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Antwort auf Anfragen öffentlich. geplant für Sitzung am

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01.05 Stabsstelle Krankenhäuser

► Nr. 2411 (III) AaA

Hannover, 1. Juli 2015

Antwort auf Anfragen öffentlich

Beschlus

s Abstimmung

Gremium geplant für

Sitzung am

Laut Vorschlag abweiche nd Ja Nein Enthaltun g

Ausstattung der Notaufnahmen in der Region Hannover Anfrage der CDU-Fraktion vom 17. April 2015

Sachverhalt:

Der Berichterstattung der HAZ vom 13.11.2014 über das HAZ – Forum zur Medizinstrategie 2020 der KRH GmbH war zu entnehmen: „Zu Beginn der Diskussion hatte CDU-Regionschef Hendrik Hoppenstedt erwähnt, am Vortag als Patient in der Notaufnahme des Klinikums Burgwedel gewesen zu sein – „nichts Schlimmes, keine Sorge“, hatte er gesagt. Später kam Klinikums-Geschäftsführer Prof. Thomas Moesta darauf zurück. Er wollte deutlich machen, dass kleine Kliniken manchem Notfall nicht mehr gewachsen sind. Daraus entspann sich folgender Dialog: Prof. Thomas Moesta, Geschäftsführer Klinikum: „Sie waren mit einer Schnittwunde in der Notaufnahme in Burgwedel. Wären Sie auch mit einem Herzinfarkt hingegangen?“ Hendrik Hoppenstedt, CDU-Regionschef: „Ja, natürlich.“ Prof. Thomas Moesta, Geschäftsführer Klinikum:

„Dann wären Sie jetzt möglicherweise tot.“

Vor dem Hintergrund dieser bizarren Aussage des medizinischen Geschäftsführers der KRH GmbH, die sicherlich so nicht intendiert war, fragen wir zu der Ausstattung der Notaufnahmen an den Krankenhäusern in der Region Hannover:

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Vorab:

Zur Beantwortung der vorliegenden Fragen war die Regionsverwaltung auch auf Informationen der Klinikum Region Hannover GmbH angewiesen. Insofern basieren die folgenden Antworten in Teilen auf von der Klinikum Region Hannover GmbH zur Verfügung gestellten Informationen.

Als Träger des Rettungsdienstes hat die Region Hannover gem. §§ 2 ff NRettDG die Aufgabe die Notfallrettung, die Intensivverlegung sowie die qualifizierten Krankentransporte im Regionsgebiet sicherzustellen. Die Aufgabe der Notfallrettung schließt die Bewältigung von Großschadensereignissen bis zum Katastrophenfall mit ein.

Zu diesem präklinischen Versorgungsauftrag gehört u.a. Notfallpatienten am Notfallort, außerhalb von geeigneten medizinischen Einrichtungen zu versorgen und den Transport zu einem geeigneten Krankenhaus insoweit zu gewährleisten. Nach § 13 NKHG haben die Krankenhäuser, die an der Notversorgung teilnehmen, diese Notfallpatienten zu versorgen. Die Region Hannover ist nicht umfassend zuständig für die klinische Notfallmedizin.

Für den Versorgungsbereich der Regionsleitstelle Hannover sind insgesamt 24 Krankenhäuser im Niedersächsischen Krankenhausplan 2014 ausgewiesen. Hierbei besitzen einige Krankenhäuser eine spezielle Versorgungsfunktion bzw. sind durch medizinische Fachgesellschaften zertifiziert worden. Insgesamt 12 der im Krankenhausplan 2014 aufgeführten Krankenhäuser im Versorgungsgebiet der Region Hannover befinden sich in der Trägerschaft der Klinikum Region Hannover GmbH (KRH).

Soweit sich einzelne Fragen im Folgenden auf Themen der krankenhausinternen Organisation beziehen, können diese lediglich für das KRH beantwortet werden, da sich lediglich dieses in der Trägerschaft der Region Hannover befindet.

