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G U T A C H T E N SCHALLGUTACHTEN. Auftrag Nr Projekt Nr KUNDE: BAUMASSNAHME: GEGENSTAND: DATUM:

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(1)

G U T A C H T E N

SCHALLGUTACHTEN Auftrag Nr. 3180482 Projekt Nr. 2018-1017

KUNDE:

Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen Straubinger Straße 4

94330 Aiterhofen

BAUMASSNAHME:

Baugebiet Geltolfing „Kreuzäcker II“

GEGENSTAND:

Schallgutachten

DATUM:

Deggendorf, den 28.06.2018

Dieser Bericht umfasst 23 Seiten, 3 Tabellen und 5 Anlagen.

Die Veröffentlichung, auch auszugsweise, ist ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.

(2)

Inhaltsverzeichnis:

1 ZUSAMMENFASSUNG ... 4

2 VORGANG ... 4

2.1 Auftrag... 4

2.2 Fragestellung ... 5

3 SITUATION ... 5

4 RANDBEDINGUNGEN ... 6

4.1 Regelwerk ... 6

4.2 Unterlagen und Vorabinformationen ... 6

5 IMMISSIONSORTE ... 7

6 SCHALLTECHNISCHE ANFORDERUNGEN ... 8

6.1 DIN 18005 ... 8

6.2 16. BImSchV ... 9

6.3 Hinweis zur Bewertung ... 10

7 BERECHNUNG DER IMMISSIONEN ... 11

7.1 Immissionen Verkehrsgeräusche ... 11

7.2 Hochrechnung der Verkehrsverhältnisse auf das Jahr 2025 ... 12

7.3 Lärmschutzwand ... 13

7.4 Berechnungsergebnisse ... 13

8 BEURTEILUNG ... 17

9 VORSCHLÄGE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ ... 20

10BEGRÜNDUNG ... 21

11SCHLUSSBEMERKUNG ... 23

(3)

Anlagen:

Anlage 1: Planunterlagen Anlage 2: Fotoaufnahmen Anlage 3: Emissionsdaten

Anlage 4: Beurteilungspegel/Immissionsraster – Verkehrslärm ohne LSW Anlage 5: Beurteilungspegel/Immissionsraster – Verkehrslärm mit LSW

Tabellen:

Tabelle 1: Immissionspunkte 7

Tabelle 2: Beurteilungspegel Verkehrsgeräusche, mit und ohne Lärmschutzwand 13 Tabelle 3: Beurteilung nach DIN 4109 unter Berücksichtigung einer Lärmschutzwand 18

(4)

1 ZUSAMMENFASSUNG

Die Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen plant die Ausweisung eines neuen Wohngebietes in 94330 Aiterhofen. Das geplante Baugebiet Geltolfing „Kreuzäcker II“ soll auf den Flurstücken 78, 82 und 83 der Gemarkung Geltolfing realisiert werden. Der betreffende Bereich soll als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen werden.

Das Plangebiet befindet sich südlich der Bundesstraße B 8. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die schalltechnischen Immissionen aus dem Straßenverkehr auf das Plangebiet zu prognostizieren und falls notwendig, Minderungsmaßnahmen einzuplanen.

Hinsichtlich der Immissionen durch den Verkehrslärm können sowohl mit als auch ohne Lärmschutzwand die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete der DIN 18005 als auch die Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV an bestimmten Immissionspunkten überschritten werden. Mit Errichtung einer 3,0 m hohen Lärmschutzwand können auf Flurnummer 83, Gemarkung Geltolfing zumindest im Erdgeschoss bei IP 2 bis IP 4 die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden. Auf Flurnummer 78, Gemarkung Geltolfing können durch Errichtung einer Lärmschutzwand nur bei IP 1 im Obergeschoss die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden. Es wird daher empfohlen, auf beiden Flurstücken erst in einem Abstand von ca. 10 m zur nördlichen Grundstücksgrenze Wohnhäuser zu errichten. Erst ab einer Entfernung von ca. 165 m zur Bundesstraße B 8 können die Orientierungswerte für Allgemeine Wohngebiete der DIN 18005 als auch die Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV eingehalten werden.

Das Vorhaben ist aus Sicht des Immissionsschutzes unter Umsetzung der erforderlichen aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen umsetzbar.

2 VORGANG

2.1 Auftrag

Am 24.04.2018 beauftragte die Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen schriftlich die IFB Eigenschenk GmbH, Deggendorf, mit der Ausarbeitung eines Schallgutachtens.

Grundlage der Auftragserteilung ist das Angebot Nr. 2181184.

(5)

Der vorliegende Bericht enthält die zusammenfassende Darstellung der Untersuchungs- ergebnisse.

2.2 Fragestellung

Mit dem vorliegenden Schallgutachten soll im Wesentlichen geklärt werden:

 Können die Orientierungswerte der DIN 18005 bei dem geplanten Wohngebiet eingehalten werden?

 Können die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV bei dem geplanten Wohngebiet eingehalten werden?

 Welche Maßnahmen können im Fall einer Überschreitung ergriffen werden?

 In welchen Lärmpegelbereich gemäß DIN 4109 sind die Gebäudefassaden einzuordnen?

3 SITUATION

Die Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen plant die Ausweisung eines neuen Wohngebietes in 94330 Aiterhofen. Das geplante Baugebiet Geltolfing „Kreuzäcker II“ soll auf den Flurstücken 78, 82 und 83 der Gemarkung Geltolfing realisiert werden und befindet sich durch die nahegelegene Bundesstraße B 8 in einer schalltechnisch exponierten Lage.

Aus diesem Grunde ist es erforderlich, die schalltechnischen Immissionen aus dem Straßenverkehr auf die geplante Baumaßnahme zu prognostizieren und falls notwendig, Minderungsmaßnahmen einzuplanen.

Mit Hilfe einer genauen schalltechnischen Betrachtung sollen die Beurteilungspegel zur Tag- und Nachtzeit ermittelt werden.

(6)

4 RANDBEDINGUNGEN

4.1 Regelwerk

Dem vorliegenden Schallgutachten liegen folgende Einflussgrößen sowie anerkannt gel- tende Regeln der Technik zugrunde:

- DIN 18005-1, Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, vom Juli 2002 und Beiblatt 1 zu DIN 18005, Teil 1, Schall- schutz im Städtebau, Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungs-

werte für die städtebauliche Planung, vom Mai 1987 [1]

- 16. BImSchV – Verkehrslärmschutzverordnung vom 12. Juni 1990 [2]

- DIN ISO 9613/2 Dämpfung des Schalls bei der Ausbreitung im Freien,

Teil 2: Allgemeines Berechnungsverfahren [3]

- DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, vom Juli 2016 [4]

- VDI 2719, Schalldämmung von Fenstern und deren Zusatzeinrichtungen [5]

- VDI 2720, Schallschutz durch Abschirmung im Freien [6]

- Richtlinie für den Lärmschutz an Straßen, RLS-90, Ausgabe 1990 [7]

- HBS – Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen,

Ausgabe 2001 [8]

4.2 Unterlagen und Vorabinformationen

- DTV-Werte der Straßenverkehrszählung an der Zählstelle 71429100 aus dem Jahre 2010 des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für die Bundesstraße B 8

- DTV-Werte der Straßenverkehrszählung an der Zählstelle 71429100 aus dem Jahre 2015 des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr für die Bundesstraße B 8

(7)

- Ortstermin am 24.06.2018

- Lageplan

- Digitales Geländemodell mit einer Gitterweite von 5 x 5 m der Bayerischen Vermessungsverwaltung

5 IMMISSIONSORTE

Für die Bewertung der Immissionen auf das geplante Wohngebiet wurden insgesamt 44 Immissionspunkte entlang der beiden Flurnummern 78 und 83 der Gemarkung Geltolfing betrachtet. Die Abstände der Immissionspunkte können der Tabelle 1 entnommen werden.

