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Wir laden Sie herzlich zur Gemeindeversammlung ein und freuen uns auf Ihr Erscheinen.

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Academic year: 2022

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Detaillierter Botschaftstext zur Einwohnergemeindeversammlung Donnerstag, 11. November 2021, 19.30 Uhr, im Berikerhus Liebe Berikerinnen und Beriker

Die Winter-Gemeindeversammlung 2021 wird wiederum unter Einhaltung der notwendigen Schutzmassnahmen durchgeführt. Nachfolgend finden Sie die Traktandenliste mit den entsprechenden Anträgen. Die Erläuterungen zu den einzelnen Traktanden können mit dem Talon auf der letzten Seite oder per E-Mail gemeinde@berikon.ch bestellt oder auf der Gemeindehomepage www.berikon.ch heruntergeladen werden.

Wir laden Sie herzlich zur Gemeindeversammlung ein und freuen uns auf Ihr Erscheinen.

GEMEINDERAT BERIKON

Stefan Bossard Michelle Meier Gemeindeammann Gemeindeschreiberin

Traktandenliste

1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2021

2. Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Baban Leon, geb. 29.10.2011, Staatsangehöriger von Kroatien 3. Revision des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen

4. Festlegung Gemeinderatsbesoldung für die Amtsperiode 2022 - 2025 5. Anpassung Stellenplan:

a) Neuorganisation Führungsstruktur inkl. Tagesstrukturen / Pensenerhöhung 10 % Schulleitung, Schaffung einer neuen Stelle für die Leitung der Tagesstrukturen

b) Neuausrichtung Soziale Dienste / Festlegung Stellenpensum Abteilung Soziale Dienste auf 150 % 6. Verpflichtungskredit von brutto CHF 960'000 (Anteil Gemeinde Berikon CHF 288'000), inkl. MwSt., für ein

Schulraumprovisorium der Kreisschule Mutschellen

7. Verpflichtungskredit von brutto CHF 423'000 (Anteil Gemeinde Berikon 153'500), inkl. MwSt., für eine Pumptrack-Anlage im Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt

8. Budget 2022 der Einwohnergemeinde Berikon mit einem Steuerfuss von 89 % 9. Verschiedenes und Umfrage

Aktenauflage

Die Gemeindeversammlungsakten liegen vom 21. Oktober 2021 bis 11. November 2021 bei der Gemeindeverwaltung, Abteilungen Zentrale Dienste und Finanzen, auf.

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Traktandum 1

Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2021

Das Protokoll wurde von Gemeinderat und Finanzkommission geprüft und zu Handen der Gemeindeversammlung verabschiedet.

Antrag des Gemeinderates:

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 16. Juni 2021 sei zu genehmigen.

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Traktandum 2

Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Baban, Leon, geb. 29.10.2011, Staatsangehöriger von Kroatien

Leon Baban wurde 2011 in Aarau AG geboren. Im April 2016 ist er zusammen mit seiner Mutter von Rudolfstetten-Friedlisberg AG nach Berikon AG gezogen und lebt seither hier. Zurzeit besucht Leon Baban die Primarschule in Berikon AG und wird von seinem Lehrer als guter Schüler wahrgenommen, der in der Klasse integriert ist und im Unterricht mitmacht. Gegenüber Lehrpersonen zeigt er sich respektvoll. Von seinem privaten Umfeld wird Leon als fröhliches, interessiertes und aufgestelltes Kind beschrieben. Er hat ein stabiles Umfeld und wird von seinen Eltern unterstützt und gefordert.

Der Gemeinderat hat eine Befragung von Leon Baban durchgeführt. Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind erfüllt. Die staatsrechtliche Prüfung musste er aufgrund seines Alters nicht absolvieren.

Antrag des Gemeinderates:

Das Bürgerrecht der Einwohnergemeinde Berikon sei Baban, Leon, geb. 29.10.2011, Staatsangehöriger von Kroatien, zuzusichern.

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Traktandum 3

Revision des Reglements über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen

Grund für die Revision

Im Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen werden die Verbrauchs- und

Anschlussgebühren für die Eigenwirtschaftsbetriebe Wasser, Abwasser und Elektrizität geregelt. Ausserdem werden gestützt auf das Reglement Erschliessungsbeiträge für die Erstellung, Änderung, Erneuerung und technische Nachrüstung der Wasserversorgung, der Abwasserbeseitigung und der Strassen erhoben. Das bestehende Reglement ist nicht mehr zeitgemäss, weshalb es in wesentlichen Teilen überarbeitet wurde.

Mit dem neuen Reglement soll ein Systemwechsel vollzogen werden. Anstelle der Anschlussgebühren auf Basis des Brandversicherungswertes sollen künftig die Anschlussgebühren aufgrund der Geschossflächen entrichtet werden. Diese Art der Berechnung von Anschlussgebühren hat sich in den letzten Jahren in der überwiegenden Anzahl der Gemeinden im Kanton Aargau etabliert, unter anderem auch, weil die Berechnung einfach ist, dem Verursacherprinzip eher entspricht und dies insgesamt fairer ist. Mit den Anschlussgebühren aufgrund der Geschossflächen werden teurere Bauobjekte, z.B. aufgrund von energetischen Massnahmen, oder spezielle Ausbaustandards, nicht unnötig bestraft.

Das kantonale Musterreglement bildete Basis für die vollständige Überarbeitung des Reglements. Der Entwurf wurde durch einen Juristen rechtlich überprüft. Ausserdem hat der Preisüberwacher sich zu den vorgesehenen Änderungen der Gebühren umfassend geäussert. Die Empfehlungen wurden im Reglement berücksichtigt. Im Rahmen einer Mitwirkung wurde auch der Bevölkerung und interessierten Organisationen und Parteien die Möglichkeit gegeben, sich zur vorgesehenen Neufassung des Reglements zu äussern.

Die wichtigsten Revisionspunkte Wasserversorgung

 Systemwechsel für die Erhebung der Anschlussgebühren; anstelle des Brandversicherungswertes sind die anrechenbaren Flächen massgebend

Alt: 1.5 % des Brandversicherungswertes Neu: CHF 35.00 pro m2 Geschossfläche GF

 Reduzierte Anschlussgebühren für gewerbliche, landwirtschaftliche und öffentliche Bauten von 40%.

 Gemeinderat erhält die Kompetenz, unter gewissen Voraussetzungen, einzelne Tarifpositionen in jährlichen Schritten um max. 20% anzupassen

 Neue Regelung bei Um- und Ersatzbauten (Reduktion abhängig vom Alter der Gebäude)

 Erschliessungs- und Unterhaltsbeiträge: Die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen tragen die Kosten für die Erstellung der Groberschliessung zu 30 % (alt: 0 %) und die Gemeinde zu 70 % (alt: 100%).

 Verbrauchsgebühr:

Alt: CHF 1.80 pro m3 Neu: CHF 1.60 pro m3

Abwasser

 Systemwechsel für die Erhebung der Anschlussgebühren; anstelle des Brandversicherungswertes sind die anrechenbaren Flächen massgebend.

Alt: 2.5 % / 3.5 % des Brandversicherungswertes Neu: CHF 28.00 pro m2 Geschossfläche GF

 Reduzierte Anschlussgebühren für gewerbliche, landwirtschaftliche und öffentliche Bauten von 40%.

 Gemeinderat erhält die Kompetenz, unter gewissen Voraussetzungen, einzelne Tarifpositionen in jährlichen Schritten um max. 20% anzupassen

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 Neue Regelung bei Um- und Ersatzbauten (Reduktion abhängig vom Alter der Gebäude)

 Erschliessungs- und Unterhaltsbeiträge: Die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen tragen die Kosten für die Erstellung der Groberschliessung zu 30 % (alt: 0 %) und die Gemeinde zu 70 % (alt:

100%)

 Verbrauchsgebühr:

Alt: CHF 0.70 pro m3 Frischwasser Neu: CHF 0.60 pro m3 Frischwasser

 Regenwassernutzung § 39; Sockelbeitrag Abs. 1

Alt CHF 4’000.00 Neu CHF 6’000.00

Sockelbeitrag Abs. 2 Neu CHF 1'500.00

Elektrische Energie

Keine Änderungen bei den Tarifen Strassen

Bezüglich der Erschliessungsbeiträge der Strassen ergeben sich gegenüber dem alten Reglement keine Änderungen.

