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ZAHNÄRZTEBLATT. Große Nachfrage zu wenig Angebote! Ausbildung zur/zum ZFA: Geben Sie Ihrer Praxis eine Chance!

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(1)

Geben Sie Ihrer Praxis eine Chance!

Ausbildung zur/zum ZFA:

Große Nachfrage – zu wenig Angebote!

ZAHNÄRZTE BLATT

der Kassenzahnärztlichen Vereinigung und der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

05 2021

(2)

Herausgeber:

Kassenzahnärztliche Vereinigung und Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Redaktion:

Zahnärztekammer:

Dr. Claudia Stange (verantw.) Michael Fischer

www.zaek-sh.de

Kassenzahnärztliche Vereinigung:

Peter Oleownik (verantw.) Kirsten Behrendt www.kzv-sh.de

verantwortlich für diese Ausgabe:

Dr. Claudia Stange Verlag:

Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Westring 496 · 24106 Kiel

Tel. 0431 260926-13 Fax 0431 260926-15 E-Mail: central@zaek-sh.de www.zaek-sh.de

Design / Layout:

Stamp Media GmbH · Kiel

Agentur für Kommunikation & Design Druck:

Schmidt & Klaunig · Kiel Druckerei & Verlag seit 1869 Bildnachweise:

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Das Zahnärzteblatt Schleswig-Holstein erscheint 11-mal jährlich; darunter eine Doppelausgabe;

Auflage 3.750; Preis d. Einzelhefts: 4 EUR;

der Bezugspreis ist in den Körperschafts- beiträgen enthalten.

Gedruckt auf chlorfrei gebleichtem Papier.

INHALT

EDITORIAL 3

P R A X I S P E R S O N A L 4

ARZTBESUCHE WÄHREND DER ARBEITSZEIT ODER WENN DIE ZFA MAL ZUM ARZT MUSS

Q U A L I T Ä T S M A N A G E M E N T 6

DIE ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE – EIN ÜBERBLICK

A K T I O N S T A G 8

TAG DER ZAHNGESUNDHEIT

P R Ä V E N T I O N 9

KARIESPRÄVENTION MIT FLUORIDEN

T E R M I N E 10

ABSAGE DER KAMMERVERSAMMLUNG

UND DER JUBILÄUMSFEIER AM 12. JUNI 2021

V E R S O R G U N G S W E R K 10

STABÜBERGABE NACH 26 JAHREN

P U B L I K A T I O N 12

GRENZGÄNGE DER ZAHNMEDIZIN

C O R O N A - T E S T U N G E N 12

VERPFLICHTENDES TESTANGEBOT IN ZAHNARZTPRAXEN

D I E Z A H N Ä R Z T L I C H E S T E L L E R Ö N T G E N I N F O R M I E R T 14 ERWERB DER FACHKUNDE IM STRAHLENSCHUTZ

FÜR ZAHNÄRZTE MIT AUSBILDUNG IM AUSLAND

N A C H R U F 15

HARRO FEDDERSEN IST AM 17. APRIL 2021 IM 95. LEBENSJAHR VON UNS GEGANGEN

2 8 . S C H L E S W I G - H O L S T E I N I S C H E R Z A H N Ä R Z T E T A G , T E I L 2 16

„DEMENTE BRAUCHEN BERNHARDINER – KEINE PINSCHER!“

N E U E V O R G A B E N F Ü R D A S E I N R I C H T U N G S I N T E R N E

Q U A L I T Ä T S M A N A G E M E N T 22

28 FRAGEN ZUR QUALITÄT IN DER ZAHNARZTPRAXIS

S T A T I S T I S C H E S B U N D E S A M T 25

GESUNDHEITSAUSGABEN AUF REKORDHOCH D I G I T A L E - V E R S O R G U N G - U N D P F L E G E

M O D E R N I S I E R U N G S - G E S E T Z 26

AG KZVEN: SICHERHEIT VOR SCHNELLIGKEIT!

D I G I T A L E - V E R S O R G U N G - U N D

P F L E G E - M O D E R N I S I E R U N G S - G E S E T Z 27 KZBV MAHNT KLARE VERANTWORTLICHKEITEN

IN DER TI AN

TELEFONLISTE DER ZAHNÄRZTEKAMMER 28

(3)

GEHÖREN SIE ZU DEN 50 %?

Mit Stand von dieser Woche haben wir in Schleswig-Holstein 1173 einge- tragene Ausbildungsverträge. Von den knapp 1300 Praxen bilden aber nur gut 600 Praxen aus. Gehören Sie zu diesen 50 %? Das wäre toll!

Alle anderen möchte ich motivieren, sich zumindest auch einmal mit dem Thema Ausbildung zu beschäftigen.

Denn alle Praxen, die zurzeit nicht ausbilden, profitieren von ihren Kol- leginnen und Kollegen in den Ausbil- dungspraxen.

Die Ausbildung zur Zahnmedizini- schen Fachangestellten (ZFA) wird im DGB-Ausbildungsreport 2020 bezüg- lich der Ausbildungsqualität mit am schlechtesten bewertet. Daran gilt es zu arbeiten. Aber der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) zitiert das Sta- tistische Bundesamt. Hier ist Platz vier bei den beliebtesten Ausbildungsbe- rufen für die ZFA doch ein gutes Er- gebnis. Der BFB startet eine Kampag- ne: „Wir bilden die Zukunft aus!“.

Natürlich gibt es immer weniger junge Leute für immer weniger Ausbildungs- stellen. Zudem ist die sogenannte Vor- bildung auf einem geringeren Niveau.

Die Belastungsfähigkeit aller sinkt.

Dies insbesondere auch durch Coro- na. Die Motivation zum Online-Unter- richt hält sich in Grenzen. Dadurch fehlt es an Unterstützung für die Azu- bis im Ausbildungsprogramm durch die Lehrkräfte. Die Praxen sind in die- sen Zeiten gefordert, ihre Azubis zum eigenständigen Lernen anzuhalten.

Die Arbeitsgruppen für die schrift- liche und die praktischen Abschluss- prüfungen haben entschieden, keine abgespeckten Prüfungen zu einer

„ZFA-light“ oder „Corona-ZFA“ zu er- stellen. Wir wollen vollständig aus- gebildete und dementsprechend geprüfte Zahnmedizinische Fachan- gestellte in unseren Praxen.

Schon in der Kammerversammlung im März 2019 sprach Christian Henrici in seinem Referat vom drohenden Fachkräftemangel. Es bestehe die Ge- fahr, in Zukunft allein am Stuhl zu ste- hen. Mehrere Praxen mussten wegen Personalmangels bereits aufgegeben werden.

Lassen wir es nicht so weit kommen!

Geben Sie jungen Leuten eine Chan- ce. Lassen Sie uns für genügend Nach- wuchs werben. ZFA ist ein toller und vielseitiger Beruf. Es gibt - hoffentlich bald wieder in Präsenz - viele Weiter- bildungsmöglichkeiten.

Wir bilden die Zukunft aus! Seien Sie dabei!

// Dr. Gunnar Schoepke Vorstand Praxispersonal der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein

E D I T O R I A L

Foto: Jörg Wohlfromm

Dr. Gunnar Schoepke

(4)

ARZTBESUCHE WÄHREND DER ARBEITSZEIT ODER WENN DIE ZFA MAL ZUM ARZT MUSS

Früher oder später wird jeder Arbeit- geber mal mit der Situation konfron- tiert, dass Mitarbeiter während der Arbeitszeit einen Arzt aufsuchen wol- len. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob eine Freistellungs- pflicht besteht und wenn ja, ob der Arbeitgeber auch das Entgelt fortzu- zahlen hat?

I . B E S T E H T E I N

F R E I S T E L L U N G S A N S P R U C H F Ü R D E N A R Z T B E S U C H ? Nach der Rechtsprechung des Bun- desarbeitsgerichtes (BAG) sind Ar- beitnehmer grundsätzlich verpflich- tet, Arztbesuche in ihre Freizeit zu legen1. Ein Arztbesuch während der Arbeitszeit ist somit eine Ausnahme.

In folgenden Fällen besteht jedoch, unabhängig von dieser Grundsatz-

entscheidung des Bundesarbeitsge- richtes, ein Freistellungsanspruch der Mitarbeiter:

1. bei einer akuten Erkrankung des Mitarbeiters, die umgehend ärzt- lich behandelt werden muss, 2. wenn aus medizinischen Gründen

eine Untersuchung/Behandlung nur zu einem bestimmten Zeit- punkt während der Arbeitszeit möglich ist,

3. wenn der Arbeitnehmer auf die Festlegung des Arzttermins kei- nen Einfluss hat.

1. Akute Erkrankung

Erkranken Arbeitnehmer akut während der Arbeitszeit, haben sie einen Anspruch auf Freistel- lung zum Arztbesuch, damit eine sofortige ärztliche Behandlung er- folgen kann. Praxisbeispiele hier-

für sind während der Arbeitszeit auftretende erhebliche Beschwer- den oder ein Arbeitsunfall. In die- sen Fällen kann der Arbeitgeber nicht verlangen, dass der Arbeit- nehmer bis zum Dienstschluss weiterarbeitet und anschließend einen Arzt aufsucht.

2. Behandlung muss während der Arbeitszeit erfolgen

Auch wenn aus medizinischen Gründen nur zu einem bestimm- ten Zeitpunkt am Tag, der in die Arbeitszeit fällt, eine Behandlung erfolgen kann, besteht ein Frei- stellungsanspruch der Mitarbei- ter. Man denke hier z. B. an Ma- genspiegelungen, zu denen die Patienten nüchtern erscheinen müssen. Der Arbeitgeber kann in diesen Fällen nicht verlangen, dass der Mitarbeiter den ganzen P R A X I S P E R S O N A L

1) BAG - Urteil vom 16.12.1993 – AZ 6 AZR 236/93

(5)

Tag ohne Essen und Trinken zu- bringt, um die Magenspiegelung nach Dienstschluss am Abend durchführen zu lassen.

