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BLENDGUTACHTEN. Auftrag Nr. Projekt Nr Voltgrün Energie GmbH St.-Kassians-Platz Regensburg KUNDE: BAUMAẞNAHME:

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(1)BLENDGUTACHTEN Auftrag Nr. Projekt Nr.. 3211140 2021-2380. KUNDE:. Voltgrün Energie GmbH St.-Kassians-Platz 6 93047 Regensburg. BAUM AẞNAHME:. PV-Anlage Wenzenbach, Regensburg. GEGENSTAND:. Reflexions-/Lichtgutachten. ORT, DATUM:. Deggendorf, den 10.08.2021. Dieser Bericht umfasst 18 Seiten, 2 Tabellen, 2 Abbildungen und 3 Anlagen. Die Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig..

(2) Seite 2 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. Inhaltsverzeichnis: 1 ZUSAMMENFASSUNG ................................................................................................ 4 2 VORGANG ................................................................................................................... 5 2.1. Auftrag ................................................................................................................. 5. 2.2. Projektbearbeiter .................................................................................................. 5. 3 BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN................................................................................. 5 3.1. Allgemeine Beurteilungskriterien .......................................................................... 5. 3.2. Blendungen und Leuchtdichte .............................................................................. 8. 3.3. Blendung durch Sonnenlicht und deren Reflexionen an PV-Anlagen ................... 9. 4 BERECHNUNGSPARAMETER .................................................................................. 10 4.1. Allgemeine Berechnungsparameter ................................................................... 10. 4.2. Standortspezifische Berechnungsparameter ...................................................... 11 4.2.1 Emissionsbereich.................................................................................... 11 4.2.2 Immissionsbereich .................................................................................. 12. 5 BERECHNUNGSERGEBNISSE ................................................................................. 13 5.1. Allgemein ........................................................................................................... 13. 5.2. Ergebnisse Bahnstrecke .................................................................................... 13. 5.3. Ergebnisse Pilsen-Allee ..................................................................................... 14. 5.4. Ergebnisse Wohngebiet ..................................................................................... 15. 6 BEURTEILUNG DER BERECHNUNGSERGEBNISSE .............................................. 16 7 SCHLUSSBEMERKUNGEN ....................................................................................... 17 8 LITERATURVERZEICHNIS ........................................................................................ 18.

(3) Seite 3 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. Tabellen Tabelle 1: Tabelle 2:. Allgemeine Beurteilungskriterien Ergebnis Wohngebäude Baltenstraße 32. 8 15. Lageplan und Immissionsorte Darstellung der Reflexionsstrahlen auf IPkt 014. 11 14. Abbildungen Abbildung 1: Abbildung 2:. Anlagen Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3:. Darstellung der Emissions- und Immissionsorte Daten vom Auftraggeber Ergebnisdarstellung der Blendsimulation.

(4) Seite 4 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. 1. ZUSAMMENFASSUNG. Mit den im vorliegenden Gutachten durchgeführten Berechnungen für die geplante Freiflächenanlage Wenzenbach, Regensburg wurden mittels der Software IMMI 2020, die durch die Anlage potenziell verursachten Lichtreflexionen auf die von der PV-Anlage westlich gelegene Bahnstrecke, die Pilsen-Allee sowie auf das südwestlich gelegene Wohngebiet ermittelt und eingestuft. Die gutachterliche Bewertung bzw. Abwägung erfolgt ohne rechtliche Wertung. Es wurden jene Reflexionen untersucht, welche auf die Bahnstrecke und die Pilsen-Allee in Fahrtrichtung Nord und Süd auftreten. Für die Bahnstrecke und die Pilsen-Allee treffen in Fahrtrichtung Süd die Reflexionen von hinten, mit einem von der Fahrtblickrichtung abweichenden Einfallswinkel von mehr als 90° auf das Sichtfeld des Zug- bzw. Fahrzeugführers. Eine Blendwirkung im relevanten Sichtfeld des Zug- bzw. Fahrzeugführers kann damit für die Fahrtrichtung Süd ausgeschlossen werden. Die ermittelten Reflexionsstrahlen treffen in Fahrtrichtung Nord auf der Bahnstrecke und auf der Pilsen-Allee mit einem Winkel von > 68° auf das Sichtfeld des Zug- bzw. Fahrzeugführers. Somit ist für den Fahrverkehr von keiner störenden Blendwirkung auszugehen. Für das Wohngebiet Konradsiedlung-Wutzlhofen können laut der Simulation Blendungen auftreten, jedoch unterschreiten diese im Maximum eine tägliche Blenddauer von 30 Minuten sowie eine jährliche Blenddauer von 30 Stunden, was laut der LAI [1] keine erhebliche Belästigung durch Blendung darstellt (vgl. Kapitel 3). Nach gutachterlicher Abwägung ist die geplante PV-Anlage unter den genannten Aspekten und bei Würdigung der speziellen Standortbedingungen als genehmigungsfähig einzustufen (vgl. Kapitel 7)..

