• Keine Ergebnisse gefunden

G U T A C H T E N. Nr

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "G U T A C H T E N. Nr"

Copied!
33
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Schalltechnische Untersuchung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 59 „Bredstedter Straße“ der Stadt Husum

Auftraggeber: Stadt Husum Zingel 10 25813 Husum

Planung: Stadtplanung Bruns

Sophienstraße 19-21 23560 Lübeck

Bearbeitung ibs: Dipl.-Ing. Volker Ziegler

Erstellt am: 06.02.2009

(2)

Inhaltsverzeichnis

1 Planungsvorhaben und Aufgabenstellung... 3

2 Beurteilung von Verkehrslärmimmissionen in der Bauleitplanung ... 4

3 Berechnungsverfahren... 6

4 Verkehrsaufkommen und Schallemissionen... 7

4.1 Straßen ...7

4.2 Bahnstrecke Husum - Niebüll ...9

5 Berechnungsergebnisse für freie Schallausbreitung... 10

6 Passive Schallschutzmaßnahmen ... 12

6.1 Bemessungsgrundlagen ...12

6.2 Bemessungsergebnis ...14

7 Aktive Schallschutzmaßnahmen ... 15

8 Zusammenfassung ... 16

Literaturverzeichnis und verwendete Unterlagen ... 18

Anlagenverzeichnis ... 19

(3)

1 Planungsvorhaben und Aufgabenstellung

Die Stadt Husum hat den Bebauungsplan Nr. 59 zur Ausweisung von reinen und allgemei- nen Wohngebieten sowie von Mischgebieten im Norden des Stadtgebietes aufgestellt.

Westlich des Plangebietes verläuft die Bredstedter Straße (L 273) und die Bahnstrecke Husum-Niebüll. Die Haupterschließungsstraße des Plangebietes wird mit einer Kreisver- kehrsanlage an die L 273 angebunden, die in diesem Bereich nach Osten verschwenkt. Auf der Grundlage von schalltechnischen Untersuchungen [8] wurden im Bebauungsplan Nr. 59 verkehrslärmbedingte Festsetzungen zu den Schalldämmungen der Außenbauteile der Ge- bäude (passiver Schallschutz) getroffen.

Für den als Anlage 4 beigefügten Stand der Planung besteht ein Satzungsbeschluss der Stadt Husum. Ergänzend dazu wird erwogen, auf den Grünflächen zwischen der L 273 und der Baugebiete eine Erdverwallung vorzusehen, die neben ortsgestalterischen Zielen auch dem Lärmschutz dienen soll.

Unser Büro wurde beauftragt, die Verkehrslärmberechnungen auf der Grundlage neuer Ver- kehrsdaten zu aktualisieren und hinsichtlich der passiven und aktiven Schallschutzmaßnah- men zu bewerten.

(4)

2 Beurteilung von Verkehrslärmimmissionen in der Bauleitplanung

In der städtebaulichen Planung ist die DIN 18005-1 "Schallschutz im Städtebau" [2] für die Beurteilung von Verkehrslärmeinwirkungen maßgebend. Die DIN 18005-1 verweist zur Er- mittlung von Straßen und Schienenverkehrslärmimmissionen auf die Berechnungsverfahren der RLS-90[5] und der Schall 03[6].

Die Bewertung der Lärmimmissionen erfolgt im Vergleich der für den Tag (06:00 - 22:00 Uhr) und die Nacht (22:00 - 06:00 Uhr) berechneten Beurteilungspegel mit den schalltechnischen Orientierungswerten des Beiblattes 1 zu DIN 18005[3]. Die Orientierungswerte für Verkehrs- lärm betragen für die Gebietsfestsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 59:

Einwirkungsorte

Tag

06:00 - 22:00 Uhr dB(A)

Nacht 22:00 - 06:00 Uhr

dB(A)

Reine Wohngebiete (WR) 50 40

Allgemeine Wohngebiete (WA) 55 45

Mischgebiete (MI) 60 50

Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.03.2007 (BVerwG 4 CN 2.06) ist bei der Abwägung von Verkehrslärmbelastungen folgendes zu beachten:

Die Lärmbelastung durch vorhandene Verkehrswege ist als gewichtiger Belang in die Abwä- gung für die Ausweisung eines Baugebietes einzustellen. Dabei ist auch die Abwägungsdi- rektive des § 50 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)[1] zu berücksichtigen, wonach bei raumbedeutsamen Planungen Flächen so zuzuordnen sind, dass schädliche Umweltein- wirkungen soweit wie möglich vermieden werden.