Die im Krankenhausplan ausgewiesenen Notaufnahmen reichen grundsätzlich aus, um die Not-versorgung der Bevölkerung im Regionsgebiet zu gewährleisten. Soweit einzelne Krankenhäuser sich abgemeldet haben und der Zustand des Patienten es erlaubt, wird das Rettungsmittel zu dem nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus disponiert. D.h.

dass die teilweise temporäre Abmeldung von grundsätzlich an der Notfallversorgung teilnehmenden Krankenhäusern für den Rettungsdienst im Rahmen des Möglichen berücksichtigt wird. Soweit sämtliche nahegelegenen Krankenhäuser abgemeldet haben oder der Zustand des Patienten einen längeren Transport nicht zulässt, wird demgegenüber seitens der Regionsleitstelle das Rettungsmittel zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus disponiert.

Für Großschadensereignisse nach NRettDG (vgl. § 7 NRettDG) wurde im Rahmen einer Zusammenarbeit zwischen der Region und der Landeshauptstadt Hannover ein Konzept zur Bewältigung von Großschadensereignissen erstellt, welches im Rahmen eines Massenanfalls von Verletzten (MANV) die rettungsdienstliche Versorgung regelt. Dieses Konzept beinhaltet neben der Einrichtung einer örtlichen Einsatzleitung (ÖEL) bei einem MANV-Fall und den Regelungen, dass der hauptamtliche Rettungsdienst durch den

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sollen. Das Konzept unterteilt sich in 4 Stufen. Ab Stufe 2 in-formiert die Regionsleitstelle bereits sämtliche an der Notfallversorgung teilnehmende Kranken-häuser über den voraussichtlichen Zulauf von Notfallpatienten. Ab einer Verletztenzahl von mehr als 200 Personen (MANV 4) wurde das Konzept der Erstversorgungskliniken (EVK) erstellt. Im Rahmen des EVK-Konzeptes werden sogar bis zu 4 ausgewählte Krankenhäuser zu Erstversor-gungskliniken umgestellt. Jedem Krankenhaus wird eine „Technische Aufbauhilfe“ aus Freiwilligen Feuerwehren der Region zugeordnet. In Abhängigkeit vom Einsatzereignis kann das EVK-Konzept ggf. auch bereits ab ManV 3 (mehr als 50 betroffene Personen) angewendet werden. Das EVK-Konzept wurde so entwickelt, dass es auch als Grundlage im Katastrophenfall dienen kann.

Soweit sich einzelne Fragen im Folgenden auf Themen der krankenhausinternen Organisation beziehen, können diese lediglich für das KRH beantwortet werden, da sich lediglich dieses in der Trägerschaft der Region Hannover befindet.

Dies vorangestellt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

1. Ausstattung der Notaufnahmen

a) Welche Notaufnahmen der Krankenhäuser in der Region Hannover haben eine zertifizierte Chest-Pain-Unit und welche nicht?

Im Zusammenhang mit Notaufnahmen haben nach hiesiger Kenntnis nahezu alle Akutkrankenhäuser sog. Chest-Pain-Units eingerichtet. Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie hat aktuell in der Region Hannover bestehende Chest Pain Units in der Medizinischen Hochschule, im Vinzenzkrankenhaus und im Clementinenhaus (alle Landeshauptstadt Hannover) zertifiziert (Quelle:

http://cpu.dgk.org/index.php ).

Seit dem Jahr 2007 haben alle Kliniken des KRH eine Notfalleinheit für Patienten mit akuten Brustschmerzen. Notfall-Behandlungsplätze sichern rund um die Uhr Soforthilfe und sind mit modernster technischer Ausrüstung ausgestattet. Zertifiziert werden könnten nur die Einheiten, die auch ein Herzkatheterlabor betreiben, im KRH umfasst das die Einheiten in Gehrden, Neustadt a. Rbge. und Siloah-Oststadt-Heidehaus. Aktuell wird diese Zertifizierung nur am Klinikum Siloah-Oststadt-Heidehaus angestrebt.

b) Wie viele zertifizierte Traumazentren gibt es in der Region Hannover und an welche Krankenhäuser sind diese angegliedert?

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Seitens der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie – Deutsches Traumanetzwerk – sind fünf Kliniken zertifiziert.

Als überregionale Traumazentren das Klinikum Nordstadt, das Friederikenstift und die Medizinische Hochschule, als lokale Traumazentren die Kliniken Neustadt am Rüben-berge und Agnes-Karll in Laatzen. (Quelle:

http://map.telekooperation-tnw.de/maps/index.html ).

Die Traumazentren des KRH nehmen auch an der Schwerverletztenversorgung im „Traumanetzwerk Hannover“ teil. Auch in Gehrden, Lehrte und Großburgwedel werden Patienten – ggfs. durch Verlegung innerhalb des KRH – im Traumanetzwerk versorgt.