Formelles

Der Erlass des Erschliessungsreglements liegt in der Kompetenz der Gemeindeversammlung. Die Höhe der Verbrauchsgebühren (Tarife) kann künftig vom Gemeinderat unter folgenden Voraussetzungen festgelegt werden: Wird der anzustrebende Deckungsgrad von 100 % der Kosten der Erfolgs-/Investitionsrechnung um mehr als 10 % über- oder unterschritten, ist der Gemeinderat ermächtigt, die jeweiligen Gebühren unter Wahrung der Tarifstruktur und der proportionalen Belastung der einzelnen Tarifpositionen jährlich um max. +/- 20 % vom Grundtarif anzupassen. Bei der Festlegung der Gebühren muss sich der Gemeinderat somit an das Kostendeckungsprinzip halten. Zum Gesamtaufwand werden nicht nur die laufenden Ausgaben des Betriebes sondern auch angemessene Rückstellungen, Abschreibungen und Reserven hinzugerechnet. Dazu werden regelmässig nachgeführte Investitions- und Finanzpläne zur Beurteilung, resp. Berechnung herangezogen.

Das neue Reglement kann auf der Website der Gemeinde Berikon, www.berikon.ch, heruntergeladen, am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen oder mit dem Talon auf der Rückseite der Broschüre bestellt werden.

Antrag des Gemeinderates:

Das revidierte Reglement über die Finanzierung von Erschliessungsanlagen sei zu genehmigen.

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Traktandum 4

Festlegung Gemeinderatsbesoldung für die Amtsperiode 2022 - 2025

Sachverhalt

Gestützt auf § 20 Abs. 2 lit. e) des Gemeindegesetzes des Kantons Aargau ist die Einwohnergemeindever- sammlung für die Festlegung der Entschädigungen der Mitglieder des Gemeinderates zuständig. Diese Ent- schädigungen sind vorgängig der Gesamterneuerungswahlen für die kommende Amtsdauer zu beschliessen.

Der Gemeinderat verzichtet ausdrücklich auf die Erhöhung der Gemeinderatsbesoldung.

Vorschlag Besoldung des Gemeinderates für die Amtsperiode 2022 - 2025:

Gemeinderatsbesoldung inkl. Fixspesen, exkl.

Teuerung (Gemeinderatssitzungen inkl.

Vorbereitung)

Entschädigungen

(Sitzungen inkl. Spesen und Kilometerentschädigung)

bisher neu bisher und zukünftig

Gemeindeammann CHF 60'000.00 CHF 60'000.00 keine *

Vizeammann CHF 26'000.00 CHF 26'000.00 nach Aufwand

Gemeinderäte je CHF 21'000.00 CHF 21'000.00 nach Aufwand

*Zusätzliche Sitzungsgelder werden an den Gemeindeammann nur ausbezahlt, wenn er zusätzliche, ausseror- dentliche Aufgaben übernimmt, z.B. unbesoldete Aufgabe in der Gemeindeammännervereinigung, Repla Mutschellen, KVA Turgi, Präsidium in einer temporären Baukommission, usw.

Die Besoldung basiert auf dem Landesindex der Konsumentenpreise Indexstand November 2021 (Basis Index- stand Dezember 2020 = 100 Punkte).

Zusätzliche Sitzungsgelder der Gemeinderäte und des Vizeammanns werden nach den Ausführungsbestimmungen zum Personalreglement der Einwohnergemeinde Berikon abgerechnet. Zudem hat der Gemeinderat festgelegt, welche Anlässe und Sitzungen nicht mit der Gemeinderatsbesoldung entschädigt sind und deshalb eine Entschädigung beansprucht werden kann.

Antrag des Gemeinderates:

Gemeinderatsbesoldung

inkl. Fixspesen, exkl. Teuerung Entschädigungen

Gemeindeammann CHF 60’000.00 keine wie bisher

Vizeammann CHF 26'000.00 nach Aufwand wie bisher

Gemeinderäte/innen CHF 21'000.00 nach Aufwand wie bisher

Antrag des Gemeinderates:

Die Besoldung des Gemeinderates für die Amtsperiode 2022 – 2025 sei zu genehmigen.

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Traktandum 5

Anpassung Stellenplan

a) Neuorganisation Führungsstruktur Tagesstrukturen

Pensenerhöhung von 10 % für die Schulleitung, Schaffung einer neuen Stelle für die Leitung der Tagesstrukturen von 80 %

b) Neuausrichtung Soziale Dienste

a) Neuorganisation Führungsstruktur Tagesstrukturen

Die Tagesstrukturen inkl. Mittagstisch sind seit 1. Januar 2019 Bestandteil der Schule Berikon. Alle bisherigen privaten Anstellungen bei der früheren Trägerschaft, dem Verein Kinderbetreuung Mutschellen, wurden in eine Anstellung der Gemeinde Berikon überführt. Organisatorisch werden die Tagesstrukturen der Schulleitung Berikon unterstellt. Der Gemeinderat hat auf Antrag der Schulpflege und Schulleitung entschieden, dass ab 1. August 2022 die Pensen der Schulleitung um 10 % erhöht werden sollten. Damit werden die erheblichen organisatorischen Aufwendungen der Schulleitung abgegolten.

Tatsächlich entstehen durch diese Pensenerhöhungen für die Gemeinde keine Mehrkosten. Die bisher ausgerichteten Entschädigungen für die Schulpflege fallen ab 2022 weg, sie werden durch den Mehraufwand der Schulleitung kompensiert.

Noch nicht klar ist, ob die neuen Führungsstrukturen an der Schule Berikon zu einer Pensenveränderung bei der Schulleitung oder dem Schulsekretariat führen werden. Der Gemeinderat möchte die ersten Erfahrungen nach dem Wegfall der Schulpflege und der Umsetzung der neuen Führungsstrukturen mit der neuen Kompe- tenzdelegation abwarten. Eine Arbeitsgruppe ist vom Gemeinderat beauftragt, die notwendigen Abklärungen zu treffen. Dieselbe Arbeitsgruppe ist beauftragt, die Nachfolge des langjährigen Schulleiters Ewald Keller vor- zubereiten und dem Gemeinderat die Ersatzwahl vorzuschlagen.

Stellenpensen der Mitarbeitenden der Tagesstrukturen

Die Mitarbeiterinnen der Tagesstrukturen wurden bisher alle im Stundenlohn beschäftigt. Dazu gehört die Lei- terin der Tagesstrukturen (Graziella Ackermann) mit einer Anstellung, die rund 80 % eines Vollpensum aus- macht und alle übrigen Mitarbeiterinnen (ca. 22 Personen) mit kleinen Pensen von ca. 6 - 8 Stunden wöchentlich. Ihre Tätigkeit beinhaltet vor allem die Kinderbetreuung, Mithilfe am Mittagstisch und die Aufgabenhilfe. Mit Ausnahme der Leitungsfunktion ist es nicht vorgesehen, die Anstellungen der Mitarbeiterinnen in feste Pensen umzuwandeln. Mit der Beschäftigung im Stundenlohn kann flexibel auf Angebot und Nachfrage bei den Tagesstrukturen Rücksicht genommen werden. Im Rahmen des Budgets werden die geschätzten Löhne festgelegt.

Die Umwandlung der bisher im Stundenlohn beschäftigten Leiterin der Tagesstrukturen führt zu keinen Mehrkosten, da diese Anstellung im Budget bereits abgebildet war.

Anträge des Gemeinderates

a) Das Stellenpensum der Schulleitung für die Führung der Tagesstrukturen soll um 10 % erhöht werden.

b) Für die Leitungsfunktion der Tagesstrukturen soll eine neue Stelle von 80 % bewilligt werden.

(Jahressalär bei einem Pensum von 100 %, CHF 87'500 brutto)

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b) Neuausrichtung Sozialdienst / Festlegung Stellenpensum Abteilung Soziale Dienste auf 150 % Sachverhalt

Anlässlich der Urnenabstimmung vom 29. November 2020 hat die Gemeinde Berikon entschieden, per Ende 2022 aus dem Gemeindeverband Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Bremgarten auszutreten.

Der Kanton Aargau hat zudem allen Gemeinden mitgeteilt, dass sich der Kanton von der Betreuung der Asylbewerber in den Gemeinden per 30. Juni 2022 zurückzieht, diese Aufgabe demzufolge spätestens ab 1. Juli 2022 von den Gemeinden wahrgenommen werden muss.

In den letzten Jahren ist es aus verschiedenen Gründen immer wieder zu Stellenwechseln im Bereich des Sozialdienstes gekommen, was zu einem erheblichen Know-How-Verlust geführt hat.