Die Durchsetzung dieses Trennungsgrundsatzes stößt allerdings häufig auf Grenzen, so dass es nicht möglich ist, allein durch Wahrung von Abständen zu vorhandenen Verkehrs- wegen schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden.

Gründe hierfür können der sparsame Umgang mit Grund und Boden gemäß § 1a (2) Bauge- setzbuch (BauGB), städtebauliche Gründe und legitime Interessen einer Gemeinde zur Ver- wertung von Grundstücken sein.

(5)

Wenn in derartigen Fällen das Einhalten größerer Abstände ausscheidet, ist durch geeignete bauliche und technische Vorkehrungen im Sinne von § 9 (1) Nr. 24 BauGBdafür zu sorgen, dass keine ungesunden Wohn- und Arbeitsverhältnisse entstehen.

Welche Lärmbelastung einem Baugebiet zugemutet werden darf, richtet sich nach den Um- ständen des Einzelfalles. Die schalltechnischen Orientierungswerte des Beiblattes 1der DIN 18005-1 können zur Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung eines Baugebietes im Rahmen einer gerechten Abwägung als Orientierungshilfe herangezogen werden.

Nach den Ausführungen des Beiblattes 1 zu DIN 18005-1 sind die schalltechnischen Orien- tierungswerte eine sachverständige Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichti- genden Ziele des Schallschutzes, sie sind keine Grenzwerte. Die Einhaltung der Orientie- rungswerte ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbe- lastungen zu erfüllen.

Wo im Rahmen der Abwägung mit plausibler Begründung unterhalb der Grenze zu Gesund- heitsgefahren von den Orientierungswerten abgewichen wird, weil andere Belange überwie- gen, ist ein Ausgleich durch geeignete Maßnahmen (Gebäudeanordnung und Grundrissge- staltung, bauliche Schallschutzmaßnahmen für Aufenthaltsräume) vorzusehen und pla- nungsrechtlich abzusichern.

(6)

3 Berechnungsverfahren

Eingangsparameter der Straßenverkehrslärmberechnungen sind das Verkehrsaufkommen, der Lkw-Anteil, die zulässige Höchstgeschwindigkeit, Steigungen und die Fahrbahnbeschaf- fenheit. In die Schienenverkehrslärmberechnungen fließen die Anzahl, Art und Länge der Züge, die Streckengeschwindigkeit sowie die Beschaffenheit des Gleisbettes ein. Aus- gangswerte der Schallausbreitungsberechnungen sind die nach RLS-90 bzw. Schall 03 in Abhängigkeit dieser Werte berechneten Emissionspegel Lm,Efür einen Abstand von 25 m zu den Verkehrswegen.

Die Schallausbreitungsberechnungen erfolgen mit dem Programm LIMA, Version 5.1.12. Auf der Grundlage der als DWG-Datei zur Verfügung gestellten Planzeichnung sowie der als Bilddatei vorliegenden Deutschen Grundkarte wird ein Berechnungsmodell erstellt.

Die Häuser innerhalb des Plangebietes werden nicht als abschirmende Hindernisse berück- sichtigt, da die Bebauung innerhalb der Baugrenzen variieren kann. Je nach Ausfüllung der Baugrenzen der Randbebauungsbereiche werden sich in Teilbereichen der zurückliegenden Bauflächen niedrigere als die für freie Schallausbreitung innerhalb des Plangebietes berech- neten Lärmimmissionen einstellen.

An den Gebäudefassaden liegen die maßgebenden Immissionsorte in Höhe der oberen Ge- schossdecke des zu schützenden Raumes. Wir berücksichtigen das 1. Obergeschoss als mittleres Geschoss zwischen dem Erdgeschoss und der maximal zulässigen dritten Ge- schossebene (Dachgeschoss von Häusern mit zwei Vollgeschossen) mit einer Berech- nungshöhe von 5,5 m. In den ebenerdigen Außenwohnbereichen (Terrassen, Gärten) ist der Mittelpunkt der jeweiligen Fläche mit einer Immissionshöhe von 2,0 m maßgebend.