(5) Seite 5 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. 2. VORGANG. 2.1. Auftrag. Die Voltgrün Energie GmbH, Regensburg, beauftragte die IFB Eigenschenk GmbH, Deggendorf, mit der Erstellung eines Reflexionsgutachtens für die geplante PV-Anlage Wenzenbach, Regensburg. Grundlage der Auftragserteilung ist das Angebot Nr. 2212993 vom 05.07.2021. Aufgrund von nicht auszuschließenden störenden Lichtreflexionen soll die Blendwirkung der geplanten PV-Anlage auf die westlich gelegene Bahnstrecke, die Pilsen-Allee sowie auf das südwestlich gelegene Wohngebiet untersucht werden.. 2.2. Projektbearbeiter. Bei Rückfragen zu vorliegendem Gutachten steht Ihnen folgende Ansprechpartnerin zur Verfügung: Katharina Feid M. Sc. Sachbearbeiterin Tel.: 0991 37015-407 Katharina.Feid@eigenschenk.de. 3. BEURTEILUNGSGRUNDLAGEN. 3.1. Allgemeine Beurteilungskriterien. In der Fachliteratur sind hinsichtlich der Beurteilung von Blendeinwirkungen noch keine belastungsfähigen Beurteilungskriterien validiert und festgelegt. Als Grundlage werden von verschiedenen Verwaltungsbehörden Kriterien, wie Entfernung zwischen Photovoltaikanlage und Immissionspunkt sowie die Dauer der Reflexionen und Einwirkungen genannt. Für die Beurteilung der Blendungen auf Gebäude und anschließenden Außenflächen wird in Fachkreisen die von der Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) veröffentlichte Richtlinie „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“ [1] vom 08.10.2012 herangezogen..

(6) Seite 6 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. Die Auswirkung einer Blendung auf die Nachbarschaft kann demnach wie der periodische Schattenwurf von Windenergieanlagen betrachtet werden. Schwellenwerte für eine entsprechende Einwirkdauer der Blendungen auf Gebäude und anschließende Außenflächen werden entsprechend der WEA-Schattenwurf-Hinweise [3] festgelegt. Als maßgebliche Immissionsorte, die als schutzbedürftig gesehen werden, gelten nach [1]: ▪ ▪ ▪ ▪. Wohnräume, Schlafräume Unterrichtsräume, Büroräume etc. anschließende Außenflächen, wie z. B. Terrassen und Balkone unbebaute Flächen in einer Bezugshöhe von zwei Metern über Grund (betroffene Fläche, an denen Gebäude mit schutzwürdigen Räumen zugelassen sind). Kritische Immissionsorte liegen meist südwestlich und südöstlich einer PV-Anlage und in einem Umkreis von maximal 100 m zur PV-Anlage. Dahingegen brauchen Immissionsorte, die vorwiegend südlich einer PV-Anlage gelegen sind, i. d. R. nicht berücksichtigt werden (Ausnahme: Photovoltaik-Fassaden). Nördlich einer PV-Anlage gelegene Immissionsorte sind für gewöhnlich ebenfalls als unproblematisch zu werten. In Anlehnung an die WEA-Schattenwurf-Hinweise liegt eine erhebliche Belästigung durch Blendung im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) an den vorstehend genannten schutzwürdigen Nutzungen erst dann vor, wenn eine tägliche Blenddauer von 30 Minuten sowie eine jährliche Blenddauer von 30 Stunden überschritten werden. Hinsichtlich der Straßen-, Bahn- und Flugverkehrsflächen bestehen keine Normen, Vorschriften oder Richtlinien. Aus Verkehrssicherheitsgründen sollte in der Regel jegliche Beeinträchtigung durch Blendung vermieden werden. Als Grundlage zur Beurteilung wurde ferner der „Leitfaden zur Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen“ [2] herangezogen. Aus dem Leitfaden geht hervor, dass bei einer nach Süden ausgerichteten PV-Anlage, bei tiefstehender Sonne (d. h. morgens und abends) bedingt durch den geringen Einfallswinkel größere Anteile des Sonnenlichtes reflektiert werden. Reflexblendungen können somit im westlichen und östlichen Bereich der PV-Freiflächenanlage auftreten, die allerdings durch die in selber Richtung tiefstehenden Sonne überlagert werden..

(7) Seite 7 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. Gemäß [1] werden nur solche Blendungen als zusätzliche Blendungen gewertet, bei denen der Reflexionsstrahl und die natürliche Sonneneinstrahlung um mehr als 10° voneinander abweichen. Es werden also nur solche Konstellationen berücksichtigt, in denen sich die Blickrichtung zur Sonne und auf das Modul um mehr als 10° unterscheidet. Eine geringere Abweichung als 10° bedeutet, dass die direkte Sonneneinstrahlung der tiefstehenden Sonne aus der gleichen Richtung wie der Reflexionsstrahl auftrifft. Diese natürliche Sonneneinstrahlung ist signifikant größer als die Reflexionswirkung der PV-Anlage. Kritisch sind daher Blendungen, die direkt aufs Sichtfeld von Personen auftreffen. Das bedeutet, dass die Blendungen mit einem kritischen Blendwinkel direkt auf das menschliche Gebrauchsblickfeld für Sehaufgaben auftreffen. Der Fahrer hat dann keine Möglichkeit mehr, diese kritischen Blendungen durch ein leichtes Wegschauen auszublenden. Neben den vorstehend beschriebenen dominierenden Blendungen durch die direkte Sonneneinstrahlung können bei Verkehrsflächen (Straßen, Bahnstrecken) auch jene anlagenbedingten Reflexionen unberücksichtigt bleiben, bei denen der Reflexionsstrahl um mehr als 30° von der Hauptblickrichtung des Fahrzeugführers abweicht. Der Reflexionsstrahl wird bei einer Abweichung von mehr als 30° von der Hauptblickrichtung nur peripher am Rande des Sichtfeldes wahrgenommen und bedingt i. d. R. keine störende oder gar gefährdende Blendung des Fahrzeugführers [3]..