Tabelle 1: Immissionspunkte

Immissionspunkte auf

Flurstück 83 Abstand zur nördlichen

Grundstücksgrenze Abstand zur Bundesstraße B 8

IP 1 Ca. 3 m Ca. 25 m

IP 2 Ca. 10 m Ca. 32 m

IP 3 Ca. 23 m Ca. 45 m

IP 4 Ca. 43 m Ca. 65 m

IP 5 Ca. 63 m Ca. 85 m

IP 6 Ca. 83 m Ca. 105 m

IP 7 Ca. 103 m Ca. 125 m

IP 8 Ca. 123 m Ca. 145 m

IP 9 Ca. 143 m Ca. 165 m

IP 10 Ca. 163 m Ca. 185 m

IP 11 Ca. 183 m Ca. 205 m

IP 12 Ca. 203 m Ca. 225 m

(8)

Immissionspunkte auf

Flurstück 83 Abstand zur nördlichen

Grundstücksgrenze Abstand zur Bundesstraße B 8

IP 13 Ca. 223 m Ca. 245 m

IP 14 Ca. 243 m Ca. 265 m

IP 15 Ca. 263 m Ca. 285 m

IP 16 Ca. 283 m Ca. 305 m

Immissionspunkte auf

Flurstück 78 Abstand zur nördlichen

Grundstücksgrenze Abstand zur Bundesstraße B 8

IP 1 Ca. 3 m Ca. 90 m

IP 2 Ca. 10 m Ca. 97 m

IP 3 Ca. 23 m Ca. 110 m

IP 4 Ca. 43 m Ca. 130 m

IP 5 Ca. 63 m Ca. 150 m

IP 6 Ca. 83 m Ca. 170 m

Die gewählten Immissionspunkte liegen jeweils für das Erdgeschoss 2 m über Geländeoberkante und für jedes weitere Stockwerk 3 m darüber.

Die Immissionspunkte wurden als Allgemeines Wohngebiet (WA) eingestuft.

Die genaue Lage der Immissionsorte kann dem Lageplan der Anlage 1 entnommen wer- den.

6 SCHALLTECHNISCHE ANFORDERUNGEN

6.1 DIN 18005

Die DIN 18005, Teil 1, Beiblatt 1 [1] legt schalltechnische Orientierungswerte für die städ- tebauliche Planung fest.

(9)

Die Beurteilungspegel der Geräusche verschiedener Arten von Schallquellen (Verkehrs-, Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm) sollen wegen der unterschiedlichen Einstellungen der Betroffenen zu verschiedenen Arten von Geräuschquellen jeweils für sich allein mit den Orientierungswerten verglichen und nicht addiert werden.

Die Beurteilungspegel sollten folgende Orientierungswerte nicht überschreiten:

- Allgemeine Wohngebiete (WA) und Kleinsiedlungsgebiete (WS) Tag 55 dB(A) Nacht 45 dB(A) (Verkehr) bzw. 40 dB(A)

(Gewerbe- und Freizeitlärm)

- Dorfgebiete (MD) und Mischgebiete (MI)

Tag 60 dB(A) Nacht 50 dB(A) (Verkehr) bzw. 45 dB(A)

(Gewerbe- und Freizeitlärm)

- Gewerbegebiet (GE)

Tag 65 dB(A) Nacht 55 dB(A) (Verkehr) bzw. 50 dB(A)

(Gewerbe- und Freizeitlärm)

Der Beurteilung sind folgende Zeiten zugrunde zu legen:

Tag 06:00 – 22:00 Uhr Nacht 22:00 – 06:00 Uhr

6.2 16. BImSchV

Für den Verkehrslärm können zur Beurteilung, ob schädliche Umwelteinwirkungen vorlie- gen, die Immissionsgrenzwerte der Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV [2] - herangezogen werden.

Die Beurteilungspegel sollten folgende Immissionsgrenzwerte nicht überschreiten:

- Reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete (WA) Tag 59 dB(A) Nacht 49 dB(A)

(10)

- Kerngebiete, Dorfgebiete und Mischgebiete (MI) Tag 64 dB(A) Nacht 54 dB(A)

- Gewerbegebiete (GE)

Tag 69 dB(A) Nacht 59 dB(A)

Der Beurteilung sind folgende Zeiten zugrunde zu legen:

Tag 06:00 – 22:00 Uhr Nacht 22:00 – 06:00 Uhr.

6.3 Hinweis zur Bewertung

Dem Schreiben „Lärmschutz in der Bauleitplanung“ des Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr ist unter 4 (2) „Ein schutzbedürftiges Wohngebiet wird an eine bestehende, baulich nicht veränderte Straße (oder Schienenstrecke) herangeführt“

zu entnehmen, dass der Gesetzgeber weder ein gestuftes Schutzsystem noch bestimmte Immissionsgrenzwerte vorgesehen hat.

Zur Bewertung der zumutbaren Lärmbelastung kann die DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau - mit ihren abwägungsfähigen Orientierungswerten herangezogen werden.

Bei Planung und Abwägung ist des Weiteren auch die vernünftigerweise in Erwägung zu ziehende Möglichkeit des passiven Schallschutzes auszuschöpfen, um jedenfalls die Werte der 16. BImSchV bzw. die Innenpegel von 40 dB(A) in Wohnräumen und 30 dB(A) in Schlafräumen einzuhalten.

Mit dem Gebot gerechter Abwägung kann es auch vereinbar sein, Wohngebäude an der dem Lärm zugewandten Seite des Vorhabens auszusetzen, die deutlich über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, wenn durch eine entsprechende Anordnung der Räume und die Verwendung schallschützender Außenteile jedenfalls im Inneren der Gebäude angemessener Lärmschutz (s. oben) gewährleistet ist.

(11)

7 BERECHNUNG DER IMMISSIONEN

Alle Berechnungen werden mit dem Schallausbreitungsberechnungsprogramm IMMI 2017 unter Berücksichtigung von Dämpfung, Beugung und Reflexionen berechnet.

Es werden zwei Varianten untersucht.

Variante 1:

B 8 mit einem DTV-Wert von 7800 Kfz/24 h, keine zusätzlichen aktiven Schallschutzmaßnahmen.

Variante 2:

B 8 mit einem DTV-Wert von 7800 Kfz/24 h, aktive Schallschutzmaßnahme in Form einer 3 m hohen Lärmschutzwand entlang der Flurnummern 78, 82 und 83, Gemarkung Geltolfing.

7.1 Immissionen Verkehrsgeräusche

Nördlich des Plangebiets erstreckt sich die Bundesstraße B 8.

