Zulassung von Fahrzeugen
EPHK Bernd Huppertz
© 07.05.2021
Prüfungsabfolge bei zulassungsfreien Fahrzeugen
Prüfungsabfolge
Zulassungsfreie …
§ 1 FZV; § 30a I StVZO
Ausnahmen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• Kfz und Anhänger bbH ≤ 6 km/h
• Die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit ist die Geschwindigkeit, die von einem Kfz nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei be- stimmungsgemäßer Benutzung nicht über- schritten werden kann. Hier ist die konstruktionsbedingte Beschaffenheit der alleinige Maßstab.
§ 3 II Nr. 1 FZV
Ausnahmen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
1. Folgende Kfz
a. SAM (einschl. Futtermischwagen) und Stapler b. Einachsige lof Zugmaschinen
c. Leichtkrafträder
d. Zwei-/dreirädrige Kleinkrafträder e. Krankenfahrstühle
f. Leichte vierrädrige Kfz (Vierrädrige LeichtKfz) g. Elektrokleinstfahrzeuge
§ 3 II Nr. 2 FZV
Ausnahmen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
2. Folgende Anhänger a. Lof Anhänger
b. Wohn- u. Packwagen im Schaustellergewerbe c. Fahrbare Baubuden
d. Arbeitsmaschinen
e. Spezialanhänger zur Beförderung von …
… Sportgeräten
… Tieren zu Sportzwecken
… Rettungsbooten
f. einachsige Anhänger hinter Krafträdern … g. Anhänger zu Feuerlöschzwecken
h. Lof Arbeitsgeräte i. Sitzkarren
§ 3 I FZV
Rechtsfolgen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• Wird auch nur eine der in § 1 FZV bzw. § 3 II FZV aufgeführten Bedingungen nicht eingehalten, kann sich der Betroffene nicht mehr auf die Ausnahme und damit nicht mehr auf die Zulassungsfreiheit berufen.
• Dann wird das Fahrzeug zulassungspflichtig und es liegt ein Verstoß gegen § 3 I FZV i.V.m. § 48 Nr. 1a FZV vor.
§ 1 FZV, § 3 II FZV
Rechtsfolgen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• Werden die in § 1 FZV bzw. § 3 II FZV aufgeführten Bedingungen eingehalten, ist das Fahrzeug (weiter- hin) als zulassungsfreies Fahrzeug anzusehen.
• Im nächsten Schritt sind dann die Voraussetzungen für die Inbetriebsetzung von zulassungsfreien Fahr- zeugen nach § 4 FZV zu prüfen.
Prüfungsabfolge
Zulassungsfreie …
Alle zulassungsfreien Kfz und best. zulassungsfreie Anhänger
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• „Die von den Vorschriften über das Zulassungs- verfahren ausgenommenen Fahrzeuge nach § 3 II Nrn. 1 und 2 lit. a) bis g) FZV dürfen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie einem genehmigten Typ entsprechen.“
• Betriebserlaubnis
• EG-Typgenehmigung
• COC - Papier
§ 4 I FZV
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• „Folgende Fahrzeuge nach § 4 I (= bestimmte zu- lassungsfreie Fahrzeuge) dürfen nur in Betrieb ge- setzt werden, wenn sie zudem ein amtliches Kenn- zeichen nach § 8 FZV führen.“
• SAM (einschl. Futtermischwagen), Stapler
• Leichtkrafträder
• Anhänger Arbeitsmaschinen
• Spezialanhänger zur Beförderung von Sport- geräten, Tieren zu Sportzwecken […]
§ 4 II Nrn. 1-3 FZV
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• „Auf die Zuteilung des Kennzeichens finden die Bestimmungen über die Kennzeichenzuteilung im Zulassungsverfahren mit Ausnahme der Vorschriften über die Zulassungsbescheinigung Teil II entsprechend Anwendung.“
§ 4 II S. 2 FZV
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• Kennzeichen
§ 4 II S. 2 FZV
Erkennungsnummer
Stempelplakette Unterscheidungszeichen
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• Das zieht die Ausfertigung einer Zulassungs- bescheinigung nach Teil I nach sich.