(8) Seite 8 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. Tabelle 1: Allgemeine Beurteilungskriterien. Allgemeine Beurteilungskriterien Immissionsorte. Verkehrsstraßen, Bahnstrecke. Grundlage Abweichwinkel. Richtwert. LfU, 2012*. > 30°. -. LAI, 2012. -. schutzwürdige Nutzungen (Wohnräume, Büroräume oder Terrassen). < 30 [min./Tag] < 30 [Std./Jahr]. * In Anlehnung. 3.2. Blendungen und Leuchtdichte. Die physikalische Größe der Leuchtdichte spielt im Zusammenhang mit der Blendung eine zentrale Rolle. Definiert ist die Leuchtdichte durch den Quotienten aus der Lichtstärke und der Fläche [6]. Die verwendete Einheit für die emissionsgebundene Größe ist [Candela pro Quadratmeter]. Das menschliche Auge ist in der Lage Leuchtdichten von 10-5 cd/m2 bis 105 cd/m2 zu verwerten [7]. Blendung wird als ein Sehzustand definiert, der entweder aufgrund zu großer absoluter Leuchtdichte, zu großer Leuchtdichteunterschiede oder aufgrund einer ungünstigen Leuchtdichteverteilung im Gesichtsfeld als unangenehm empfunden wird oder zu einer Herabsetzung der Sehleistung führt [6]. Die Blendung hängt vom Adaptionszustand des Auges ab und entsteht daher durch eine Leuchtdichte, die für den jeweiligen Adaptionszustand zu hoch ist. Neben dem Adaptionszustand des Auges ist die scheinbare Größe der Blendlichtquelle bzw. deren Raumwinkel von Bedeutung sowie der Projektionsort der jeweiligen Blendlichtquelle auf der Netzhaut. Die Augen wenden sich häufig unwillkürlich direkt zur Blendlichtquelle hin, wenn eine solche seitlich auf die Netzhaut abgebildet wurde, wo sich die besonders blendungsempfindlichen Stäbchen befinden..

(9) Seite 9 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. In der Normung zum Augenschutz wurde eine Leuchtdichte von 730 cd/m2 für eine noch „annehmbare“ d. h. blendungsfreie Betrachtung einer Lichtquelle angesetzt [6]. Diese Angabe wird unabhängig von der momentanen Adaptation (Anpassung an die im Gesichtsfeld vorherrschenden Leuchtdichten) des Auges gemacht. Des Weiteren wird bei den Blendungen zwischen physiologischen und psychologischen Blendungen unterschieden [7]. Physiologische Blendungen treten auf, wenn Streulicht das Sehvermögen im Glaskörper des Auges vermindert. Bei der psychologischen Blendung entsteht die Störwirkung durch die ständige und ungewollte Ablenkung der Blickrichtung zur Lichtquelle [7]. Am Tag bei heller Umgebung treten Absolutblendungen ca. ab einer Leuchtdichte von 105 cd/m2 auf. Bei Absolutblendungen treten im Gesichtsfeld so hohe Leuchtdichten auf, dass eine Adaptation des Auges nicht mehr möglich ist. Da eine direkte Gefährdung des Auges eintreten kann, kommt es zu Schutzreflexen wie dem Schließen der Augen oder dem Abwenden des Kopfes [6]. Gemäß der Quelle [7] ergeben sich für die Sehaufgaben des Verkehrsteilnehmers besondere Probleme, bei auffälligen Lichtquellen in der Nähe von Straßenverkehrswegen. Es können physiologische (Nichterkennung anderer Verkehrsteilnehmer oder von Hindernissen) und psychologische Blendungen (Ablenkung der Blickrichtung von der Straße) auftreten [7].. 3.3. Blendung durch Sonnenlicht und deren Reflexionen an PV-Anlagen. Die Sonne besitzt eine Leuchtdichte von bis zu 1,6 · 109 cd/m2 und bei niedrigen Ständen bei rund 3° über dem Horizont von ca. 0,3 · 109 cd/m2. Bei diesen Leuchtdichten kommt es zu physiologischen Blendungen, mit einer Reduktion des Sehvermögens durch Streulicht im Glaskörper des Auges (Leuchtdichte bis ca. 105 cd/m2) oder zu Absolutblendung (Leuchtdichte ab ca. 105 cd/m2). Aufgrund der hohen Leuchtdichte der Sonne kommt es bereits dann zu einer Absolutblendung, wenn durch ein Photovoltaikmodul auch nur ein geringer Bruchteil (weniger als 1 %) des einfallenden Sonnenlichts zum Immissionsort hin reflektiert wird [7]..

(10) Seite 10 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. 4. BERECHNUNGSPARAMETER. 4.1. Allgemeine Berechnungsparameter. Grundsätzlich ändert sich der Sonnenstand jederzeit. Um eine aussagekräftige Bewertung abzugeben, wird das Berechnungsintervall im 1-Minuten-Rhythmus durchgeführt. Als Berechnungsgrundlage werden die Sonnenstände für das Jahr 2021 angewendet. IMMI 2020 berücksichtigt bei der Berechnung der auf die Erde auftreffenden Sonnenstrahlen die atmosphärische Refraktion. Für die Berechnungen werden alle Hindernisse (Zäune, Bepflanzung, Mauern, Anhöhen etc.) zwischen der PV-Anlage und dem Immissionsbereich berücksichtigt (falls relevant). Blendungen durch direkte Sonnenstrahlen (also keine Reflexionsstrahlen) werden bei der Beurteilung nicht berücksichtigt, da diese bereits zum gegenwärtigen Zustand vorhanden sind. Als Anforderungen für die Berechnung wurden die Rahmenbedingungen der LAI-2012-Richtlinie [1] herangezogen. Das heißt, dass bei der Ermittlung der Immissionen von folgenden idealisierten Annahmen ausgegangen wird: •. Die Sonne ist punktförmig. •. Das Modul ist ideal verspiegelt, d. h. es kann das Reflexionsgesetz „Einfallswinkel gleich Ausfallswinkel“ (keine Streublendung) angewendet werden. •. Die Sonne blendet von Aufgang bis Untergang, d. h. die Berechnung liefert die astronomisch maximal möglichen Immissionszeiträume (gegebenenfalls werden bestimmte Parameter eingeschränkt betrachtet, wodurch sich der Rechenaufwand minimiert ohne, dass die Ergebnisse beeinflusst werden). •. Mindestwinkel von 10° zwischen Reflexions- und Sonnenstrahl.