Aus den vorgenannten Gründen hat sich der Gemeinderat entschieden, die Situation des Sozialdienstes und die Frage, wie künftig der Kindes- und Erwachsenschutzdienst geführt werden soll, durch eine erfahrene externe Fachperson beurteilen zu lassen.

Stellensollerhöhung notwendig

Die externe Beurteilung hat bestätigt, dass das Pensum für die Führung des Sozialdienstes angepasst werden muss. Der Bereich Sozialhilfe ist heute in den Zentralen Diensten der Gemeindeverwaltung Berikon integriert.

Bisher wurde im Stellenplan für diesen Bereich ein Stellensoll von 70 % ausgeweisen. Gewisse administrative Tätigkeiten (Bsp. einscannen und Ablage von Dokumenten, 2 x Weihnachten) wurden von anderen Mitarbeitenden der Zentralen Dienste übernommen, so dass der effektive Stellenanteil etwas höher sein dürfte.

Nachdem die Betreuung der Asylbewerber neu durch die Gemeinden übernommen werden muss, ist eine Anpassung der Stellenpensen durch die Übernahme dieser Aufgabe notwendig. Zusätzlich soll die SVA- Zweigstelle, die bisher beim Steueramt geführt wurde, ebenfalls in den Sozialdienst integriert werden.

Auch wenn die Fallzahlen beim Sozialdienst in den letzten Jahren kaum gestiegen sind, hat die Komplexität bei der Arbeit im Sozialdienst zugenommen. Einzelne Klientinnen und Klienten verfügen nur über mangelnde Alltagskompetenzen, so dass dies zusätzliche Hilfestellungen erfordert oder gar eine Vertretung gegenüber Dritten (Geltendmachung der Ansprüche von Renten und Löhnen). Entscheide der Sozialbehörde sind in Einzelfällen sehr komplex, so dass auf externe Fachpersonen mit juristischen Kompetenzen zurückgegriffen werden muss.

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Die Beratung von Hilfe suchenden Personen wird immer wichtiger, weil damit die Ausrichtung von materieller Hilfe vermieden werden kann. Zudem muss die Überprüfung der Rückerstattungspflicht regelmässig erfolgen.

Die Stellvertretungslösung kann mit einem höheren Pensum ebenfalls besser sichergestellt werden. Zusätzliche Aufgaben im Rahmen der fämilienergänzenden Strukturen (Subventionsabrechnungen Mittagstisch und Kinderkrippen) sollen künftig der Abteilung Soziales zugewiesen werden. All diese Gründe rechtfertigen eine Erhöhung der bestehenden Stellenpensen.

Bewilligte Stellenpensen gemäss aktuellem Stellenplan

Sozialarbeit (in der Abteilung Zentrale Dienste) 70 % Administrative Unterstützung (in der Abteilung Zentrale Dienste) 15 % Führung der SVA-Zweigstelle (bisher in der Abteilung Steuern) 5 %

Total bisher bewilligte Pensen 90 %

Die Betreuung der Asylbewerber erfolgte bisher extern 20 % Neu beantragte Pensen für die Abteilung Soziale Dienste

Leitung Abteilung Soziale Dienste 10 %

Sozialarbeit 90 %

Administration 50 %

Neu zu bewilligende Pensen für die Abteilung Soziale Dienste 150 %

Die Kosten für die Betreuung der Asylbewerber waren im Budget bisher jeweils als externe Kosten ausgewiesen.

Sie werden neu als Lohnkosten mit Stellenpensen in der Abteilung Soziales festgelegt. Ebenfalls waren die Kosten für die Führung der SVA-Zweigstelle mit einem Pensum ausgewiesen (Steueramt). Die neu zu bewilligende Pensenanpassung beträgt somit bereinigt lediglich rund 40 Stellenprozente.

Entscheid Stellensoll Kindes-und Erwachsenenschutz ausstehend

Der Gemeinderat hat sich noch nicht entschieden, ob nach dem Austritt der Gemeinde Berikon der Bereich Kindes – und Erwachsenenschutz (KESD) vollständig in die Verwaltung der Gemeinde Berikon integriert werden soll. Zur Zeit wird geprüft, ob und wie eine Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden möglich und sinnvoll ist.

Es gibt einige Argumente, die für die Zusammenarbeit mit anderen Gemeinden sprechen (bessere Verteilung der Mandate, KS und ES-Massnahmen getrennt führbar, Stellvertretungen gelöst, Teamentwicklung und Weiterbildungen sichergestellt, etc.). Spätestens an der Gemeindeversammlung im Sommer 2022 wird der Gemeinderat die notwendigen Anträge an die Stimmbürger stellen, damit die Übernahme der Mandate beim Gemeindeverband KESD Bremgarten Ende 2022 sichergestellt werden kann.

Bauliche Massnahmen im Gemeindehaus notwendig

Der Bereich Soziales ist räumlich in der Abteilung Zentrale Dienste eingebettet. Es besteht kein separater Schalter (mangelnde Vertraulichkeit), kein geschützter Wartebereich und auch keine separaten Besprechungszimmer für den Bereich Soziales.

Aus diesem Grund ist geplant, die Büroräumlichkeiten im Erdgeschoss des Gemeindehauses für die Abteilung Soziale Dienste und eventuell für die Führung der Kindes- und Erwachsenenschutzmassnahmen zur Verfügung zu stellen. Damit könnte auf die besonderen Bedürfnisse der Klienten Rücksicht genommen werden.

Im Budget 2022 der Einwohnergemeinde ist für den Umbau, resp. Sanierung der Räumlichkeiten ein Beitrag von CHF 30'000 berücksichtigt (ohne Möblierung).

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Antrag des Gemeinderates:

Das Stellenpensum für die Führung der Abteilung Soziale Dienste sei auf 150 % Stellenprozent festzulegen.

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Traktandum 6

Verpflichtungskredit von brutto CHF 960'000 (Anteil Gemeinde Berikon CHF 288'000), inkl. MwSt., für ein Schulraumprovisorium der Kreisschule Mutschellen

Sachverhalt

Nach Jahren sinkender Schülerzahlen an der Kreisschule Mutschellen wird seit kurzem wieder ein deutlicher Anstieg festgestellt. Für die kurz- und längerfristige Schulraumplanung wurde deshalb die Metron mit einer Analyse zur Schulraumplanung beauftragt. Die Ergebnisse zeigen, dass kurzfristig mehr Schulraum geschaffen werden muss.

Bereits für das Schuljahr 2021/22 mussten Schulzimmer umverteilt und neu organisiert werden. Alle sind zusammengerückt. Trotzdem fehlen Gruppenräume. Der Unterricht nach Lehrplan 21 ist nur bedingt möglich.

Im Schuljahr 2022/23 wird die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler voraussichtlich rund 570 betragen. In den nächsten drei Jahren wird die Anzahl sogar auf ca. 600 Kinder anwachsen. Aufgrund dieser zusätzlichen Schülerzahlen steigen die Abteilungen an der Kreisschule von 26 auf mindestens 28 Abteilungen.

Der starke Anstieg ist aktuell zu einem grossen Teil auf eine Verschiebung des Stichdatums bei der Einschulung in den Kindergarten in den Schuljahren 2013/14 bis 2016/17 zurückzuführen. Die dadurch zahlenmässig grösseren Jahrgänge treten in den kommenden Jahren in die Oberstufe ein. Zwar rechnet man nach dem schrittweisen Ausscheiden dieser Jahrgänge aus der Sekundarstufe mit einem Rückgang der Schülerzahlen.

Allerdings wird mit einer Zunahme der Bevölkerung im Bereich der Kreisschule gerechnet, aufgrund der hohen Bautätigkeit. Das wird sich auch auf die Schülerzahlen in der Region auswirken.

Bevölkerungsentwicklung der Kreisschule Mutschellen

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Schülerprognose gesamt der Kreisschule Mutschellen

Prognose der Abteilungen an der Kreisschule Mutschellen

Schulraum wird dringend benötigt

Durch die Firma Metron wurde geprüft, welche Räume wie genutzt werden können (Bestandesaufnahme und Potentialanalyse). Ein weiteres Zusammenrücken ist ab dem Schuljahr 2022/2023 nicht mehr möglich. Der Anstieg der Schülerzahlen ist nur mit der Schaffung von zusätzlichen Unterrichtszimmern zu bewältigen. Eine Arbeitsgruppe des Ausschusses hat sich intensiv damit beschäftigt, wie dies bewerkstelligt werden kann. In den Dorfschulen von Berikon und Widen steht kein zusätzlicher Schulraum zur Verfügung; eine Dislokation könnte

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auch nur für einen Teil des Unterrichts erfolgen, da für den an der Oberstufe häufig zu erteilenden Fachunterricht (z.B. Hauswirtschaft, Technisches Werken, Biologie oder Chemie) nicht an den Primarschulen unterrichtet werden kann. Ausserdem wäre eine dezentrale Organisation mit sehr vielen Nachteilen für Stundenplanung, Arbeitsbedingungen der Lehrpersonen usw. verbunden. Auch für den sicheren Weg, d.h. die Begleitung der Schülerinnen und Schüler vom einen Schulgebäude zum anderen, wäre die Schule verantwortlich. Verworfen werden musste auch die Idee, drei Klassen an die Oberstufe Bremgarten zu schicken.

