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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und derRepublik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und derSteuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

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Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

DBAbk TUR

Ausfertigungsdatum: 19.09.2011 Vollzitat:

"Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei zur Vermeidung der

Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vom 19. September 2011 (BGBl. 2012 II S. 527)"

Fußnote

G v. 24.5.2012 II 526

Abkommen gem. Bek. v. 8.2.2013 II 329 in Kraft mWv 1.8.2012

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