(11) Seite 11 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. 4.2. Standortspezifische Berechnungsparameter. 4.2.1 Emissionsbereich Die zu untersuchende PV-Anlage befindet sich in Wenzenbach bei Regensburg und soll auf den Grundstücken mit den Flur-Nr. 890/2, 884 und 885 (Gemarkung Grünthal I) errichtet werden. Im Westen der Anlage befindet sich die Bahnstrecke und die Pilsen-Allee. Südwestlich der Anlage liegen Wohngebäude der Konradsiedlung-Wutzlhofen (siehe Abbildung 1).. Abbildung 1: Lageplan und Immissionsorte Die geplante PV-Freiflächenanlage besteht aus insgesamt ca. 5.680 Modulen. Die elektrische Nennleistung der gesamten Anlage ist mit 3.152,40 kWp vorgesehen [4]. Die Module sind gemäß den vorliegenden Informationen nach Südost (175° Nordazimut) ausgerichtet. Der Anstellwinkel der Modultische beträgt maximal 18° [5]. Die Höhe der Aufständerung der Oberkante der Solarmodule liegt bei 2,20 m und die Unterkante bei 0,80 m über Geländeoberkante. Der Anlagenstandort befindet sich auf einer derzeit landwirtschaftlich genutzten Fläche..

(12) Seite 12 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. Der Standort der geplanten PV-Freiflächenanlage bewegt sich in einer Höhenlage zwischen 353 und 360 m ü. NHN (alle Höhenangaben wurden aus dem Geländemodell der Bayerischen Vermessungsverwaltung übernommen).. 4.2.2 Immissionsbereich Als Immissionsort für mögliche Blendungen durch die geplante PV-Anlage wird die Bahnstrecke, die Pilsen-Allee und die nächstgelegenen Mehrfamiliengebäude der Konradsiedlung-Wutzlhofen in Regensburg betrachtet (vgl. Abbildung 1). Die Immissionspunkte zur Betrachtung der Blendungen auf die Bahnstrecke befinden sich mittig auf einer Höhe von 1 und 3,5 m über GOK. Der horizontale Abstand zwischen den Immissionspunktpaaren beträgt ∆s = 30 m. Am Immissionsort Bahnstrecke wurden insgesamt 30 Immissionspunkte gesetzt. Der für die Betrachtung maßgebliche Abschnitt der Immissionsbereiche erstreckt sich in einer Höhe von 339 und 342 m ü. NHN, als digitales Geländemodell wurden die Höhenpunkte mit einer Gitterweite von 5 m von der Bayerischen Vermessungsverwaltung herangezogen. Die Immissionspunkte zur Betrachtung der Blendungen auf die Pilsen-Allee befinden sich mittig auf der Fahrbahn auf einer Höhe von 1 und 2,5 m über GOK. Der horizontale Abstand zwischen jeweils zwei Immissionspunktpaaren beträgt ∆s = 30 m. Am Immissionsort Pilsen-Allee wurden insgesamt 30 Immissionspunkte gesetzt. Für das südwestlich gelegene Wohngebiet der Konradsiedlung-Wutzlhofen in Regensburg wurden die Mehrfamilienhäuser Baltenstraße 26, 28 und 30 sowie Baltenstraße 32 und 34 auf die Blendwirkung, verursacht durch die betrachtete Anlage, untersucht. Es wurden jeweils an der Ostfassade der Wohngebäude Immissionspunkte gesetzt. Die untere Reihe an Immissionspunkten liegt dabei für das EG auf einer Höhe von 2 m über GOK, für jedes weitere Stockwerk wird 3 m über den darunterliegen Punkten erneut ein Immissionspunkt gesetzt. Die Gebäude Baltenstraße 26, 32 und 34 wurden mit vier Geschossen betrachtet. Die Baltenstraße 28 und 30 wurden mit sechs und fünf Geschossen in die Modellierung miteinbezogen. Es wurden insgesamt 23 Immissionspunkte an der Wohnbebauung gesetzt. Der geringste Abstand zwischen der Freiflächenanlage und dem Gebäude Baltenstraße 26 beträgt rund 505 m (vgl. Anlage 1)..

(13) Seite 13 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. 5. BERECHNUNGSERGEBNISSE. 5.1. Allgemein. In den nachfolgenden Abbildungen werden einzelne Werte der mit der Software „IMMI 2020“ im 1-Minuten-Zyklus prognostizierten Blendungen auf den betrachteten Immissionsort dargestellt. Die aufgeführten Blendungen beziehen sich auf eine mögliche Blendwirkung, bei einem festgelegten Winkelbereich der Ausrichtung sowie bei einer definierten Objekthöhe des Immissionsortes. Bei nachstehend genannten Ergebnissen ist zu beachten, dass während der Berechnung dauerhafter Sonnenschein angenommen wurde. Die in der Simulation ermittelten Reflexionsstrahlen sind in der Anlage 3 dargestellt.. 5.2. Ergebnisse Bahnstrecke. Bei der Blendsimulation ergeben sich für den Immissionsbereich Bahnstrecke an 18 von 30 Immissionspunkten Reflexionen. Die Reflexionsstrahlen treten in den Morgenstunden von ca. 06:32 bis 07:11 Uhr auf. Im Jahreszeitraum treten die Reflexionen auf den Immissionsbereich hauptsächlich von Anfang Mai bis Anfang August auf..