(7)

4 Verkehrsaufkommen und Schallemissionen

4.1 Straßen

Nach der letzten bundesweiten Verkehrszählung des Jahres 2005 lag das jahresdurch- schnittliche tägliche Verkehrsaufkommen auf der L 273 im Bereich des Plangebietes (Zähl- stelle 1520/0201) bei DTV = 6.349 Kfz/24h mit stündlichen Verkehrsstärken MTag= 386 Kfz/h und MNacht= 58 Kfz/h sowie Lkw-Anteilen von pTag= 3,9 % und pNacht= 5,4 %.

Die Erhöhung des Verkehrsaufkommens durch die allgemeine Verkehrsentwicklung setzen wir überschlägig mit einem Prognosezuschlag von 20 % an.

Zusätzlich berücksichtigen wir das zu erwartende Verkehrsaufkommen durch das Plange- biet. Laut Begründung zum Bebauungsplan Nr. 59 wird mit der Ansiedlung von 320 - 390 Wohneinheiten und einer Einwohnerzahl von 800 - 1.000 EW gerechnet. Ausgehend von dem Mittelwert 900 EW lässt sich das Verkehrsaufkommen nach [7] wie folgt hochrechnen:

Pkw - Fahrten

- 3,5 Wege pro Einwohner und Tag

- Maximal 70 % der Wege werden mit dem Pkw mit durchschnittlich 1,2 Personen/Pkw erledigt

- 900 x 3,5 x 0,7 / 1,2 = 1.838 Pkw-Fahrten/Tag.

Güterverkehr

- 0,05 Lkw-Fahrten pro Einwohner und Tag - 900 x 0,05 = 45 Lkw-Fahrten/Tag.

Summe Pkw + Lkw - DTV = 1.883 Kfz/24h - Lkw-Anteil p = 2,5 %.

Wir gehen davon aus, dass sich das Verkehrsaufkommen des Plangebietes jeweils zur Hälf- te auf die Straßenabschnitte der L 273 nördlich und südlich der Kreisverkehrsanlage verteilt.

(8)

In Abstimmung mit der Stadt Husum gehen wir davon aus, dass die zulässige Höchstge- schwindigkeit auf der L 273 nördlich der Kreisverkehrsanlage im Bereich des Plangebietes durchgängig auf 70 km/h begrenzt wird. Für den Kreisverkehr und die Bredstedter Straße südlich davon sowie die Planstraße A zwischen Kreisverkehr und Einmündung der Planstra- ße B wird mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gerechnet.

Der Einfluss des Fahrbahnbelages wird mit DStrO = 0 dB (Gussasphalt, Splitmastixasphalt o.ä.) angesetzt.

Der Hauptanteil des Verkehrs auf der L 273 geht in die K 81 als nördliche Verlängerung der Bredstedter Straße über. Der Verkehr auf der nach Nordosten abknickenden L 273 macht nach den Verkehrszählergebnissen des Jahres 2005 nur etwa 30 % des Verkehrsaufkom- mens südlich der K 81 aus und ist damit auch im Hinblick auf die Abstände zu den Bauflä- chen des Plangebietes nicht relevant.

In der folgenden Tabelle sind die Eingangsdaten und die daraus berechneten Emissionspe- gel Lm,Ezusammengefasst:

DTV Kfz/24h

MTag Kfz/h

MNacht Kfz/h

pTag

%

pNacht

%

vzul km/h

DStrO dB(A)

Lm,E,Tag dB(A)

Lm,E,Nacht dB(A)

L 273 8.560 5141) 691) 4 5 70

50 0 62,9

60,6

54,6 52,3 Plan-

straße A 1.883 1132) 212) 2,5 2,5 50 0 53,2 45,8

1) Mit Umrechnungsfaktoren der RLS-90 für Landesstraßen 2) Mit Umrechnungsfaktoren der RLS-90 für Gemeindestraßen DTV: Durchschnittliches Tägliches Verkehrsaufkommen M: Maßgebende stündliche Verkehrsstärken p: Lkw - Anteile

vzul: Zulässige Höchstgeschwindigkeit

DStrO: Korrektur für die Art der Fahrbahnoberfläche Lm,E: Emissionspegel in 25 m Abstand zur Straßenmitte.

