekretariat im 1. Stock zu begeben.

Unterrichts- und Pausenzeiten

Auch in diesem Schuljahr gilt ein einheitliches Zeitschema für die gesamte Realschule.

1. Stunde 08:00 - 08:45 Uhr 2. Stunde 08:45 - 09:30 Uhr Pause 09:30 - 09:50 Uhr 3. Stunde 09:50 - 10:35 Uhr 4. Stunde 10:35 - 11:20 Uhr Pause 11:20 - 11:35 Uhr 5. Stunde 11:35 - 12:20 Uhr 6. Stunde 12:20 - 13:05 Uhr 7. Stunde 13:05 - 13:50 Uhr 8. Stunde 13:50 - 14:35 Uhr 9. Stunde 14:35 - 15:20 Uhr 10. Stunde 15:20 - 16:05 Uhr

Pünktlichkeit

Auf Pünktlichkeit legen wir an unserer Schule sehr viel Wert. Bitte unterstützen Sie Ihre Kinder dabei, immer pünktlich zum Unterricht zu kommen. Bei jedem Zuspätkommen Ihres Kindes werden wir Sie durch eine schriftliche Mitteilung darüber informieren. Nach drei Verspätungen werden Ordnungsmaßnahmen und Gespräche bzw. Coachings erforderlich. Sollte das

Zuspätkommen nicht selbstverschuldet sein, sei es im Falle eines Wintereinbruchs oder bei Problemen der MVG, wird natürlich von dieser Regelung abgesehen.

Ganztagesklassen

In diesem Schuljahr bieten wir für unsere Schüler*innen in der Klassenstufe 5 und in der Klassenstufe 6 jeweils eine rhythmisierte Ganztagesklassen an und auch der gesamte Wahlpflichtgruppenzweig Sozialwesen findet im Ganztag statt. Für diese Klassen gilt, dass jeweils an vier Tagen in der Woche ein ganztägiges, verpflichtendes Unterrichtsangebot bereitgestellt wird. Der Unterricht in unseren Ganztagesklassen beginnt um 08:00 Uhr und endet um 16:05 Uhr. Die Gestaltung des Stundenplans basiert auf dem Prinzip der

Rhythmisierung, wobei ein Wechsel zwischen Lernzeiten, Übungseinheiten sowie Phasen der Entspannung berücksichtigt wird. Die Schülerinnen und Schüler haben die Gelegenheit am Mittagessen teilzunehmen, ihre Aufgaben zu erledigen, Pause zu machen, sich zu bewegen, zu spielen, zu lesen oder eine AG/WU zu besuchen.

Der rhythmisierte Ganztag beginnt in der zweiten Schulwoche. Falls Sie in der ersten Woche für Ihr Kind eine Betreuung am Nachmittag benötigen, melden Sie dies bitte im Sekretariat.

Mittagessen

Das Mittagessen wird in unserer Mensa, im Erdgeschoss des Pavillons, von Montag bis Donnerstag angeboten. Das Konzept basiert auf einer gesunden, ausgewogenen Ernährung und es wird auf Lebensmittel, die biologisch und regional angebaut sind, geachtet. Das

Mittagessen kostet pauschal 3,50 Euro pro Tag. Wöchentlich wird ein Speiseplan ausgehängt, auf dem man sich über das breite und abwechslungsreiche Angebot informieren kann.

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Die Abrechnung erfolgt von diesem Schuljahr an über PAIR Solutions. Hierzu haben Sie bereits am Ende des vergangenen Schuljahrs einen Elternbrief erhalten. Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage, dort können Sie sich auch für das Bezahlsystem registrieren.

Gesunde Ernährung

In der Städtischen Balthasar-Neumann-Realschule achten wir auf gesunde Ernährung, deshalb sind koffeinhaltige Getränke oder Chips o. Ä. nicht erlaubt.

Erkrankung

1. Telefonische Krankmeldung zwischen 7.00 und 7.45 Uhr im Sekretariat

Wir überprüfen zu Beginn der ersten Stunde die Anwesenheit der Schüler*innen und müssen mit Ihnen oder ggf. der Polizei umgehend Kontakt aufnehmen, wenn eine Krankmeldung Ihrerseits fehlt.

2. Die schriftliche Entschuldigung gibt Ihr Kind am ersten Tag nach der Krankheit in der Schule ab (ab 4. Tag ist ein ärztliches Attest abzugeben).