(14) Seite 14 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. Die Reflexionsstrahlen treffen in Fahrtrichtung Nord in einem Winkel von größer 68° auf die Hauptblickrichtung des Zugführers. In Fahrtrichtung Süd ist der Winkel zwischen Reflexionsstrahl und Hauptblickrichtung größer 90° (vgl. Abbildung 2).. Abbildung 2: Darstellung der Reflexionsstrahlen auf IPkt 014. 5.3. Ergebnisse Pilsen-Allee. Die Blendsimulation weist für den Bereich der Pilsen-Allee an 16 von 30 Immissionspunkten Reflexionen auf. Im Jahreszeitraum treten die Reflexionen an diesem Immissionsort von Mitte Mai bis Ende Juli in den Zeiträumen von ca. 06:32 bis 07:06 Uhr auf..

(15) Seite 15 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. Die Ergebnisse zeigen, dass die Reflexionsstrahlen in einem Abweichwinkel von größer 68° auf die Hauptblickrichtung der Fahrführer auf die Pilsen-Allee in Fahrtrichtung Nord auftreffen. Die Reflexionsstrahlen treffen in Fahrtrichtung Süd in einem Winkel von größer 90° auf die Hauptblickrichtung des Fahrzeugführers.. 5.4. Ergebnisse Wohngebiet. Bei der Berechnung wurden für diesen Immissionsbereich insgesamt fünf Wohngebäude betrachtet. Es ergaben sich an 22 von 23 Immissionspunkten Blendungen. In diesem Immissionsbereich kann es von Anfang Mai bis Anfang August in den Morgenstunden von ca. 06:37 bis 07:11 Uhr zu Reflexionen kommen. In der nachstehenden Tabelle sind die Daten zu den Blendungen auf den Immissionspunkt IPkt 079, welcher am betrachteten Wohngebäude Baltenstraße 32 auf Höhe des dritten Obergeschosses mit der Ausrichtung Ost liegt, eingetragen. Dieser Immissionspunkt weist für den Immissionsbereich die meisten Blendminuten pro Jahr auf. Die maximale tägliche Blendzeit liegt bei ca. 5 Minuten und die jährliche Blendzeit bei ca. 2,5 Stunden. Tabelle 2: Ergebnis Wohngebäude Baltenstraße 32. Maximale Blenddauer pro Jahr. Gebäude. Lage. Baltenstraße 32. 3. OG Ostfassade. Tag der maximalen Blenddauer. Maximale Blenddauer pro Tag [min]. Maximale Blenddauer pro Jahr [Std.]. 14. Juli. 5. 2,5.

(16) Seite 16 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. 6. BEURTEILUNG DER BERECHNUNGSERGEBNISSE. Für die Immissionsorte Bahnstrecke und Pilsen-Allee wurden an der Fahrbahn in Fahrtrichtung Nord und Süd Reflexionen ermittelt. Für die Bahnstrecke und die Pilsen-Allee treffen in Fahrtrichtung Süd die Reflexionen von hinten, mit einem von der Fahrtblickrichtung abweichenden Einfallswinkel von mehr als 90° auf das Sichtfeld des Zug- bzw. Fahrzeugführers. Eine Blendwirkung im relevanten Sichtfeld des Zug- bzw. Fahrzeugführers kann damit für die Fahrtrichtung Süd ausgeschlossen werden. Die ermittelten Reflexionsstrahlen treffen in Fahrtrichtung Nord auf der Bahnstrecke und der Pilsen-Allee mit einem Winkel von > 68° auf das Sichtfeld der Zug- bzw. Fahrzeugführer. Somit ist für den Fahrverkehr von keiner störenden Blendwirkung auszugehen. Die sich aus der Simulation ergebenen Blendzeiten für das Wohngebiet liegen unter dem Schwellenwert der LAI [1] von 30 Minuten pro Tag sowie 30 Stunden pro Jahr. Dadurch kann eine erhebliche Belästigung der Anwohner durch die geplante Freiflächenanlage ausgeschlossen werden. Fazit Die vorliegenden Reflexionen sind aufgrund des hohen Abweichwinkels > 68° von der Hauptblickrichtung der Zug- bzw. Fahrzeugführer auf der Bahnstrecke und der Straße aus fachgutachterlicher Sicht als nicht störend zu werten. Erhebliche Belästigung durch Blendung i. S. des § 5 BImSchG kann für das Wohngebiet ausgeschlossen werden. Die geplante PV-Anlage ist aus fachgutachterlicher Sicht als genehmigungsfähig einzustufen..

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(18) Seite 18 von 18 zu Bericht für Auftrag Nr. 3211140. 8. LITERATURVERZEICHNIS. [1]. Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) „Hinweise zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmissionen“; Stand 08.10.2012.. [2]. Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU) „Lichtimmissionen durch Sonnenlichtreflexionen – Blendwirkung von Photovoltaikanlagen“; Stand: 17.10.2012.. [3]. Länderausschuss für Immissionsschutz „Hinweise zur Ermittlung und Beurteilung der optischen Immissionen von Windenergieanlagen“ (WEA-Schattenwurf-Hinweise); Stand: Mai 2002.. [4]. Belegungsplan; erhalten per E-Mail am 01.07.2021.. [5]. Wenzenbach_Blendgutachten_VP01_jg.dwg; erhalten per E-Mail am 01.07.2021.. [6]. Strahlenschutzkommission, „Blendung durch natürliche und neue künstliche Lichtquellen und ihre Gefahren, Empfehlung der Strahlenschutzkommission“; 17.02.2006.. [7]. Fachverband für Strahlenschutz e. V.; Rüdiger Borgmann, Thomas Kurz; „Leitfaden “Lichteinwirkung auf die Nachbarschaft“; 10.06.2014..

(19) Untersuchungsgebiet. PV-Anlage Wenzenbach, Regensburg Voltgrün Energie GmbH Übersichtskarte. © Geoportal Bayern Bericht Nr. 3211140 Anlage 1.1 Datum: 04.08.2021 Maßstab: siehe Balken. Bearbeiterin: Katharina Feid M. Sc..