(9)

4.2 Bahnstrecke Husum - Niebüll

Am 28.01.2009 haben wir von der Deutschen Bahn AG eine Mitteilung erhalten zum derzei- tigen und zu dem für das Jahr 2015 prognostizierten Zugaufkommen auf dem Abschnitt Husum-Lund (siehe Anlage 5). Das Zugaufkommen des privaten Betreibers Nord-Ostsee- Bahn ist darin enthalten.

Die Berechnungen der Emissionspegel Lm,E sind als Anlage 6 beigefügt. Die den Verkehrs- lärmberechnungen zugrunde liegenden Emissionspegel der prognostizierten Streckenbelas- tung, die nur geringfügig von den Werten des Fahrplanes 2008 abweichen, sind in der fol- genden Tabelle zusammengefasst:

Tag Nacht

Lm,EindB(A) Lm,EindB(A) Bahnstrecke Husum - Niebüll

Abschnitt Husum - Lund 65,1 62,4

Der nach Schall 03 zu berücksichtigende Schienenbonus von 5 dB(A) wird programmintern in Ansatz gebracht.

(10)

5 Berechnungsergebnisse für freie Schallausbreitung

Die mit den Verkehrsprognosewerten für die Außenwohnbereichshöhe 2,0 m und die 1. Obergeschosshöhe 5,5 m flächendeckend berechneten Beurteilungspegel ohne Lärm- schutzwände/-wälle entlang der L 273 und der Bahnstrecke sind als Anlagen 7 - 9 beigefügt.

In diesen Lärmkarten sind die Beurteilungspegel durch vollflächige Colorierung in 5 dB(A) - Stufen sowie durch Isophonenlinien in 1 dB(A) - Stufen dargestellt. Die gebietsabhängigen Orientierungswert-Isophonen sind beschriftet. Die Nutzungsgebiete MI und WA sind durch weiße bzw. rosa Umrandungen gekennzeichnet. Die nicht speziell gekennzeichneten Bauflä- chen sind als reine Wohngebiete ausgewiesen.

Für freie Schallausbreitung zwischen den Verkehrswegen und den Baugebieten ergeben sich folgende Bewertungen:

Außenwohnbereiche - Beurteilungszeit tags

Baugebiete Bewertung

Mischgebiete (MI) Orientierungswert 60 dB(A)

Farbumschlaglinie dunkel- ocker - rot in Anlage 7

Der Orientierungswert wird eingehalten.

Allgemeine Wohngebiete (WA) Orientierungswert 55 dB(A) Farbumschlaglinie hellocker -

dunkelocker in Anlage 7

Der Orientierungswert wird größtenteils eingehalten.

An den Planstraßen kann der Erschließungsverkehr des Plangebietes partielle Überschreitungen auslösen. Durch die Abschirmung der Wohnhäuser werden in den von den Planstraßen abgewandten Grundstücksbereichen Ruhe-

zonen geschaffen, in denen der Orientierungswert ein- gehalten wird.

Reine Wohngebiete (WR) Orientierungswert 50 dB(A)

Farbumschlaglinie gelb - hellocker in Anlage 7

Der Orientierungswert wird größtenteils eingehalten.

In den westlichen Gebieten weisen die Berechnungen bei freier Schallausbreitung Überschreitungen des Orientie- rungswertes um bis zu 4 dB(A) nach. Durch die Abschir- mungen der zur L 273 und zur Bahnstrecke hin orientier- ten Randbebauungen der Misch- und allgemeinen Wohn-

gebiete sowie in den zur Planstraße A hin orientierten Randbebauungen der allgemeinen Wohngebiete werden

sich niedrigere Lärmpegel einstellen.

(11)

Obergeschosse der Gebäude - Beurteilungszeit tags

Baugebiete Bewertung

Mischgebiete (MI) Orientierungswert 60 dB(A)

Farbumschlaglinie dunkel- ocker - rot in Anlage 8

Der Orientierungswert wird eingehalten.

Allgemeine Wohngebiete (WA) Orientierungswert 55 dB(A) Farbumschlaglinie helllocker -

dunkelocker in Anlage 8

Der Orientierungswert wird größtenteils eingehalten.

An den Planstraßen kann der Erschließungsverkehr des Plangebietes partielle Überschreitungen auslösen.

Reine Wohngebiete (WR) Orientierungswert 50 dB(A)

Farbumschlaglinie gelb - hellocker in Anlage 8

Der Orientierungswert wird größtenteils eingehalten.

