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Antrag auf Zulassung einer Ausnahme – Nachtarbeit

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Academic year: 2022

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BODENSCHUTZ

Umwelt- und

Planungsam

t Kreis Steinfurt

ABFALLWIRTSCHAFT RAUMPLANUNG

MOBILITÄT IMMISSIONSSCHUTZ

NATUR UND

LANDSCHAFT WASSERWIRTSCHAFT

Antrag auf Zulassung einer Ausnahme – Nachtarbeit

gemäß § 9 Landes-Immissionsschutzgesetz (22.00 Uhr bis 06.00 Uhr)

Rechnungsadresse (wenn abweichend)

Anschrift der Baumaßnahme

Senden Sie das ausgefüllte Formular an:

Kreis Steinfurt

Umwelt- und Planungsamt Tecklenburger Straße 10 48565 Steinfurt

oder per Mail: umweltundplanungsamt

@kreis-steinfurt.de

oder per Fax: 02551 69-2900

Ausführende Firma

Eine Bearbeitung erfolgt nur bei vollständig ausgefülltem Antrag.

Fax

Fax Telefon

Telefon E-Mail

E-Mail

Straße Hausnummer

Straße Hausnummer

Straße Hausnummer

Ort Postleitzahl

Ort Postleitzahl

Ort Postleitzahl

Ansprechpartner

Ansprechpartner Name

Firma

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Welche Arbeiten sind vorgesehen?

Arbeiten

Beschreibung und Nachweis der Gründe, welche die Nachtarbeit erforderlich machen.

(z. B. verfahrenstechnischer Art, Straßen-/Schienensperrung nur während der Nachtzeit möglich, öffentliches Interesse). Wenn vorhanden, legen Sie bitte die Bestätigung der Polizei/des Verkehrsbetriebes bzw. die Bestätigung des Auftraggebers, sofern Sie als Auftragnehmer diesen Antrag stellen, bei.

Beschreibung und Nachweis

Benennung der eingesetzten Baumaschinen*

Art und Anzahl der Maschinen

und Aggregate genaue Typenbezeichnung

(wenn bekannt)

Schallleistungspegel LWA/Schalldruckpegel in x Meter Entfernung (laut Kennzeichnung des Herstellers in dB(A))

Für welchen Zeitraum ist die Nachtarbeit (Zeit zwischen 22.00 bis 06.00 Uhr) vorgesehen?

Datum, Beginn und Ende Uhrzeit, Beginn und Ende

Gebietseinstufung

Gebietseinstufung laut Planungsamt der Stadt/der Gemeinde

* zwingend erforderliche Angaben

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Welche Lärmminderungsmaßnahmen haben Sie vorgesehen?

Lärmminderungsmaßnahmen

Beigefügte Erforderliche Unterlagen

Lageplan (Maßstab 1:500 bis 1000 einschließlich Umgebungsbebauung und ggf. Gebietseinstufung) Arbeitsplan/Ablaufplan mit Beschreibung des Bauverfahrens

Entwurf des Informationsblattes für die Anlieger/innen (ggf. nach Genehmigung nachzureichen) Erforderliche Angaben

Aufsichtsperson während der Nachtarbeit Entfernung zum nächsten Wohnhaus in Metern

Telefonnummer der Aufsichtsperson

E-Mail bei elekronischen Kontakt, wenn gewünscht

In besonderen Fällen möglicherweise zusätzlich benötigte Unterlagen

Skizze der Baustelleneinrichtung mit den Aufstellungsorten der Baumaschinen und Container Immissionsprognose (Lärm)

Dieser Antrag ergeht auf elektronische Weise und ist ohne meine Unterschrift verbindlich.

Ich bitte darum, mir die Nachtarbeitsgenehmigung vorab zuzuleiten. per Mail per Fax

Die dem Antrag beigefügten Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.

Ort, Datum Unterschrift

Sonstiges

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Hinweise zum Datenschutz

Diese Datenschutzerklärung entspricht den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdaten- schutzgesetzes (BDSG) sowie des Datenschutzgesetzes NRW (DSG NRW). Sie soll über die Art, den Zweck und die Ver- wendung personenbezogener Daten durch den Kreis Steinfurt informieren. Laut DS-GVO besteht für den Kreis Steinfurt als Untere Immissionsschutzbehörde die Verpflichtung, den gesamten Umfang aller personenbezogenen Daten aufzulisten.