3. Mitarbeiter hat keinen Einfluss auf die Terminvergabe

Gelegentlich kommt es auch vor, dass Arbeitnehmer auf die Ter- minvergabe beim Arzt keinerlei Einfluss haben und sie somit nicht in der Lange sind, einen Termin außerhalb der Arbeitszeit wahr- zunehmen. So sind zum Beispiel Termine außerhalb der Arbeitszeit bei ausgewiesenen Spezialisten nicht selten über Monate hinaus ausgebucht oder es kommt vor, dass sich die Arbeitszeiten kom- plett mit den Behandlungszeiten des Arztes decken. Auch in diesen Fällen besteht ein Freistellungs- anspruch. Allerdings steht es dem Arbeitgeber frei, eine ärztliche Bescheinigung einzufordern, aus der sich ergibt, dass die Behand- lung zu keinem anderen Zeitpunkt möglich war. Der Arbeitgeber kann hingegen nicht verlangen, dass ein Arztwechsel erfolgt, um künftig eine Behandlung außer- halb der Arbeitszeiten sicherzu- stellen.

I I . M U S S E I N E

F R E I S T E L L U N G F Ü R D E N A R Z T B E S U C H B E Z A H LT W E R D E N ?

Erkrankt der Arbeitnehmer plötzlich während der Arbeitszeit oder erlei- det er einen Arbeitsunfall, so ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arzt- besuch unter Fortzahlung der Bezü- ge zu gestatten. Ausschlaggebende Norm ist hierbei der § 616 Abs. 1 Satz 1 BGB, der festlegt, dass der Arbeit- nehmer seinen Vergütungsanspruch nicht dadurch verliert, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegen- den Grund ohne sein Verschulden an

der Dienstleistung verhindert wird.

Unter diese Regelung fallen auch Arztbesuche, die aus medizinischen Gründen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt während der Arbeitszeit erfolgen können oder wenn der Ar- beitnehmer auf die Festlegung des Arzttermins keinerlei Einfluss hat (sie- he oben).

Grundsätzlich ist es jedoch möglich, die Anwendung des § 616 BGB im Arbeitsvertrag auszuschließen.

III. SONDERFALL SCHWANGERE:

Nach § 7 Mut terschutzgesetz (MuSchG) hat der Arbeitgeber Frau- en für die Zeit freizustellen, die zur Durchführung der Untersuchungen im Rahmen der Leistungen der ge- setzlichen Krankenversicherung bei Schwangerschaft und Mutterschaft erforderlich sind. Ein Entgeltaus- fall darf durch die Freistellung nicht eintreten. Gemäß § 23 Abs. 1 Mut- terschutzgesetz sind die Freistel- lungszeiten weder vor- noch nachzu- arbeiten.

F A Z I T:

Abschließend kann festgehalten werden, dass Arbeitgeber grund- sätzlich nur dann verpflichtet sind Arbeitnehmer während der verein- barten Arbeitszeit für den Arztbesuch freizustellen, wenn der Besuch nicht außerhalb der Arbeitszeit erfolgen kann oder dies nicht zumutbar ist.

Ist der Arztbesuch auch außerhalb der Arbeitszeit möglich, etwa nach Feierabend, so besitzen Arbeitneh- mer keinen Anspruch auf (bezahlte) Freistellung.

// Michael Behring, DBA, LL.M.

Hauptgeschäftsführer der Zahnärztekammer Niedersachsen

Abdruck mit freundlicher Genehmigung der Zahnärztekammer Niedersachsen P R A X I S P E R S O N A L

(6)

DIE ARBEITSMEDIZINISCHE VORSORGE – EIN ÜBERBLICK

Der Praxisinhaber/Arbeitgeber hat bekanntlich eine Gefährdungsbeur- teilung der verschiedenen Bereiche seiner Praxis durchzuführen. Dabei sind die Risiken für die Beschäftig- ten abzuschätzen. Daraus ergibt sich unter anderem die Verpflichtung, für eine angemessene arbeitsmedizini- sche Vorsorge zu sorgen. Dabei hat der Praxisinhaber die Vorschriften der Verordnung zur arbeitsmedizi- nischen Vorsorge (ArbMedVV) zu beachten.

Zur Durchführung der arbeitsmedizi- nischen Vorsorge hat der Arbeitgeber einen Arzt zu beauftragen, der be- rechtigt ist, die Gebietsbezeichnung

„Arbeitsmedizin“ oder die Zusatz- bezeichnung „Betriebsmedizin“ zu führen. Er darf selbst keine Arbeitge- berfunktion gegenüber den Beschäf- tigten ausüben.

Dem Arzt sind alle erforderlichen Aus- künfte über die Arbeitsplatzverhältnis- se zu erteilen. Dazu gehören insbeson- dere Auskünfte über die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und über den Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge wie zum Beispiel

• Tätigkeit,

• Exposition gegenüber Arbeits- und Gefahrstoffen,

• vorgesehene Vorsorge: Pflicht-, An- gebots- oder Wunschvorsorge als Vorsorge vor bzw. nach Aufnahme der Tätigkeit.

Darüber hinaus ist dem Arzt die Be- gehung des Arbeitsplatzes zu ermög- lichen.

Die arbeitsmedizinische Vorsorge dient der Beurteilung der individu- ellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Ge- sundheit und Früherkennung arbeits- bedingter Gesundheitsstörungen.

Außerdem dient sie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitli- che Gefährdung besteht.

Vor Durchführung körperlicher oder klinischer Untersuchungen hat der Arzt zu prüfen, ob diese erforderlich sind, und den Beschäftigten über die Inhalte, den Zweck und die Risiken der Untersuchung aufzuklären.

Dies kann daher zur Folge haben, dass der Arzt zu dem Ergebnis kommt, dass eine körperliche oder klinische Untersuchung nicht erforderlich ist.

Weiterhin ist zu beachten, dass Unter- suchungen nicht gegen den Willen des Beschäftigten durchgeführt wer- den dürfen. Dies hat zur Konsequenz, dass, auch wenn der Arzt eine körper- liche oder klinische Untersuchung für erforderlich erachtet, der Beschäftig- te diese ablehnen kann.

In den genannten Fällen der feh- lenden Erforderlichkeit oder Ableh- nung der Untersuchung kann sich die arbeitsmedizinische Vorsorge daher auf ein Beratungsgespräch beschränken.

Der Arzt hat in jedem Fall die ärztli- che Schweigepflicht zu beachten. Der Arbeitgeber erhält lediglich eine Be- scheinigung mit folgendem Inhalt:

• Beschäftigtenstammdaten,

• Vorsorgedatum,

• Anlass der arbeitsmedizinischen Vorsorge (z. B. Tätigkeit mit biolo- gischen Arbeitsstoffen in der Be- handlungsassistenz) unterschieden nach der Art der Vorsorge (Pflicht-, Angebots-, Wunschvorsorge),

• Termin der nächsten Vorsorge,

• Unterschrift des Arztes und ggf.

Stempel.

Vorsorgearten

Die ArbMedVV sieht – wie bereits er- wähnt – folgende Vorsorgearten vor:

P F L I C H T V O R S O R G E

Pflichtvorsorge ist arbeitsmedizini- sche Vorsorge, die bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten veranlasst werden muss.

Der Praxisinhaber hat für folgende Tätigkeiten Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen:

Q U A L I T Ä T S M A N A G E M E N T

(7)

• Tätigkeiten mit biologischen Ar- beitsstoffen, wie sie typischerwei- se in der Behandlungsassistenz und in der Aufarbeitung von Medizin- produkten vorkommen (Tätigkei- ten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperaus- scheidungen oder Körpergewebe kommen kann, insbesondere Tätig- keiten mit erhöhter Verletzungsge- fahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung, hinsichtlich Hepatitis-B-Virus (HBV) oder He- patitis-C-Virus (HCV)).

• Gefahrstoffe (Feuchtarbeit von regel- mäßig vier Stunden und mehr je Tag);

unter Feuchtarbeit versteht man eine Tätigkeit, bei der der Beschäftigte regelmäßig mit den Händen Arbei- ten im feuchten Milieu ausführt oder feuchtigkeitsdichte Schutzhandschu- he tragen oder sich oft und intensiv seine Hände reinigen muss.

Die Pflichtvorsorge muss vor Aufnah- me der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen durchge- führt werden. Die Teilnahme an der Pflichtvorsorge ist Voraussetzung für die Tätigkeit; ansonsten kann der Beschäftigte dort nicht eingesetzt werden (mit allen arbeitsrechtlichen Konsequenzen).

A N G E B O T S V O R S O R G E

Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizi- nische Vorsorge, die bei bestimmten

gefährdenden Tätigkeiten angeboten werden muss.

Der Praxisinhaber hat für folgende Tätigkeiten Angebotsvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen:

• Feuchtarbeit von regelmäßig mehr als zwei Stunden je Tag,

• Tätigkeiten an Bildschirmgeräten,

• am Ende einer Tätigkeit mit biologi- schen Arbeitsstoffen, bei der eine Pflichtvorsorge zu veranlassen war,

• Kenntnis von einer Erkrankung, die im ursächlichen Zusammenhang mit der Tätigkeit des Beschäftigten ste- hen kann.

Die Angebotsvorsorge muss vor Auf- nahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angebo- ten werden. Die Teilnahme an einer arbeitsmedizinischen Angebotsvor- sorge ist immer freiwillig. Eine Ab- lehnung des Angebots durch den Arbeitnehmer hat keine Auswirkung auf die Weiterbeschäftigung auf dem jeweiligen Arbeitsplatz. Das Ausschla- gen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber jedoch nicht von der Verpflichtung, weiter regelmäßig An- gebotsvorsorge anzubieten.

