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23.1    Satzung für den Immobiliebbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach

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Academic year: 2022

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Betriebssatzung „Immobilienbetrieb der Stadt Berg. Gladbach“ 23.1

1 Satzung

zur Aufhebung der

Satzung für den Immobilienbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach

Aufgrund der §§ 7 und 107 Abs. 2 Satz 1, 114 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/

SGV.NRW.2023), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.

NRW. S. 916) in Verbindung mit der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – EigVO- vom 16.11.2004 – GV NRW.S.644, ber.2005 S.15, zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. März 2021 (GV. NRW. S. 348) hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach in seiner Sitzung am 14.12.2021 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Satzung für den Immobilienbetrieb der Stadt Bergisch Gladbach wird aufgehoben.

§ 2 Diese Aufhebungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

Hinweis:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer öffentlichen Bekanntma- chung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) die Bürgermeisterin/der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Diese öffentliche Bekanntmachung wird gemäß § 27a Absatz 1 VwVfG NRW zusätzlich im Internet auf der Internetseite https://www.bergischgladbach.de/bekanntmachungen.aspx ver- öffentlicht, worauf hiermit gemäß § 27a Absatz 2 VwVfG NRW hingewiesen wird.

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehende Satzung wird hiermit im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gemacht.

Bergisch Gladbach, den 15.12.2021

(2)

Betriebssatzung „Immobilienbetrieb der Stadt Berg. Gladbach“ 23.1

2

Frank Stein Bürgermeister

Die vom Satzung zur Aufhebung der Satzung für den Immobilienbetrieb

der Stadt Bergisch Gladbach vom 15.12.2021 wurde am 23.12.2021 in der Bergischen Lan- deszeitung und im Kölner Stadt-Anzeiger öffentlich bekannt gemacht und ist am 01.01.2022 in Kraft getreten.

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