2.

a) Welche Notaufnahmen in der Region Hannover haben eine zertifizierte Stroke- Unit und welche nicht?

Die Deutsche Schlaganfallgesellschaft hat die in den Krankenhäuser Klinikum Nord-stadt, Friederikenstift, Henriettenstiftung, Medizinische Hochschule und Klinikum Agnes-Karll in Laatzen eingerichteten Stroke Units zertifiziert (Quelle:

http://www.dsg-info.de/stroke-units/stroke-units-uebersicht.html ).Darüber hinaus laufen derzeit Vorbereitungen zur Zertifizierung der Stroke Unit am Klinikum Neustadt am Rübenberge.

b) Welches Besetzungsprofil gibt es in den einzelnen Notaufnahmen, differenziert in Fachärzte/-innen, Ärzte/-innen, Pflegekräfte und MTAs?

Eine allgemeine Beantwortung dieser Frage ist nicht möglich. Das Besetzungprofil dif-ferenziert an den einzelnen Klinikstandorten in Abhängigkeit vom Schichtbetrieb und dem Medizinischen Leistungsspektrum am Standort.

c) Reichen die derzeitigen Kapazitäten der Notaufnahmen in der Region Hannover und ihre personelle und materielle Ausstattung grundsätzlich aus, um die Bevölkerung in der Region Hannover zu versorgen und den medizinischen Versorgungsauftrag uneingeschränkt zu erfüllen?

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Einfluss auf den gesetzlich definierten medizinischen Versorgungsauftrag gemäß NRettDG haben. So-weit mit der Fragestellung auch darüber hinaus die Fachabteilungen der Krankenhäuser gemeint sein sollten, verweise ich hinsichtlich der Abmeldepraxis der Krankenhäuser und dem Dispositionsverhalten der Regionsleitstelle auf die in der Einleitung dargestellte Verfahrensweise bei den Notaufnahmen, die auch bei den Fachabteilungen analog angewendet wird.

Das KRH hat einen sehr hohen Anteil an Notfallpatienten und ist sowohl organisatorisch als auch materiell auf die Versorgung dieser Patienten eingestellt. Etwa 45 Prozent aller im KRH stationär aufgenommenen Patienten kommen über die Notfallaufnahmen. Die kontinuierliche Verbesserung der Notfallversorgung hat auch im Rahmen der Medizinstrategie 2020 des KRH eine besondere Gewichtung erfahren.

d) Ab welchem Grad der Abmeldungs- und Schließungsquote ist die Notversorgung der Bevölkerung in der Region Hannover nicht mehr gesichert?

Aufgrund der Versorgungsverpflichtung der Akutkliniken gemäß § 13 NKHG ist die Versorgung gewährleistet. Bezüglich des KRH ist festzuhalten, dass sich eine „Abmeldung“ in der Regel nur auf bestimmte einzelne Versorgungsvorhaltungen oder einzelne Bereiche bezieht. So muss beispielsweise die Intensivstation abgemeldet werden, wenn kein freies Intensivbett mehr zur Verfügung steht. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Patienten die bestmögliche Versorgung – dann durch den Rettungsdienst gesteuert in einem anderen Haus – erhalten.

e) Reichen die derzeitigen Kapazitäten der Notaufnahmen in der Region Hannover und ihre personelle und materielle Ausstattung aus, um die Bevölkerung in der Region Hannover – auch bei Katastrophen, bei Großschadensfällen und Epidemien et cetera – zu versorgen?

Hinsichtlich der Vorkehrungen bei Großschadenslagen und Katastrophenfällen wird auf die Ausführungen in den Vorbemerkungen verwiesen.

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Spricht die Region Hannover den Katastrophenfall aus, kommt im KRH der Katastrophenplan der Region zum Einsatz, an den auch die übrigen Kliniken der Region Hannover angebunden sind. Als Schnittstelle zum Katastrophenplan der Region und als internes Regelwerk bei unvorhersehbaren, akut auftretenden Ereignissen, die durch in-terne oder externe Ursachen eine organisatorische Maßnahmenkette erfordert, um eine sichere Patientenversorgung zu gewährleisten, kommen die Krankenhaus Alarm- und Einsatzpläne (KAEP) der KRH-Kliniken zum Einsatz.

Anlage(n):

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