In den westlichen Gebieten weisen die Berechnungen bei freier Schallausbreitung Überschreitungen des Orientie- rungswertes um bis zu 5 dB(A) nach. Durch die Abschir-

mungen der Randbebauungen werden sich niedrigere Lärmpegel einstellen.

Obergeschosse der Gebäude - Beurteilungszeit nachts

Baugebiete Bewertung

Mischgebiete (MI) Orientierungswert 50 dB(A)

Farbumschlaglinie gelb - hellocker in Anlage 9

Der Orientierungswert wird bereichsweise eingehalten und bereichsweise um bis zu 4 dB(A) überschritten.

Allgemeine Wohngebiete (WA) Orientierungswert 45 dB(A) Farbumschlaglinie dunkelgrün

- gelb in Anlage 9

Der Orientierungswert wird größtenteils eingehalten.

In den westlichen Baugebieten wird der Orientierungs- wert um bis zu 3 dB(A), an einzelnen Grundstücken um

bis zu 6 dB(A) überschritten.

Reine Wohngebiete (WR) Orientierungswert 40 dB(A) Farbumschlaglinie hellgrün -

dunkelgrün in Anlage 9

Die Orientierungswert-Isophone der freien Schall- ausbreitung verläuft am östlichen Rand der Baugebiete.

Nach Westen hin weisen die Berechnungen Überschrei- tungen bis 8 dB(A) nach. Durch die Abschirmungen der Randbebauungen werden sich größtenteils niedrigere

Lärmpegel einstellen.

(12)

6 Passive Schallschutzmaßnahmen

6.1 Bemessungsgrundlagen

Tags werden die Orientierungswerte weitgehend eingehalten. Die partiellen Überschreitun- gen sowie die großflächigeren Überschreitungen nachts lassen sich durch außenlärmpegel- abhängige Schalldämmungen der Außenbauteile und schalldämmende Lüftungseinrichtun- gen (passiver Schallschutz) ausgleichen. In Verbindung mit der Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an der L 273 auf 70 km/h nördlich und 50 km/h südlich des Kreisver- kehrs sowie den im Bebauungsplan realisierten Abständen und abgestuften Nutzungsgliede- rungen bzw. Schutzbedürftigkeiten wird damit den städtebaulichen Belangen des Schall- schutzes Rechnung getragen.

Die bauaufsichtlich eingeführte DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ (Ausgabe November 1989) [4] enthält die baurechtlichen Anforderungen an die Luftschalldämmung von Außen- bauteilen in Abhängigkeit des „maßgeblichen Außenlärmpegels“. Dieser ergibt sich bei Ver- kehrslärmberechnungen aus dem Beurteilungspegel für den Tag, wobei auf die errechneten Werte - als Ausgleich für die geringere Schalldämmung der für diffusen Schalleinfall gekenn- zeichneten Bauteile bei einwirkenden Linienschallquellen - 3 dB(A) zu addieren sind.

Die DIN 4109ordnet den maßgeblichen Außenlärmpegeln Lärmpegelbereiche bzw. erforder- liche resultierende bewertete Schalldämm-Maße R'w,res der Außenbauteile (Wände, Dach- schrägen, Fenster, Rollladenkästen, Lüftungseinrichtungen) von Aufenthaltsräumen aus- zugsweise wie folgt zu:

Maßgeblicher

Außenlärmpegel Lärmpegelbereich Aufenthaltsräume in

Wohnungen u.ä. Büroräume u.ä.

dB(A) erf. R'w,resin dB erf. R'w,resin dB

56 - 60 II 30 30

61 - 65 III 35 30

66 - 70 IV 40 35

71 - 75 V 45 40

Die von der Höhe der Außenlärmpegel abhängigen Anforderungen an den baulichen Schall- schutz gelten unabhängig von der Gebietsfestsetzung im Bebauungsplan.

(13)

Das erforderliche resultierende Schalldämm - Maß erf. R’w,res gilt für die gesamte Außenflä- che eines Raumes. Der Nachweis der Anforderung, insbesondere bei Außenbauteilen, die aus mehreren Teilflächen bestehen, ist nach DIN 4109, Abschnitt 5 bzw. Beiblatt 1 zu DIN 4109im Einzelfall in Abhängigkeit der Raumgeometrie und der Flächenanteile der einzelnen Außenbauteile zu führen.