Gemäß einer Verkehrszählung im Jahr 2010 weist Bundesstraße B 8 (Zählstelle 71429100) ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen von 7844 Kfz im DTV auf. Das Schwerverkehrsaufkommen beträgt dabei 9,8 %.

Gemäß einer Verkehrszählung im Jahr 2015 weist Bundesstraße B 8 (Zählstelle 71429100) ein durchschnittliches tägliches Verkehrsaufkommen von 7640 Kfz im DTV auf. Das Schwerverkehrsaufkommen beträgt dabei 13,4 %.

Die Verkehrszahlen wurden der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr (www.baysis.bayern.de) entnommen. Die Verkehrszahlen für die Zählstelle 71429100 liegen der Anlage 3 bei.

Die Berechnung des Verkehrslärms erfolgt nach RLS-90. Bei der Berechnung wird eine Pkw-Geschwindigkeit von 100 km/h und eine Lkw-Geschwindigkeit von 80 km/h auf der Bundesstraße B 8 zugrunde gelegt.

(12)

Für die Fahrbahn wurde ein Regelquerschnitt von RQ = 10 angesetzt. Die Straßenoberfläche wurde als nicht geriffelter Gussasphalt betrachtet.

7.2 Hochrechnung der Verkehrsverhältnisse auf das Jahr 2025

Die überschlägige Hochrechnung auf das Jahr 2025 errechnet sich gemäß Trendprognose nach dem HBS 2001 (Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen) [8] Ziffer 2.3.4 wie folgt:

DTV2010 = 7.844 Kfz/24 h DTV2015 = 7.640 Kfz/24 h

Gl. (2 – 3) Fi* = fKfz2010 x (DTV2015/DTV2010) = 1,1 x (7.640/7.844) = 1,0714 Gl. (2 – 4) 0,9 x Fi < 1,0714< 1,1 x Fi

0,999 < 1,0714 < 1,221

Der Faktor Fi* weist auf eine durchschnittliche Zunahme hin.

Gl. (2 – 5) DTV2025 = DTV2015 x (fKfz2025/fkfz2015) = 7.640 Kfz/24 h x (1,13/1,11) = 7.777,66 = 7.800 Kfz/24 h

Im Hochrechnungsjahr 2025 wird mit einem Verkehrsaufkommen von DTV2025 = 7.800 Kfz/24 h gerechnet.

Der Schwerverkehrsanteil wird im Zähljahr 2015 mit einem Anteil von 13,4 % angegeben.

Der Zunahmefaktor für den Schwerverkehrsanteil gemäß HBS Bild 2-2 (b) [8] zum Jahr 2025 beträgt ca. 1,35 und wurde extrapoliert.

Es ergibt sich folgende Hochrechnung des Schwerverkehrsanteils:

SV2025 = SV2015 x (fSV2025/fSV2015) = 13,4 % x (1,35/1,21) = 14,95 %

(13)

7.3 Lärmschutzwand

Es ist entlang der Flurnummern 78, 82 und 83, Gemarkung Geltolfing eine 3,0 m hohe Lärmschutzwand berücksichtigt. Die genaue Lage der Lärmschutzwand kann der Anlage 1 entnommen werden. Es wird eine massive (> 20kg/m²) und in Richtung der Straße, zur Vermeidung von Reflexionen, absorbierende Wand empfohlen.

Der Fußpunkt der Lärmschutzwand wird dabei auf dem bestehenden Geländeniveau festgelegt. Die Unterkante der Lärmschutzwand liegt daher im Osten in einem Bereich von ca. 340,10 m. ü. NN und im Westen in einem Bereich von ca. 341,30 m. ü. NN.

7.4 Berechnungsergebnisse

Tabelle 2: Beurteilungspegel Verkehrsgeräusche, mit und ohne Lärmschutzwand

Immissions-

berechnung Beurteilung nach DIN 18005

Verkehrslärm

Tag

(06:00 – 22:00 Uhr) Nacht (22:00 – 06:00 Uhr)

IRW L r,A ohne LSW

L r,A mit

LSW IRW L r,A ohne LSW

L r,A mit LSW

Differenz Tag mit und

ohne LSW

Differenz Nacht mit und

ohne LSW

/dB /dB /dB /dB /dB /dB /dB /dB

IP 1 EG Flurstück 83 55.0 65.1 56.6 45.0 57.8 49.3 8.5 8.5 IP 1 OG Flurstück 83 55.0 67.0 67.0 45.0 59.6 59.6 0 0 IP 2 EG Flurstück 83 55.0 63.6 56.2 45.0 56.2 48.8 7.4 7.4 IP 2 OG Flurstück 83 55.0 65.0 62.8 45.0 57.7 55.4 2.2 2.3 IP 3 EG Flurstück 83 55.0 60.5 54.8 45.0 53.1 47.5 5.7 5.6 IP 3 OG Flurstück 83 55.0 62.1 58.1 45.0 54.8 50.8 4.0 4.0 IP 4 EG Flurstück 83 55.0 58.2 54.2 45.0 50.8 46.8 4.0 4.0

(14)

Immissions-

berechnung Beurteilung nach DIN 18005

Verkehrslärm

Tag

(06:00 – 22:00 Uhr) Nacht (22:00 – 06:00 Uhr)

IRW L r,A ohne LSW

L r,A mit

LSW IRW L r,A ohne LSW

L r,A mit LSW

Differenz Tag mit und

ohne LSW

Differenz Nacht mit und

ohne LSW

/dB /dB /dB /dB /dB /dB /dB /dB

IP 4 OG Flurstück 83 55.0 59.4 56.6 45.0 51.9 49.2 2.8 2.7 IP 5 EG Flurstück 83 55.0 56.5 53.7 45.0 49.1 46.4 2.8 2.7 IP 5 OG Flurstück 83 55.0 57.6 55.7 45.0 50.3 48.3 2.0 2.0 IP 6 EG Flurstück 83 55.0 55.2 53.3 45.0 47.9 45.9 1.9 2.0 IP 6 OG Flurstück 83 55.0 56.2 54.6 45.0 48.8 47.3 1.6 1.5 IP 7 EG Flurstück 83 55.0 54.2 52.8 45.0 46.9 45.4 1.4 1.5 IP 7 OG Flurstück 83 55.0 55.0 53.9 45.0 47.6 46.5 1.1 1.1 IP 8 EG Flurstück 83 55.0 53.4 52.2 45.0 46.0 44.8 1.2 1.2 IP 8 OG Flurstück 83 55.0 54.1 53.1 45.0 46.7 45.7 1.0 1.0 IP 9 EG Flurstück 83 55.0 52.7 51.6 45.0 45.3 44.2 1.1 1.1 IP 9 OG Flurstück 83 55.0 53.3 52.4 45.0 45.9 45.0 0.9 0.9 IP 10 EG Flurstück 83 55.0 52.0 51.0 45.0 44.6 43.6 1.0 1.0 IP 10 OG Flurstück 83 55.0 52.5 51.7 45.0 45.1 44.3 0.8 0.8 IP 11 EG Flurstück 83 55.0 51.5 50.5 45.0 44.1 43.1 1.0 1.0 IP 11 OG Flurstück 83 55.0 51.9 51.1 45.0 44.5 43.7 0.8 0.8 IP 12 EG Flurstück 83 55.0 50.9 49.9 45.0 43.5 42.6 1.0 0.9 IP 12 OG Flurstück 83 55.0 51.3 50.5 45.0 44.0 43.2 0.8 0.8