W U N S C H V O R S O R G E

Wunschvorsorge ist arbeitsmedizi- nische Vorsorge, die bei Tätigkeiten, bei denen ein Gesundheitsschaden nicht ausgeschlossen werden kann, auf Wunsch des Beschäftigten ermög- licht werden muss.

Der Arbeitgeber hat den Beschäftig- ten auf seinen Wunsch hin regelmäßig arbeitsmedizinische Vorsorge zu er- möglichen, es sei denn, auf Grund der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und der getroffenen Schutzmaßnah- men ist nicht mit einem Gesundheits- schaden zu rechnen.

K O S T E N

Die Kosten der Vorsorge sind vom Praxisinhaber/Arbeitgeber zu tragen.

Um die Vorsorge effektiv und kosten- bewusst durchführen zu lassen, ist es erfahrungsgemäß sinnvoll, den Auftrag, den der Praxisinhaber dem Vorsorgeanbieter erteilt, klar zu de- finieren, die Kosten vorab zumindest grob zu erfragen und gegebenenfalls weitere Angebote einzuholen.

// RG/CK Q U A L I T Ä T S M A N A G E M E N T

BEI FRAGEN:

Dipl.-Biol. Rosemarie Griebel Tel. 0431 260926-92

Christopher Kamps

Juristischer Geschäftsführer Tel. 0431 260926-14

(8)

INFO i

TAG DER

ZAHNGESUNDHEIT

Zündstoff – unter diesem Motto steht der diesjährige Tag der Zahngesund- heit am 25. September 2021. Aber natürlich auch: „Gesund beginnt im Mund“.

Die Parodontitis steht in diesem Jahr im Mittelpunkt, und hier findet sich reichlich Zündstoff.

Die Parodontitis ist eine Erkrankung des Zahnhalteapparats, die sehr viele Menschen in Deutschland tangiert. So wurde in Studien nachgewiesen, dass bis zu 64,6 Prozent der 65- bis 74-Jäh- rigen von einer moderaten oder schweren Parodontitis betroffen sind.

Und auch bei den 35- bis 44-Jährigen sind es bis zu 51,6 Prozent.

Aber der entzündliche Abbau des Kie- ferknochens, der zur Zahnlockerung und im schlimmsten Fall zum Zahn- verlust führen kann, betrifft natürlich auch die Jüngeren.

Die Parodontitis entwickelt sich häu- fig ohne oder nur mit leichten Symp- tomen und damit für den Patienten un- bemerkt. Dies bietet im Zusammen- hang mit Allgemeinerkrankungen wie z. B. Diabetes oder Herz-Kreislauf- erkrankungen neuen „Zündstoff“ um diese noch zu verstärken.

Ziel des Tages der Zahngesundheit 2021 ist die Aufklärung zur Parodon- titis und zu ihrer Prophylaxe. Dem Patienten sollen die Warnsignale auf- gezeigt und gleichzeitig Strategien zur Vorbeugung an die Hand gegeben werden. Beginnend mit der frühen Gesundheitserziehung durch Grup- penprophylaxe in Kindergärten und Schulen über die Individualprophy- laxe zur regelmäßigen und sorgfälti- gen Mundhygiene zu Hause, zieht sich die Parodontitisprophylaxe durch das ganze Leben, natürlich kombiniert mit den Vorsorgeleistungen in der zahn- ärztlichen Praxis.

Der Aktionskreis zum Tag der Zahnge- sundheit informiert über die Sozialen Medien ab sofort über den diesjähri- gen Themenschwerpunkt.

// Dr. Claudia Stange Vorstand Öffentlichkeitsarbeit

& Beruflicher Nachwuchs A K T I O N S T A G

T W I T T E R

https://twitter.com/tdz2509

I N S TA G R A M

https://www.instagram.com/

tdz2509/

F A C E B O O K

https://www.facebook.com/Tag-der- Zahngesundheit-244828022774784

(9)

K ARIESPRÄVENTION MIT FLUORIDEN

Am Donnerstag, den 29.04.2021 wurden der Presse die neuen einheitlichen Empfehlungen zur Kariesprävention der Kinderärztinnen und -ärzte und Zahn- ärztinnen- und ärzte im Säuglings- und frühen Kindesalter online vorgestellt.

Jahrzehntelang waren wir der Schwierigkeit ausgesetzt, den Eltern die unterschiedlichen Vitamin D- und Fluoridprophylaxe-Empfehlungen der Bundesgremien der Kinderärztinnen- und ärzte und Zahnärztinnen und -ärzte erklären zu müssen.

Um Vertrauen für unsere Maßnah- men zur Kariesprävention zu erhalten und effektiv gegen Karies helfen zu können benötigen wir einheitliche Empfehlungen aller relevanter Fach- gesellschaften.

Nun ist endlich der erhoffte Durch- bruch geschafft!

Wo lange verschiedene Empfehlun- gen von Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzten sowie Zahnärztinnen und -ärzten nebeneinanderstanden, gel- ten nun gemeinsame Empfehlungen für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren.

Netzwerkleiterin Maria Flothkötter freut sich über das gemeinsame Er- gebnis: „Das ist ein Meilenstein für die frühkindliche Gesundheitsprä- vention und hilft allen sehr dabei, die Maßnahmen zur Kariesprävention im individuellen Alltag von Familien mit Babys und kleineren Kindern besser zu verankern. Kinderärztinnen und -ärzte beziehungsweise Jugendärz- tinnen und Jugendärzte, Zahnärztin- nen und Zahnärzte, die Fachkräfte der Gruppenprophylaxe, Hebammen und alle, die junge Familien beraten, spre- chen gleiche Empfehlungen aus und ihre Beratungen ergänzen sich“.

Die Deutschen wissenschaftlichen Gesellschaften für Kinder- und Ju- gendheilkunde, Kinderzahnheilkunde, Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde, Ernährung und Hebammenwissen- schaft, sowie der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, das Bundes- institut für Risikobewertung und die Dt. Arbeitsgemeinschaft für Jugend- zahnpflege (DAJ) haben seit 2017 kontinuierlich für diese Einigung ge- kämpft. Alle wurden angehört, alle Argumente beleuchtet und in die Entwicklung mit einbezogen unter der Federführung des bundesweiten Netzwerkes „Gesund ins Leben“ des Bundesministeriums für Ernährung.

Die gemeinsamen Handlungsempfeh- lungen, die auch sehr genau die kleine Spanne zur Überdosierung der Fluo- ridgabe mit der Gefahr der Dental- Fluorose thematisieren (0,05mg/kg Körpergewicht pro Tag = optimaler Kariesschutz, aber schon das Doppel- te also 0,1 mg/kg Körpergewicht pro Tag ist die tolerable Höchstmenge ge- mäß der EFSA (European Food Safety Authorithy) sehen Sie anliegend dazu in der Tabelle.

Weitere Informationen hierzu er- halten Sie auf der Internetseite www.gesund-ins-leben.de.

// Dr. Martina Walther Vorstand Prävention P R Ä V E N T I O N

Bis zu 2 x täglich Zähne putzen

mit fluoridhaltiger

Zahnpasta*

in Reiskorngröße und 1 x täglich Tablette

mit Vitamin D mit oder ohne

Zahnpasta ohne Fluorid

und 1x täglich Tablette

mit Fluorid und Vitamin D

2 x täglich Zähne putzen 2 bis 3 x täglich Zähne putzen

mit fluoridhaltiger Zahnpasta*

in Reiskorngröße Eltern dosieren und putzen die Zähne.

mit fluoridhaltiger Zahnpasta*

in Erbsengröße Eltern und Kita dosieren.

Kind lernt das Putzen, Eltern putzen die Zähne nach.

12 bis

unter 24 Monate 2 bis

6 Jahre

mit Fluorid

und Vitamin D Täglich 1 Tablette

© BLE 2021/www.gesund-ins-leben.de

Ab Zahndurchbruch bis 12 Monate Geburt bis zum

ersten Zahn

* Fluoridhaltige Zahnpasta mit 1.000 ppm Fluorid

Entweder Oder

Kariesprävention mit Fluorid

im Säuglings- und frühen Kindesalter

(10)

ABSAGE DER K AMMERVERSAMMLUNG

UND DER JUBILÄUMSFEIER AM 12. JUNI 2021

Auf seiner Sitzung am 19. April 2021 hat der Vorstand der Zahnärztekam- mer beschlossen, aufgrund der ak- tuell anhaltenden dritten Welle der Corona-Pandemie und der sich entwi- ckelnden Infektionszahlen die für den 12. Juni 2021 geplante Kammerver- sammlung und auch die Jubiläums- feier zum 75-jährigen Bestehen der Zahnärztekammer abzusagen.

Die Zahnärztekammer als Körper- schaft des öffentlichen Rechts und die gesamte Zahnärzteschaft haben in dieser Pandemie-Situation eine Vor- bildfunktion!

Mit Blick auf die geplante Tages- ordnung hat daher der Vorstand die Notwendigkeit einer Präsenzveran-

staltung abgewogen. Die rechtliche Prüfung ergab, dass alle geplanten Tagesordnungspunkte auf die nächste Kammerversammlung verlegt werden können.

Auch das Raumkonzept wurde einer Prüfung hinsichtlich der Arbeitssicher- heit für die noch nicht vollständig ge- impften Teilnehmer, das Verwaltungs- personal sowie die Gäste unterzogen.