(20) PV-Anlage. PV-Anlage Wenzenbach, Regensburg Voltgrün Energie GmbH Topografische Karte - Flurkarte Bericht Nr. 3211140 Anlage 1.2 Datum: 04.08.2021 Maßstab: 1: 4300 Bearbeiterin: Katharina Feid M. Sc..

(21) PV-Anlage Pilsen-Allee. Bahnstrecke. Wohngebiet. PV-Anlage Wenzenbach, Regensburg Voltgrün Energie GmbH Lageplan mit Immissions- und Emissionsorte Bericht Nr. 3211140 Anlage 1.3 Datum: 04.08.2021 Maßstab: 1: 7600 Bearbeiterin: Katharina Feid M. Sc..

(22) N. Planungsphase. Konzept. Projekt PV-Freiland-Solarpark. SP Wenzenbach Auftraggeber Voltgrün Energie GmbH. St.-Kassians-Platz 6, 93047 Regensburg Planbezeichnung Maßstab 1:1250. Grundlagen für Planung. G U Z B A R VO. Übersichtsplan gez.:. gepr.:. Datum. PlanNr.. Index. jg. .. 01.07.2021. 001. .. PV-Park. Sonnenwinkel am Standort für 21.12. = 16,66°. Modul-Winkel 18°. PV-Module, je 555 Wp, ca. 5.680 Stück = 3.152,40 kW Tischreihen: 32. Tische: 158. Reihenabstand: 3,00 - 6,75 m. Verschattung auf Modulfläche am 21.12. Mittags: Ø 0,84 m, max. 1,1. Zaun Modulfeld Begrünung ca. 5,50 m (dreireihige Hecke). Hochspannungsleitung actensys GmbH Zur Schönhalde 10 · D-89352 Ellzee fon +49 (0) 8283 · 99998 · 0 fax +49 (0) 8283 · 99998 · 299. Geschäftsstelle Weilheim Holzhofstraße 19 · D-82362 Weilheim fon +49 (0) 881 · 600950 · 0 fax +49 (0) 881 · 600950 · 299. info@actensys.de DIN A3. www.actensys.de.

(23) PV-Anlage Wenzenbach, Regensburg 290400. 290600. 290800. IFB Eigenschenk GmbH Katharina Feid M.Sc.. 291000. IPKT-Berechnung gesamte Blenddauer [ Bahnstrecke, Ohne Filter für zRelativ ]. PV-Anlage Wenzenbach, Regensburg. 5437200. 5437200. Legende. 0 0 0 0 9 8 28 15 53 44 49 37 100 88 104 83 109 97 87 65 22 21 0 IPkt 030 0. 5436800 5436600. IMMI 2020/3a. 5436600. 290400. 5436800. M 1:5300. 5437000. 5437000. IPkt 001. 0. Auftrag Nr. 3211140. 250 m 290600. 290800. 291000. Immissionspunkt Solarmodul. gesamte Blenddauer T Blend min >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-...

(24) Firma:. IFB Eigenschenk GmbH. Bearbeiter:. Katharina Feid M.Sc.. Projekt:. PV-Anlage Wenzenbach. Auftrag Nr. 3211140. Kurze Liste - Fotovoltaik. Punktberechnung. Fotovoltaik-Berechnung. Punktberechnung. Bahnstrecke. Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung" Immissionspunkt. Gesamte. Anzahl. Mittlere. Tag max.. Maximale. Erste. Blenddauer Blendtage. Blenddauer Blendung. Blenddauer Blendzeit. /min. /min. /min. Letzte. Tag 1.. Tag letzte. Blendzeit. Blendung. Blendung. IPkt001. Bahnstrecke 1 H 1Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt002. Bahnstrecke 1 H 2Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt003. Bahnstrecke 2 H 1Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt004. Bahnstrecke 2 H 2Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt005. Bahnstrecke 3 H 1Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt006. Bahnstrecke 3 H 2Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt007. Bahnstrecke 4 H 1Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt008. Bahnstrecke 4 H 2Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt009. Bahnstrecke 5 H 1Nord. 8. 8. 1. 23.05.. 1. 06:39. 06:50. 23.05.. 20.07.. IPkt010. Bahnstrecke 5 H 2Nord. 9. 8. 1. 25.05.. 2. 06:40. 06:51. 23.05.. 20.07.. IPkt011. Bahnstrecke 6 H 1Nord. 15. 14. 1. 15.06.. 2. 06:40. 06:45. 10.06.. 14.07.. IPkt012. Bahnstrecke 6 H 2Nord. 28. 25. 1. 14.06.. 2. 06:35. 06:48. 21.05.. 18.07.. IPkt013. Bahnstrecke 7 H 1Nord. 44. 35. 1. 07.06.. 2. 06:35. 06:55. 19.05.. 24.07.. IPkt014. Bahnstrecke 7 H 2Nord. 53. 44. 1. 27.05.. 2. 06:36. 06:56. 19.05.. 24.07.. IPkt015. Bahnstrecke 8 H 1Nord. 37. 34. 1. 13.06.. 2. 06:35. 06:56. 19.05.. 24.07.. IPkt016. Bahnstrecke 8 H 2Nord. 49. 43. 1. 20.05.. 2. 06:37. 06:58. 19.05.. 26.07.. IPkt017. Bahnstrecke 9 H 1Nord. 88. 57. 2. 24.05.. 3. 06:32. 06:57. 18.05.. 24.07.. IPkt018. Bahnstrecke 9 H 2Nord. 100. 66. 2. 24.05.. 3. 06:35. 07:11. 04.05.. 09.08.. IPkt019. Bahnstrecke 10 H 1Nord. 83. 60. 1. 22.05.. 3. 06:38. 07:08. 11.05.. 01.08.. IPkt020. Bahnstrecke 10 H 2Nord. 104. 71. 1. 23.05.. 3. 06:39. 07:09. 08.05.. 04.08.. IPkt021. Bahnstrecke 11 H 1Nord. 97. 62. 2. 26.06.. 4. 06:41. 07:04. 14.05.. 28.07.. IPkt022. Bahnstrecke 11 H 2Nord. 109. 66. 2. 27.06.. 4. 06:40. 07:05. 14.05.. 29.07.. IPkt023. Bahnstrecke 12 H 1Nord. 65. 45. 1. 07.07.. 3. 06:40. 06:57. 22.05.. 21.07.. IPkt024. Bahnstrecke 12 H 2Nord. 87. 55. 2. 07.06.. 3. 06:40. 06:58. 20.05.. 23.07.. IPkt025. Bahnstrecke 13 H 1Nord. 21. 20. 1. 02.07.. 2. 06:43. 06:50. 06.06.. 08.07.. IPkt026. Bahnstrecke 13 H 2Nord. 22. 19. 1. 13.06.. 2. 06:45. 06:51. 10.06.. 07.07.. IPkt027. Bahnstrecke 14 H 1Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt028. Bahnstrecke 14 H 2Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt029. Bahnstrecke 15 H 1Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt030. Bahnstrecke 15 H 2Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IMMI 2020.