Die DIN 4109 unterstellt, dass die auf den Tagzeitraum abgestellte Auslegung der Schall- dämmung der Außenbauteile auch der nächtlichen Immissionssituation mit dem gegenüber tags um 10 dB(A) höheren Schutzbedürfnis gerecht wird. In Fällen, in denen die Nachtpegel aber um deutlich weniger als 10 dB(A) unter den Tagpegeln liegen, führt die Bemessung des passiven Schallschutzes auf der Grundlage der Tagpegel zu Schalldämm-Maßen, die dem nächtlichen Schutzbedürfnis nicht gerecht werden. Dies gilt insbesondere für Bahnstrecken mit nächtlichen Güterverkehrsaufkommen.

Es empfiehlt sich, die Bemessung des passiven Schallschutzes in diesen Fällen - abwei- chend von der geltenden DIN 4109- auf den Nachtzeitraum abzustellen. Nach dem Entwurf der neuen DIN 4109-1 vom Oktober 2006ergibt sich der maßgebliche Außenlärmpegel zum Schutz der Nachtruhe aus dem um 3 dB(A) erhöhten Beurteilungspegel für die Nacht und einem Zuschlag von 10 dB(A).

(14)

6.2 Bemessungsergebnis

Ausgehend von den Beurteilungspegeln nachts im 1. OG ohne Lärmschutzwände-/wälle ent- lang der L 273 und der Bahnstrecke und den Ausführungen im letzten Absatz auf der Seite 13 werden die maßgeblichen Außenlärmpegel und die damit verknüpften Lärmpegelbereiche als Bemessungsgrundlage für die erforderlichen Schalldämmungen der Außenbauteile flä- chendeckend berechnet. Die Lärmpegelbereichskarte ist als Anlage 10 beigefügt.

Danach liegen die - vom Kreisverkehr kommend - ersten beiden Grundstücke beidseitig der Planstraße A im Lärmpegelbereich IV, der in der Anlage 10 dunkelocker eingefärbt ist. Beide Grundstücksreihen der Mischgebiete sowie die erste Baureihe im Teilgebiet WA 1b liegen im Lärmpegelbereich III, der in der Anlage 10 hellocker eingefärbt ist. Dies deckt sich mit den im Satzungsexemplar des Bebauungsplanes Nr. 59 auf der Grundlage der früheren schalltech- nischen Untersuchungen festgesetzten Abgrenzungslinien der Lärmpegelbereiche IV und III.

Durch den in der vorliegenden Untersuchung zusätzlich berücksichtigten Erschließungsver- kehr der Baugebiete auf einem Teilstück der Planstraße A dehnen sich die Lärmpegelberei- che hier nach Osten aus. Da aber auf der sicheren Seite ohne Berücksichtigung der Ab- schirmwirkung der Häuser im Plangebiet und der optional geplanten Erdverwallung entlang der L 273 gerechnet wurde, erfordert dies nach unserer Einschätzung keine Veränderung der im Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 59 festgesetzten Abgrenzungslinien der Lärmpegelbereiche sowie der diesbezüglichen textlichen Festsetzung unter Nr. 12 „Im- missionsschutz“.

(15)

7 Aktive Schallschutzmaßnahmen

Ergänzend zum Satzungsbeschluss wird erwogen, auf den Grünflächen zwischen der L 273 und der Baugebiete eine Erdverwallung vorzusehen, die neben ortsgestalterischen Zielen auch den Lärmschutz unterstützen soll.

Ausgehend von dem Entwurf der Erdwall-Landschaft des Planungsbüros Bruns haben wir ergänzende Berechnungen vorgenommen. Die Lärmkarten für die Außenwohnbereiche tags und das 1. Obergeschoss nachts sind als Anlagen 11 und 12 beigefügt. Die Erdwallfüße sind in diesen Lärmkarten hellgrün, die Wallkronen mit einer Höhe von 3 m dunkelgrün gekenn- zeichnet. Im Vergleich mit den Anlagen 7 und 9 wird deutlich, dass in der Außenwohnbe- reichshöhe 2,0 m (und damit auch noch in der Erdgeschosshöhe 2,8 m) partielle Lärmpe- gelminderungen eintreten. In den Obergeschossen entfalten die Erdwälle dagegen praktisch keine Wirkung.