Der Vorstand hat diese Entscheidun- gen schweren Herzens getroffen, da wir wissen, wie wichtig der persön- liche Austausch zwischen den Dele- gierten und dem Vorstand und den Delegierten untereinander ist. Gerne hätten wir auch unser 75-jähriges Ju- biläum mit einem Festakt im Landtag

und dem Festvortrag von Frau Prof.

Alena Buyx, Vorsitzende des Deut- schen Ethikrates begangen.

Wir sind hoffnungsvoll und gehen davon aus, dass bis zum Herbst auch unsere Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter geimpft sind, das Infektions- geschehen sich allgemein entspannen wird und die Kammerversammlung dann im Rahmen einer sicheren Prä- senzveranstaltung am 13. November 2021 in der Zahnärztekammer statt- finden kann.

// Dr. Michael Brandt Präsident

STABÜBERGABE NACH 26 JAHREN

Am 30.04.2021 fand die Verabschie- dung des Geschäftsführers des Ver- sorgungswerkes, Herrn Bruno Geiger, in sehr kleinem Kreis unter strikter Einhaltung der geltenden Corona- Regeln statt.

Der Vorsitzende des Aufsichtsaus- schusses (AA) Dr. Thomas Kriens begrüßte die Anwesenden. In einer gemeinsamen Laudatio mit dem Vor- sitzenden des Verwaltungsausschus- ses (VA) Dr. Kay Christensen würdigte er das Wirken des scheidenden Ge- schäftsführers. Kammerpräsident Dr.

Michael Brandt lobte in seiner Rede

die Leistungen von Bruno Geiger. Für seine besonderen Verdienste verlieh ihm der Kammervorstand die Ehren- nadel der deutschen Zahnärzteschaft.

20 Jahre nach Gründung unseres Versorgungswerkes wurde mit Herrn Geiger der erste hauptamtliche Ge- schäftsführer eingestellt. Wie gut die- se Entscheidung war, zeigt sich an der Bilanzsumme: Sie wuchs unter seiner Ägide von 125 Mio. € auf eine Milliar- de. Ein beachtliches „Lebenswerk“ für das sich die Ausschüsse und er Kam- mervorstand auch mit persönlichen Präsenten bedankten.

Herr Geiger traf im Versorgungswerk auf einen Personenkreis, (z. B. RA Dr.

Kickler, Herr von der Lancken, Kolle- ge Dr. Wöhlk im VA und Kollege Dr.

Henriot im AA) der mit viel Engage- ment, Expertise und intellektuellem Witz das Versorgungswerk neu aus- richtete und wachsen ließ. Es bildete sich eine eingeschworene Gemein- schaft, die sich gegenseitig vertraute und sich aufeinander verlassen konn- te. Herr Geiger beschrieb es in der Ab- schiedsrede selbst als „Dreamteam“.

Sehr engagiert, fokussiert, gut vor- bereitet und organisiert, mit gutem T E R M I N E

V E R S O R G U N G S W E R K

(11)

V E R S O R G U N G S W E R K

Gedächtnis für Personen und Namen meisterte er seinen Berufsalltag.

Wegbegleiter beschreiben Geiger als einen Netzwerker, der seine Kon- takte pflegt und ein guter Zuhörer ist. Er verhielt sich immer extrem loyal gegenüber dem Versorgungs- werk. Bruno Geiger erwarb sich gro-

ßen Respekt über die Grenzen Kiels hinaus – sowohl bei anderen Versor- gungswerken als auch bei unseren Geschäftspartnern.

Während seiner Dienstzeit sah er vie- le und vieles kommen und gehen: so etwa vier Vorsitzende im VA und fünf im AA. Bruno Geiger blieb dabei, so Dr. Christensen, der „Anker an der Förde“.

Bruno Geiger sorgte für einen rei- bungslosen Übergang und stellte sicher, dass das Versorgungswerk für die nächste Zukunft gut gerüstet ist. Er hinterlässt ein in allen Bereichen sehr gut aufgestelltes Versorgungswerk – personell, strukturell, wirtschaft- lich, bilanziell. Er hört als Geschäfts- führer auf bei einer vollen Milliarde € Bilanzsumme im bereits erweiterten eigenen Gebäude des Versorgungs- werkes.

Das Versorgungswerk steht vor neu- en Herausforderungen, die durch die Folgen der Corona-Pandemie ge- prägt sein werden: stark gestiegene Staatsverschuldung wie auch hohen Vermögenspreisen. Aber auch die aktuell stattgefundenen oder noch

anstehenden personellen Verände- rungen in VA und AA stellen eine spezielle Herausforderung dar, die es zu meistern gilt.

Wir freuen uns, dass Herr Christoph Heuel, der seit drei Jahren Bruno Geiger unterstützt, ab dem 01.05.2021 den Stab als Geschäftsführer über- nimmt. Der 46-jährige Familienvater ist Volljurist und wechselte aus der Bank ins Versorgungswerk. In dieser Zeit wurde er bereits integraler Be- standteil des Versorgungswerkes. Wir wünschen Herrn Heuel viel Erfolg und Fortune für sein Wirken, eingebettet in ein Team von gleichgesinnten Mit- streitern.

Eine besondere Freude ist es, so Dr. Kriens, Herrn Geiger mit seinem Wissen und seiner Expertise als Be- rater für das Versorgungswerk für die Zukunft gewonnen zu haben.

// Dr. Thomas Kriens Vorsitzender des Aufsichtsaus- schusses des Versorgungswerkes der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein Bewegt verfolgen Marion und Bruno Geiger die Laudationes

Bruno Geiger - Freute sich über die Aus- zeichnung

Christoph Heuel startet als neuer Ge- schäftsführer

Fotos: Maren Prokoppa

(12)

GRENZGÄNGE

DER ZAHNMEDIZIN

Die Akademie für Zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe verliert ihren Direktor Prof. Winfried Walther in den „Unruhestand“. Zu diesem Anlass haben langjäh- rige Weggefährten und Freunde aus der Akademie, der Wissenschaft und der Praxis unter dem Titel „Grenzgänge der Zahnmedizin“ für ihn eine umfangreiche Festschrift verfasst. Der Titel klingt vielversprechend und die Einleitung weckt Lust aufs Weiterlesen.

Jedem der Beiträge mit vielfältigen interdisziplinären Ansätzen zur Zahn- medizin ist ein Zitat einer bedeuten- den Persönlichkeit der Zeitgeschichte vorangestellt. Im weiteren Verlauf wird die Verbindung mit Professor Walther hergestellt und Handlungsempfehlun- gen werden entwickelt.

Das Spektrum umfasst unter anderem Themen aus den Bereichen Kunst, Kommunikation und Weiterbildung, Ausbildung und Pädagogik, Praxis- forschung, Prothetik bis zur Psycho- somatik.

Insgesamt sind vier Autoren aus Schleswig-Holstein beteiligt. Dies sind Prof. Dörfer als Direktor der Kie- ler Uniklinik für Zahnerhaltungskunde und Parodontologie und sein Habili-

tand Dr. Andreas Bartols, Prof. Anton Dunsche als Dozent der MKG-Klinik sowie aus dem „Exil“ der gebürtige Dithmarscher Prof. Matthias Hannig.

Prof. Dörfer würdigt Winfried Wal- ther als Freund und Kollegen nicht nur mit einem wissenschaftlichen Beitrag, sondern auch mit seinem Schluss- wort. Das Geheimnis von Winfried Walthers Erfolg erkennt er in der Re- flexion. „Sie erlaube Grenzen zu über- schreiten und Neues zu entwickeln, aber auch zu verbinden und Identi- täten zu stiften“. Sie habe die Aufga- be, Entwicklungen zu bewerten und zu hinterfragen, nur so könne unsere Profession sich mit der Gesellschaft entwickeln und werde nicht durch de- ren Entwicklung getrieben.

Prof. Dörfer würdigt dabei nicht al- lein das Lebenswerk von Winfried Walther, sondern auch die Entstehung der Festschrift als verbindende Kraft in einer Akademie, die nachhaltig von Prof. Walther geprägt wurde.

// Dr. Marianne Stahl P U B L I K A T I O N

C O R O N A - T E S T U N G

VERPFLICHTENDES TESTANGEBOT IN ZAHNARZTPRAXEN

Nach der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber und damit auch zahnärztliche Praxisinhaber nunmehr verpflichtet, allen im Betrieb anwesenden Beschäftigten mindestens zwei Tests (zum Beispiel Antigen-Schnell- tests / PoC-Antigen-Tests) pro Kalenderwoche in Bezug auf einen direkten Erre- gernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten. Das verpflichtende Test- angebot trat am 20.04.2021 in Kraft und wurde am 23.04.2021 bereits geändert.

Hintergrund für das Testangebot ist laut Gesetzgeber das gegenwärtig auch im betrieblichen Rahmen erhöh-

te Infektionsrisiko durch die gefähr- lichen SARS-CoV-2 Varianten. Zudem hätten Untersuchungen gezeigt, dass

die Erwerbs- und Berufstätigkeit einen relevanten, verstärkenden Einfluss auf das Infektionsgeschehen habe.

Die Testungen haben zum Ziel, Ar- beitgebern und Beschäftigten mehr Sicherheit im Rahmen der Früherken- nung zu geben und eine Ausbreitung von Infektionen im Betrieb zu verhin- dern. Nach wie vor gilt jedoch auch

(13)

C O R O N A - T E S T U N G

die Einhaltung der AHA+L-Regel so- wie der sonstigen technischen und organisatorischen Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen.

Die PoC-Antigen-Tests können über viele Quellen bezogen werden. Dabei sind Tests zu verwenden, die auf der Homepage des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind – im Internet ab- rufbar unter dem Suchbegriff: BfArM Antigen-Tests auf SARS-CoV-2.

