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BÜRGERMEISTERAMT KÖNIGSFELD IM SCHWARZWALD

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GR am 05. Juli 2017 - öffentlich - Vorlage Nr. 31/2017

Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV); Fortschreibung des Nahverkehrsplans des Schwarzwald-Baar-Kreises

-Beratung und Beschlussfassung- 1) Rechtliche Voraussetzungen

Nach § 11 Abs. 1 des ÖPNV-Gesetzes Baden-Württemberg (ÖPNV-Gesetz) vom 23.

Mai 1995 haben die Stadt- und Landkreise als Aufgabenträger für ihr Gebiet zur Siche- rung und Verbesserung des ÖPNV Nahverkehrspläne aufzustellen. Der Nahverkehrs- plan ist ein Rahmenplan. Dies bedeutet, dass er die generellen Zielsetzungen für die künftige Fortentwicklung des ÖPNV in den kommenden Jahren enthält, nicht jedoch genaue Detailregelungen wie beispielsweise Fahrpläne oder Tarife.

Der derzeit gültige Nahverkehrsplan des Schwarzwald-Baar-Kreises wurde vom Kreis- tag am 20. April 1999 beschlossen. In den Folgejahren wurden die im Nahverkehrsplan definierten Ziele und Rahmenvorgaben im Bereich des Schienenverkehrs und bei den Busverkehren sowie im tariflichen Bereich umgesetzt.

Im Herbst 2016 hat das Landratsamt zur Vorbereitung des Nahverkehrsplans 2017 mit den Verwaltungen aller Städte und Gemeinden, mit den im Landkreis tätigen Verkehrs- unternehmen und dem Verkehrsverbund mehrere Gespräche geführt, in denen die ver- waltungsinternen Überlegungen des Aufgabenträgers für die künftigen Standards bei der Infrastruktur und beim Verkehrsangebot des Landkreises (Linienführungen, Ver- knüpfungspunkte usw.) für die einzelnen Verkehrsräume vorgestellt und diskutiert wur- den. Gleichzeitig wurden Änderungsvorschläge der Städte, Gemeinden und Verkehrs- träger besprochen und – soweit möglich – in die weiteren Planungen mit einbezogen.

Die Kreisverwaltung hat nach diesen Abstimmungsgesprächen den Entwurf des Nah- verkehrsplanes ergänzt und vervollständigt. Der zuständige Ausschuss für Verwaltung, Wirtschaft und Gesundheit des Schwarzwald-Baar-Kreises hat in seiner Sitzung am 8.

Mai 2017 den jetzt vorliegenden Entwurf des Nahverkehrplans für die Durchführung des Beteiligungsverfahrens nach § 12 ÖPNV-Gesetz freigegeben. Das ÖPNV-Gesetz sieht in § 12 Abs. 1 die Beteiligung der Städte und Gemeinden, der Verkehrsunternehmen sowie der Träger öffentlicher Belange bei der Fortschreibung des NVP vor.

Die Gemeinden können zum vorgelegten Nahverkehrsplan bis 17. Juli 2017 schriftlich Stellung nehmen.

2) Ziele des neuen Nahverkehrsplans

Der öffentliche Personennahverkehr muss sich in den kommenden Jahren neuen Her- ausforderungen stellen: Die demographische Entwicklung der Bevölkerungszahl in den einzelnen Städten und Gemeinden des Landkreises wird in den nächsten Jahren unter- schiedlich

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verlaufen. Der Ausbildungsverkehr, der in ländlich strukturierten Landkreisen das Rück- grat des ÖPNV bildet, wird in den kommenden Jahren zurückgehen. Der Anteil der älte- ren Einwohner wird – gemessen an der Gesamtbevölkerungszahl – ansteigen. Außer- dem besteht seit einiger Zeit die Entwicklung, dass die Wege zu Arbeitsstätten und Schulen immer länger werden und sich bisher räumlich und zeitlich gebündelte Ver- kehrsströme immer mehr verzweigen. Deshalb wird es in Zukunft umso wichtiger, das Angebot des ÖPNV in räumlicher und zeitlicher Hinsicht auszubauen und auch für die abseits der Hauptachsen liegenden kleineren Orte gut funktionierende Transportketten mit Umsteigebeziehungen und Zugangsmöglichkeiten zum Schienenverkehr zu schaf- fen.