3. Die schriftliche Entschuldigung hat das Format DIN A5 oder DIN A4.

4. Häufen sich kurzfristige Erkrankungen, Befreiungen aus dem Unterricht oder bestehen Zweifel an der Erkrankung eines Schülers oder einer Schülerin, so kann die Schule gemäß

§ 20 BaySchO auch ein ärztliches oder schulärztliches Zeugnis verlangen, also Attestpflicht anordnen; wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt.

5. Fehlt eine Schüler*in am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises (Schulaufgabe, Kurzarbeit, Referat, praktischer Test), so ist neben der sofortigen Erkrankungsmeldung spätestens am darauf folgenden Tag ein ärztliches Attest vorzulegen. Bei Vorliegen einer solchen (termingemäßen und sachlich zutreffenden) Entschuldigung erhält Ihr Kind einen Nachtermin. Fehlt die sofortige begründete Entschuldigung bzw. wird kein Attest vorgelegt, muss der Leistungsnachweis mit der Note 6 bewertet werden (§ 21 Abs. 4 RSO). Gründe, wonach die Arbeit nicht oder nicht voll gewertet werden soll, können nachträglich nicht anerkannt werden.

Anträge auf Beurlaubung

Vereinbaren Sie Arzttermine bitte außerhalb der Unterrichtszeit.

In Ausnahmefällen kann eine Beurlaubung vom Unterricht gewährt werden:

Sie laden sich die Vorlage von der Homepage der Schule (www.bnrs.musin.de) oder Ihr Kind holt das Formular für die Beurlaubung im Sekretariat. Das Formular wird von Ihnen ausgefüllt und unterschrieben eine Woche vor dem Termin bei der Klassenleitung abgegeben. Die Genehmigung ist erteilt, wenn Ihr Kind die Bestätigung von der Klassenleitung bzw. der Lernhausleitung zurückbekommen hat und im Sekretariat abgegeben hat.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Unterrichtsbefreiungen für Urlaubsreisen nicht mög- lich sind. Auch an Tagen vor und nach den Ferien können generell keine Beurlaubungen genehmigt werden. Bei Erkrankung am letzten Schultag vor den Ferien oder am ersten Schultag nach den Ferien, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

Digitaler Vertretungsplan (DSBmobile)

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, über die DSBmobile App den aktuellen Vertretungsplan einzusehen. Um die Inhalte des DSBmobile Kanals auf einem Smartphone anzuzeigen, installieren Sie bitte die DSBmobile App auf Ihrem Smartphone. Sie finden diese für Android- Geräte im Google Play Store bzw. für das iPhone im Apple iTunes Store.

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Nach erfolgreicher Installation können Sie sich mit den hier angegebenen Daten einloggen:

Kennung: 253582 Passwort: 0BNRDsB12

Unterrichtsfreie Zeiten

Um Ihnen Ihre terminliche Planung für dieses Schuljahr zu erleichtern, ist diesem Schreiben ein Terminplan beigelegt. Bitte informieren Sie sich zukünftig auch regelmäßig auf unserer Schulhomepage. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen und Termine.

Schulaufgaben

Die Anzahl, der zu schreibenden Schulaufgaben in den einzelnen Jahrgangsstufen, entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.

Vorrückungsfach Jahrgangsstufe

5 6 7 8 9 10

Deutsch 4 4 4 4 3 3

Englisch 4 4 4 4 3 3

Mathematik I 4 4 4 4 4 3

Mathematik II / IIIb 4 4 3 3 3 3

Physik I - - 2 2 3 3

Physik II / IIIb - - - 2 2 2

BwR - - 3 3 3 3

Chemie I - - - 2 2 2

Chemie II / III - - - - 2 2

Sozialwesen IIIb - - 3 3 3 3

Bitte beachten Sie, dass eine Herausgabe der korrigierten Schulaufgaben an die Eltern nur erfolgt, solange die rechtzeitige Rückgabe von Ihnen gewährleistet wird.

Zwischenbericht / Zwischenzeugnis

Auch in diesem Schuljahr ersetzen wir in den Jahrgangsstufen 5 - 8 das Zwischenzeugnis wieder durch zwei Zwischenberichte. Dadurch soll es zeitnah möglich sein, auf eventuelle absinkende Leistungen zu reagieren.

Die Termine sind wie folgt festgesetzt: Freitag, 17.12.2021 Freitag, 29.04.2022 Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 9 - 10 erhalten ein Zwischenzeugnis (18.02.2022).

Schülerunfallversicherung

Die gesetzliche Schülerunfallversicherung erstreckt sich auf Schule und Schulweg, nicht je- doch auf die schulfreie Zeit. Sie schließt eine Kranken- und Haftpflichtversicherung nicht mit ein.

Melden Sie bitte Schul- und Schulwegunfälle unbedingt und innerhalb von drei Tagen im Sekretariat.