Die Kosten für die Tests tragen die Arbeitgeber und damit die Praxisin- haber. Zahnarztpraxen in Schleswig- Holstein können die Sachkosten für selbst beschaffte und genutzte Tests nur noch bis höchstens sechs Euro je durchgeführter Testung bei der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein abrechnen. Wei- tere Informationen sind unter www.

kzv-sh.de/corona-testv/ zu finden.

Das Testangebot bedeutet für die Mitarbeiter keine Testpflicht. Sofern Mitarbeiter bspw. nach vollständig erfolgter Impfung auf das Testange- bot verzichten, sollten Zahnarztpraxen dies entsprechend dokumentieren.

Das Angebot der Testungen muss bis zum 30.06.2021 dokumentiert werden.

Als Nachweis der Beschaffung gegen- über den zuständigen Behörden ge- nügt der Nachweis der Bestellung der benötigten Testmengen. Die staatliche Arbeitsschutzbehörde bei der Unfall- kasse Nord sowie die Berufsgenos- senschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sind zur Kontrolle dieser betrieblichen Arbeitsschutz- maßnahmen berechtigt.

Eine Musterinformation (vgl. Ab- bildung) für die Beschäftigten über das neue Testangebot findet sich auf der Webseite der Zahnärztekammer Schleswig-Holstein www.zaek-sh.de unter Coronavirus: Aktuelle Informa- tionen für Praxen und Patienten / Ru- brik Informationen für Zahnarztpraxen

– Informationsdienst – Corona-Update (20) „Mitteilung zum Testangebot“.

Zahnärzte dürfen ihren Mitarbeiterin- nen und Mitarbeitern eine Bescheini- gung über das negative Testergebnis ausstellen. Aufgrund der Vertragsfrei- heit kann es jedoch sein, dass diese Bescheinigung bei dem Dienstleister, z. B. Friseurstudio, Kosmetiksalon oder im Restaurant nicht akzeptiert wird. Vorlagen für Bescheinigungen sind im Internet – abrufbar unter dem Suchbegriff „Gesundheitsministerium Schleswig-Holstein Informationspaket Teststrategie“ – zu finden.

Neu ist außerdem (im Infektions- schutzgesetz geregelt), dass Be- schäftigte ein Homeoffice-Angebot des Arbeitgebers annehmen müssen, wenn von ihrer Seite keine Gründe entgegenstehen.

Diese Regelung ist für Zahnarztpra- xen jedoch kaum von Relevanz, da eine Tätigkeit im Homeoffice bereits aus zwingenden betrieblichen Grün- den regelmäßig ausgeschlossen ist.

Selbst wenn Tätigkeiten im Home- office teilweise vorstellbar sein sollten (z. B. im Verwaltungsbereich), schei- tert dies regelmäßig an der prak- tischen Umsetzung der notwendi- gen Vorkehrungen zur Wahrung der Schweigepflicht etc.

// RG/CK

MITTEILUNG ZUM TESTANGEBOT

Nach der aktuellen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung sind Arbeitgeber und damit auch zahnärztliche Praxisinhaber nunmehr verpflichtet, allen im Betrieb anwesenden Beschäftigten mindestens zwei Tests pro Kalender- woche zum Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten, um dritte Personen vor Infektionen zu schützen.

Die Annahme des Angebots ist freiwillig und für die Beschäftigten nicht mit Kosten verbunden. Weder die Annahme noch die Ablehnung des Test- angebots führt zu Nachteilen.

Aufgrund der geringeren Genauigkeit der Nachweismethode des Antigen- Schnelltests kann in einigen Fällen nicht ausgeschlossen werden, dass das Ergebnis falsch positiv ist und somit ein "Fehlalarm" vorliegt.

Beschäftigte mit einem positiven Antigen-Schnelltestergebnis gelten als Ver- dachtsfall und müssen sich in Absonderung begeben. Außerdem ist vom Be- schäftigten beim Hausarzt oder einem Testzentrum eine PCR-Testung in die Wege zu leiten, um das Ergebnis des Schnelltests zu bestätigen oder zu widerlegen.

Bei einem positiven PCR-Tests müssen sich Beschäftigte umgehend in Iso- lation begeben. Ein positives Testergebnis wird vom Labor automatisch an das Gesundheitsamt weitergegeben. Von dort wird der Beschäftigte dann über die Rechte und Pflichten aufgeklärt.

23.04.2021

BEI FRAGEN:

Dipl.-Biol. Rosemarie Griebel Tel. 0431 260926-92

Christopher Kamps

Juristischer Geschäftsführer Tel. 0431 260926-14

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D I E Z A H N Ä R Z T L I C H E S T E L L E R Ö N T G E N I N F O R M I E R T

ERWERB DER FACHKUNDE

IM STRAHLENSCHUTZ FÜR ZAHNÄRZTE MIT AUSBILDUNG IM AUSLAND

In Deutschland dürfen Röntgenstrahlen am Menschen nur von Personen eigen- verantwortlich angewendet werden, die im Besitz der erforderlichen Fachkun- de im Strahlenschutz nach § 47 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) für den jeweiligen Anwendungsbereich sind. Ohne gültige Fachkunde darf für die Anwendung von Röntgenstrahlen auch keine rechtfertigende Indikation nach

§ 119 StrlSchV gestellt werden.

Zahnärzte mit einem Studium au- ßerhalb des Geltungsbereichs der deutschen Strahlenschutzverordnung haben damit die erforderliche Fach- kunde im Strahlenschutz nicht erwor- ben. Dies gilt auch, wenn nach einer Berufserlaubnis nach § 13 Zahnheil- kundegesetz eine Gleichwertigkeits- prüfung erfolgreich bestanden wurde.

Die Fachkunde muss im Geltungsbe- reich der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) zusätzlich erworben und bei der Zahnärztekammer beantragt werden.

Voraussetzungen für den Erwerb der Fachkunde sind:

• Bescheinigung über die erfolgrei- che Teilnahme an einem Strahlen- schutzkurzs (24 Stunden) nach An- lage 3.1 der Richtlinie Fachkunde

/ Kenntnisse in der Medizin oder Zahnmedizin, die inhaltlich, bis zur Anpassung an das neue Strahlen- schutzrecht anzuwenden ist. Eine Liste mit Kursveranstaltern kann bei der Zahnärztekammer ange- fordert werden.

Für Zahnärzte die ihre Ausbildung innerhalb der EU / EWR / CH abge- schlossen haben: Bei Vorlage ent- sprechender Nachweise sowie des Curriculums der Universität in deut- scher Sprache kann das zuständige Ministerium entscheiden, ob der Besuch eines Strahlenschutzkurses zur Fachkunde (8 Stunden) ausrei- chend ist.

• Zeugnis über den Erwerb der Sach- kunde (100 dokumentierte Untersu- chungen / Mindestzeit 6 Monate).

Folgende Nachweise sind im Origi- nal oder als beglaubigte Kopie einzu- reichen:

• Bescheinigung über die erfolgrei- che Teilnahme an einem Strahlen- schutzkurs für Zahnärzte.

• Zeugnis über die erforderliche Sachkunde / praktische Erfahrung nach Anlage 13 der Richtlinie.

Ein Merkblatt sowie ein Muster für ein Sachkundezeugnis kann bei Be- darf angefordert werden.

// AH

BEI FRAGEN:

Weitere Fragen zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz nach StrlSchV beantworten Ihnen:

Angelika Hagedorn Tel. 0431 260926-91 Lars Jung

Tel. 0431 260926-93

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N A C H R U F

HARRO FEDDERSEN IST

AM 17. APRIL 2021 IM 95. LEBENSJAHR VON UNS GEGANGEN

Der Zahnärzteverein Kreis Plön und mit ihm Zahnärztekammer und KZV müssen in dankbarer Erinnerung Ab- schied nehmen von seinem Ehren- vorsitzenden Harro Feddersen.

„Holl fast, wat du hest, seh to, wat du kriegen kannst.“

formulierte er, als ich ihn vor mehr als 30 Jahre zum ersten Mal erleben durfte. Es könnte sein Lebensmotto gewesen sein:

In der Kommunalpolitik der Stadt Plön, u. a. als Fraktionsvorsitzender der CDU, war er 20 Jahre tätig und hat die Kurgestaltung der Stadt vo- rangetrieben (Bau einer Schwimm- halle u. v. a. mehr).

In der Standespolitik wählten ihn die Plöner Kollegen 1958 mit seinen 32 Jahren zu ihrem jüngsten Kreisver- einsvorsitzenden. Wie kein anderer prägte er mit Sachverstand und Per- sönlichkeit den Verein 30 Jahre lang.

In der Jugendzahnpflege im Kreis Plön initiierte er am 01.07.1965 maß- geblich die Gründung einer Kreisar- beitsgemeinschaft zur Bekämpfung der „Volkskrankheit Karies“. Aktuell wird der 48. jährliche Jugendzahn- pflegewettbewerb durchgeführt, der ursprünglich in Zusammenarbeit mit der damaligen AOK Plön und dem Kreis Plön organisiert wurde.

In Zahnärztekammer und KZV über- nahm er seit 1964 eine Reihe von Verpflichtungen als Delegierter, Ausschussmitglied, Gutachter und Vorstandsmitglied der Kammer (1968- 1972). Stets war ihm die Einheit unse- res Berufsstandes und seine Integra- tion in die Gesellschaft wichtig.

Fachlichen Stillstand hat er stets vermieden: Er war in der Akademie Praxis und Wissenschaften eines der ersten Mitglieder (Mitglieds-Nr. 5) und später auch als Lehrer tätig.

Er gründete mit einigen Kollegen im Kreis ein zahnärztlich-wissenschaft- liches Kolloquium zur Fortbildung.

Auch als Gutachter suchte er stets den kollegialen Austausch.