Wichtige allgemeine Zielsetzung des neuen Nahverkehrsplans ist daher die „Sicherstel- lung eines attraktiven ÖPNV-Angebots für den gesamten Landkreis vor dem Hinter- grund des demographischen Wandels“. So sieht der Nahverkehrsplan eine deutliche Verdichtung der Takte im ÖPNV vor, was eine bessere Versorgung, auch in den Ne- ben- und Erschließungslinien erlaubt.

Mindestens 95% der Einwohner sollen an den ÖPNV angebunden sein. Dazu wird fol- gendes Erschließungsziel definiert:

Als erschlossen gilt: 1.000 Meter Umkreis um eine Bahnhaltestelle

500 Meter Umkreis um eine Regionalbushaltestelle 300 Meter Umkreis um eine Stadtverkehrshaltestelle

Bei geringen Einwohnerpotenzialen (50 bis 200 Einwohner) gilt eine Siedlung noch als erschlossen, wenn im Umkreis von 1.000 Metern eine Bushaltestelle vorhanden ist.

Auch das Busmaterial soll verbessert werden.So sollen grundsätzlichNiederflurbusse (oder „Low-Entry-Busse“) mit Absenkeinrichtung (Kneeling) eingesetzt werden. Dies wird zur Folge haben, dass zumindest in jedem Ort im Kreisgebiet mindestens eine (Haupt-) Bushaltestelle barrierefrei ausgestaltet sein muss. Ausnahmen hierzu sind nur zulässig, wenn dies topographisch bedingt erforderlich ist Zukünftig soll es optische und akustische Fahrgastinformation. Elektronische Zielschildanlage (vorne, seitlich, hin- ten, im Fahrzeug sowie Rollstuhlstellplätze, Rollatoren-Stellplätze, ausklappbare

Rampen (bei Standard-Linienbussen: Hebebühne für Rollstühle) sind ebenfalls vorge- sehen. Auch sollen alle Fahrzeuge über Klimaanlage und WLAN verfügen.

3) Konkrete Auswirkung auf die Busverbindungen in Königsfeld

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Kreis eine Ausweitung des Ringzugangebo- tes bis in den Bereich St. Georgen und Triberg anstrebt. Da dies kurzfristig nicht um- setzbar ist, sondern eine mittelfristige Planung darstellt, muss für die Raumschaft St.

Georgen/Königsfeld/Mönchweiler unterschieden werden, zwischen der Variante mit und ohne Erweiterung des Ringzuges bis St. Georgen.

Die genauen Pläne der einzelnen Linien sind in der beiliegenden Anlage zusammenge- stellt. Der gesamte Nahverkehrsplan umfasst 161 Seiten und kann auf der Homepage des Landratsamtes unter www.lrasbk.de abgerufen werden.

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a) Verbindungen ohne Ringzugerweiterung - Linie 265 Villingen-St. Georgen

Der Busbahnhof Königsfeld soll künftig zu einem Busknoten zur Minute 30 entwickelt werden. In Königsfeld sollen damit Verknüpfungen mit den Buslinien aus den Richtun- gen Mariazell – Weiler – Burgberg und Erdmannsweiler (Linie 41) sowie aus Richtung Schwenningen über Obereschach – Neuhausen (Linie 36) und aus Richtung Schram- berg (Linie 7486) hergestellt werden.