Im Hinblick auf eine Optimierung der Lärmschutzwirkung empfehlen wir, durch versetzte bzw. überlappende Erdaufhäufungen bzw. Erdwälle eine möglichst durchgehende Abschirm- krone mit einer Höhe von ca. 3 m zu schaffen. Je dichter die Verwallungskrone an der L 273 liegt, um so größer werden die Abschirmeffekte. Exemplarische Berechnungen sind als An- lagen 13 und 14 beigefügt. Bei durchgezogenen Wallkronen verbessert sich die Abschirm- wirkung. Eine weitere Verbesserung wäre möglich, indem die Erdwälle im Bereich der Kreis- verkehrsanlage dichter an die Planstraße A herangezogen werden.

(16)

8 Zusammenfassung

Die mit den aktualisierten Verkehrsprognosewerten flächendeckend berechneten Beurtei- lungspegel ohne Lärmschutzwände-/wälle entlang der L 273 und der Bahnstrecke sind als Anlagen 7 - 9 beigefügt.

Die Häuser innerhalb des Plangebietes werden nicht als abschirmende Hindernisse berück- sichtigt, da die Bebauung innerhalb der Baugrenzen variieren kann. Je nach Ausfüllung der Baugrenzen der Randbebauungsbereiche werden sich in Teilbereichen der zurückliegenden Bauflächen niedrigere als die für freie Schallausbreitung innerhalb des Plangebietes berech- neten Lärmimmissionen einstellen.

Tags werden die Orientierungswerte weitgehend eingehalten. Die partiellen Überschreitun- gen sowie die großflächigeren Überschreitungen nachts lassen sich durch außenlärmpegel- abhängige Schalldämmungen der Außenbauteile und schalldämmende Lüftungseinrichtun- gen (passiver Schallschutz) ausgleichen. In Verbindung mit der Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an der L 273 auf 70 km/h nördlich und 50 km/h südlich des Kreisver- kehrs sowie den im Bebauungsplan realisierten Abständen und abgestuften Nutzungsgliede- rungen bzw. Schutzbedürftigkeiten wird damit den städtebaulichen Belangen des Schall- schutzes Rechnung getragen.

Die Lärmpegelbereichskarte als Bemessungsgrundlage für den passiven Schallschutz ist als Anlage 10 beigefügt. Danach liegen die - vom Kreisverkehr kommend - ersten beiden Grundstücke beidseitig der Planstraße A im Lärmpegelbereich IV, der in der Anlage 10 dun- kelocker eingefärbt ist. Beide Grundstücksreihen der Mischgebiete sowie die erste Baureihe im Teilgebiet WA 1b liegen im Lärmpegelbereich III, der in der Anlage 10 hellocker eingefärbt ist. Dies deckt sich mit den im Satzungsexemplar des Bebauungsplanes Nr. 59 auf der Grundlage der früheren schalltechnischen Untersuchungen festgesetzten Abgrenzungslinien der Lärmpegelbereiche IV und III.

Durch den in der vorliegenden Untersuchung zusätzlich berücksichtigten Erschließungsver- kehr der Baugebiete auf einem Teilstück der Planstraße A dehnen sich die Lärmpegelberei- che hier nach Osten aus. Da aber auf der sicheren Seite ohne Berücksichtigung der Ab- schirmwirkung der Häuser im Plangebiet und der optional geplanten Erdverwallung entlang der L 273 gerechnet wurde, erfordert dies nach unserer Einschätzung keine Veränderung der im Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 59 festgesetzten Abgrenzungslinien der Lärmpegelbereiche sowie der diesbezüglichen textlichen Festsetzung unter Nr. 12 „Im- missionsschutz“.

(17)

Ergänzend zum Satzungsbeschluss wird erwogen, auf den Grünflächen zwischen der L 273 und der Baugebiete eine Erdverwallung vorzusehen, die neben ortsgestalterischen Zielen auch den Lärmschutz unterstützen soll. Im Hinblick auf eine Optimierung der Lärmschutzwir- kung empfehlen wir, durch versetzte bzw. überlappende Erdaufhäufungen bzw. Erdwälle eine möglichst durchgehende Abschirmkrone mit einer Höhe von ca. 3 m zu schaffen. Je dichter die Verwallungskrone an der L 273 liegt, um so größer werden die Abschirmeffekte.