Nachdem er 1991 seine Praxis an seine beiden Töchter und seinen Schwiegersohn übergeben hatte, ging er zwar in Rente, aber nicht in den Ruhestand: Zwei Jahre war er noch als Richter am Landessozialge- richt tätig und studierte sechs Semes- ter als Gasthörer Anthropologie an der Christian-Albrecht-Universität in Kiel. Weit über 60 Jahre war er mit der Zahnärztin Ingeburg Feddersen bis zu deren Tod 2013 verheiratet. Auch zu unseren Jahreshauptversammlun- gen erschien er bis zuletzt und war ein gern gesehener Gesprächspart- ner. Er liebte das Leben, die Gesellig- keit, seine Familie. Er war ein Men- schenfreund.

Die Zahnärzte des Kreises Plön kön- nen stolz auf das Lebenswerk eines vorbildlichen Kollegen sein. Harro Feddersen war ein Zahnarzt „vom al- ten Schlag“. Er bewahrte Traditionen und Werte. Gleichzeitig engagierte er sich für die Verbesserung der fach- lichen und wirtschaftlichen Situation der Zahnärzteschaft. Damit trug er maßgeblich zur Verbesserung der Mundgesundheit im Kreis Plön bei.

Wir haben einen wahren Kollegen verloren. Wir werden ihn stets ein ehrendes Andenken bewahren.

// Wolfram Kolossa

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2 8 . S C H L E S W I G - H O L S T E I N I S C H E R Z A H N Ä R Z T E T A G , T E I L 2

„DEMENTE BRAUCHEN BERNHARDINER – KEINE PINSCHER!“

Wissenschaftliche Vorträge standen im Zentrum des zweiten Teils des 28. Zahn- ärztetags, der am 20. März 2021 als Online-Fortbildung stattfand.

Dr. Michael Diercks begrüßte die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Zahnärztetages zum zweiten Tag der Fortbildung. Der Vorstandsvorsitzen- de der Kassenzahnärztlichen Vereini- gung Schleswig-Holstein (KZV S-H) gab einen Überblick über ein Jahr Corona-Pandemie und deren gravie- rende Folgen für die Zahnärzteschaft.

Da es zunächst keine öffentliche Wert- schätzung und ebenso keine finanziel- len Ausgleichszahlungen durch den Bund gegeben habe, schnürte die KZV S-H ein Sofortmaßnahmen-Paket, zu dem die Lieferung von Masken und Visieren, Sonderzahlungen und Teil- vergütungen für nicht erbrachte Leis- tungen gehörten. „Anstatt zu warten, dass andere etwas für uns tun, haben wir unser Schicksal selbst in die Hand genommen. Das war in dieser Form bundesweit einzigartig“, so Diercks.

Für die zweite Jahreshälfte machte er den Praxen Hoffnung. Es würden neue Leistungen wie die Unterkieferprotru- sionsschiene, aber insbesondere die neue PAR-Richtlinie mit vielverspre- chenden neuen Bema-Leistungen in

die Versorgung kommen. Praxen und Patienten erhielten neue Behand- lungsmöglichkeiten.

Auch Dr. Michael Brandt, Präsident der Zahnärztekammer Schleswig- Holstein, blickte in seinem Grußwort auf ein Jahr Pandemie zurück und bedankte sich dabei bei den Zahn-

ärztinnen und Zahnärzten sowie den gesamten Praxisteams, die in dieser herausfordernden Zeit die Versorgung aufrechterhalten. „Wir sind systemre- levant. Deswegen dürfen wir in unse- ren Praxen arbeiten“, sagte Brandt.

Für die Teilnehmerinnen und Teilneh- mer hatte der Kammerpräsident zwei Take-Home-Messages: „Überzeugen Sie Ihr gesamtes Praxisteam, sich imp- fen zu lassen! Führen Sie in Ihrer Praxis eine Gefährdungsbeurteilung durch und beachten Sie die Maßnahmen des Arbeitsschutzes!“

„ E R S E T Z E N ? O D E R E R H A LT E N ? “

„Senioren und Menschen mit Behin- derungen erfordern eine besonde- re Indikationsstellung mit verschie- denen Therapieoptionen, denen wir auch ethisch-moralisch gerecht werden müssen“, sagte Dr. Yasmin Mokhtari, Vorsitzende des Fortbil- dungsausschusses der KZV S-H bei ihrer Anmoderation des ersten wis- senschaftlichen Vortrags des Tages.

Bei dieser Patientengruppe seien der

Dr. Michael Brandt: „Überzeugen Sie Ihr gesamtes Praxisteam, sich impfen zu lassen!“

Dr. Michael Diercks: „Wir haben unsere Praxen, Mitarbeiter und Patienten sicher durch die Pandemie geführt."

Fotos: Thomas Eisenkrätzer

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2 8 . S C H L E S W I G - H O L S T E I N I S C H E R Z A H N Ä R Z T E T A G , T E I L 2

Behandlungsaufwand und die Heraus- forderungen oft größer: Wann sollte ein stark zerstörter Zahn erhalten, wann ersetzt werden? Was sind die Wünsche der Patientin oder des Pa- tienten? Und müssen alle Wurzelres- te entfernt werden? Um diese Fragen drehte sich der Vortrag von Prof. Dr.

Stefan Wolfart. Der Direktor der Klinik für Zahnärztliche Prothetik am Univer- sitätsklinikum Aachen stellte den Fall einer Patientin vor, deren Zahnarzt alle oberen Frontzähne entfernen und durch vier Implantate ersetzen woll- te. „Implantate neben Implantaten ist

immer auch ein ästhetisches Risiko.“

Auch eine eventuelle spätere Periim- plantitis sei problematisch.

Wolfart nutzte diesen Einstieg, um verschiedene Therapieoptionen für schwerst vorgeschädigte Zähne, näm- lich solche mit maximal einer verblie- benen Kavitätenwand, aufzuzeigen.

Standard sei der Stiftaufbau, bei kur- zem Stift mit adhäsiver Befestigung.

Der Aufbau erfolge in der Regel mit Komposit. Für den Erhalt sollte der Zahn in der Präparation ein Ferrule Design von 2 mm an mindestens zwei

Flächen mit einer Wandstärke von mindestens einem Millimeter ermög- lichen. Dabei gelte es, die biologische Breite von etwa 2,5 mm einhalten zu können. Die Prognose eines Zahnes könne dann als sicher bewertet wer- den, wenn neben einer sauberen Endo der Attachmentverlust kleiner als 50 Prozent und der Furkationsgrad nicht größer als Grad eins ist. Allerdings sollten solche Zähne nicht für Versor- gungskonzepte wie Anhängerbrücken und Geschiebearbeiten herangezo- gen werden. In diesen Fällen seien sie nicht erhaltungswürdig, wie auch bei Unterschreitung des Attachments und höherem Furkationsgrad.

Bei Problemen mit der biologischen Breite und dem Ferrule sollten Mög- lichkeiten der Korrektur erwogen werden. Standard an der Aachener Klinik sei die kieferorthopädische Magnetextrusion mit anschließendem Stumpfaufbau und achtwöchiger Re- tentionsphase. Durch diese Methode könne der Weichgewebsverlauf er- halten werden. Neben dem Sonderfall der forcierten kieferorthopädischen Extrusion könne die chirurgische Kronenverlängerung mit apikalem Verschiebelappen eine Alternative sein. Im Weiteren ging Wolfart auf die Option von Endokronen und das Prinzip der Proximal Box-Elevation- Technik (PBE), einer Anhebung der Präparationsgrenze mittels vorheri- gen Kompositaufbaus, ein. Zuletzt fasste er die Vorgehensweise bei der oben erwähnten Patientin zusammen, bei der drei natürliche Zähne erhalten werden konnten und nur ein Implantat gesetzt wurde.

„ S TA R T L O W – G O S L O W ! “ Pharmakotherapie im Alter – Leben mit einem Paradoxon: Über die Be- handlung von Krankheiten mithilfe von Arzneimitteln, kurz Pharmako- therapie, referierte Dr. med. Catheri- ne Kempf auf dem Zahnärztetag. 72 Prozent der über 75-Jährigen nähmen täglich fünf und mehr verschiedene Arzneimittel ein, wusste die Fachärz- Prof. Dr. Stefan Wolfart: „Ersetzen oder Erhalten?“

Dr. Yasmin Mokhtari: „Senioren und Menschen mit Behinderung erfordern eine beson- dere Indikationsstellung.“

Screenshots: Michael Fischer

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tin für Anästhesiologie zu berichten.

Für die Zahnärzteschaft sei das aus zwei Gründen von Bedeutung: Zum einen sei die Einnahme von Arzneimit- teln ein Indikator für Risiken und un- erwünschte Wirkungen. Zum anderen hätten sie Einfluss auf die zahnmedi- zinische Dosierung von Arzneimitteln und mögliche Kontraindikationen wie Allergien und Wechselwirkungen mit der vorhandenen Medikation.

„Die Arzneimittel, die ein Patient ein- nimmt, verraten viel über dessen Er- krankungen und können Ursache für unerwünschte Arzneimittelwirkun- gen sein. Tatsächlich gibt es, wenn auch selten, sogar lebensbedrohli- che Wechselwirkungen mit den in der Zahnarztpraxis üblichen Arzneimitteln wie Lokalanästhesie mit Vasokonstrik- tor, Antibiose und Schmerzmedika- tion“, erklärte Kempf. Dementspre- chend wichtig sei es für die Zahnärztin und den Zahnarzt, nach dem Medika- tionsplan, nach verwendeten Sprit- zen, Infusionen und Cremes, Salben, Pflastern und Sprays sowie nach Knochenerkrankungen, Osteoporose oder Metastasen zu fragen. Die Ein- nahme von Antiresorptiva hemme beispielsweise den Abbau von Kno- chenmaterial. Weitere unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW): Hyper- und Hyposalivation, Xerostomie, Blu- tungen, Schleimhautveränderungen

(z. B. Entzündungen), Mundgeruch, Haarzunge, Zungenbrennen oder Ge- schmacksveränderungen, Zahnhart- substanzdefekte (Karies, Erosionen, Attrition), Gingivahyperplasie, Zahn- schmelzverfärbung, Knochenabbau bis hin zu Beeinträchtigung von Kno- chenstruktur und Immunsystem.