Dort steht ebenfalls kein freier Schulraum zur Verfügung. Die Schulgelder hätten überdies rund CHF 420'000 pro Jahr betragen.

Deshalb wird ein Pavillon als Provisorium vorgeschlagen. Auch wenn nach dieser Spitze die Schülerzahlen leicht rückläufig prognostiziert werden, muss jedoch davon ausgegangen werden, dass künftig mindestens 25 - 26 Abteilungen notwendig sind, um alle Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrem Leistungsniveau einschulen zu können.

Die mit einem Provisorium bereit gestellten Flächen werden mit dem voraussichtlichen Rückgang der Schüler- und Abteilungszahlen gezielt für die Schul- und Unterrichtsentwicklung und den Fachunterricht genutzt. Damit können auch die pädagogischen Anforderungen an die räumliche Infrastruktur erfüllt werden. Das Provisorium kann später auch im Rahmen der Schulerweiterung genutzt werden, z.B. für naturwissenschaftliche Fächer oder für die Schulverwaltung. Es wird von einem Zeithorizont von voraussichtlich 8 - 10 Jahren ausgegangen.

Pavillonlösung

Es ist ein zweigeschossiger Schulpavillon als Systembau aus Holz oder Metall vorgesehen. Der vorfabrizierte modulartige Aufbau ermöglicht eine kurze Bauzeit und bietet eine flexible Einteilung der Raumeinheiten.

Raumprogramm pro Geschoss: Je 2 Klassenzimmer, Eingang / Garderobe

Zusätzlich: WC, Technik, Gruppenräume

Die notwendigen Erschliessungs-Infrastrukturen wie Wasser, elektrische Energie, Heizung und Abwasserentsorgung sind teilweise vorhanden, resp. werden vom benachbarten Schulhaus KSM III herangeführt.

Weil der Pavillon bereits im Juli 2022 zur Verfügung stehen muss, besteht für die Realisation ein knapp bemessener Zeitrahmen. In dieser Zeit muss das Projekt ausgearbeitet, ein Baubewilligungsverfahren und ein Ausschreibungsverfahren gemäss dem Dekret über das öffentliche Beschaffungswesen (früher Submissionsdekret) durchgeführt werden. Der Schwellenwert ist deutlich überschritten, weshalb die Ausschreibung im offenen Verfahren durchzuführen ist.

Ein erfahrener Architekt wird für die Vorbereitungsarbeiten, das Baugesuchsverfahren, die Ausschreibung und für die Ausführung beigezogen.

Baukosten

Kostenvoranschlag

BKP 1 Rückbau, Anpassungen, Werkleitungen CHF 45’000

BKP 2 Schulpavillon Gebäude CHF 860’000

BKP 3 Nebenkosten, exkl. Anschlussgebühren CHF 5’000

BKP 9 Mobiliar, Schulwandtafeln CHF 50’000

Bruttokosten inkl. Honorare und MwSt. CHF 960’000

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Anteil Gemeinden an den Bruttokosten gemäss Schülerzahlen (Stichtag 31. März 2021)

Berikon 30.0 % CHF 288’000

Oberwil-Lieli 18.2 % CHF 174’720

Rudolfstetten-Friedlisberg 28.4 % CHF 272’640

Widen 23.4 % CHF 224’640

Eine Variante, einen Pavillon zu leasen wurde ebenfalls geprüft. Bei einer Nutzungsdauer von vier und mehr Jahren ist die Variante Kauf kostengünstiger.

Abschliessend halten die Verantwortlichen der KSM fest, dass sich der Arbeitsmarkt für Lehrpersonen der Sekundarstufe 1 sehr stark verschlechtert hat. Es ist kaum mehr möglich, qualifiziertes Lehrpersonal zu finden.

Mit einem vernünftigen Raumkonzept, in welchem ein zeitgemässer Unterricht möglich ist, möchten die Führungsgremien den Lehrpersonen und natürlich auch den Schülerinnen und Schülern eine angemessene Infrastruktur bieten.

Antrag des Gemeinderates:

Der Verpflichtungskredit von brutto CHF 960'000 (Anteil Gemeinde Berikon CHF 288'000), inkl. MwSt., Kostenstand August 2021, für ein Schulprovisorium für die Kreisschule Mutschellen sei zu genehmigen.

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Traktandum 7

Verpflichtungskredit von brutto CHF 423'000 (Anteil Gemeinde Berikon 153'500), inkl. MwSt., für eine Pumptrack-Anlage im Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt

Sachverhalt

Die Abgeordneten des Gemeindeverbandes Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsmatt haben an ihrer Versammlung vom 9. September 2021 beschlossen, den Stimmberechtigten der Verbandsgemeinden einen Kredit für die Erstellung einer Pumptrack-Anlage zu beantragen. Die Anlage soll auf dem Gelände der Burkertsmatt errichtet werden.

Ein Pumptrack ist ein geschlossener Rundkurs mit Wellen, Mulden und Anliegerkurven, der von

verschiedenen, nicht motorisierten Sportgeräten (Kickboards, Fahrräder, Inlineskates, etc.) befahren werden kann. Pumptrack-Anlagen sind bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt und können auch in den Schul- und Sportunterricht eingebunden werden. Die Benutzung der Pumptrack-Anlage kommt insbesondere dem grossen Bewegungsdrang von Kindern entgegen. Ein Pumptrack dient einer breiten Nutzergruppe vom Erwachsenen bis zum Kind. Er bringt Generationen und Familien zusammen und fördert die Gesundheit und macht Spass.

Erläuterungen zum Projekt

Der gewählte Standort liegt im nördlichen Teil der Sportanlagen Burkertsmatt. Der Ort eignet sich gut für eine spannende Anlage. Der geplante Pumptrack weist folgende Laufmeter aus:

Kidstrack: 59 lm Pumptrack: 210 lm

Die Fläche für den Pumptrack beträgt rund 2'400 m2 und schliesst einen Aufenthaltsbereich mit Parkbänken, Tischgarnituren und einer Feuerstelle ein. Auch im Aussenbereich des Pumptracks (oben) sind zahlreiche Sitzgelegenheiten (Quadersteine) vorgesehen. Diese sind auf dem nachfolgenden Situationsplan

eingezeichnet.

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Situationsplan

Beispiel einer Pumptrack-Anlage

Erstellungskosten

Bruttokosten Pumptrackanlage (gemäss Offerte, inkl. MwSt.) (Kostenschätzung +/- 5 %, Stand 1. September 2021)

CHF 423’000

./. Beitrag Swisslos-Sportfonds Aargau CHF - 53’000

Nettokosten inkl. MwSt. CHF 370'000

Anteil Gemeinden an den Bruttokosten gemäss Einwohnerzahl 30.06.2021

Berikon 36.3 % CHF 153'500

Rudolfstetten-Friedlisberg 34.4 % CHF 145'600

Widen 29.3 % CHF 123’900

CHF 423'000

Die Realisierung soll im Frühjahr 2022 erfolgen.

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Unterhalt

Dank eines speziellen Asphaltverfahrens ist der Pumptrack sehr wartungsarm. Mäharbeiten und Abfallentsorgung können durch das vorhandene Personal des Sportzentrums abgedeckt werden.

Lärm-Emissionen

Das Befahren des Pumptracks verursacht keinen übermässigen Lärm. Der Betrieb des Pumptracks ist mit deutlich geringeren Lärmemissionen verbunden, als die bereits auf der Burkertsmatt existierende Skateranlage mit Minirampe und weiteren Elementen.

Gemäss den gültigen Satzungen des Gemeindeverbands Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum

Burkertsmatt wird an den Gemeindeversammlungen auf Antrag der Abgeordnetenversammlung über diesen Kredit beschlossen. Der Antrag gilt als genehmigt, wenn die Mehrheit der gültigen Gesamtstimmen und die Mehrheit der Verbandsgemeinden dem Kredit zustimmen.

