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Zulassung von Fahrzeugen

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Academic year: 2022

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(1)

Zulassung von Fahrzeugen

EPHK Bernd Huppertz

© 07.05.2021

Prüfungsabfolge bei zulassungsfreien Fahrzeugen

(2)

Prüfungsabfolge

Zulassungsfreie …

(3)

§ 1 FZV; § 30a I StVZO

Ausnahmen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

Kfz und Anhänger bbH 6 km/h

Die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die von einem Kfz nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei be- stimmungsgemäßer Benutzung nicht über- schritten werden kann. Hier ist die konstruktionsbedingte Beschaffenheit der alleinige Maßstab.

(4)

§ 3 II Nr. 1 FZV

Ausnahmen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

1. Folgende Kfz

a. SAM (einschl. Futtermischwagen) und Stapler b. Einachsige lof Zugmaschinen

c. Leichtkrafträder

d. Zwei-/dreirädrige Kleinkrafträder e. Krankenfahrstühle

f. Leichte vierrädrige Kfz (Vierrädrige LeichtKfz) g. Elektrokleinstfahrzeuge

(5)

§ 3 II Nr. 2 FZV

Ausnahmen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

2. Folgende Anhänger a. Lof Anhänger

b. Wohn- u. Packwagen im Schaustellergewerbe c. Fahrbare Baubuden

d. Arbeitsmaschinen

e. Spezialanhänger zur Beförderung von …

… Sportgeräten

… Tieren zu Sportzwecken

… Rettungsbooten

f. einachsige Anhänger hinter Krafträdern … g. Anhänger zu Feuerlöschzwecken

h. Lof Arbeitsgeräte i. Sitzkarren

(6)

§ 3 I FZV

Rechtsfolgen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

Wird auch nur eine der in § 1 FZV bzw. § 3 II FZV aufgeführten Bedingungen nicht eingehalten, kann sich der Betroffene nicht mehr auf die Ausnahme und damit nicht mehr auf die Zulassungsfreiheit berufen.

Dann wird das Fahrzeug zulassungspflichtig und es liegt ein Verstoß gegen § 3 I FZV i.V.m. § 48 Nr. 1a FZV vor.

(7)

§ 1 FZV, § 3 II FZV

Rechtsfolgen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

Werden die in § 1 FZV bzw. § 3 II FZV aufgeführten Bedingungen eingehalten, ist das Fahrzeug (weiter- hin) als zulassungsfreies Fahrzeug anzusehen.

Im nächsten Schritt sind dann die Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung von zulassungsfreien Fahr- zeugen nach § 4 FZV zu prüfen.

(8)

Prüfungsabfolge

Zulassungsfreie …

(9)

Alle zulassungsfreien Kfz und best. zulassungsfreie Anhänger

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

Die von den Vorschriften über das Zulassungs- verfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 II Nrn. 1 und 2 lit. a) bis g) FZV dürfen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen.“

Betriebserlaubnis

EG-Typgenehmigung

COC - Papier

§ 4 I FZV

(10)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

„Folgende Fahrzeuge nach § 4 I (= bestimmte zu- lassungsfreie Fahrzeuge) dürfen nur in Betrieb ge- setzt werden, wenn sie zudem ein amtliches Kenn- zeichen nach § 8 FZV führen.“

SAM (einschl. Futtermischwagen), Stapler

Leichtkrafträder

Anhänger Arbeitsmaschinen

Spezialanhänger zur Beförderung von Sport- geräten, Tieren zu Sportzwecken […]

§ 4 II Nrn. 1-3 FZV

(11)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

„Auf die Zuteilung des Kennzeichens finden die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung.“

§ 4 II S. 2 FZV

(12)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

Kennzeichen

§ 4 II S. 2 FZV

Erkennungsnummer

Stempelplakette Unterscheidungszeichen

(13)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

Das zieht die Ausfertigung einer Zulassungs- bescheinigung nach Teil I nach sich.

§ 11 FZV

Leitfaden des KBA zur Ausfüllung der

Zulassungsbescheinigung Teil I und II, S. 23

(14)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

Dagegen wird keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt:

„Die Zuteilung der Kennzeichen erfolgt nach § 8 FZV.

Dabei wird nach § 4 II Satz 2 FZV nur eine Zu- lassungsbescheinigung Teil 1 nach § 11 FZV aus- gestellt. Es handelt sich dabei um einen Bruch in der Systematik der Fahrzeugpapiere …“

§ 11 FZV

Hentschel/König/Dauer, Rn. 3 zu § 4 FZV

(15)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

In die Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 16) ist die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II einzutragen.

Für Fahrzeuge, für die nicht eine Zulassungs- bescheinigung Teil II ausgegeben wurde, ist in das Feld 16 zwingend der 8-stellige Vermerk „ohne –ZF-“

einzutragen.

§ 11 FZV

Leitfaden des KBA zur Ausfüllung der

Zulassungsbescheinigung Teil I und II, S. 23

(16)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

Amtliches Kennzeichen SAM

Grünes Kennzeichen „Zulassungsfreies Kfz“

(17)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

„Kfz nach § 3 II Nr. 1 lit. d) bis f) dürfen […] nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 26 FZV führen.“

Kleinkrafträder

Krankenfahrstühle

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

§ 4 III FZV

(18)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

§ 4 III FZV

Verkehrsjahr

(19)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

§ 4 III FZV

(20)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

„Kfz nach § 3 II Nr. 1 lit. a) und b) muss der Halter zum Betrieb […] zudem mit seinem Vornamen, Namen und Wohnort kennzeichnen.“

SAM (einschl. Futtermischwagen), Stapler

Einachsige lof Zugmaschinen

jeweils bbH 20 km/h

§ 4 IV S. 1 FZV

(21)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

§ 4 IV S. 1 FZV

(22)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

„Motorisierte Krankenfahrstühle […] müssen zum Betrieb […] zudem mit einer Kennzeichnungstafel nach der ECE-Regelung Nr. 69 gekennzeichnet sein.“

§ 4 IV S. 2 FZV

(23)

Voraussetzungen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

§ 4 IV S. 2 FZV

(24)

§ 4 FZV i.V.m. § 48 Nr. 1a FZV

Rechtsfolgen

Zulassungsfreie Fahrzeuge

Wird auch nur eine der in § 4 FZV aufgeführten Bedingungen nicht eingehalten, liegt

… kein Verstoß gegen § 3 I FZV vor. Die Fahrzeuge bleiben weiterhin zulassungsfrei.

… ein Verstoß gegen § 4 FZV i.V.m. § 48 FZV vor. Bußgeld Nrn. 175, 176 BKatV (TBNR 804600 u.a.)

(25)

§ 1 I S. 1 StVG, § 3 I FZV

Obersatz

Zulassungsfreie Fahrzeuge

Der Betroffene könnte eine Ordnungswidrigkeit (OWi) entgegen § 4 FZV begangen haben, indem er im öffentlichen Straßenverkehr(1) sein zulassungs- freies Fahrzeug(2) in Betrieb gesetzt(3) hat,

ohne die erforderliche Genehmigung (4.1) oder

ohne vorgeschriebene Kennzeichen (4.2) oder

ohne gültiges Versicherungskennzeichen (4.3)oder

ohne Namensschild bzw. ECE 69 - Tafel (4.4)

(26)

Zulassungsfreie Fahrzeuge

(27)

Zulassungsfreie Fahrzeuge

(28)

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

EPHK Bernd Huppertz

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