Eine genaue Festlegung der Fahrstrecke sowie die Festlegung der Haltestellen müssen mit der Gemeinde noch erfolgen. Es gibt heute Siedlungsbereiche, von denen aus der fußläufige Zugang zu den Bushaltestellen deutlich länger als 5 Minuten dauert. Bislang nicht bedient und im Zuge der Buslinie 265 auch künftig nicht integrierbar ist das Ge- werbegebiet Hagenmoos mit vielen Arbeitsplätzen westlich der Bundesstraße 33. Die- ses Gewerbegebiet soll künftig durch die Linie 41 aus Richtung Obereschach in Rich- tung Peterzell – Königsfeld mit ÖPNV-Leistungen versorgt werden.

Die Linie 265 soll – zusätzlich zum Stundentakt über Mönchweiler nach Villingen – im Abschnitt Königsfeld – Villingen zu den Hauptverkehrszeiten durch eine Schnellbuslinie ergänzt werden. Diese Linie soll auf dem kürzesten und schnellsten Weg die Umsteige- punkte Königsfeld Busbahnhof und Villingen Bahnhof miteinander verknüpfen. Als Zwi- schenhalte sind in Mönchweiler nur die Haltestelle Hindenburgstraße und in Villingen die Haltestelle bei der Albert-Schweitzer-Schule bzw. beim Landratsamt vorgesehen. Es wäre möglich, einige Fahrten der in Königsfeld beginnenden Schnellbuslinie in Abspra- che mit dem benachbarten Aufgabenträger Landkreis Rottweil und bei Bereitschaft des Landkreises Rottweil zur Mitfinanzierung ggf. ab/bis Schramberg verkehren zu lassen.

Neben einer schnellen Anbindung von Königsfeld an Villingen-Schwenningen hat die Schnellbuslinie gleichzeitig den Vorteil, dass in Villingen gute Zuganschlüsse in Rich- tung Rottweil /Stuttgart möglich werden. Heute entstehen in der Relation Königsfeld – Rottweil – Stuttgart in der Regel in Villingen längere Wartezeiten.

Die Linie 265 wird – wie bereits heute – als Hauptachse im Stundentakt mit zusätzlichen Fahrten zu den Hauptverkehrszeiten betrieben. Aufgrund des Verkehrsaufkommens soll grundsätzlich mit Linienbussen gefahren werden, Rufbusse sollen nur in zeitlichen Randlagen (Montag bis Freitag nach 22:00 Uhr, Samstag, Sonn- und Feiertage nach 20:00 Uhr) vorgesehen werden.

- Linie 36 Schwenningen-Weilersbach-Kappel-Obereschach-Neuhausen-Königsfeld

Die Linie 36 beginnt am Bahnhof in Schwenningen und führt über die Feintechnikschule Hochschule Polizei – Schwarzwald-Baar-Klinikum – Weilersbach – Kappel – Ober-

eschach –Neuhausen bis Königsfeld Busbahnhof. Die bisherige Führung der Linie von Obereschach nach Mönchweiler wird aufgegeben und diese Funktion auf die Linie 40 übertragen.

Über die Linie 36 werden die Stadtbezirke Weilersbach und Obereschach sowie der Niedereschacher Ortsteil Kappel sowie Königsfeld mit seinem Ortsteil Neuhausen an den Stadtbezirk Schwenningen angeschlossen. Da zwischen Schwenningen und Kö- nigsfeld vor allem auch im Schülerverkehr starke Verkehrsströme bestehen, sollen mit dieser Linienführung die zu Hauptverkehrszeiten sehr vollen Busse des Stadtverkehrs

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zwischen Schwenningen und Villingen und die Busse der Regionalbuslinie 265 Villingen – Königsfeld entlastet werden.

Am Schwarzwald-Baar-Klinikum und am Schwarzwald-Baar-Center bestehen Umstei- gemöglichkeiten auf den Stadtverkehr von und nach Villingen und Schwenningen, die insbesondere für Weilersbach und Kappel von Interesse sind.