(15)

Immissions-

berechnung Beurteilung nach DIN 18005

Verkehrslärm

Tag

(06:00 – 22:00 Uhr) Nacht (22:00 – 06:00 Uhr)

IRW L r,A ohne LSW

L r,A mit

LSW IRW L r,A ohne LSW

L r,A mit LSW

Differenz Tag mit und

ohne LSW

Differenz Nacht mit und

ohne LSW

/dB /dB /dB /dB /dB /dB /dB /dB

IP 13 EG Flurstück 83 55.0 50.3 49.5 45.0 42.9 42.1 0.8 0.8 IP 13 OG Flurstück 83 55.0 50.7 50.0 45.0 43.4 42.6 0.7 0.8 IP 14 EG Flurstück 83 55.0 49.8 49.0 45.0 42.5 41.6 0.8 0.9 IP 14 OG Flurstück 83 55.0 50.2 49.5 45.0 42.8 42.1 0.7 0.7 IP 15 EG Flurstück 83 55.0 49.4 48.5 45.0 42.0 41.2 0.9 0.8 IP 15 OG Flurstück 83 55.0 49.7 49.0 45.0 42.3 41.6 0.7 0.7 IP 16 EG Flurstück 83 55.0 48.9 48.1 45.0 41.5 40.7 0.8 0.8 IP 16 OG Flurstück 83 55.0 49.1 48.5 45.0 41.8 41.1 0.6 0.7 IP 1 EG Flurstück 78 55.0 55.8 50.9 45.0 48.4 43.5 4.9 4.9 IP 1 OG Flurstück 78 55.0 57.0 56.8 45.0 49.6 49.4 0.2 0.2 IP 2 EG Flurstück 78 55.0 55.4 52.8 45.0 48.0 45.4 2.6 2.6 IP 2 OG Flurstück 78 55.0 56.5 56.3 45.0 49.1 48.9 0.2 0.2 IP 3 EG Flurstück 78 55.0 54.6 53.0 45.0 47.3 45.7 1.6 1.6 IP 3 OG Flurstück 78 55.0 55.6 55.4 45.0 48.3 48.0 0.2 0.3 IP 4 EG Flurstück 78 55.0 53.7 52.2 45.0 46.3 44.9 1.5 1.4 IP 4 OG Flurstück 78 55.0 54.5 54.2 45.0 47.2 46.8 0.3 0.4 IP 5 EG Flurstück 78 55.0 52.8 51.5 45.0 45.5 44.1 1.3 1.4

(16)

Immissions-

berechnung Beurteilung nach DIN 18005

Verkehrslärm

Tag

(06:00 – 22:00 Uhr) Nacht (22:00 – 06:00 Uhr)

IRW L r,A ohne LSW

L r,A mit

LSW IRW L r,A ohne LSW

L r,A mit LSW

Differenz Tag mit und

ohne LSW

Differenz Nacht mit und

ohne LSW

/dB /dB /dB /dB /dB /dB /dB /dB

IP 5 OG Flurstück 78 55.0 53.6 53.1 45.0 46.2 45.8 0.5 0.4 IP 6 EG Flurstück 78 55.0 52.1 50.9 45.0 44.7 43.5 1.2 1.2 IP 6 OG Flurstück 78 55.0 52.8 52.2 45.0 45.4 44.9 0.6 0.5

= Orientierungswert nach DIN 18005 überschritten

= Immissionsgrenzwert nach der 16. BImSchV überschritten

In Tabelle 2 sowie in Anlage 4 und 5 sind die entsprechenden maximalen Beurteilungspegel für die zu erwartenden Verkehrsgeräuschimmissionen dargestellt. Die Ergebnisse der Prognose zeigen, dass bei dem geplanten Wohngebiet sowohl die Orientierungswerte nach DIN 18005 als auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV an einigen betrachteten Immissionspunkten überschritten werden können.

Ohne Lärmschutzwand

Auf Flurnummer 83, Gemarkung Geltolfing können bei IP 1 bis IP 4 die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV am Tag und in der Nacht überschritten werden.

Bei IP 5 werden am Tag die Orientierungswerte nach DIN 18005 und in der Nacht die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten. Bei IP 6 können tags und nachts die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden. Bei IP 7 bis IP 10 können nachts die Orientierungswerte der DIN 18005 überschritten werden Ab IP 11 können sowohl die Orientierungswerte nach DIN 18005 als auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden.

(17)

Auf Flurnummer 78, Gemarkung Geltolfing können nur bei IP 1 und IP 2 nachts im Obergeschoss die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden. Bei allen anderen Immissionspunkten auf dieser Flurnummer können nachts die Orientierungswerte nach DIN 18005 überschritten werden. Tagsüber können nur bei IP 1 bis IP 3 die Orientierungswerte nach DIN 18005 überschritten werden. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden tagsüber an allen Immissionspunkten eingehalten.

Mit Lärmschutzwand

Auf Flurnummer 83, Gemarkung Geltolfing können tagsüber nur bei IP 1 und IP 2 im Obergeschoss die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden. Die Orientierungswerte nach DIN 18005 können tagsüber bei IP 1 und IP 2 im Erdgeschoss und bei IP 3 bis IP 5 im Obergeschoss überschritten werden. Ab IP 6 werden tagsüber die Orientierungswerte nach DIN 18005 eingehalten. Nachts können bei IP 1 im Erdgeschoss und Obergeschoss die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden. Bei IP 2 bis IP 4 können nachts nur im Obergeschoss die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden. Bei IP 5 bis IP 7 können die Orientierungswerte nach DIN 18005 nachts im Erdgeschoss und Obergeschoss überschritten werden. Bei IP 8 können nur im Obergeschoss nachts die Orientierungswerte nach DIN 18005 überschritten werden. Ab IP 9 können die Orientierungswerte nach DIN 18005 sowie auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV zu jeder Tageszeit eingehalten werden.

Auf Flurnummer 78, Gemarkung Geltolfing kann tagsüber im Obergeschoss nur bei IP 1 bis IP 3 die Orientierungswerte nach DIN 18005 überschritten werden. Nachts können auf dieser Flurnummer nur bei IP 1 im Obergeschoss die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV überschritten werden. Bei IP 2 und IP 3 können nachts im Erdgeschoss und Obergeschoss die Orientierungswerte nach DIN 18005 überschritten werden. Bei IP 4 und IP 5 können nachts nur im Obergeschoss die Orientierungswerte nach DIN 18005 überschritten werden. Bei IP 6 können die Orientierungswerte nach DIN 18005 sowie auch die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV zu jeder Tageszeit eingehalten werden.

8 BEURTEILUNG

Die durchgeführte Prognoseberechnung zeigt, dass bei dem geplanten Wohngebiet mit Überschreitungen des Orientierungsrichtwertes nach der DIN 18005 bzw. des Grenzwertes der 16. BImSchV zu rechnen ist.

(18)

Mit Errichtung einer mindestens 3 m hohen Lärmschutzwand entlang der Flurnummern 78, 82 und 83, Gemarkung Geltolfing kann eine Reduzierung der Beurteilungspegel von bis zu 8,5 dB erreicht werden.