Antrag des Gemeinderates:

Der Verpflichtungskredit von brutto CHF 423'000 (Anteil Gemeinde Berikon CHF 153'500), inkl. MwSt., für die Erstellung einer Pumptrack-Anlage sei zu genehmigen.

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Traktandum 8

Budget 2022 der Einwohnergemeinde Berikon mit einem Steuerfuss von 89 %

Erläuterungen zum Budget 2022 Liegenschaften des Finanzvermögens

Gemäss § 91c Abs. 3 des Gemeindegesetzes sind die Liegenschaften des Finanzvermögens alle vier Jahre, jeweils zu Beginn einer neuen Amtsperiode neu zu bewerten. Bewertungen von Grundstücken und Liegenschaften erfolgen zum Verkehrswert am Bilanzstichtag. Allfällige Bewertungskorrekturen sind erfolgswirksam zu verbuchen.

Die Baulandpreise sind in den vergangenen Jahren auch in Berikon gestiegen. Diesem Umstand wird nun Rechnung getragen und die gemeindeeigenen Baulandgrundstücke im Bühlfeld (Areal hinter der Kreisschule) sowie im Riedacher (Areal hinter dem Berikerhus) werden nun im Jahre 2022 erfolgswirksam aufgewertet. Die Marktwertanpassungen betragen rund CHF 3,4 Millionen.

Erfolgsrechnung

Das vorliegende Budget 2022 basiert auf einem gleichbleibenden Steuerfuss von 89 % und weist einen Ertragsüberschuss von CHF 2'551'150 auf, der in die Bilanzüberschüsse übertragen wird. Ohne die Aufwertung der Liegenschaften des Finanzvermögens (Bestandteil Finanzertrag) würde das Ergebnis mit ca. CHF 900'000 negativ ausfallen. Die Bilanzüberschüsse der Vorjahre weisen per 01.01.2021 einen Bestand von rund 34,4 Mio.

Franken auf.

Das oben genannte gute Gesamtergebnis wirkt sich auch positiv auf die Selbstfinanzierung im Finanzierungsausweis der Einwohnergemeinde aus und beträgt hohe CHF 3'491’850. Die Nettoinvestitionen von CHF 1‘571‘700 können somit selbst finanziert werden. Der Finanzierungsüberschuss beträgt CHF 1‘920‘150 und führt zu einer Zunahme des Nettovermögens der Gemeinde Berikon. Dieses beträgt per 01.01.2021 rund 13,6 Mio. Franken.

Da die Aufwertung der Liegenschaften des Finanzvermögens nur buchmässig erfolgt, hat dies keine Auswirkungen auf den Cash-Bestand der Gemeinde Berikon. Für das kommende Jahr wird mit einer weiteren Abnahme des Geldbestandes von rund 1,7 Mio. Franken gerechnet.

Betrieblicher Aufwand

Beim Personalaufwand sind Stellenwechsel, Teuerung, individuelle Leistungszulagen sowie Dienstjubiläen enthalten. Die definitiven Löhne für das Folgejahr sind jeweils in der Budgetphase noch nicht festgelegt.

Der Sach- und übrige Betriebsaufwand ist mit CHF 2‘949‘190 budgetiert (Budget 2021 CHF 2‘525‘090). Höherer baulicher und betrieblicher Unterhalt, höhere Unterhaltskosten für Mobilien und immaterielle Anlagen sowie vermehrte Aufwendungen für Mieten, Leasing und Benützungskosten sind für die Kostenerhöhung hauptverantwortlich.

Die Abschreibungen des Verwaltungsvermögens betragen CHF 835‘200 im kommenden Jahr (die Abschreibungen auf Investitionsbeiträge an Gemeinden und Verbände sind im Transferaufwand enthalten).

Der Transferaufwand liegt CHF 151‘400 unter den Vorjahreswerten. Dafür verantwortlich sind zur Hauptsache tiefere Beiträge an Dritte.

(19)

Betrieblicher Ertrag

Der Fiskalertrag (Steuern) steigt gegenüber dem Budget 2021 markant um CHF 407‘200. Erwartet werden höhere Sollstellungen bei den Steuern natürlicher Personen sowie bei den Grundstückgewinnsteuern.

Tiefere Einnahmen werden hingegen bei den Entgelten budgetiert. Dies ist auf verminderte Rückerstattungen von Dritten zurückzuführen.

Ergebnis Einwohnergemeinde Erfolgsausweis

Budget 2022

Budget 2021

Abweichung Rechnung 2020

Betrieblicher Aufwand 17'363'690 17'109'690 254'000 16'514'698.00

30 Personalaufwand 3'685'300 3'672'100 13'200 3'667'754.45

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 2'949'190 2'525'090 424'100 2'399'492.53

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 835'200 883'900 -48'700 826'794.75

35 Einlagen in Fonds und Spezialfinanzierungen 16'800 0 16'800 5'188.69

36 Transferaufwand 9'877'200 10'028'600 -151'400 9'615'467.58

Betrieblicher Ertrag 15'554'340 15'231'940 322'400 15'865'655.06

40 Fiskalertrag 12'848'200 12'441'000 407'200 13'114'853.90

41 Regalien und Konzessionen 46'100 46'100 0 45'482.30

42 Entgelte 964'800 1'112'300 -147'500 1'203'532.03

43 Verschiedene Erträge 0 0 0 442.00

45 Entnahmen aus Fonds u. Spezialfinanzierungen 19'300 2'500 16'800 15'707.46

46 Transferertrag 1'675'940 1'630'040 45'900 1'486'079.37

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -1'809'350 -1'877'750 68'400 -649'042.94

34 Finanzaufwand 8'900 10'300 -1'400 25'111.35

44 Finanzertrag 3'715'500 276'500 3'439'000 279'911.16

Ergebnis aus Finanzierung 3'706'600 266'200 3'440'400 254'799.81

Operatives Ergebnis 1'897'250 -1'611'550 3'508'800 -394'243.13

48 Ausserordentlicher Ertrag 653'900 683'100 -29'200 712'205.00

Ausserordentliches Ergebnis 653'900 683'100 -29'200 712'205.00

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung 2'551'150 -928'450 3'479'600 317'961.87

(+ = Ertragsüberschuss / - = Aufwandüberschuss)

Finanzierungsausweis Investitionsrechnung

Budget 2022

Budget 2021

Abweichung Rechnung 2020

Investitionsausgaben 1'590'900 1'732'400 -141'500 529'020.13

50 Sachanlagen 105'000 350'000 -245'000 450'811.88

52 Immaterielle Anlagen 135'000 125'000 10'000 52'208.25

56 Investitionsbeiträge 1'350'900 1'257'400 93'500 26'000.00

Investitionseinnahmen 19'200 99'550 -80'350 0.00

63 Investitionsbeiträge 19'200 99'550 -80'350 0.00

Ergebnis Investitionsrechnung -1'571'700 -1'632'850 61'150 -529'020.13

Selbstfinanzierung 3'491'850 31'750 3'460'100 1'184'013.40

Finanzierungsergebnis 1'920'150 -1'601'100 3'521'250 654'993.27

(+ = Finanzierungsüberschuss / - =

Finanzierungsfehlbetrag)

(20)

20

Nettoaufwand und Selbstfinanzierung

Nettoausweis je Abteilung Budget

2022

Budget 2021

Abweichung Rechnung 2020

0 Allgemeine Verwaltung 1'604'500 1'510'500 94'000 1'657'128.76

1 Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung 902'200 904'700 -2'500 728'694.74

2 Bildung 5'700'700 5'573'000 127'700 5'457'811.49

3 Kultur, Sport und Freizeit 1'092'800 1'069'400 23'400 1'057'597.93

4 Gesundheit 1'033'400 1'001'200 32'200 1'028'425.82

5 Soziale Sicherheit 2'110'950 2'258'850 -147'900 2'041'538.16

6 Verkehr und Nachrichtenübermittlung 952'900 820'900 132'000 783'894.07

7 Umweltschutz und Raumordnung 445'000 399'000 46'000 327'076.34

8 Volkswirtschaft 27'700 10'400 17'300 37'441.90

9 Finanzen -2'982'700 441'100 -3'423'800 359'547.34

Abschreibungen -1'597'100 -1'645'800 48'700 -1'588'775.30

Einlage in Fonds und Spezialfinanzierungen -16'800 0 -16'800 -5'188.69

Entnahme aus Fonds u. Spezialfinanzierungen 19'300 2'500 16'800 15'707.46

= Nettoaufwand 9'292'850 12'345'750 -3'052'900 11'900'900.02

9 Steuerertrag 12'784'700 12'377'500 407'200 13'084'913.42

= Cashflow (Selbstfinanzierung) 3'491'850 31'750 3'460'100 1'184'013.40

Nettoaufwand der Erfolgsrechnung Budget 2022 (Werte in Klammern = Budget 2021)