1. Verantwortlicher und Datenschutzbeauftragter Verantwortlicher

Landrat des Kreises Steinfurt Umwelt- und Planungsamt

Tecklenburger Str. 10 | 48565 Steinfurt Datenschutzbeauftragter

Kreis Steinfurt

Datenschutzbeauftragter

Tecklenburger Str. 10 | 48565 Steinfurt datenschutz@kreis-steinfurt.de

Aufsichtsbehörde (verantwortlich für die Datenerhe- bung)

Landesbeauftragte für Datenschutz

und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2-4 | 40213 Düsseldorf

Tel. 0211 38424-0 | Fax 0211 38424-10 poststelle@ldi.nrw.de

2. Datenerhebung

Laut DS-GVO besteht für den Kreis Steinfurt als Untere Immissionsschutzbehörde die Verpflichtung, den gesam- ten Umfang aller personenbezogenen Daten aufzulisten.

Ihre Daten werden zum einen dadurch erhoben, dass Sie diese mitteilen, andere Daten werden automatisch durch unsere IT-Systeme erfasst, sobald Sie den Kreis Steinfurt auf elektronischem Weg kontaktieren (Telefon, E-Mail etc.).

Für die Bearbeitung Ihrer immissionsschutzrechtli- chen Anträge und Anzeigen werden folgende perso- nenbezogene Daten nach DS-GVO erhoben, wozu Sie mit dem ausgefüllten Formular Ihre Einwilli- gung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO erteilt haben.

Vor- und Zuname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Ggf. IP-Ad- resse, Firma | Behörde, Telefonnummer.

Laut geltenden Vorschriften werden diese Daten nur für die Zeit erhoben, wie Sie für die Durchführung des Bun- des-Immissionsschutzgesetzes und der weiteren immis- sionsschutzrechtlichen Vorschriften benötigt werden.

Anschließend werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht.

3. Datenweitergabe an Dritte

Ihre Daten werden entsprechend der Regelungen in der Nachweisverordnung an das Datenverarbeitungs-Sys- tem zur Abfallüberwachung beim Land übermittelt und dort geführt. Außerdem werden sie bei Bedarf zur Durch- führung von gerichtlichen Verfahren einschließlich Straf- verfahren an die Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte übermittelt.

4. Ihre Rechte

Selbstverständlich haben Sie im Bezug auf die Erhebung Ihrer Daten Rechte. Laut geltendem Gesetz ist der Kreis Steinfurt dazu verpflichtet, Sie über diese Rechte aufzu- klären. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist für Sie kostenlos. Zum Teil sind die grundsätzlich geltenden Rechte aufgrund von sondergesetzlichen Regelungen je- doch nicht gegeben.

5. Auskunftrecht

Sie haben das Recht, vom Kreis Steinfurt eine Bestäti- gung zu verlangen, ob und wie der Kreis Steinfurt perso- nenbezogene Daten von Ihnen bezieht. Dieses Recht ist durch die vorliegende Datenschutzerklärung realisiert.

Zusätzlich können Sie eine elektronische Auskunft anfor- dern.

6. Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung Sie haben das Recht, Ihre Daten berichtigen, löschen oder sperren zu lassen. Letzteres kommt zur Anwendung, wenn die gesetzliche Lage eine Löschung nicht zulässt.

7. Beschwerderecht

Sie haben das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde bzw.

einer zuständigen Stelle zu beschweren, wenn Sie einen Grund zur Beanstandung haben sollten (siehe Punkt 1).

Wenn Sie Anliegen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten haben, besteht die Möglichkeit, sich direkt mit dem/der Datenschutzbeauftragen des Kreises Steinfurt in Verbindung zu setzen (siehe Punkt 1).

8. Widerrufsrecht

Sie haben kein Recht auf Widerspruch gegen die Verar- beitung personenbezogener Daten nach Artikel 21 Abs. 1 DSGVO, da immissionsschutzrechtliche Vorschriften die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vorsehen (vgl. § 10 BImSchG i.V.m. § 3 der 9. BImSchV).

9. Recht auf Datenübertragbarkeit

Sie haben kein Recht, eine Übertragung Ihrer Daten vom Kreis Steinfurt auf eine andere Stelle nach Art. 20 DS- GVO zu beantragen, da die Datenverarbeitung im Rechts- bereich des BImSchG im öffentlichen Interesse liegt (vgl.

Art. 21 Abs. 3 DSGVO).

Referenzen

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