Exemplarische Beispiele dafür sind als Anlagen 11 - 14 beigefügt. Eine weitere Verbesse- rung wäre möglich, indem die Erdwälle im Bereich der Kreisverkehrsanlage dichter an die Planstraße A herangezogen werden.

Ingenieurbüro für Schallschutz Mölln, 06.02.2009

Dipl.-Ing. Volker Ziegler

(18)

Literaturverzeichnis und verwendete Unterlagen

[1] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigun- gen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (BImSchG) in der Neufas- sung vom 26.09.2002 (BGBl. I S. 3830), zuletzt geändert am 31.10. 2006 (BGBl. I S.

2407)

[2] DIN 18005-1 vom Juli 2002 Schallschutz im Städtebau

[3] Beiblatt 1 zu DIN 18005 vom Mai 1987

Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung [4] DIN 4109 vom November 1989 mit Berichtigung 1 vom August 1992

Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise

[5] Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), herausgegeben vom Bundes- minister für Verkehr, Ausgabe 1990

[6] Schall 03 - Richtlinie zur Berechnung der Schallimmissionen von Schienenwegen, Ausgabe 1990, herausgegeben von der Deutschen Bundesbahn

[7] Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Planung, Teil 2: Abschätzung der Verkehrserzeugung, Heft 42 der Schriftenreihe der Hessischen Straßen- und Ver- kehrsverwaltung, Verfasser Dietmar Bosserhoff, Nachdruck 2005

[8] Schallgutachten Nr. 701/03-2 vom 10.05.2004 und Ergänzung Nr. 506/08 vom 09.06.2008 für die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Husum (Wohngebiet Bredstedter Straße), Teil 2: Schallimmissionen durch Straßen- und Schienenverkehr, Schallschutz Nord GmbH, 24631 Langwedel

(19)

Anlagenverzeichnis

Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Husum Anlage 3: Deutsche Grundkarte

Anlage 4: Satzungsexemplar des Bebauungsplanes Nr. 59 Anlage 5: Frequentierung der Bahnstrecke Husum - Niebüll

Anlage 6: Berechnung der Emissionspegel des Schienenverkehrslärms

Anlagen 7 - 9: Lärmimmissionskarten Straßen- und Schienenverkehr ohne Lärm- schutzwände-/wälle entlang der L 273 und der Bahnstrecke

Anlage 10: Lärmpegelbereichskarte als Bemessungsgrundlage für den passiven Schallschutz ohne Lärmschutzwände-/wälle entlang der L 273 und der Bahnstrecke

Anlagen 11 - 14: Lärmimmissionskarten Straßen- und Schienenverkehr mit Erdwall- Landschaft entlang der L 273

(20)
(21)
(22)
(23)
(24)
(25)
(26)
(27)
(28)
(29)
(30)
(31)
(32)
(33)

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

technisches System oder Verfahren zu verwenden ist (S. 123 des Planfeststellungsbeschlusses). Als Systeme, welche die in der Nebenbestimmung spezifizierten Anforderungen gewährleisten,

1655668 6,5x45° sind nur zulässig in Ver- bindung mit Leichtmetall-Rädern die eine Fase von mindestens 6,5x45° an der Mitten- zentrierung aufweisen (entsprechend orig. Audi

The owner of the vehicle has to apply to the registration office in charge for revision of the vehicle documents (motor vehicle registration certificates) as specified in the

Geschwindigkeiten über den gesamten Einstellbereich des Lenkungsdämpfers ist zu überprüfen. IV.4.5 Die ausreichende Zugänglichkeit und Wirksamkeit der Sicherheit gegen

Dies- bezüglich wird ein Sicherheitszuschlag von 1 dB(A) hinzugerechnet (dies entspricht einer Ver- kehrszunahme von 25 % bei gleichbleibenden Lkw-Anteilen). Damit sind auch die

This is to certify that, taking account of the guidance information / requirements detailed in this expert opin- ion, the vehicles listed in the application range meet the

Betreffend den Verlauf der Grundgrenzen sowie der Grundstücksfläche konnte keine Überprüfung erfolgen, eine Vermessung wurde nicht beauftragt (Erhebungen beim

Vom Sachverständigen wurde weder eine bauliche noch ein bauphysikalische Untersuchung des Gebäudes vorgenommen, noch wurde eine Untersuchung der Teile durchgeführt, welche