(21)

Entwicklung des Nettoaufwandes der Erfolgsrechnung nach Abteilungen

Allgemeine Verwaltung

Bei den Abteilungen Finanzen und Steuern (0210) erhöhen sich die Nettokosten im kommenden Jahr um rund CHF 72‘000. Dafür verantwortlich sind auf der Ausgabenseite insbesondere die interne Umlagerung von Personalkosten sowie höhere Leasingkosten für die Gemeindesoftware durch die Inbetriebnahme einer neuen Geschäftsverwaltung. Bei den Einnahmen werden zur Hauptsache tiefere Verwaltungsentschädigungen erwartet, welche jeweils vom jeweiligen Umsatz der Vorjahresrechnung abhängig sind. Bei den Abteilungen Zentrale Dienste sowie Planung und Bau (0220) verharren die Nettokosten von CHF 656‘300 in etwa auf dem Niveau der Vorjahreszahlen. Hauptsächlich bedingt durch den vermehrten baulichen Unterhalt erhöhen sich die Nettokosten für das Jahr 2022 um CHF 51'400 beim Gemeindehaus (0290).

Öffentliche Ordnung und Sicherheit, Verteidigung

Der Betriebsbeitrag an die Regionalpolizei Bremgarten beträgt netto CHF 251‘000 und liegt somit im Rahmen des Budgets 2021. Der Kostenbeitrag an den Kindes- und Erwachsenenschutzdienst des Bezirks Bremgarten sinkt auf CHF 152‘300 (Budget 2021 CHF 176‘300) und liegt somit in der Höhe des Rechnungsabschlusses 2020.

Der Kostenanteil der Gemeinde Berikon an die Regionale Feuerwehr Mutschellen beträgt CHF 294‘800 (Budget 2021 CHF 248‘700). Die 10-Jahres-Wartung des Hubretters ist hauptsächlich für die Kostensteigerung verantwortlich. Der Gemeindebeitrag an die Zivilschutzorganisation Aargau Ost beträgt insgesamt CHF 109‘500 und liegt somit rund CHF 5‘000 über den Vorjahreszahlen.

(22)

22 Bildung

Der Kindergarten (2110) wird auch im kommenden Jahr mit sechs Abteilungen geführt. Die Gesamtkosten betragen CHF 378‘200 und liegen somit CHF 35‘800 über der Budgetzahl 2021. Verantwortlich dafür ist zur Hauptsache ein höherer Kostenanteil an die kantonalen Besoldungsanteile infolge Revision des Lohnsystems der Lehrpersonen. Die Nettokosten der Primarstufe (2120) werden mit rund 1,538 Mio. Franken (Budget 2021 rund 1,497 Mio. Franken) veranschlagt. Die ebenfalls höheren Besoldungsanteile an den Kanton wirken sich auch bei dieser Dienststelle aus. Die Kosten für die Oberstufe (2130) erhöhen sich gegenüber den Zahlen 2021 um CHF 33‘100 auf neu CHF 1‘317‘900. Auch bei der Oberstufe machen sich die Auswirkungen der Revision des Lohnsystems der Lehrpersonen bemerkbar. Der Beitrag an die Allgemeine Musikschule Mutschellen beträgt CHF 186‘300 und liegt somit leicht unter der Zahl des Vorjahresbudgets. Trotz hohen Unterhaltskosten liegen die Nettokosten (CHF 1‘139‘300) bei den Schulliegenschaften (2170) auf dem Vorjahresniveau. Bei den Kindergartenliegenschaften (2171) führen vermehrte Aufwendungen für den baulichen Unterhalt zu insgesamt höheren Gesamtkosten. Diese betragen CHF 161‘900 (Budget 2021 CHF 143‘900). Für die Tagesbetreuung (2180) wird für das kommende Jahr wieder mit einem Defizit von rund CHF 122‘000 gerechnet. Bei der Schulleitung und Schulverwaltung (2190) sind zur Hauptsache infolge des Wegfalls der Schulpflegeentschädigung CHF 21‘200 tiefere Gesamtkosten zu erwarten. Der Kostenanteil an die Kreisschule Mutschellen für die Schulsozialarbeit beträgt CHF 62‘400 und liegt in etwa auf dem Niveau der Jahresrechnung 2020. Die Beiträge an die berufliche Grundbildung wurden aufgrund der Durchschnittswerte der letzten drei Jahre mit total CHF 275‘000 budgetiert, also CHF 14‘000 höher als im Vorjahr.

Kultur, Sport und Freizeit

Der Beitrag an die Zentrumsbibliothek Mutschellen beträgt CHF 64‘800 (Budget 2021 CHF 62‘500). Wie in den vergangenen Jahren werden die zahlreichen Beriker Vereine weiterhin finanziell unterstützt. Beim Kulturzentrum Bürgisserhus (3292) verbleiben die Nettokosten bei rund CHF 130‘000. Der Betriebsbeitrag an den Gemeindeverband Burkertsmatt beläuft sich auf CHF 234‘200 und liegt somit CHF 3‘400 über den provisorischen Zahlen für das Jahr 2021. Der jährliche Beitrag an die Badanlage Isenlauf in Bremgarten beträgt für das kommende Jahr CHF 30‘000 (Budget 2021 CHF 15‘000). Diese Anpassung erfolgt aufgrund einer Schätzung der Kosten der Jahre 2020 und 2021. Der Tennisclub Mutschellen wird mit einem einmaligen Beitrag von CHF 10‘000 für die Erstellung eines 4. Tennisplatzes unterstützt.

Gesundheit

Aufgrund der Hochrechnung der Kosten 2021 steigen die Beiträge an die Pflegefinanzierung weiterhin an und es werden CHF 630‘000 (Budget 2021 CHF 600‘000) ins Budget 2022 aufgenommen. Die Leistungen an die neue Spitex Mutschellen-Reusstal betragen CHF 310‘700 und verringern sich somit gegenüber dem Jahr 2021 um rund CHF 9‘000.

(23)

Soziale Sicherheit

Im Jahre 2022 sind keine Leistungen mehr für Überbrückungsrenten an Pensionierte zu leisten. Die Nettokosten für die Alimentenbevorschussung und -inkasso (5430) können aufgrund der erwarteten Kosten im Jahre 2021 für das kommende Jahr um CHF 20‘000 auf CHF 10‘000 gesenkt werden. Für die Jugendarbeit Mutschellen beträgt der Kostenanteil der Gemeinde Berikon weiterhin CHF 101‘600. Bei den Leistungen an Familien (5450) werden die Beiträge an Private aufgrund der erwarteten Kosten für das Jahr 2021 um CHF 18‘500 erhöht. Die Nettoaufwendungen für die materielle Hilfe für das kommende Jahr werden auf CHF 410‘000 (Budget 2021 CHF 560‘000) festgesetzt. Die Betreuung der Asylsuchenden im Asylwesen (5730) wird nur noch bis zum 30.

Juni 2021 durch den Kanton geleistet. Danach müssen diese Leistungen wieder durch die Gemeinde übernommen werden. Dafür wurde ein Lohnanteil der Abteilung Soziale Dienste über CHF 20‘000 im Budget 2022 berücksichtigt. Leicht höhere Aufwendungen sind bei den Restkosten für Sonderschulung, Heime und Werkstätten, welche von CHF 1‘139‘800 (Budget 2021) auf CHF 1‘143‘200 steigen, auszumachen. Bei der Kostenbeteiligung an die Krankenkassen-Verlustscheine wird mit Aufwendungen von CHF 90‘000 gerechnet.

Für Hilfsaktionen im Rahmen der Weihnachtsspende werden wiederum CHF 10‘000 im Budget 2022 berücksichtigt.

