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66.8   Aufhebung der Satzungen gemäß § 61 a Abs. 5 LWG NRW über die vorgezogene Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Stadt Bergisch Gladbach

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Aufhebung Satzungen Dichtheitsprüfung 66.8

Satzung der Stadt Bergisch Gladbach zur Aufhebung der Satzungen gemäß § 61 a Abs. 5 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) über die vorgezogene Dichtheitsprü- fung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Stadt Bergisch Gladbach

Aufgrund von §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung 14.07.1994 (GV. NRW. 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. 2013, S. 878), der §§ 60, 61 des Wasser- haushaltsgesetzes des Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.2009 (BGBl. I 2009, S. 2585ff, zuletzt geändert durch Gesetz vom 07.08.2013 – BGBl. I 2013, S.

S. 3154) und des § 53 Abs. 1 e Satz 1 LWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.6.1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 05.03.2013 (GV NRW 2013, S. 133ff.) hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach in seiner Sitzung am 08.04.2014 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Die folgenden Satzungen werden aufgehoben:

Satzung gemäß § 61 a Abs. 5 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) über die vorgezoge- ne Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Innenstadt Bergisch Gladbach – Nr. 001 – vom 18.12.2008

Satzung gemäß § 61 a Abs. 5 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) über die vorgezoge- ne Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Stadt Bergisch Gladbach - Zeitstufen 1 - 3 - vom 14.07.2010

Satzung gemäß § 61 a Abs. 5 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) über die Dichtheits- prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Stadt Bergisch Gladbach - Zeitstufe 4 - vom 14.07.2010

Satzung gemäß § 61 a Abs. 5 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) über die Dichtheits- prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Stadt Bergisch Gladbach - Zeitstufe 5 - vom 14.07.2010

Satzung gemäß § 61 a Abs. 5 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) über die Dichtheits- prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Stadt Bergisch Gladbach - Zeitstufe 6 - vom 14.07.2010

Satzung gemäß § 61 a Abs. 5 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) über die Dichtheits- prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Stadt Bergisch Gladbach - Zeitstufe 7 - vom 14.07.2010

Satzung gemäß § 6l a Abs. 5 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) über die vorgezogene Dichtheitsprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Stadt Bergisch Gladbach - Zeitstufe la (Neuer Trassweg) - vom 17.01.2011

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Aufhebung Satzungen Dichtheitsprüfung 66.8

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Hinweis:

Die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GO NRW kann gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer öffentlichen Bekanntma- chung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,

b) die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,

c) die Bürgermeisterin/der Bürgermeister hat den Ratsbeschluss vorher beanstandet oder

d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt.

Bekanntmachungsanordnung:

Die vorstehende Satzung wird hiermit im vollen Wortlaut öffentlich bekannt gemacht.

Bergisch Gladbach, den 09.04.2014

Lutz Urbach

Die Satzung vom 09.04.2014 wurde am 12.04./13.04.2014 in der Bergischen Landeszeitung und im Kölner Stadtanzeiger veröffentlicht und ist ab 14.04.2014 in Kraft.

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