Ebenso können durch Errichtung einer mindestens 3,0 m hohen Lärmschutzwand die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV auf Flurnummer 83, Gemarkung Geltolfing weitestgehend bis auf Ausnahme von IP 1 im Erdgeschoss und Obergeschoss, bei IP 2 bis IP 4 im Obergeschoss und auf Flurnummer 78, Gemarkung Geltolfing bei IP 1 im Obergeschoss eingehalten werden.

Gemäß der Auflage der DIN 4109-2 muss bei einer Differenz der Beurteilungspegel zwischen Tag- und Nachtwert kleiner 10 dB(A) zur Ermittlung des maßgeblichen Außenlärmpegels zur Nachtzeit zusätzlich zu dem 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel ein weiterer Zuschlag von 10 dB(A) addiert werden.

Nach DIN 4109 sind folgende resultierenden Schalldämmmaße für Außenfassaden einzuhalten:

Tabelle 3: Beurteilung nach DIN 4109 unter Berücksichtigung einer Lärmschutzwand

IP Maßgeblicher

Beurteilungspegel Zuschlag

[dB] Lärmbereich nach

DIN 4109 w,res

Empfohlener w,res

+ 5 dB(A)

IP 1 59.6 + 13 V (71 bis 75 dB(A)) 45 dB 50 dB

IP 2 55.4 + 13 IV (66 bis 70 dB(A)) 40 dB 45 dB

IP 3 50.8 + 13 III (61 bis 65 dB(A)) 35 dB 40 dB

IP 4 49.2 + 13 III (61 bis 65 dB(A)) 35 dB 40 dB

IP 5 48.3 + 13 III (61 bis 65 dB(A)) 35 dB 40 dB

IP 6 47.3 + 13 III (61 bis 65 dB(A)) 35 dB 40 dB

IP 7 46.5 + 13 II (56 bis 60 dB(A)) 30 dB 35 dB

IP 8 45.7 + 13 II (56 bis 60 dB(A)) 30 dB 35 dB

(19)

IP Maßgeblicher

Beurteilungspegel Zuschlag

[dB] Lärmbereich nach

DIN 4109 w,res

Empfohlener w,res

+ 5 dB(A)

IP 9 45.0 + 13 II (56 bis 60 dB(A)) 30 dB 35 dB

IP 10 44.3 + 13 II (56 bis 60 dB(A)) 30 dB 35 dB

IP 11 43.7 + 13 II (56 bis 60 dB(A)) 30 dB 35 dB

IP 12 43.2 + 13 II (56 bis 60 dB(A)) 30 dB 35 dB

IP 13 42.6 + 13 II (56 bis 60 dB(A)) 30 dB 35 dB

IP 14 42.1 + 13 II (56 bis 60 dB(A)) 30 dB 35 dB

IP 15 41.6 + 13 I (bis 55 dB(A)) 30 dB 35 dB

IP 16 41.1 + 13 I (bis 55 dB(A)) 30 dB 35 dB

IP 1 49.4 + 13 III (61 bis 65 dB(A)) 35 dB 40 dB

IP 2 48.9 + 13 III (61 bis 65 dB(A)) 35 dB 40 dB

IP 3 48.0 + 13 III (61 bis 65 dB(A)) 35 dB 40 dB

IP 4 46.8 + 13 II (56 bis 60 dB(A)) 30 dB 35 dB

IP 5 45.8 + 13 II (56 bis 60 dB(A)) 30 dB 35 dB

IP 6 44.9 + 13 II (56 bis 60 dB(A)) 30 dB 35 dB

Je nach Lärmpegelbereich ergeben sich nach DIN 4109, Tabelle 7 unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten oder Raumnutzungen unterschiedliche Anforderungen an die resultierende Schalldämmung der Gesamtaußenbauteilfläche.

Es sind mindestens die nach DIN 4109 resultierenden erforderlichen Schalldämmmaße für Außenfassaden (siehe Tabelle 7 der DIN 4109) einzuhalten. Aus gutachterlicher Sicht wird jedoch empfohlen, die resultierenden Schalldämmmaße um 5 dB zu erhöhen.

(20)

Um die Kennzeichnung, Auswahl und Ausschreibung von Fenstern zu vereinfachen, werden sie nach ihren bewerteten Schalldämmmaßen in Schallschutzklassen von 1 bis 6 eingeteilt. Eine Schallschutzklasse umfasst jeweils einen 5-dB-Bereich des bewerteten Schalldämmmaßes Rw. Die Einstufung in eine Schallschutzklasse erfolgt nach Tabelle 2 der VDI 2719.

Die Einhaltung des notwendigen Schallschutzes der Außenbauteile ist nachzuweisen.

9 VORSCHLÄGE FÜR DEN SCHALLSCHUTZ

Aufgrund der Überschreitungen der Orientierungswerte gemäß DIN 18005 sowie der Immissionsgrenzwerte nach der 16. BImSchV sind die Möglichkeiten des aktiven und passiven Schallschutzes auszuschöpfen. Vorrangig sind aktive Schallschutzmaßnahmen in Erwägung zu ziehen um geeignete geschützte Außenwohnbereiche zu schaffen. Des Weiteren sind auch passive Schallschutzmaßnahmen entsprechend DIN 4109 [4]

umzusetzen, um zumindest die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV einzuhalten.

Aufgrund der erhöhten Verkehrslärmimmissionen an den straßenzugewandten Fassaden wird dringend empfohlen, schützenswerte Räume, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen geeignet sind (z. B. Esszimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer) an den lärmabgewandten Gebäudeseiten anzuordnen.

Zusätzlich zu der grundrissorientierten Planung muss auf den Verbau von geeigneten Schallschutzfenstern an den Fassaden, an denen es zur Überschreitung der Orientierungswerte der DIN 18005 kommt, zurückgegriffen werden. Zudem ist an den eben genannten Fassaden, an denen es zu Überschreitungen der Orientierungswerte der DIN 18005 kommt, eine schallgedämmte Wohnraumlüftung (z. B. schallgedämmte Lüftungsanlage) für schützenswerte Räume (z. B. Esszimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer) sicherzustellen. Alternativ könnten diese Räume so geplant werden, dass sie durch Fenster an einer ruhigen Fassade belüftet werden können.

Die geplanten Wohnhäuser sind nachweislich entsprechend den Anforderungen an die Luftschalldämmung der Außenbauteile gemäß DIN 4109 [4] unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten in Abhängigkeit der resultierenden Lärmpegelbereiche auszuführen.

(21)

10 BEGRÜNDUNG

Zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung kann die DIN 18005 - Schallschutz im Städtebau - herangezogen werden.

Demzufolge ist zunächst insbesondere in Erwägung zu ziehen, ob Verkehrslärmeinwirkungen durch Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes vermieden werden können (BVerwG). Dabei ist hier allerdings zu beachten, dass auch besondere städtebauliche Gründe, etwa das Ziel einer Nachverdichtung oder die Überplanung von besiedelten Gebieten, einen Verzicht auf aktiven Lärmschutz ausnahmsweise rechtfertigen können (BVerwG).