Verkehr und Nachrichtenübermittlung

Bei den Gemeindestrassen (6150) steigen die Kosten um rund CHF 133‘000 gegenüber dem Vorjahr, dies hauptsächlich bedingt durch höhere Kosten für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge sowie vermehrtem Strassenunterhalt. Der Verkauf von SBB-Tageskarten wird weiterhin angeboten. Die Gemeinde Widen beteiligt sich nicht mehr an diesem Angebot. Es werden nur noch drei (Vorjahre vier) GA-Tageskarten angeschafft. Zum heutigen Zeitpunkt sind die neuen An- und Verkaufspreise nicht bekannt. Es werden für das Jahr 2022 anteilsmässig die gleichen Ankaufspreise wie im Jahre 2021 bezahlt wurden, eingesetzt.

Umweltschutz und Raumordnung

In der Funktion Gewässerverbauungen (7410) werden CHF 40‘000 für die Überprüfung des Hochwasserschutzes im Budget 2022 eingesetzt. Die Sanierung der Brücke Kesslernmatt kostet CHF 20‘000. Die Nettokosten beim Friedhof (7710) betragen CHF 197‘500 (Budget 2021 CHF 181‘500). Die Mehrkosten entstehen hauptsächlich durch die Erstellung eines neuen Grabfeldes für ein Gemeinschaftsgrab.

Volkswirtschaft

Der Unterhalt von Flurstrassen verursacht Kosten in der Höhe von CHF 18‘000 (Budget 2021 CHF 10‘000). Beim Mattenhof soll ein Panoramafeldstecher platziert werden. Diese Investition soll zusammen mit der Ortsbürgergemeinde getätigt werden, der Kostenanteil der Einwohnergemeinde beträgt CHF 10'000.

Finanzen und Steuern

Trotz tieferem Steuerkraftausgleich fällt die Gesamtbelastung für den Finanzausgleich zwischen Kanton und der Gemeinde Berikon infolge höherem Soziallastenausgleich sowie tieferer Vergütung für den Bildungslastenausgleich deutlich höher aus. Dieser beträgt für das Jahr 2022 CHF 619‘000 (Budget 2021 CHF 604‘000). Die Marktwertanpassungen bei den Liegenschaften im Finanzvermögen betragen rund CHF 3,4 Mio. Der Mehraufwand für Abschreibungen (CHF 653‘900) kann aus der Aufwertungsreserve gebucht werden.

Dies wird in der Erfolgsrechnung als ausserordentliches Ergebnis dargestellt. Für das Jahr 2022 wird mit einem Ertragsüberschuss von CHF 2’551‘150 gerechnet, welcher dem Eigenkapital zugeführt werden kann.

(24)

24

Gemeindesteuern

Mit Schreiben vom Juni 2021 teilt der Kanton mit, dass sich die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Wirtschaftswachstum und damit auch auf die Steuereinnahmen nun deutlich weniger stark ausfallen dürfte, als noch im August 2020 befürchtet. Aktuell wird daher mit einem Steuerergebnis 2021 für die natürlichen Personen ungefähr auf demselben Niveau wie im Vorjahr 2020 gerechnet. Dabei wird erwartet, dass insbesondere im zweiten Halbjahr noch vermehrt Steuerrechnungen aufgrund der Selbstdeklaration oder bei der Veranlagung nach unten korrigiert werden. Das Ausmass der covid-bedingten Korrekturen ist jedoch nach wie vor schwer abzuschätzen. Noch nicht im Parlament abschliessend beraten ist die Steuergesetzrevision 2022 (Erhöhung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen, Tarifsenkung juristische Personen). Bei der Erstfakturierung für die Steuerperiode 2022 sollen diese Änderungen aber bereits einbezogen werden. Für die Gemeinde Berikon bedeutet dies nach kantonalen Prognosen Mindereinnahmen bei den natürlichen Personen von rund 2 %. Im laufenden Steuerjahr (Stand August 2021) zeichnet sich für die Gemeinde Berikon ab, dass die budgetierten Beträge bei den Einkommens- und Vermögenssteuern mehr als erreicht werden. Für die Budgetierung der Steuereinnahmen für das Jahr 2022 hat der Gemeinderat, unter Berücksichtigung des erwarteten Ergebnisses 2021, die Empfehlungen des kantonalen Steueramtes in etwa übernommen. Die budgetierten Einkommens- und Vermögenssteuern, basierend auf einem unveränderten Steuerfuss von 89 %, betragen CHF 11‘732‘200 (Budget 2021 CHF 11‘388‘000). Die Quellensteuern der natürlichen Personen werden aufgrund des erwarteten Rechnungsergebnisses 2021 mit CHF 160‘000 veranschlagt. Bei den Gewinn- und Kapitalsteuern der juristischen Personen (Aktiensteuern) geht der Kanton zurzeit davon aus, dass die geplante Tarifsenkung Mindereinnahmen von rund 8 % bewirken. Im laufenden Steuerjahr (Stand August 2021) zeichnet sich für die Gemeinde Berikon ab, dass die budgetierten Erträge für die Aktiensteuern nicht erreicht werden. Unter Berücksichtigung des erwarteten Ergebnisses 2021 sowie den kantonalen Prognosen hat sich der Gemeinderat entschieden, die Budgetzahl 2022 auf CHF 270‘000 (Budget 2021 CHF 350‘000) zu senken.

Sondersteuern

Die Sondersteuern sind erfahrungsgemäss sehr schwierig zu budgetieren, da es nur wenige Anhaltspunkte für die Entwicklung dazu gibt. Die Nachsteuern und Bussen, die Grundstückgewinnsteuern sowie die Erbschafts- und Schenkungssteuern wurden mehrheitlich aufgrund von Schätzungen und der Ergebnisse der Vorjahre budgetiert. Ebenfalls wurde das laufende Steuerjahr (Stand August 2021) für die Berechnungen herangezogen.

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Steuerertrag 2022

Budget 2022

Budget 2021

Abweichung Rechnung 2020

Gemeindesteuern 12'104'200 11'880'000 224'200 1.89% 12'187'936.57

Einkommenssteuern Rechnungsjahr 9'151'000 8'909'300 241'700 2.71% 8'935'351.54

Einkommenssteuern frühere Jahre 1'187'900 1'196'800 -8'900 -0.74% 1'447'786.00

Pauschale Steueranrechnungen -17'800 -12'000 -5'800 48.33% -28'529.40

Vermögenssteuern Rechnungsjahr 1'249'000 1'140'700 108'300 9.49% 1'210'386.56

Vermögenssteuern frühere Jahre 162'100 153'200 8'900 5.81% 209'766.85

Total Einkommens- und Vermögenssteuern 11'732'200 11'388'000 344'200 3.02% 11'774'761.55

Quellensteuern 160'000 200'000 -40'000 -20.00% 161'068.15

Aktiensteuern 270'000 350'000 -80'000 -22.86% 275'947.35

Total allgemeine Gemeindesteuern ohne

Forderungsverluste 12'162'200 11'938'000 224'200 1.88% 12'211'777.05

Wertberichtigungen auf Forderungen 0 0 0 15'698.00

Tatsächliche Forderungsverluste -80'000 -80'000 0 -62'950.48

Eingang abgeschriebener Forderungen 22'000 22'000 0 23'412.00

Sondersteuern 680'500 497'500 183'000 36.78% 896'976.85

Nach- und Strafsteuern 54'000 40'000 14'000 35.00% 74'753.00

Grundstückgewinnsteuern 565'000 400'000 165'000 41.25% 747'363.50

Erbschafts- und Schenkungssteuern 34'000 30'000 4'000 13.33% 48'440.35

Hundetaxen 33'000 33'000 0 32'520.00

Ertragsanteil an Kanton (Hundetaxen) -5'500 -5'500 0 -5'390.00

Total Sondersteuern ohne Forderungsverluste 680'500 497'500 183'000 36.78% 897'686.85

Tatsächliche Forderungsverluste 0 0 0 -710.00

Eingang abgeschriebener Forderungen 0 0 0 0.00

Gesamtsteuerertrag 12'784'700 12'377'500 407'200 3.29% 13'084'913.42

Investitionsrechnung

Die Investitionsausgaben der Einwohnergemeinde Berikon betragen im Jahr 2022 CHF 1‘571‘700. Davon entfallen CHF 459‘100 auf bereits bewilligte und laufende Projekte. Die Geldbeträge für die ICT-Erweiterung Schulinformatik KSM, Sanierung Wege und Bord Kindergarten Stalden sowie die Sanierung der Zopfstrasse (Teil Ost) sind jeweils als Budgetkredite vorgesehen. Die Dekretsbeiträge für die Schrankenanlage, für die feste Fahrbahn sowie für die Personenunterführungen beim Knoten Mutschellen sind dem Kanton geschuldet. Die neuen Verpflichtungskredite Schulpavillon KSM (CHF 288‘000) sowie Erstellung Pumptrack Sportanlage Burkertsmatt (netto CHF 134‘300) werden als separate Traktanden behandelt.