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Bitte schließen Sie für Ihre Tochter / Ihren Sohn eine private Haftpflichtversicherung ab, die einen möglichen Schadensfall Ihrer Tochter / Ihres Sohnes abdeckt.

JaS – Jugendsozialarbeit an Schulen

An der Städtischen Balthasar-Neumann-Realschule sind auch zwei Sozialpädagoginnen beheimatet, die sich um Ihre Kinder kümmern, wenn es Probleme gibt: z. B. beim Lernen, Konflikten in der Klassen, Schulangst. Frau Schmitt-Groß und Frau Neugebauer stehen auch den Eltern als Beraterinnen zur Verfügung, z. B. in Erziehungsfragen. Auf der Homepage der Schule sind die Kontaktdaten zu finden.

Klassenelternabend

Unsere Klassenelternabende finden am 28.09.2021 statt. Daran anschließend wird der neue Elternbeirat gewählt.

Ob der Elternabend in der Schule stattfinden kann oder aufgrund des weiteren Verlaufs der Pandemie als Videokonferenz durchgeführt werden muss, wird Ihnen noch vom jeweiligen Klassenleitungsteam mitgeteilt.

Elternsprechtag

Unser 1. Elternsprechtag in diesem Schuljahr ist für Dienstag, 16.11.2021 ab 17 Uhr geplant.

Nähere Informationen zur Organisation und zum Ablauf des Sprechtags erhalten Sie rechtzeitig.

Elternbeirat

Der Elternbeirat wird alle zwei Jahre gewählt, somit findet in diesem Jahr wieder eine Wahl nach den Klassenelternabenden am 28.09.2021 statt. Der Elternbeirat wirkt in der Schule nicht nur beratend, sondern besonders nach der neuen Schulordnung auch bestimmend mit.

Der Elternbeirat schlägt außerdem vor, in jeder Klasse eine Klassenelternsprecherin oder einen Klassenelternsprecher zu wählen, um eine schnellere Kommunikation zu gewährleisten.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Handy-/ Smartphonenutzung

Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl besteht über die Schule kein Versicherungsschutz.

Weiterhin möchten wir auf folgende Bestimmung hinweisen:

Im Art. 56 Abs. 5 BayEUG wird ein Nutzungsverbot für Handys und sonstige digitale Speicher- medien ausgesprochen, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden. Dies gilt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände. Kopfhörer einschließlich In-Ears gehören in die Schultasche.

Wir bitten Sie, Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn auch über nachfolgende Regelungen zu informie- ren:

Sobald ein elektronisches Gerät auf dem gesamten Schulgelände – auch vor und nach Unter- richtsschluss sowie in den Pausen – von den Lehrkräften wahrgenommen wird, erfolgt eine

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entsprechende Maßnahme. Die Lehrkräfte haben zudem die Möglichkeit, das Gerät für eine angemessene Zeit einzubehalten.

Vor schriftlichen Leistungserhebungen müssen diese elektronischen Geräte auf Anweisung der Lehrkraft auf dem Pult abgelegt werden. Nach den kleinen bzw. großen Leistungsnach- weisen können sie wieder abgeholt werden.

Ausnahmsloses Rauchverbot

Auf dem gesamten Schulgelände der Städtischen Balthasar-Neumann-Realschule gilt das ausnahmslose Rauchverbot. Bei Nichtachtung des Verbots muss Ihr Kind mit einer

Ordnungsmaßnahme rechnen. Auch das Inhalieren durch die E-Zigarette und die Shisha-to-go ist im Sinne des Rauchens zu verstehen.

Jahrgangsstufentest

Jedes Jahr werden im September an allen Schulen Bayerns sogenannte Jahrgangsstufentests durchgeführt, in denen die Grundkenntnisse der Schülerinnen und Schüler geprüft werden. In diesem Schuljahr finden die Tests nicht als Vergleichstests statt, sondern dienen

ausschließlich zur Bestandsaufnahme der persönlichen Grundlagen in dem jeweiligen Fach.

Die Noten der Tests gehen dieses Jahr nicht in die Zeugnisnote ein.

Erstuntersuchungsberechtigungsbescheinigung

Die Erstuntersuchungsberechtigungsbescheinigung für Ihren Sohn bzw. für Ihre Tochter ist im Sekretariat erhältlich. Diese Bescheinigungen werden nur von den Schüler*innen der

10. Jahrgangsstufe benötigt, die ab September 2022 eine Ausbildung beginnen und zu diesem Zeitpunkt noch nicht volljährig sind.