Bei Planung und Abwägung sind des Weiteren auch die vernünftigerweise in Erwägung zu ziehenden Möglichkeiten des passiven Schallschutzes auszuschöpfen, um jedenfalls die Werte der 16. BImSchV zu unterschreiten bzw. einzuhalten.

In Betracht kommen insbesondere - einzeln oder miteinander kombiniert: - Anordnung und Gliederung der Gebäude ("Lärmschutzbebauung"), und/oder lärmabgewandte Orientierung von Aufenthaltsräumen, passive Schallschutzmaßnahmen an der schutzwürdigen Bebauung, wie erhöhte Schalldämmung von Außenbauteilen.

Mit dem Gebot gerechter Abwägung kann es auch (noch) vereinbar sein, Wohngebäude an der dem Lärm zugewandten Seite des Baugebiets Außenpegeln auszusetzen, die deutlich über den Orientierungswerten der DIN 18005 liegen, wenn durch eine entsprechende Anordnung der Räume und die Verwendung schallschützender Außenteile jedenfalls im Inneren des Gebäudes angemessenerer Lärmschutz gewährleistet ist und außerdem darauf geachtet worden ist, dass auf der straßenabgewandten Seite des Grundstücks geeignete geschützte Außenwohnbereiche geschaffen werden (Verkehrslärmschutz durch „architektonische Selbsthilfe“).

Aufgrund der ausgeführten Prognoseberechnung kann festgehalten werden, dass durch den Verkehrslärm die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sowohl tags als auch nachts an einigen Immissionspunkten überschritten werden können.

Die Einhaltung der gemäß VDI 2719 geforderten Innenschallpegel in Aufenthaltsräumen von 30 bis 35 dB(A) am Tag und 25 bis 30 dB(A) bei Nacht ist durch Ausschöpfen der Möglichkeiten des passiven Schallschutzes, wie den Einbau von geeigneten Schallschutzfenstern und entsprechende Dämmung der Außenbauteile zu gewährleisten.

(22)

Zusätzlich muss eine schallgedämmte Wohnraumlüftung der schützenswerten Räume (z. B. Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer) gewährleistet werden.

Im vorliegenden Fall wird der Verbau von geeigneten Schallschutzfenster bei den Immissionspunkten, an denen es zur Überschreitung der Orientierungswerte nach DIN 18005 kommt, im Bereich schützenswerter Räume dringend empfohlen.

Zudem muss an den eben genannten Fassaden, an denen es zu Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV kommt, eine schallgedämmte Wohnraumlüftung (z. B. schallgedämmte Lüftungsanlage) für schützenswerte Räume (z. B. Wohnzimmer, Esszimmer, Schlafzimmer, Arbeitszimmer) sichergestellt werden. Beim Nachweis des erforderlichen Schalldämmmaßes nach DIN 4109 sind diese Belüftungseinrichtungen mit zu berücksichtigen.

Insgesamt sind mindestens die gemäß Tabelle 7 der DIN 4109 resultierenden Schalldämmmaße der Außenbauteile einzuhalten und nachzuweisen. Aus gutachterlicher Sicht wird jedoch empfohlen, die resultierenden Schalldämmmaße um 5 dB zu erhöhen.

Nach Umsetzung oben genannter Anforderungen scheint das Vorhaben in Bezug auf die DIN 18005 und die 16. BImSchV aus Sicht des Immissionsschutzes - schalltechnisch gesehen - genehmigungsfähig zu sein.

(23)
(24)

Baugebiet Geltolfing „Kreuzäcker II“

Kunde: Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen Digitale Topographische Karte

Auftrag Nr. 3180482 Anlage 1.1

Datum: 25.06.2018 Maßstab: ohne

Bearbeiter: Katharina Bukenberger M. Sc.

Untersuchungsgebiet

(25)

Baugebiet Geltolfing „Kreuzäcker II“

Kunde: Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen Digitale Flurkarte

Auftrag Nr. 3180482 Anlage 1.2

Datum: 25.06.2018 Maßstab: ohne

Bearbeiter: Katharina Bukenberger M. Sc.

Untersuchungsgebiet

(26)

Baugebiet Geltolfing „Kreuzäcker II“

Kunde: Verwaltungsgemeinschaft Aiterhofen Orthophoto

Auftrag Nr. 3180482 Anlage 1.3

Datum: 25.06.2018 Maßstab: ohne

Bearbeiter: Katharina Bukenberger M. Sc.

Untersuchungsgebiet

(27)
(28)

(Foto 001)

(Foto 002)

(29)

(Foto 003)

Blick auf Flurstück 82 und 83, Gemarkung Geltolfing, Richtung Süden

(Foto 004)

(30)

(Foto 005)

Blick auf Flurnummer 78, Gemarkung Geltolfing

(Foto 006)

(31)

(Foto 007)

(Foto 008)

(32)

Prognoseart: Lärm (nationale Normen)

Beurteilung nach: DIN 18005

Projekt-Notizen

Arbeitsbereich

von ... bis ... Ausdehnung Fläche

x /m 4544180.00 4545290.00 1110.00 0.84 km²

y /m 5411250.00 5412010.00 760.00

z /m 320.00 350.00 30.00

Geländehöhen in den Eckpunkten

xmin / ymax (z4) 0.00 xmax / ymax (z3) 0.00

xmin / ymin (z1) 0.00 xmax / ymin (z2) 0.00

Zuordnung von Elementgruppen zu den Varianten

Elementgruppen Variante 0 ohne LSW mit LSW

Gruppe 0 + + +

mit LSW + +

Verfügbare Raster

Name x min

/m

x max /m

y min /m

y max /m

dx /m

dy /m

nx ny Bezug Höhe /m Bereich

Raster 0 4544180.00 4545290.00 5411250.00 5412010.00 20.00 20.00 56 39 relativ 4.00 Arbeitsbereich

Berechnungseinstellung Kopie von "Referenzeinstellung"

Rechenmodell Punktberechnung Rasterberechnung

Gleitende Anpassung des Erhebungsgebietes an die Lage des IPKT L /m

Geländekanten als Hindernisse Ja Ja

Verbesserte Interpolation in den Randbereichen Ja Ja

Freifeld vor Reflexionsflächen /m

für Quellen 1.0 1.0

für Immissionspunkte 1.0 1.0

Haus: weißer Rand bei Raster Nein Nein

Zwischenausgaben Keine Keine

Art der Einstellung Referenzeinstellung Referenzeinstellung

Reichweite von Quellen begrenzen:

* Suchradius /m (Abstand Quelle-IP) begrenzen: Nein Nein

* Mindest-Pegelabstand /dB: Nein Nein

Projektion von Linienquellen Ja Ja

Projektion von Flächenquellen Ja Ja

Beschränkung der Projektion Nein Nein

* Radius /m um Quelle herum:

* Radius /m um IP herum:

Mindestlänge für Teilstücke /m 1.0 1.0

Variable Min.-Länge für Teilstücke:

* in Prozent des Abstandes IP-Quelle Nein Nein

Zus. Faktor für Abstandskriterium 1.0 1.0

Einfügungsdämpfung abweichend von Regelwerk: Nein Nein

* Einfügungsdämpfung begrenzen:

* Grenzwert /dB für Einfachbeugung:

* Grenzwert /dB für Mehrfachbeugung:

Berechnung der Abschirmung bei VDI 2720, ISO9613

* Seitlicher Umweg Ja Ja

* Seitlicher Umweg bei Spiegelquellen Nein Nein

Reflexion

Reflexion (max. Ordnung) 1 1

Suchradius /m (Abstand Quelle-IP) begrenzen: Nein Nein

* Suchradius /m

Reichweite von Refl.Flächen begrenzen:

* Radius um Quelle oder IP /m: Nein Nein

* Mindest-Pegelabstand /dB: Nein Nein

Spiegelquellen durch Projektion Ja Ja

Keine Refl. bei vollständiger Abschirmung Ja Ja

Strahlen als Hilfslinien sichern Nein Nein

Teilstück-Kontrolle

IMMI 2017 W:\wfa\Projekte001\01 Kundenprojekte\Monitoring\2018-1017\Labor\20180626-neu.IPR Seite 1

(33)

Teilstück-Kontrolle nach Schall 03: Ja Ja

Teilstück-Kontrolle auch für andere Regelwerke: Nein Nein

Beschleunigte Iteration (Näherung): Nein Nein

Geforderte Genauigkeit /dB: 0.1 0.1

Zwischenergebnisse anzeigen: Nein Nein

Globale Parameter Kopie von "Referenzeinstellung"

Voreinstellung von G außerhalb von DBOD-Elementen 0.00

Temperatur /° 10

relative Feuchte /% 70

Wohnfläche pro Einw. /m² (=0.8*Brutto) 40.00

Mittlere Stockwerkshöhe in m 2.80

Pauschale Meteorologie (Directive 2002/49/EC): Tag Abend Nacht

Pauschale Meteorologie (Directive 2002/49/EC): 2.00 1.00 0.00

Parameter der Bibliothek: RLS-90 Kopie von "Referenzeinstellung"

Reflexionskriterium nach Abschnitt 4.6: hR >= 0.3*SQRT(aR) Nein

Berücksichtigt Bewuchs-Elemente Nein

Berücksichtigt Bebauungs-Elemente Nein

Berücksichtigt Boden-Elemente Nein

Beurteilungszeiträume

T1 Tag (6h-22h)

T2 Nacht (22h-6h)

Steigungen und Steigungszuschläge Dstg für Strassen

Element Bezeichnung Abschnitt s /m ds /m Steigung /% Steigung /% Dstg /dB Dstg /dB Dstg /dB Hinweis

m m aus Koord. für Rechng. Tag Nacht

STRb001 B 8 1 0.00 114.71 1.61 1.61 0.00 Max.

2 114.71 117.07 0.69 0.69 0.00

3 231.78 103.82 0.56 0.56 0.00

4 335.60 89.11 0.61 0.61 0.00

5 424.71 132.26 0.64 0.64 0.00

6 556.97 138.99 0.60 0.60 0.00

7 695.95 120.45 0.52 0.52 0.00

8 816.41 138.95 0.39 0.39 0.00

9 955.35 93.26 0.11 0.11 0.00

*1): Die für die Berechnung relevante Steigung wurde direkt eingegeben.

IMMI 2017 W:\wfa\Projekte001\01 Kundenprojekte\Monitoring\2018-1017\Labor\20180626-neu.IPR Seite 2

(34)

T2 Nacht (22h-6h)

Straße /RLS-90 (1) ohne LSW

STRb001 Bezeichnung B 8 Wirkradius /m 99999.00

Gruppe Gruppe 0 Mehrf. Refl. Drefl /dB 0.00

Knotenzahl 10 Steigung max. % (aus z-Koord.) 1.61

Länge /m 1048.64 d/m(Emissionslinie) 1.63

Länge /m (2D) 1048.61 DTV in Kfz/Tag 7800.00

Fläche /m² --- Strassengattung Bundesstraße

Straßenoberfläche Nicht geriffelter Gußasphalt

Emiss.-Variante DStrO M in Kfz / h p / % v Pkw /km/h v Lkw /km/h Lm,25 /dB(A) Lm,E /dB(A)

Tag 0.00 468.00 14.95 100.00 80.00 67.48 67.42

Nacht 0.00 85.80 14.95 100.00 80.00 60.11 60.05

Beurteilungsvorschrift Spitzenpegel Impuls-Zuschlag Ton-Zuschlag Info.-Zuschlag Extra-Zuschlag

DIN 18005 - 0.0 0.0 0.0 - 0.0

Beurteilungszeitraum / Zeitzone Dauer /h Emi.-Var. Lm,E /dB(A) n-mal Einwirkzeit /h dLi /dB Lm,Er /dB(A)

Tag (6h-22h) 16.00 Tag 67.4 1.00 16.00000 0.00 67.4

Nacht (22h-6h) 8.00 Nacht 60.0 1.00 8.00000 0.00 60.0

Steigungen und Steigungszuschläge Dstg für Strassen

Element Bezeichnung Abschnitt s /m ds /m Steigung /% Steigung /% Dstg /dB Dstg /dB Dstg /dB Hinweis

m m aus Koord. für Rechng. Tag Nacht

STRb001 B 8 1 0.00 114.71 1.61 1.61 0.00 Max.

2 114.71 117.07 0.69 0.69 0.00

3 231.78 103.82 0.56 0.56 0.00

4 335.60 89.11 0.61 0.61 0.00

5 424.71 132.26 0.64 0.64 0.00

6 556.97 138.99 0.60 0.60 0.00

7 695.95 120.45 0.52 0.52 0.00

8 816.41 138.95 0.39 0.39 0.00

9 955.35 93.26 0.11 0.11 0.00

*1): Die für die Berechnung relevante Steigung wurde direkt eingegeben.

IMMI 2017 W:\wfa\Projekte001\01 Kundenprojekte\Monitoring\2018-1017\Labor\20180626.IPR Seite 1

(35)

Bayerisches Straßeninformationssystem Seite 1

DTV-Werte Straßenverkehrszählung ( )

Straße:

Bauamt: Alle

Region: Alle

Jahr: 2015

gedruckt am: 25.06.2018

TKZSTNR Jahr Straße Von Bis KFZ SV LV Abschnitt Station

71429100 2015 B 8 Aiterhofen (B 20) Straßkirchen (L 2325) 7640 1022 6618 3400 2,417

(36)

Bayerisches Straßeninformationssystem Seite 1

DTV-Werte Straßenverkehrszählung ( )

Straße:

Bauamt: Alle

Region: Alle

Jahr: 2010

gedruckt am: 25.06.2018

TKZSTNR Jahr Straße Von Bis KFZ SV LV Abschnitt Station

71429100 2010 B 8 Aiterhofen (B 20) Straßkirchen (L 2325) 7844 769 3400 3,604

(37)

Immissionsberechnung Beurteilung nach DIN 18005

ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

IRW L r,A IRW L r,A

/dB /dB /dB /dB

IPkt001 IP 1 EG Flurstück 83 55.0 65.1 45.0 57.8 IPkt002 IP 1 OG Flurstück 83 55.0 67.0 45.0 59.6

