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Bundesanzeiger

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Elektronischen Bundesanzeiger.

Daten zur Veröffentlichung:

Veröffentlichungsmedium: Internet

Internet-Adresse: www.ebundesanzeiger.de Veröffentlichungsdatum: 16. April 2010

Rubrik: Besteuerungsgrundlagen

Art der Bekanntmachung: Besteuerungsgrundlagen

Veröffentlichungspflichtiger: Classic Fund Management AG, Vaduz

Fondsname: Classic Global Equity Fund und Classic Value Equity Fund

ISIN: LI0008328218,LI0019077903

Auftragsnummer: 100412014199

Verlagsadresse: Bundesanzeiger Verlagsges. mbH, Amsterdamer Straße 192, 50735 Köln

Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher,

diesen Beleg aufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig.

(2)

Bekanntmachungstext im Elektronischen Bundesanzeiger Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de

Liechtenstein

Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG

.

für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009

Classic Global Equity Fund

.

ISIN: LI0008328218

Thesaurierung (steuerliche Zurechnung): 31. Dezember 2009 Alle Angaben je 1 Anteil und in CHF

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. […] InvStG: PV 1

BV. EStG 2

BV. KStG 3

1 a) Betrag der Ausschüttung - - -

1 a) die in der Ausschüttung enthaltenen ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre - - -

1 a) die in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttung - - -

1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge - - -

2) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,6995 0,6995 0,6995

Summe der ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge 0,6995 0,6995 0,6995

c) In den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene

bb) Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008 geltenden Fassung

- - -

cc) Erträge i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG - 0,0000 -

dd) Erträge i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG - - 0,0000

ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG - - -

ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 8b Abs. 2 KStG - - -

(3)

Bekanntmachungstext im Elektronischen Bundesanzeiger Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. […] InvStG: PV 1

BV. EStG 2

BV. KStG 3 gg) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008

anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG sind

- - -

hh) Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 InvStG - - -

ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000

jj) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde

0,0000 0,0000 0,0000

kk) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen

0,0000 0,0000 0,0000

ll) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG - 0,5371 0,5371

d) den zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge i.S.v. § 7 Abs. 1 bis 3 InvStG

0,0000 0,0000 0,0000

e) den Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer i.S.v. § 7 Abs. 1 bis 3 InvStG

0,0000 0,0000 0,0000

f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüt- tungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG ent- fällt, und

aa) nach § 4 Abs. 2 und 3 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde

0,0000 0,1813 0,0000

bb) nach § 4 Abs. 2 und 3 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde

0,0000 0,0000 0,0000

cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 und 3 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist

0,0000 0,0000 0,0000

g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach § 3 Abs.

3 Satz 1 InvStG

0,0000 0,0000 0,0000

(4)

Bekanntmachungstext im Elektronischen Bundesanzeiger Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de

Thesaurierung (steuerliche Zurechnung): 31. Dezember 2009 Alle Angaben je 1 Anteil und in CHF

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. […] InvStG: PV 1

BV. EStG 2

BV. KStG 3

1 a) Betrag der Ausschüttung - - -

1 a) die in der Ausschüttung enthaltenen ausschüttungsgleichen Erträge der Vorjahre - - -

1 a) die in der Ausschüttung enthaltene Substanzausschüttung - - -

1 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge - - -

2) Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 0,2959 0,2959 0,2959

Summe der ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge 0,2959 0,2959 0,2959

c) In den ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltene

bb) Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1 InvStG in der am 31. Dezember 2008 geltenden Fassung

- - -

cc) Erträge i.S.d. § 3 Nr. 40 EStG - 0,0000 -

dd) Erträge i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG - - 0,0000

ee) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 3 Nr. 40 EStG - - -

ff) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 8b Abs. 2 KStG - - -

gg) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 3 Nr. 1 Satz 2 InvStG in der am 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 EStG sind

- - -

hh) Steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Abs. 3 InvStG - - -

ii) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 1 InvStG 0,0000 0,0000 0,0000

jj) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, für die kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde

0,0000 0,0000 0,0000

(5)

Bekanntmachungstext im Elektronischen Bundesanzeiger Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de

Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. […] InvStG: PV 1

BV. EStG 2

BV. KStG 3 kk) Einkünfte i.S.d. § 4 Abs. 2 InvStG, die nach einem Abkommen zur Vermeidung

der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen

0,0000 0,0000 0,0000

ll) Erträge im Sinne des § 2 Abs. 2a InvStG - 0,2472 0,2472

d) den zur Anrechnung oder Erstattung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der ausgeschütteten und ausschüttungsgleichen Erträge i.S.v. § 7 Abs. 1 bis 3 InvStG