Aufgrund der im Alter physiologi- schen oder pathologischen Nieren- funktionseinschränkung sei die jewei- lige Medikamentendosis anzupassen.

„Für die Medikamententherapie älte- rer Patienten empfehle ich die Ma- xime: Start low – go slow!“, erklärte Kempf. Detailliert ging die Ärztin auf unterschiedlichste Kontraindikationen

ein. Nach einem Herzinfarkt sollten drei bis sechs Monate überhaupt kei- ne elektiven Eingriffe vorgenommen werden. Auch bei den weit verbreite- ten nichtsteroidalen Anti-Rheumatika (NSAR) wie Ibuprofen oder Diclofenac gebe es bei 18 Prozent renale Neben- wirkungen. „Alle NSAR erhöhen das Risiko weiterer kardiovaskulärer Ereig- nisse!“, sagte Kempf. Sie appellierte an die Zahnärzteschaft, dass alle im Praxisteam die Kontraindikationen der angewandten, verordneten oder empfohlenen Medikamente und Pro- dukte kennen sollten. Am Ende ihrer Ausführungen nannte sie den Teilneh- merinnen und Teilnehmern des Zahn- ärztetages noch die Internetplattform www.miz.dental, die unter anderem mit einer Datenbank dabei helfen könne, die Medikationspläne von Pa- tientinnen und Patienten ohne großen Aufwand beurteilen zu können.

„ E I N W U R Z E L S T I F T I S T C O N D I T I O S I N E Q U A N O N ! “ Bei älteren Patientinnen und Patienten mit stark reduziertem Restgebiss sind prothetische Konzepte notwendig, die für sie wieder eine höhere Lebensqua- lität und ein besseres Kauvermögen ermöglichen. Diesem Thema widmete sich Prof. Dr. Torsten Mundt in seinem Vortrag. Der Oberarzt an der Polikli- nik für Zahnärztliche Prothetik, Al- terszahnheilkunde und Medizinische 2 8 . S C H L E S W I G - H O L S T E I N I S C H E R Z A H N Ä R Z T E T A G , T E I L 2

Dr. Catherine Kempf: Arzneimittel als Indikator für Risiken und unerwünschte Neben- wirkungen

Prof. Dr. Torsten Mundt stellte Konzepte für ein stark reduziertes Restgebiss vor.

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Werkstoffkunde an der Universität Greifswald spannte seinen inhaltli- chen Bogen von der Diagnostik und der Einschätzung der Pfeilerwertigkeit über Versorgungskonzepte und Pfei- lervermehrung mit Implantaten sowie Prothesendesign aus funktioneller, parodontaler und ästhetischer Sicht bis zur Nachsorge bei auftretenden Komplikationen.

Zu Beginn zitierte Mundt aus den Richtlinien des Gemeinsamen Bun- desausschusses (G-BA) zur systema- tischen Behandlung von Parodontopa- thien, in denen es heißt, dass bei weit fortgeschrittenem Knochenabbau von über 75 Prozent oder einem Furkati- onsbefall von Grad 3 bei gleichzeiti- gem Vorliegen eines Lockerungsgra- des III in der Regel ein Zahn entfernt werden sollte. Um Missverständnissen und unnötigen Behandlungen vorzu- beugen, empfahl Mundt schon für die Therapieidee eine Aufklärung der Patientin oder des Patienten über Behandlungsdauer, Therapierisiken, Risiken der Unterlassung, Therapie- alternativen und Kosten.

Seine Ausführungen veranschaulich- te Mundt immer wieder mit klinischen Fällen, bei denen es um die Versor- gung mit mehreren Implantaten ging.

„Wenn es um die Prothetik im stark reduzierten Restgebiss geht, dann

nutzen wir die gesamte Bandbrei- te verschiedener Therapievarianten wie Modelleinstückguss (Klammern), Geschiebeprothesen, Teleskope, Ste- ge, Kugelanker und strategische so- wie festsitzende Pfeilervermehrung“, erklärte der Oberarzt. Bei stark re- duziertem Restgebiss sehe er von Geschiebeprothesen eher ab, unter anderem wegen fehlender Erweiter- barkeit und der hohen Belastung der Geschiebeflächen. „Ein stabiler Wur- zelstift ist dagegen bei uns sine qua non.“ Bei stark zerstörten wurzelkanal- behandelten Zähnen präferiert Mundt in seiner Praxis das Einsetzen eines Kugelankers. Eine kostengünstige und minimalinvasive Alternative seien Mi- niimplantate mit bis zu 1,8 Millimetern Durchmesser im Unterkiefer und bis zu 2,4 Millimetern im Oberkiefer. Im Unterkiefer sei die Überlebensrate der Pfeiler etwas höher als im Oberkiefer – das belegten auch eigene Studien.

Eine randomisierte Studie mit rund 80 Pfeilervermehrungen, in der die Greifswalder Zahnmediziner Implan- tate sofort oder spät belastet haben, stehe kurz vor der Veröffentlichung.

Zuletzt plädierte Mundt noch einmal für ein enges Recall (UTP) und Unter- fütterungen nach einer Parodontose- Therapie und fasste die Kriterien für den Erfolg endodontisch behandelter Doppelkronenpfeiler zusammen: Fer- rule Design, Entlasten (wenn möglich)

und Wurzelstifte bei Frontzähnen und Prämolaren. Bei Bruxismus und weni- gen vorgeschädigten Restpfeilern sei die Deckprothese die erste Wahl. We- nige strategische Implantate erhöhten die Stabilität und führten zur Entlas- tung der natürlichen Pfeiler.

„ W I R S O L LT E N A U F E I N E G U T E P R Ä V E N T I O N S E T Z E N . “

Der demografische Wandel führt zwangsläufig dazu, dass die Behand- lung älterer Patientinnen und Pa- tienten zunimmt. Erkrankungen der Mundschleimhaut (MSH) im Alter sind daher vermehrt Thema in der Zahn- arztpraxis und standen im Mittelpunkt des Vortrags von Dr. Alice von Laffert.

Die Fachärztin für Oralchirurgie und wissenschaftliche Mitarbeiterin der Abteilung Parodontologie, Oralme- dizin und Oralchirurgie der Charité Universitätsmedizin Berlin startete mit den Ursachen für Veränderungen der oralen Mukosa im Alter. Zu diesen zählten eine reduzierte immunologi- sche Aktivität, Defekte in der DNA-Re- paraturfähigkeit, ein eingeschränkter Karzinogen-Metabolismus sowie eine altersspezifische Involution und Atro- phie der oralen Gewebe. Neben dem Genuss von Tabak und Alkohol trügen eine medikamentöse Dauertherapie, Polypharmazie und das Tragen von Prothesen zu den Veränderungen bei.

Die Folge seien eine hohe Kariesrate, Zahnverlust, Parodontalerkrankungen und Hyposalivation. „Für unsere älte- ren Patientinnen und Patienten sollten wir zukünftig weniger auf krankheits- basierte restaurative Versorgung set- zen, sondern auf eine gute Prävention.

Alte Menschen sollten verstärkt in die Versorgung eingebunden werden, und dafür muss sich auch unser Ge- sundheitssystem wandeln“, erklärte von Laffert.

Im Folgenden referierte sie die Er- gebnisse mehrerer Studien, bei denen Mundschleimhautläsionen von älteren Menschen im Zentrum standen. Zu den häufigsten MSH-Veränderungen 2 8 . S C H L E S W I G - H O L S T E I N I S C H E R Z A H N Ä R Z T E T A G , T E I L 2

Dr. Alice von Laffert: „Bei älteren Patienten auf gute Prävention setzen!“

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zählten Lingua plicata und Prothesen- stomatitis. Bei Ersterer biete sich als Therapie das Reinigen mit weicher Bürste an. Auf scharfe und saure Speisen solle verzichtet werden, und empfehlenswert seien Mund-Spülun- gen mit Kamillenextrakt bzw. ätheri- schen Ölen. Die Prothesenstomatitis des Newton-Typs II könne mit Prothe- senreinigung bzw. Neuanfertigung, Verbesserung der Mundhygiene und der Behandlung mit Antimykotika be- gegnet werden. Beim Newton-Typ III, der papillären Hyperplasie, könnten nach der Behandlung der Mykose der Abtrag der Hyperplasien und gege- benenfalls die Neuanfertigung oder Unterfütterung des Zahnersatzes zum Erfolg führen.

Nachfolgend referierte von Laffert über die Symptome, Ätiologie und Therapien bei Prothesenreizfibro- men, Arzneimittelreaktionen, oralem Lichen planus und Leukoplakie. Kurz und knapp widmete sie sich auch sel- tener auftretenden Erkrankungen wie bullöse Pemphigoid, vernarbendes Schleimhautpemphigoid und Herpes Zoster. Ihr Fazit für die Zahnärzte- schaft lautete: „Ältere Patientinnen und Patienten benötigen eine an- gemessene Versorgung!“ Bei Mund- schleimhauterkrankungen seien das die Elimination von Risikofaktoren für orale Karzinome, regelmäßige Unter- suchungen der Kopf-Hals-Region mit-

tels Renstrup-Schema sowie die zahn- ärztliche Betreuung vor, während und nach Karzinomtherapie in der Kopf- Hals-Region.