In Obereschach besteht jeweils Anschluss an die Linie 40 nach Mönchweiler, außerdem wird der Anschluss aus Richtung Villingen (Linie 38) nach Neuhausen bedient. Am Busbahnhof Königsfeld wird die Linie 36 in den zur Minute 30 bestehenden Knoten aller Buslinien mit eingebunden.

- Linie 42 Königsfeld-Buchenberg-Peterzell-St. Georgen

Zwischen Königsfeld und St. Georgen verkehrt über den Königsfelder Ortsteil Buchen- berg die Buslinie 42. Diese Linie ist sowohl für Buchenberg als auch für den größeren Teil von Peterzell die einzige Nahverkehrsverbindung nach Königsfeld und nach St.

Georgen. Deshalb ist eine Beschränkung auf den Schülerverkehr, wie sie heute gege- ben ist, nicht zielführend.

Die Linie ist daher künftig entsprechend ihrer Einstufung als Erschließungslinie auch während der schulfreien Zeit und am Wochenende zu bedienen. Soweit die schulischen Anforderungen es zulassen, soll die Linie in Königsfeld auf Anschlüsse von und nach Villingen bzw. Schwenningen ausgerichtet werden und nach Möglichkeit auch in St.

Georgen den Bahnhof bedienen.

- Linie 43 Königsfeld-Buchenberg-Brogen-Siehdichfür-Mühllehen-Jungbauer-Königsfeld

Die Linie 43 verkehrt als Ringlinie von Königsfeld über Buchenberg – Brogen – Sieh- dichfür –Hardtschmiede – Mühllehen – Jungbauer nach Königsfeld und dient vorrangig dem Schülerverkehr.

Zwischen Hardt und Königsfeld verkehrt zusätzlich die Linie 7486, zwischen Hardt und Brogen die Linie 56 und von Königsfeld nach Buchenberg die Linie 42. Aus diesem Grund kann der Bedienungsumfang der Linie 43 auch in Zukunft auf Schultage und schulnotwendige Fahrten beschränkt bleiben. Soweit über die Linie 42 für Buchenberg Anschlüsse von/nach Villingen nicht hergestellt werden können, soll dies ggf. über die Linie 43 erfolgen.

- Linie 7486 Schramberg-Hardt-Königsfeld

Bei der Linie 7486 handelt es sich um eine kreisüberschreitende Linie, die ihren

Schwerpunkt im Landkreis Rottweil hat. Aus Sicht des Schwarzwald-Baar-Kreises ist es zweckmäßig, die Linie am Busbahnhof Königsfeld in den künftigen Buslinienknoten zur Minute 30 einzubinden. Ebenso ist es denkbar, die Linie zu den Hauptverkehrszeiten über die vorgesehene Schnellbuslinie 7265 Königsfeld – Villingen durchzubinden.

b) Verbindungen mit Ringzugerweiterung

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Sofern der Ringzug von Villingen bis St. Georgen verlängert werden sollte, ergibt sich für die Linienverkehre im westlichen Landkreis eine andere Ausgangslage. Da durch die Ringzugerweiterung mit Schwarzwaldbahn und Ringzug am Bahnhof St. Georgen alle 30 Minuten Zugverbindungen in/aus Richtung Villingen geschaffen werden, bestehen für die Buslinien Verknüpfungsmöglichkeiten sowohl mit den Zügen der Schwarzwald- bahn zur Minute 00 als auch mit den Ringzügen zur Minute 30. Dies bedeutet, dass die Buslinien flexibler gestaltet werden könnten.

- Linie 41 Mönchweiler-Peterzell-Königsfeld-Erdmannsweiler-Burgberg-Weiler- Mariazell-Fischbach

Aufgabe der Linie 41 ist im Falle einer Erweiterung des Ringzugs von Villingen bis nach St. Georgen die Anschlussherstellung in Peterzell (Schoren) in/aus Richtung Gewerbe- gebiet Hagenmoos – Königsfeld. Außerdem bedient diese Linie die Relationen zwi- schen Königsfeld und seinen Ortsteilen Erdmannsweiler, Burgberg und Weiler sowie Mariazell (Lkr. Rottweil). In Königsfeld Busbahnhof (Knoten zur Minute 30) sollen in die Richtungen St. Georgen und Villingen Anschlüsse hergestellt werden.