0,0000 0,0000 0,0000

e) den Betrag der anzurechnenden oder zu erstattenden Kapitalertragsteuer i.S.v. § 7 Abs. 1 bis 3 InvStG

0,0000 0,0000 0,0000

f) Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten und ausschüt- tungsgleichen Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Abs. 2 InvStG ent- fällt, und

aa) nach § 4 Abs. 2 und 3 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 1 EStG oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 vorgenommen wurde

0,0000 0,0698 0,0000

bb) nach § 4 Abs. 2 und 3 InvStG i.V.m. § 34c Abs. 3 EStG abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Abs. 4 InvStG vorgenommen wurde

0,0000 0,0000 0,0000

cc) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Abs. 2 und 3 InvStG i.V.m. diesem Abkommen anrechenbar ist

0,0000 0,0000 0,0000

g) Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung nach § 3 Abs.

3 Satz 1 InvStG

0,0000 0,0000 0,0000

1 PV: Natürliche Personen mit Anteilen im Privatvermögen.

2 BV EStG: Natürliche Personen mit Anteilen im Betriebsvermögen.

3 BV KStG: Kapitalgesellschaften, bei denen die Beteiligungsertragsbefreiung nach § 8b Abs. 1 KStG gilt.

(6)

Bekanntmachungstext im Elektronischen Bundesanzeiger Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de

Liechtenstein im April 2010

Classic Fund Management AG

Bescheinigung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Investmentsteuergesetz (InvStG) über die Ermittlung

.

der steuerlichen Angaben

An die Classic Fund Management AG, Rätikonstrasse 33, FL-9490 Vaduz, Liechtenstein (nachfolgend: die Gesellschaft)

Die Gesellschaft hat uns beauftragt, auf der Grundlage der Buchführung und der geprüften Jahresberichte für die folgenden Investmentvermögen für den Zeitraum vom 01. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz Nr. 1 und 2 Investmentsteuergesetz (InvStG) zu ermitteln und gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG eine Bescheinigung darüber abzugeben, ob die steuerlichen Angaben mit den Regeln des deutschen Steuerrechts übereinstimmen:

– Classic Global Equity Fund – Classic Value Equity Fund

Unsere Aufgabe ist es, ausgehend von der Buchführung und den sonstigen Unterlagen der Gesellschaft für die oben aufgeführten Investmentvermögen die Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts zu ermitteln. Eine Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit dieser Unterlagen und der Angaben des Unternehmens war nicht Gegenstand unseres Auftrags.

Im Rahmen der Überleitungsrechnung werden die Kapitalanlagen, die Erträge und Aufwendungen sowie deren Zuordnung als Werbungskosten steuerlich qualifiziert. Soweit die Gesellschaft Mittel in Anteile an Zielfonds investiert hat, beschränkt sich unsere Tätigkeit ausschließlich auf die korrekte Übernahme der für diese Zielfonds zur Verfügung gestellten steuerlichen Angaben nach Maßgabe vorliegender Bescheinigungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG. Die entsprechenden steuerlichen Angaben wurden von uns nicht geprüft.

Die Ermittlung der steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG beruht auf der Auslegung der anzuwendenden Steuergesetze. Soweit mehrere Auslegungsmöglichkeiten bestehen, oblag die Entscheidung hierüber den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft. Wir haben uns bei der Erstellung davon überzeugt, dass die jeweils getroffene Entscheidung in vertretbarer Weise auf Gesetzesbegründungen, Rechtsprechung, einschlägige Fachliteratur und veröffentlichte Auffassungen der Finanzverwaltung gestützt wurde. Wir weisen darauf hin, dass eine künftige Rechtsentwicklung und insbesondere neue Erkenntnisse aus der Rechtsprechung eine andere Beurteilung der gewählten Auslegung notwendig machen können.

Auf dieser Grundlage haben wir die steuerlichen Angaben nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 InvStG nach den Regeln des deutschen Steuerrechts ermittelt.

(7)

Bekanntmachungstext im Elektronischen Bundesanzeiger Bekanntmachungstext in www.ebundesanzeiger.de Diese Bescheinigung wurde für die oben aufgeführten Investmentvermögen zum Zwecke der Veröffentlichung nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 InvStG erstellt. Sie darf ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht für andere Zwecke verwendet werden.

Frankfurt am Main, den 13. April 2010

PVW GMBH.

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Steuerberatungsgesellschaft

Dr. Josef Brinkhaus, Rechtsanwalt, Steuerberater Frank Schmidt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater

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