(26)

26

Einwohnergemeinde Beschluss Kredit Ausgaben Einnahmen

Ersatz Schulmobiliar Klassenzimmer KSM 29.11.2020 178‘800 74‘100

ICT-Erweiterung Schulinformatik KSM *27.10.2021 40‘800 40‘800

Schulpavillon KSM 11.11.2021 288‘000 288‘000

Sanierung Wege und Bord Kindergarten Stalden 11.11.2021 55‘000 55‘000

Erstellung Pumptrack SFBZ Burkertsmatt 11.11.2021 153‘500 153‘500

Swisslos-Sportfonds Pumptrack SFBZ Burkertsmatt 11.11.2021 -19‘200 -19‘200

Sofortmassnahmen Knoten Mutschellen

(Dekretsbeitrag) 05.06.2019 461'597 250'000

Schrankenanlage Knoten Mutschellen

(Dekretsbeitrag) 136'000 136'000

Feste Fahrbahn Knoten Mutschellen

(Dekretsbeitrag) 234'500 234'500

Personenunterführungen Knoten Mutschellen

(Dekretsbeitrag) 174'000 174'000

Zopfstrasse / Sanierung Strasse (Teil Ost) 11.11.2021 50'000 50'000

Arealentwicklung Riedacher

17.11.2016 /

16.06.2021 550'000 60‘000

Teilrevision Bau- und Nutzungsordnung BNO 29.11.2020 200‘000 75'000

Total Nettoinvestitionen CHF 1‘571'700 1‘590'900 -19'200

*Beschluss Abgeordnetenversammlung

Wasserwerk

Die Wasserverbrauchsgebühr wird gesenkt und beträgt gemäss beantragtem Reglement ab dem Jahre 2022 CHF 1.60/m3. (Der Gemeinderat sieht eine Reduktion auf CHF 1.50/m3 für das Jahr 2022 vor). Für das Jahr 2022 wird mit einem Aufwandüberschuss von CHF 70‘400 gerechnet. Das Nettovermögen steigt voraussichtlich um den Finanzierungsüberschuss von CHF 189‘300 auf rund 1,40 Mio. Franken.

Ergebnis Wasserwerk Erfolgsausweis

Budget 2022

Budget 2021

Abweichung Rechnung 2020

Betrieblicher Aufwand 801'700 820'600 -18'900 652'190.09

30 Personalaufwand 10'600 29'900 -19'300 29'178.40

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 265'100 234'200 30'900 142'405.37

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 139'100 133'900 5'200 100'165.75

36 Transferaufwand 386'900 422'600 -35'700 380'440.57

Betrieblicher Ertrag 731'300 672'000 59'300 675'101.60

42 Entgelte 580'000 520'000 60'000 549'198.25

46 Transferertrag 151'300 152'000 -700 125'903.35

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -70'400 -148'600 78'200 22'911.51

44 Finanzertrag 0 0 0 0.00

Ergebnis aus Finanzierung 0 0 0 0.00

Operatives Ergebnis -70'400 -148'600 78'200 22'911.51

48 Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0 0.00

Ausserordentliches Ergebnis 0 0 0 0.00

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -70'400 -148'600 78'200 22'911.51

(+ = Ertragsüberschuss / - = Aufwandüberschuss)

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Finanzierungsausweis Investitionsrechnung

Budget 2022

Budget 2021

Abweichung Rechnung 2020

Investitionsausgaben 0 65'000 -65'000 1'302'734.68

50 Sachanlagen 0 65'000 -65'000 1'210'484.68

56 Investitionsbeiträge 0 0 0 92'250.00

Investitionseinnahmen 200'000 200'000 0 112'844.76

63 Investitionsbeiträge 200'000 200'000 0 112'844.76

Ergebnis Investitionsrechnung 200'000 135'000 65'000 -1'189'889.92

Selbstfinanzierung -10'700 -94'800 84'100 66'373.91

Finanzierungsergebnis 189'300 40'200 149'100 -1'123'516.01

(+ = Finanzierungsüberschuss / - =

Finanzierungsfehlbetrag)

Bilanz 2022

Nettovermögen per 01.01. (mutmasslich) 1'193'141

Finanzierungsüberschuss 189'300

Nettovermögen per 31.12. (mutmasslich) 1'382'441

Für das kommende Jahr sind keine Investitionsausgaben geplant.

Wasserwerk Beschluss Kredit Ausgaben Einnahmen

Anschlussgebühren -200'000 -200'000

Total Nettoinvestitionen CHF -200'000 -200'000

Abwasserbeseitigung

Der höhere betriebliche Aufwand wird hauptsächlich durch vermehrte Dienstleistungen Dritter, höhere Honorarkosten sowie erhöhten Unterhaltskosten der Tiefbauten verursacht. Die Abwasserverbrauchsgebühr wird gesenkt und beträgt gemäss beantragtem Reglement CHF 0.60/m3. (Der Gemeinderat sieht für das Jahr 2022 einen Tarif von CHF 0.50/m3 vor). Für das Jahr 2022 wird mit einem Aufwandüberschuss von CHF 275‘600 gerechnet. Das Nettovermögen verringert sich voraussichtlich um den Finanzierungsfehlbetrag von CHF 196‘300 auf rund 6,0 Mio. Franken.

(28)

28

Ergebnis Abwasserbeseitigung Erfolgsausweis

Budget 2022

Budget 2021

Abweichung Rechnung 2020

Betrieblicher Aufwand 631'600 568'700 62'900 516'632.22

30 Personalaufwand 19'400 10'800 8'600 10'283.20

31 Sach- und übriger Betriebsaufwand 211'300 141'200 70'100 99'183.47

33 Abschreibungen Verwaltungsvermögen 95'000 92'900 2'100 91'886.85

36 Transferaufwand 305'900 323'800 -17'900 315'278.70

Betrieblicher Ertrag 356'000 321'700 34'300 311'199.78

42 Entgelte 215'600 179'600 36'000 184'020.58

46 Transferertrag 140'400 142'100 -1'700 127'179.20

Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -275'600 -247'000 -28'600 -205'432.44

44 Finanzertrag 0 0 0 0.00

Ergebnis aus Finanzierung 0 0 0 0.00

Operatives Ergebnis -275'600 -247'000 -28'600 -205'432.44

48 Ausserordentlicher Ertrag 0 0 0 0.00

Ausserordentliches Ergebnis 0 0 0 0.00

Gesamtergebnis Erfolgsrechnung -275'600 -247'000 -28'600 -205'432.44

(+ = Ertragsüberschuss / - = Aufwandüberschuss)

Finanzierungsausweis Investitionsrechnung

Budget 2022

Budget 2021

Abweichung Rechnung 2020

Investitionsausgaben 88'500 469'300 -380'800 109'801.26

50 Sachanlagen 30'000 150'000 -120'000 39'731.25

56 Investitionsbeiträge 58'500 319300 -260'800 70'070.01

Investitionseinnahmen 200'000 200'000 0 263'749.21

63 Investitionsbeiträge 200'000 200'000 0 263'749.21

Ergebnis Investitionsrechnung 111'500 -269'300 380'800 153'947.95

Selbstfinanzierung -307'800 -290'900 -16'900 -235'466.99

Finanzierungsergebnis -196'300 -560'200 363'900 -81'519.04

(+ = Finanzierungsüberschuss / - =

Finanzierungsfehlbetrag)

Bilanz 2022

Nettovermögen per 01.01. (mutmasslich) 6'224'290

Finanzierungsfehlbetrag -196'300

Nettovermögen per 31.12. (mutmasslich) 6'027'990

Die Investitionsausgaben der Abwasserbeseitigung Berikon betragen im Jahr 2022 CHF 88‘500. Davon entfallen CHF 30‘000 auf bereits bewilligte und laufende Projekte. Für den Neubau eines Blockheizkraftwerks bei der ARA Bremgarten werden CHF 58‘500 als Budgetkredit reserviert.

Abwasserbeseitigung Beschluss Kredit Ausgaben Einnahmen

Erhebung der privaten Kanalisationsanschlüsse 03.06.2015 1'250'000 30'000

Neubau Blockheizkraftwerk ARA Bremgarten 11.11.2021 58'500 58‘500

Anschlussgebühren -200'000 -200'000

Total Nettoinvestitionen CHF -111'500 88'500 -200'000

Referenzen

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