- Linie 265 Villingen-Mönchweiler-Königsfeld-St. Georgen

Die Linienführung der Linie 265 ändert sich im Bereich Königsfeld – St. Georgen, indem grundsätzlich ab Königsfeld über Buchenberg – Peterzell Weißer (Ortsmitte) – Peterzell Gasthaus Krone nach St. Georgen gefahren wird. Der Königsfelder Ortsteil Buchenberg und der St. Georgener Ortsteil Peterzell werden durch die Hauptachse 265 deutlich besser bedient werden, als bei der Variante ohne Ringzug. Es sind dann umsteigefreie Verbindungen im Stundentakt von Villingen über Königsfeld nach Buchenberg und Pe- terzell Weißer und von dort nach St. Georgen möglich, was im Vergleich zur Bedienung über die bisherige Linie 42 eine sehr starke Aufwertung bedeuten würde. Die Linie 42 würde dann vollständig entfallen.

Allerdings bedeutet die Änderung der Linienführung von Königsfeld über Buchenberg – Peterzell Ortsmitte nach St. Georgen eine Fahrzeitverlängerung um einige Minuten, die vor allem Fahrgäste aus Mönchweiler und Königsfeld nach St. Georgen betreffen wür- de. Bei Fahrgästen der Relation Villingen – St. Georgen ist davon auszugehen, dass es bei einem halbstündlichen Schienenverkehrsangebot zwischen St. Georgen und Villin- gen im Bus weniger Fahrgäste geben wird, die die Gesamtstrecke Villingen – St. Geor- gen befahren würden. Insoweit erscheint dieser Nachteil im Vergleich zur viel besseren Feinerschließung und Einsparung der Linie 42 akzeptabel. Die Zuganschlüsse in St.

Georgen (Schwarzwaldbahn) und der Buslinienknoten in Königsfeld zur Minute 30 könnten gehalten werden.

Die Bedienung des Gewerbegebiets Peterzell-Hagenmoos würde vollständig durch die Linie 41 erfolgen. Aus St. Georgen und aus Villingen muss dann am Ringzughalt Peter- zell-Schoren auf die Buslinie 41 ins Gewerbegebiet Hagenmoos umgestiegen werden.

Gleiches gilt in umgekehrter Richtung.

4) Zusammenfassung

Wie sich aus dem Entwurf des Nahverkehrsplans ergibt, wird die Gemeinde Königsfeld gestärkt. Der Busbahnhof Königsfeld wird als einer von 8 Hauptknoten im Kreisverkehr

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ausgebaut. Die einzelnen Linien werden im Takt verstärkt und zum Teil auch nicht nur während des Schülerverkehrs betrieben, sondern verlässlich auch außerhalb der

Schulzeiten. Neuhausen wird über die zukünftige Linie 36 verlässlich an Königsfeld und Schwenningen angeschlossen.

Lediglich die Verbindung von Erdmannsweiler und Neuhausen nach Villingen erfährt zur derzeitigen Situation eine Einschränkung. So ist eine Direktverbindung von Erdmanns- weiler und Neuhausen zukünftig nicht mehr möglich. Jedoch bestehen die Möglichkei- ten mit den Linien 36 oder 41 nach Obereschach oder Königsfeld zu fahren und dort zeitnah einen Anschlussbus zu erhalten.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Entwurf des Nahverkehrsplans 2017 für den

Schwarzwald-Baar-Kreis zustimmend zur Kenntnis. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung dem Nahverkehrsplan gegenüber dem Landratsamt Schwarzwald- Baar-Kreis (mit folgenden Änderungswünschen) schriftlich zuzustimmen:

………..

Königsfeld, 14. Juni 2017

Steffen Krebs

Referenzen

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