(25) PV-Anlage Wenzenbach, Regensburg 290400. 290600. 290800. IFB Eigenschenk GmbH Katharina Feid M.Sc.. 291000. IPKT-Berechnung gesamte Blenddauer [ Pilsen-Allee, Ohne Filter für zRelativ ]. PV-Anlage Wenzenbach, Regensburg. 5437200. 5437200. Legende. 0 0 0 0 15 8 25 18 46 39 35 34 51 38 86 60 63 48 56 42 0 0 IPkt 060 0. 5436800 5436600. IMMI 2020/3a. 5436600. 290400. 5436800. M 1:5300. 5437000. 5437000. IPkt 031. 0. Auftrag Nr. 3211140. 250 m 290600. 290800. 291000. Immissionspunkt Solarmodul. gesamte Blenddauer T Blend min >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-...

(26) Firma:. IFB Eigenschenk GmbH. Bearbeiter:. Katharina Feid M.Sc.. Projekt:. PV-Anlage Wenzenbach. Auftrag Nr. 3211140. Kurze Liste - Fotovoltaik. Punktberechnung. Fotovoltaik-Berechnung. Punktberechnung. Pilsen-Allee. Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung" Immissionspunkt. Gesamte. Anzahl. Mittlere. Tag max.. Maximale. Erste. Blenddauer Blendtage. Blenddauer Blendung. Blenddauer Blendzeit. /min. /min. /min. Letzte. Tag 1.. Tag letzte. Blendzeit. Blendung. Blendung. IPkt031. Pilsen-Allee 1 H 1Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt032. Pilsen-Allee 1 H 2Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt033. Pilsen-Allee 2 H 1Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt034. Pilsen-Allee 2 H 2Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt035. Pilsen-Allee 3 H 1Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt036. Pilsen-Allee 3 H 2Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt037. Pilsen-Allee 4 H 1Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt038. Pilsen-Allee 4 H 2Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt039. Pilsen-Allee 5 H 1Nord. 8. 8. 1. 30.05.. 1. 06:38. 06:47. 30.05.. 14.07.. IPkt040. Pilsen-Allee 5 H 2Nord. 15. 15. 1. 29.05.. 1. 06:37. 06:48. 29.05.. 15.07.. IPkt041. Pilsen-Allee 6 H 1Nord. 18. 17. 1. 07.07.. 2. 06:34. 06:40. 01.06.. 09.07.. IPkt042. Pilsen-Allee 6 H 2Nord. 25. 24. 1. 08.07.. 2. 06:34. 06:43. 27.05.. 13.07.. IPkt043. Pilsen-Allee 7 H 1Nord. 39. 33. 1. 02.07.. 3. 06:34. 06:53. 25.05.. 19.07.. IPkt044. Pilsen-Allee 7 H 2Nord. 46. 39. 1. 12.06.. 3. 06:34. 06:51. 24.05.. 18.07.. IPkt045. Pilsen-Allee 8 H 1Nord. 34. 32. 1. 25.06.. 2. 06:33. 06:53. 24.05.. 19.07.. IPkt046. Pilsen-Allee 8 H 2Nord. 35. 33. 1. 11.07.. 2. 06:32. 06:51. 21.05.. 17.07.. IPkt047. Pilsen-Allee 9 H 1Nord. 38. 35. 1. 02.07.. 2. 06:39. 06:54. 28.05.. 20.07.. IPkt048. Pilsen-Allee 9 H 2Nord. 51. 43. 1. 23.05.. 2. 06:37. 06:56. 20.05.. 23.07.. IPkt049. Pilsen-Allee 10 H 1Nord. 60. 51. 1. 14.07.. 3. 06:40. 07:05. 15.05.. 28.07.. IPkt050. Pilsen-Allee 10 H 2Nord. 86. 61. 1. 02.06.. 3. 06:38. 07:06. 15.05.. 28.07.. IPkt051. Pilsen-Allee 11 H 1Nord. 48. 47. 1. 22.06.. 2. 06:40. 07:00. 20.05.. 21.07.. IPkt052. Pilsen-Allee 11 H 2Nord. 63. 53. 1. 23.06.. 3. 06:39. 07:01. 18.05.. 25.07.. IPkt053. Pilsen-Allee 12 H 1Nord. 42. 31. 1. 11.06.. 2. 06:42. 06:53. 08.06.. 14.07.. IPkt054. Pilsen-Allee 12 H 2Nord. 56. 43. 1. 01.07.. 3. 06:42. 06:53. 25.05.. 17.07.. IPkt055. Pilsen-Allee 13 H 1Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt056. Pilsen-Allee 13 H 2Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt057. Pilsen-Allee 14 H 1Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt058. Pilsen-Allee 14 H 2Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt059. Pilsen-Allee 15 H 1Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt060. Pilsen-Allee 15 H 2Nord. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IMMI 2020.