IPkt003 IP 1 EG Flurstück 78 55.0 55.8 45.0 48.4

IPkt004 IP 1 OG Flurstück 78 55.0 57.0 45.0 49.6

IPkt005 IP 3 EG Flurstück 83 55.0 60.5 45.0 53.1

IPkt006 IP 3 OG Flurstück 83 55.0 62.1 45.0 54.8

IPkt007 IP 4 EG Flurstück 83 55.0 58.2 45.0 50.8

IPkt008 IP 4 OG Flurstück 83 55.0 59.3 45.0 51.9

IPkt009 IP 5 EG Flurstück 83 55.0 56.5 45.0 49.1

IPkt010 IP 5 OG Flurstück 83 55.0 57.6 45.0 50.3

IPkt011 IP 6 EG Flurstück 83 55.0 55.2 45.0 47.9

IPkt012 IP 6 OG Flurstück 83 55.0 56.2 45.0 48.8

IPkt013 IP 7 EG Flurstück 83 55.0 54.2 45.0 46.9

IPkt014 IP 7 OG Flurstück 83 55.0 55.0 45.0 47.6

IPkt015 IP 8 EG Flurstück 83 55.0 53.4 45.0 46.0

IPkt016 IP 8 OG Flurstück 83 55.0 54.1 45.0 46.7

IPkt017 IP 9 EG Flurstück 83 55.0 52.7 45.0 45.3

IPkt018 IP 9 OG Flurstück 83 55.0 53.3 45.0 45.9

IPkt019 IP 10 EG Flurstück 83 55.0 52.0 45.0 44.6

IPkt020 IP 10 OG Flurstück 83 55.0 52.5 45.0 45.1

IPkt021 IP 11 EG Flurstück 83 55.0 51.5 45.0 44.1

IPkt022 IP 11 OG Flurstück 83 55.0 51.9 45.0 44.5

IPkt023 IP 12 EG Flurstück 83 55.0 50.9 45.0 43.5

IPkt024 IP 12 OG Flurstück 83 55.0 51.3 45.0 44.0

IPkt025 IP 13 EG Flurstück 83 55.0 50.3 45.0 42.9

IPkt026 IP 13 OG Flurstück 83 55.0 50.7 45.0 43.4

IPkt027 IP 14 EG Flurstück 83 55.0 49.8 45.0 42.5

IPkt028 IP 14 OG Flurstück 83 55.0 50.2 45.0 42.8

IPkt029 IP 15 EG Flurstück 83 55.0 49.4 45.0 42.0

IPkt030 IP 15 OG Flurstück 83 55.0 49.7 45.0 42.3

IPkt031 IP 16 EG Flurstück 83 55.0 48.9 45.0 41.5

IPkt032 IP 16 OG Flurstück 83 55.0 49.1 45.0 41.8

IPkt033 IP 3 EG Flurstück 78 55.0 54.6 45.0 47.3

IPkt034 IP 3 OG Flurstück 78 55.0 55.6 45.0 48.3

IPkt035 IP 4 EG Flurstück 78 55.0 53.7 45.0 46.3

IPkt036 IP 4 OG Flurstück 78 55.0 54.5 45.0 47.2

IPkt037 IP 5 EG Flurstück 78 55.0 52.8 45.0 45.5

IPkt038 IP 5 OG Flurstück 78 55.0 53.6 45.0 46.2

IPkt039 IP 6 EG Flurstück 78 55.0 52.1 45.0 44.7

IPkt040 IP 6 OG Flurstück 78 55.0 52.8 45.0 45.4

IPkt041 IPkt 2 EG Flurnummer 83 55.0 63.6 45.0 56.2

IPkt042 IPkt 2 OG Flurnummer 83 55.0 65.0 45.0 57.7

IPkt043 IPkt 2 EG Flurnummer 78 55.0 55.4 45.0 48.0

IPkt044 IPkt 2 OG Flurnummer 78 55.0 56.5 45.0 49.1

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IMMI 2017 W:\wfa\Projekte001\01 Kundenprojekte\Monitoring\2018-1017\Labor\20180626-neu.IPR Seite 1

(38)

Immissionsberechnung Beurteilung nach DIN 18005

IPkt001 » IP 1 EG Flurstück 83 ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

x = 4544706.77 m y = 5411704.15 m z = 343.31 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 65.129 65.129 57.762 57.762

Summe 65.129 57.762

IPkt002 » IP 1 OG Flurstück 83 ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

x = 4544706.77 m y = 5411704.15 m z = 346.31 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 66.965 66.965 59.598 59.598

Summe 66.965 59.598

IPkt003 » IP 1 EG Flurstück 78 ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

x = 4544800.37 m y = 5411571.83 m z = 342.67 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 55.763 55.763 48.396 48.396

Summe 55.763 48.396

IPkt004 » IP 1 OG Flurstück 78 ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

x = 4544800.37 m y = 5411571.83 m z = 345.67 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 56.956 56.956 49.588 49.588

Summe 56.956 49.588

IPkt005 » IP 3 EG Flurstück 83 ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

x = 4544696.22 m y = 5411684.48 m z = 343.18 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 60.490 60.490 53.122 53.122

Summe 60.490 53.122

IPkt006 » IP 3 OG Flurstück 83 ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

x = 4544696.22 m y = 5411684.48 m z = 346.18 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 62.136 62.136 54.769 54.769

Summe 62.136 54.769

IPkt007 » IP 4 EG Flurstück 83 ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

x = 4544686.98 m y = 5411666.75 m z = 343.27 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 58.164 58.164 50.796 50.796

Summe 58.164 50.796

IMMI 2017 W:\wfa\Projekte001\01 Kundenprojekte\Monitoring\2018-1017\Labor\20180626-neu.IPR Seite 1

(39)

x = 4544686.98 m y = 5411666.75 m z = 346.27 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 59.287 59.287 51.919 51.919

Summe 59.287 51.919

IPkt009 » IP 5 EG Flurstück 83 ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

x = 4544677.73 m y = 5411649.01 m z = 343.34 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 56.506 56.506 49.139 49.139

Summe 56.506 49.139

IPkt010 » IP 5 OG Flurstück 83 ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

x = 4544677.73 m y = 5411649.01 m z = 346.34 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 57.645 57.645 50.277 50.277

Summe 57.645 50.277

IPkt011 » IP 6 EG Flurstück 83 ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

x = 4544668.48 m y = 5411631.28 m z = 343.31 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 55.240 55.240 47.872 47.872

Summe 55.240 47.872

IPkt012 » IP 6 OG Flurstück 83 ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

x = 4544668.48 m y = 5411631.28 m z = 346.31 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 56.211 56.211 48.843 48.843

Summe 56.211 48.843

IPkt013 » IP 7 EG Flurstück 83 ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

x = 4544659.23 m y = 5411613.55 m z = 343.22 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 54.224 54.224 46.857 46.857

Summe 54.224 46.857

IPkt014 » IP 7 OG Flurstück 83 ohne LSW Einstellung: Kopie von "Referenzeinstellung"

x = 4544659.23 m y = 5411613.55 m z = 346.22 m

Tag (6h-22h) Nacht (22h-6h)

L r,i,A L r,A L r,i,A L r,A

/dB /dB /dB /dB

STRb001 » B 8 55.009 55.009 47.641 47.641

Summe 55.009 47.641

IMMI 2017 W:\wfa\Projekte001\01 Kundenprojekte\Monitoring\2018-1017\Labor\20180626-neu.IPR Seite 2

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