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1 Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften 32.5

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Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften 32.5

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Ordnungsbehördliche Verordnung

über die Aufhebung und Verkürzung der Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften im Gebiet der

Stadt Bergisch Gladbach

Auf Grund des § 18 der Verordnung zur Ausführung des Gaststättengesetztes – Gaststättenverord- nung – vom 24.04.1971 (GV NW S. 119 / SGV NW 71/03) wird von der Stadt Bergisch Gladbach als örtliche Ordnungsbehörde gemäß dem Beschluß des Rates der Stadt Bergisch Gladbach vom 18.12.1975 folgende Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:

§ 1

Aufhebung der Sperrzeit Die allgemeine Sperrzeit wird aufgehoben für

a) Silvester (vom 31.12. auf 01.01.)

b) bei Weiberfastnacht (von Donnerstag auf Freitag) c) Karnevalssamstag (von Samstag auf Sonntag)

Karnevalssonntag (von Sonntag auf Montag) Karnevalsmontag (von Montag auf Dienstag) d) Vorabend zum 01. Mai (vom 30.04. auf 01.05.).

§ 2

Verkürzung der Sperrzeit

Bei Kirmes- und Schützenfestveranstaltungen wird die Sperrstunde an den jeweiligen Tagen, jedoch nur in der Nacht von Samstag auf Sonntag, Sonntag auf Montag, Montag auf Dienstag und Dienstag auf Mittwoch in den betreffenden Stadtteilen auf 3 Uhr festgesetzt.

Das Verzeichnis der Kirmessen und Schützenfestveranstaltungen liegt beim Ordnungsamt zur Ein- sichtnahme offen.

§ 3

Ordnungswidrigkeiten

Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über die Sperrzeit können gemäß § 28 Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 2 Nr. 4 des Gaststättengesetzes vom 05.05.1970 (BGBI. I S. 464) mit einer Geldbuße bis zu 10.000,-- DM geahndet werden.

§ 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 01.01.1976 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Aufhebung der Sperrstunde in Gast- und Schankwirtschaften an bestimmten Tagen der Stadt Bergisch Gladbach vom 10.05.1962 sowie die Verordnung über die Hinausschiebung der Sperrstunde in Gast- und Schankwirtschaften im Stadtgebiet von Bensberg vom 28.07.1958 außer Kraft.

Die vorstehende Ordnungsbehördliche Verordnung wird hiermit im vollen Wortlaut verkündet.

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Sperrzeit in Schank- und Speisewirtschaften 32.5

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Bergisch Gladbach, den 18.12.1975

Fell (Stadtdirektor)

Diese Satzung wurde am 24.12.1975 in der Bergischen Landeszeitung und im Kölner Stadt-Anzeiger veröffentlicht, außerdem nachrichtlich am 26.01.1976 im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Köln. Die Satzung ist ab 01.01.1976 in Kraft.

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