(27) PV-Anlage Wenzenbach, Regensburg 290300. 290350. 290400. IFB Eigenschenk GmbH Katharina Feid M.Sc.. 290450. PV-Anlage Wenzenbach, Regensburg. IPKT-Berechnung gesamte Blenddauer [ Wohngebiet, Ohne Filter für zRelativ ]. Baltenstraße 34. 5436800. 5436800. Auftrag Nr. 3211140. 148 124 95 7. Immissionspunkt Gebäude Solarmodul. 155 138 104 78 Baltenstraße 30. 5436750 290300. IMMI 2020/3a. M 1:1000. 103 86 58 0. 50 m 290350. 290400. 290450. 5436700. 0. 5436750. 5436700. 165 141 111 84 105 151 121 82 73 99. Baltenstraße 26. Legende. gesamte Blenddauer T Blend min >..-35 >35-40 >40-45 >45-50 >50-55 >55-60 >60-65 >65-70 >70-75 >75-80 >80-...

(28) Firma:. IFB Eigenschenk GmbH. Bearbeiter:. Katharina Feid M.Sc.. Projekt:. PV-Anlage Wenzenbach. Auftrag Nr. 3211140. Kurze Liste - Fotovoltaik. Punktberechnung. Fotovoltaik-Berechnung. Punktberechnung. Wohngebiet. Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung" Immissionspunkt. Gesamte. Anzahl. Mittlere. Tag max.. Maximale. Erste. Blenddauer Blendtage. Blenddauer Blendung. Blenddauer Blendzeit. /min. /min. /min. Letzte. Tag 1.. Tag letzte. Blendzeit. Blendung. Blendung. IPkt061. Baltenstraße 26 1 EG Ost. 0. 0. 0. -. 0. -. -. -. -. IPkt062. Baltenstraße 26 1 OG1Ost. 58. 43. 1. 24.05.. 2. 06:43. 06:57. 23.05.. 21.07.. IPkt063. Baltenstraße 26 1 OG2Ost. 86. 53. 2. 05.06.. 3. 06:42. 06:58. 22.05.. 22.07.. IPkt064. Baltenstraße 26 1 OG3Ost. 103. 53. 2. 10.06.. 4. 06:43. 06:59. 23.05.. 21.07.. IPkt065. Baltenstraße 28 1 EG N/O. 73. 56. 1. 04.06.. 3. 06:38. 07:01. 20.05.. 25.07.. IPkt066. Baltenstraße 28 1 OG1N/O. 82. 56. 1. 20.05.. 3. 06:40. 07:02. 16.05.. 27.07.. IPkt067. Baltenstraße 28 1 OG2N/O. 105. 65. 2. 22.05.. 3. 06:41. 07:04. 14.05.. 29.07.. IPkt068. Baltenstraße 28 1 OG3N/O. 99. 62. 2. 24.05.. 3. 06:42. 07:05. 15.05.. 28.07.. IPkt069. Baltenstraße 28 1 OG4N/O. 121. 65. 2. 29.05.. 5. 06:44. 07:06. 15.05.. 28.07.. IPkt070. Baltenstraße 28 1 OG5N/O. 151. 73. 2. 28.05.. 4. 06:45. 07:07. 16.05.. 29.07.. IPkt071. Baltenstraße 30 1 EG Ost. 84. 50. 2. 18.06.. 4. 06:42. 07:03. 16.05.. 27.07.. IPkt072. Baltenstraße 30 1 OG1Ost. 111. 65. 2. 15.06.. 4. 06:39. 07:05. 15.05.. 28.07.. IPkt073. Baltenstraße 30 1 OG2Ost. 141. 71. 2. 11.06.. 4. 06:40. 07:06. 13.05.. 30.07.. IPkt074. Baltenstraße 30 1 OG3Ost. 141. 78. 2. 16.06.. 4. 06:40. 07:07. 11.05.. 01.08.. IPkt075. Baltenstraße 30 1 OG4Ost. 165. 77. 2. 19.07.. 6. 06:43. 07:08. 10.05.. 01.08.. IPkt076. Baltenstraße 32 1 EG Ost. 78. 57. 1. 30.05.. 3. 06:39. 07:06. 14.05.. 30.07.. IPkt077. Baltenstraße 32 1 OG1Ost. 104. 69. 2. 31.05.. 3. 06:37. 07:07. 11.05.. 01.08.. IPkt078. Baltenstraße 32 1 OG2Ost. 138. 79. 2. 11.06.. 4. 06:38. 07:08. 09.05.. 03.08.. IPkt079. Baltenstraße 32 1 OG3Ost. 155. 81. 2. 14.07.. 5. 06:42. 07:10. 10.05.. 03.08.. IPkt080. Baltenstraße 34 1 EG Ost. 7. 7. 1. 12.05.. 1. 06:56. 07:07. 12.05.. 31.07.. IPkt081. Baltenstraße 34 1 OG1Ost. 95. 66. 1. 07.06.. 3. 06:41. 07:09. 08.05.. 04.08.. IPkt082. Baltenstraße 34 1 OG2Ost. 124. 75. 2. 20.05.. 3. 06:39. 07:10. 08.05.. 05.08.. IPkt083. Baltenstraße 34 1 OG3Ost. 148. 86. 2. 26.05.. 5. 06:39. 07:11. 04.05.. 07.08.. IMMI 2020.

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