Traumatische Läsionen sollten durch Beseitigung zugrundeliegender Fak- toren behandelt werden und Mund- schleimhauterkrankungen generell adäquat topisch und systemisch.

„ B E I W E I N T E S T E R N I S T D I E P R Ä V A L E N Z A M G R Ö S S T E N . “ Zahnsubstanzverluste wie Erosionen und Abrasionen werden sowohl bei jüngeren als auch verstärkt bei älteren Patientinnen und Patienten beobach- tet. Worin die Ursachen und Hinter-

gründe dafür liegen und welche The- rapieformen angebracht sind, dazu referierte auf dem Zahnärztetag Prof.

Dr. Thomas Attin. Chemische Ursa- chen für Erosionen seien meist Säu- ren, erklärte der Direktor der Klinik für Präventivzahnmedizin, Parodontolo- gie und Kariologie an der Universität Zürich.

In der Ätiologie unterscheide man zwischen Karies und Erosion: Wäh- rend es bei der Karies um das vor allem durch Zucker bedingte Züch- ten von bestimmten Bakterien gehe und dabei die Faktoren Wirt, Zeit und Substrat eine Rolle spielten, fehle bei der Erosion der Einfluss der Bakterien.

Bei der Erosion sei die Zahnoberfläche erweicht, der Zahn in der Tiefe aller- dings normal. Bei der Karies dagegen liege die Erweichung vorwiegend in der Tiefe des Zahnes. Zu den nicht- kariesbedingten Zahnhartsubstanz- verlusten zählten neben der Erosion die Abrasion sowie die Attrition und die Abfraktion. Attin veranschaulich- te jeden dieser Verluste anhand von Beispielen und referierte Erkenntnisse aus der Literatur. „Der Begriff Erosion wird heute zunehmend ersetzt durch erosiven Zahnhartsubstanzverlust.

Denn beobachtet werden bei be- troffenen Zähnen auch scharfkantige Abnutzungen, die nicht allein durch Säure oder eine chemische Reaktion entstanden sein können.“

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Prof. Dr. Thomas Attin ging den Ursachen von Erosionen und Abrasionen nach.

Markus Proske: Demenzkompetenz für Zahnärztinnen und Zahnärzte

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Unter dem Titel „Erosionen – Impres- sionen“ schilderte Attin zahlreiche klinische Fälle von Patientinnen und Patienten zwischen 22 und 85 Jahren.

Unter diesen waren einige, bei denen auch eine Bulimie der Hintergrund für den flächigen Verlust von Zahnhart- substanz war. Unterteilt nach Risiko- gruppen liege die Prävalenz für Ero- sionen und Abrasionen – nach einer Studie von 1997 – bei Weintestern und Arbeitern in Batterie- und Galva- nowerken am höchsten, gefolgt von Wettkampfschwimmern und Lacto- vegetariern.

Nach einem Blick auf die mechani- schen Ursachen der Abrasion, der Attrition und der Abfraktion wandte sich der Zürcher Wissenschaftler der Prävention der Zahnerosionen zu.

Zu den Ansätzen zählten hier unter anderem die Verringerung der Fre- quenz von Säureangriffen sowie die Änderung der Ernährungsgewohn- heiten, die Umstellung der Zahnputz- gewohnheiten und eine Intensiv-Flu- oridierung der Oberflächen. Zuletzt verriet Attin noch Tipps und Tricks zu

Klasse V-Versorgungen und skizzier- te zur Restauration noch die „Zürcher Tropfen-Technik“.

„ D E M E N T E B R A U C H E N B E R N H A R D I N E R – K E I N E P I N S C H E R ! “

Beim letzten Vortrag des Tages hatte sich Markus Proske zum Ziel gesetzt, etwas für die Demenzkompetenz von Zahnärztinnen und Zahnärzte zu tun – schließlich werden aufgrund der demographischen Entwicklung auch in der zahnärztlichen Praxis immer häufiger Menschen mit Demenz als Patienten erscheinen. Der Autor des Buches „Der Demenz-Knigge“ illust- rierte anhand von schlagenden Bei- spielen, wie anders Demenzkranke die Realität wahrnehmen und für sich in- terpretieren. Deutlich wurde, wie viel- fältig die demenziellen Erkrankungen sind: „Kennst Du einen Menschen mit Demenz, dann kennst Du genau einen Menschen mit Demenz“, sagte Proske.

„Demenz ist der Verlust zu wissen, was für was und warum ist.“ Demenz sei aber auch die Steuerung von Bewe-

gung, Schmerz, Angst, Orientierungs- losigkeit im Planen und Veränderung.

Demenz sei darüber hinaus der Verlust des sich Mitteilens, des Verstehens und des Gefühls von Zeit, Raum und des Ichs. Worauf sich die Zahnärztin- nen und Zahnärzte einstellen sollten:

Betroffene sind deutlich verlangsamt und könnten starke Emotionen oder sogar Aggressionen entwickeln. Helle Räume, deutliche Farbkontraste und mehr Platz schätzen Demenzkranke ebenso wie positive Begegnungen mit einer behutsamen Ansprache.

„Demente brauchen Bernhardiner, keine Pinscher“, formulierte Proske einen Leitsatz.

Und: „Der Demente braucht Zeit.

Wenn Sie diese investieren, erhöhen Sie die Wahrscheinlichkeit, bei der Behandlung Erfolg zu haben.“ Um im Bild des 28. Zahnärztetages zu blei- ben: Dann können auch demenzkran- ke Patientinnen und Patienten mit Biss ins hohe Alter geführt werden.

// Michael Fischer

Am „Regiepult“: Der erste Online-Zahnärztetag benötigte eine umfangreiche technische Ausstattung.

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N E U E V O R G A B E N F Ü R D A S E I N R I C H T U N G S I N T E R N E Q U A L I T Ä T S M A N A G E M E N T

28 FRAGEN ZUR QUALITÄT IN DER ZAHNARZTPRAXIS

Die Qualität von Strukturen, Prozessen und Ergebnissen spielt im Gesundheits- wesen eine herausragende Rolle. So ist auch jeder Vertragszahnarzt bereits seit Ende 2010 verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) in seiner Praxis einzuführen und weiterzuentwickeln. Dazu sollen die Praxen ihre Organisation, die Arbeits- und Behandlungsabläufe ebenso wie die Ergebnisse einer kontinuierlichen systematischen Überprüfung unterzie- hen und gegebenenfalls anpassen. Die Ziele: beständige Verbesserung der Patientenversorgung und größtmögliche Patientensicherheit. Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 135a SGB V. Seit diesem Jahr gelten neue Vorgaben für das einrichtungsinterne Qualitätsmanagement.

Zum Hintergrund: Das SGB V beauf- tragt den Gemeinsamen Bundesaus- schuss (G-BA), die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsin- ternes Qualitätsmanagement in einer Richtlinie zu bestimmen. Änderungen an dieser Richtlinie gab es zuletzt im Juli und September 2020. Nach Nicht- beanstandung durch das Bundesge- sundheitsministerium trat die neue QM-Richtlinie im Dezember 2020 in Kraft. Nach wie vor enthält sie einen allgemeinen Teil, der sektorübergrei- fende Rahmenbestimmungen festlegt (Teil A), und Konkretisierungen für die einzelnen Sektoren, unter anderem für die vertragszahnärztliche Versorgung (Teil B).

V E R P F L I C H T E N D E M E T H O D E N U N D I N S T R U M E N T E

Entsprechend den gesetzlichen Vor- gaben beschreibt die Richtlinie die Mindestanforderungen an ein einrich- tungsinternes Qualitätsmanagement.

Sie gibt die Grundelemente vor, die Vertragszahnärzte bei der Etablierung eines QM-Systems berücksichtigen müssen. Dabei trägt sie der Tatsache Rechnung, dass Einführung und Um- setzung eines QM-Systems stark von den individuellen Gegebenheiten in der Praxis abhängen. Dennoch müs- sen die Praxen gewährleisten, dass ihr System die Vorgaben der QM-Richtli- nie erfüllt.

Es bleibt dabei, dass die einzelne Praxis ihr QM an konkreten Zielen zur Struktur-, Prozess- und Ergebnis- qualität ausrichten soll. Diese Ziele muss jede Praxis individuell für sich entwickeln; sie muss dabei jedoch die QM-Grundelemente einbeziehen:

Patientenorientierung und -sicherheit, Mitarbeiterorientierung und -sicher- heit, Prozessorientierung, Kommuni- kation und Kooperation, Informati- onssicherheit und Datenschutz sowie Verantwortung und Führung (Teil A,

§ 3). Qualitätsziele müssen „smart“

sein, rät die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), das heißt:

spezifisch, messbar, akzeptabel, rea- listisch und terminiert.

Die Methoden und Instrumente, die verpflichtend anzuwenden sind, listet die Richtlinie detailliert auf (Teil A, § 4, ergänzt durch Teil B, § 3). Auf die Anwendung dieser Methoden bzw.

Instrumente darf nur dann verzichtet werden, wenn die konkreten Rahmen- bedingungen in der Praxis dem ent- gegenstehen. Dabei kann es sich um die personelle Ausstattung, örtliche Gegebenheiten oder „sonstige“ me- dizinisch-fachliche Besonderheiten handeln. Im neuen Berichtsbogen muss nun dargelegt werden, warum ein bestimmtes QM-Instrument nicht eingesetzt wird.

„Mindeststandards“ des Risikoma- nagements, des Fehlermanagements und der Einsatz eines Fehlermeldesys- tems sind allerdings von der Möglich- keit des Verzichts ausgeschlossen; sie müssen in jedem Fall etabliert wer- den. Das gilt auch für die Nutzung von

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