Kosten

Nach BaySchFG Art. 21 versorgen die Träger des Schulaufwands die Schülerinnen und Schüler mit Schulbüchern. Die von den Trägern des Schulaufwands beschafften Schulbücher verbleiben in deren Eigentum und werden an die Schülerinnen und Schüler ausgeliehen. Die Atlanten und Formelsammlungen sowie die übrigen Lernmittel haben die nach dem

Bürgerlichen Recht Unterhaltspflichtigen und die volljährigen Schülerinnen und Schüler zu beschaffen.

Alle Schülerinnen und Schüler erhalten im Laufe eines Schuljahres eine Reihe von Kopien.

Kopierkosten sind Teil der übrigen Lernmittel. Bei den Kopien sind zwei Kategorien zu unterscheiden:

 Kopien, die für die Schulverwaltung sowie für Leistungserhebungen notwendig sind. Die Kosten hierfür trägt die Landeshauptstadt München.

 Kopien, die als „übrige Lernmittel“ für den Gebrauch der Schülerinnen und Schüler im Unterricht oder bei der häuslichen Vorbereitung bestimmt sind. Diese Kopien sind von den Eltern zu bezahlen.

Wir bitten Sie deshalb, Ihrem Kind 18,00 € bis Freitag, 01.10.2021, für das jährliche Ko- piergeld mitzugeben.

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Jahresbericht

Zum Schuljahresende erscheint jedes Jahr unsere Schuldokumentation. Viele fleißige Schüler*innen und Lehrkräfte arbeiten daran, das Schuljahr 2021/22 darzustellen. Vielleicht schreibt auch Ihr Kind einen Beitrag, ist in einem Artikel erwähnt oder auf einem Bild zu sehen.

Der Jahresbericht ist auf jeden Fall eine schöne Erinnerung an dieses Schuljahr für Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn!

Eine derartige Darstellung des Schullebens kann nicht kostenlos erstellt werden, die Druckkosten betragen ca. 2500 €, deshalb brauchen wir Ihre Unterstützung. Wenn alle Schüler*innen (ein Kind pro Familie) einen Jahresbericht für fünf Euro kaufen, dann sind die Druckkosten gedeckt. Die Schule macht dabei selbstverständlich keinen Gewinn!

Machen Sie also sich und uns die Freude und geben Sie bis Freitag, 01. Oktober, Ihrer Tochter / Ihrem Sohn 5 Euro für den Jahresbericht mit in die Schule!

Mit freundlichen Grüßen

Annerose Glaab Patrick Bauer

(Realschuldirektorin) (Realschulkonrektor)

Anlagen:

Terminplan (1. Halbjahr)

Elternbrief des Bayer. Staatsministers für Unterricht und Kultus

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Städtische

Balthasar-Neumann-Realschule

Landeshauptstadt München

Referat für

Bildung und Sport

Terminplan

Schulische Veranstaltungen im ersten Halbjahr

Dienstag, 28.09.2021 19:00 Uhr Klassenelternabend (5. - 10. Klasse) 20:00 Uhr Elternbeiratswahl

Dienstag, 16.11.2021 Elternsprechtag für alle Klassen (17 Uhr – 20 Uhr) Mittwoch, 17.11.2021 Buß- und Bettag (unterrichtsfreier Tag)

Freitag, 17.12.2021 1. Zwischenbericht Freitag, 18.02.2022 Zwischenzeugnis Vorankündigung für das zweite Halbjahr:

Freitag, 29.04.2022 2. Zwischenbericht Donnerstag, 05.05.2022 Elternsprechtag

Ferientermine (jeweils 1. und letzter Ferientag)

02.11.2021 bis 05.11.2021 Herbstferien 24.12.2021 bis 08.01.2022 Weihnachtsferien 28.02.2022 bis 04.03.2022 Frühjahrsferien 11.04.2022 bis 23.04.2022 Osterferien 07.06.2022 bis 18.06.2022 Pfingstferien 01.08.2022 bis 12.09.2022 Sommerferien

Weitere Termine sind aktuell im Internet unter folgender Adresse jederzeit ersichtlich:

http://www.bnrs.musin.de

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Bitte leiten Sie diesen Abschnitt

(zusammen mit dem Kopiergeld in Höhe von 18,00 € und dem Beitrag für den Jahresbericht in Höhe von 5 €)

bis spätestens Freitag, 01.10.2021, an die Klassenleitung Ihres Kindes zurück.

Den Elternrundbrief Nr. 1 zum Schuljahresanfang mit Anlagen habe ich erhalten.

Meine Tochter / mein Sohn ... besucht die Klasse ...

München, ... ...

Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

Referenzen

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