§ 11 FZV
Leitfaden des KBA zur Ausfüllung der
Zulassungsbescheinigung Teil I und II, S. 23
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• Dagegen wird keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgefertigt:
• „Die Zuteilung der Kennzeichen erfolgt nach § 8 FZV.
Dabei wird nach § 4 II Satz 2 FZV nur eine Zu- lassungsbescheinigung Teil 1 nach § 11 FZV aus- gestellt. Es handelt sich dabei um einen Bruch in der Systematik der Fahrzeugpapiere …“
§ 11 FZV
Hentschel/König/Dauer, Rn. 3 zu § 4 FZV
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• In die Zulassungsbescheinigung Teil I (Feld 16) ist die Nummer der Zulassungsbescheinigung Teil II einzutragen.
• Für Fahrzeuge, für die nicht eine Zulassungs- bescheinigung Teil II ausgegeben wurde, ist in das Feld 16 zwingend der 8-stellige Vermerk „ohne –ZF-“
einzutragen.
§ 11 FZV
Leitfaden des KBA zur Ausfüllung der
Zulassungsbescheinigung Teil I und II, S. 23
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
Amtliches Kennzeichen SAM
Grünes Kennzeichen „Zulassungsfreies Kfz“
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• „Kfz nach § 3 II Nr. 1 lit. d) bis f) dürfen […] nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein gültiges Versicherungskennzeichen nach § 26 FZV führen.“
• Kleinkrafträder
• Krankenfahrstühle
• Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
§ 4 III FZV
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
§ 4 III FZV
Verkehrsjahr
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
§ 4 III FZV
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• „Kfz nach § 3 II Nr. 1 lit. a) und b) muss der Halter zum Betrieb […] zudem mit seinem Vornamen, Namen und Wohnort kennzeichnen.“
• SAM (einschl. Futtermischwagen), Stapler
• Einachsige lof Zugmaschinen
• jeweils bbH ≤ 20 km/h
§ 4 IV S. 1 FZV
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
§ 4 IV S. 1 FZV
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• „Motorisierte Krankenfahrstühle […] müssen zum Betrieb […] zudem mit einer Kennzeichnungstafel nach der ECE-Regelung Nr. 69 gekennzeichnet sein.“
§ 4 IV S. 2 FZV
Voraussetzungen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
§ 4 IV S. 2 FZV
§ 4 FZV i.V.m. § 48 Nr. 1a FZV
Rechtsfolgen
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• Wird auch nur eine der in § 4 FZV aufgeführten Bedingungen nicht eingehalten, liegt
• … kein Verstoß gegen § 3 I FZV vor. Die Fahrzeuge bleiben weiterhin zulassungsfrei.
• … ein Verstoß gegen § 4 FZV i.V.m. § 48 FZV vor. Bußgeld Nrn. 175, 176 BKatV (TBNR 804600 u.a.)
§ 1 I S. 1 StVG, § 3 I FZV
Obersatz
Zulassungsfreie Fahrzeuge
• Der Betroffene könnte eine Ordnungswidrigkeit (OWi) entgegen § 4 FZV begangen haben, indem er im öffentlichen Straßenverkehr(1) sein zulassungs- freies Fahrzeug(2) in Betrieb gesetzt(3) hat,
− ohne die erforderliche Genehmigung (4.1) oder
− ohne vorgeschriebene Kennzeichen (4.2) oder
− ohne gültiges Versicherungskennzeichen (4.3)oder
− ohne Namensschild bzw. ECE 69 - Tafel (4.4)
Zulassungsfreie Fahrzeuge
Zulassungsfreie Fahrzeuge
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
EPHK Bernd Huppertz