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MINERGIE-ECO: Allgemeine Bedingungen für Werkleistungen

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Academic year: 2022

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Zertifizierungsstelle Minergie-ECO Bahnhofstrasse 8, 9000 St. Gallen Telefon 071 540 38 93, Fax 071 540 38 99 eco@minergie.ch

MINERGIE-ECO: Allgemeine Bedingungen für Werkleistungen

1 Grundsätze

Die Bauherrschaft will das Bauvorhaben mit dem Gebäudelabel MINERGIE (P-/A-)-ECO zertifizieren.

Zu diesem Zweck haben alle Werkleistungen den nachfolgenden Bedingungen zu entsprechen.

Die Unternehmung verpflichtet sich zur vollständigen Warendeklaration. Sie kann die folgenden Dokumente umfassen:

Zertifikate (z.B. FSC-Zertifikat, PEFC-Zertifikat) oder Konformitätserklärungen

Produktedeklarationen (z.B. VSLF-Deklaration)

Produktdatenblätter der Hersteller

Sicherheitsdatenblätter

Lieferlisten (z.B. Zusammenzug von Lieferscheinen) und Lieferscheine

Der Unternehmer hat die Dokumente auf Aufforderung der Bauleitung innert 5 Arbeitstagen vorzulegen. Der Unternehmer führt zudem eine Liste der verwendeten Produkte und aktualisiert diese laufend. Die mit der Deklaration verbundenen Aufwendungen sind vom Unternehmer zu tragen und in die Einheitspreise einzurechnen. Die deklarierten Produkte sind für die Ausführung

verbindlich, Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Bauleitung.

2 Baustelle, Rückbau

Auf Verlangen der Bauleitung wird von der Unternehmung ein Nachweis über die Art und Weise der Verwertung bzw. Entsorgung für Produkte und Stoffe vorgelegt.

Beim Reinigen von Arbeitsgeräten und Behältern dürfen keine Reste von Anstrichstoffen oder anderen Bauchemikalien ins Abwasser, in die Kanalisation oder in den Boden resp. Untergrund gelangen.

Entsteht beim Rückbau bestehender Bauteile Verdacht auf Schadstoffe (Asbest, PCB, PCP, PAK usw.) so muss die Arbeit sofort eingestellt und die Bauleitung unverzüglich informiert werden.

Verursacht die Unternehmung bei nicht fachgerechten Demontage- oder Installationsarbeiten an schadstoffhaltigen Baustoffen eine Kontamination, so gehen die erforderlichen

Schadstoffsanierungsarbeiten inklusive allfälliger Folgekosten zu deren Lasten.

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2 Version Januar 2016

3 Kontrollen, Abschlussmessungen

Die Bauherrschaft und die Bauleitung behalten sich vor, die Einhaltung der vereinbarten

Werkleistungen und der vorliegenden Vertragsbedingungen anhand von Stichproben zu überprüfen oder überprüfen zu lassen.

Die Bauherrschaft lässt ca. einen Monat nach Beendigung der Bauarbeiten Abschlussmessungen bezüglich Lösemitteln (TVOC) und Formaldehyd durchführen. Die Innenraumluftbelastungen müssen die Grenzwerte von Minergie-Eco einhalten.

Werden Abweichungen zum Werkvertrag festgestellt (abweichende Produkte, Grenzwerte

Innenraumbelastungen überschritten usw.), trägt die Unternehmung vollumfänglich alle Folgekosten inkl. Messungen und Sanierungsmassnahmen. Falls aufgrund nicht korrigierbarer Verfehlungen der Unternehmung die Zertifizierung nicht erfolgen kann, so haftet die Unternehmung für alle dadurch entstandenen Kosten (Gebühren, Mindererträge etc.)

4 Auflagen für Baumaterialien

Die folgenden Auflagen für Baumaterialien sind bei Minergie-Eco-Projekten zwingend einzuhalten, da sonst keine Zertifizierung erfolgen kann.

4.1 Beton

Für alle Anwendungen, bei denen Recycling-Beton (RC-Beton) aus technischer Sicht eingesetzt werden kann, muss RC-Beton verwendet werden, falls dieser im Umkreis von 25 km verfügbar ist.

4.2 Holz und Holzwerkstoffe

Hölzer und Holzwerkstoffe aussereuropäischer Herkunft müssen das FSC- oder PEFC-Label tragen.

Holzwerkstoffe, welche in beheizten Innenräumen verwendet werden, müssen entweder auf der Lignum-Produktliste geeigneter Holzwerkstoffe zur Verwendung im Innenraum aufgeführt sein und den darin aufgeführten Anwendungsempfehlungen entsprechen oder sie sind allseitig mit einer diffusionsdichten Beschichtung oder Belegung zu versehen.

Hölzer und Holzwerkstoffe, welche in beheizten Innenräumen verwendet werden, dürfen nicht mit Holzschutzmitteln behandelt werden. Ausgenommen davon sind einzig bläuewidrig eingestellte Grundierungen für Holz- oder Holz-Metall-Fenster.

4.3 Anstrichstoffe und Putze

Als Anstrichstoffe (inkl. Lacke, Versiegelungen, Bodenöle etc.) und Putze sind wasserverdünnbare Produkte, Produkte ohne Lösemittel oder Produkte mit Umwelt-Etikette A bis C zu verwenden.

Anstrichstoffe in beheizten Innenräumen dürfen nicht mit bioziden Wirkstoffen (Algizide, Fungizide) zur Filmkonservierung ausgerüstet sein.

Akustikputzsysteme dürfen kein Formaldehyd oder Formaldehyd abspaltende Substanzen enthalten.

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3 Version Januar 2016

4.4 Dämmungen

Mineralfaserdämmstoffe in beheizten Innenräumen dürfen keine formaldehydhaltigen Bindemittel enthalten.

Bleihaltige Schwerfolien und Schalldämmplatten dürfen nicht eingesetzt werden.

4.5 Weitere Baumaterialien

Die Fläche bewitterter, blanker Kupfer-, Titanzink- oder verzinkter Stahlbleche bzw. Stahlteile darf nicht mehr als 10% der Dachfläche oder maximal 50 m2 betragen.

Bleifolien dürfen nicht verwendet werden.

Fugendichtungsmassen dürfen keine Lösemittel enthalten. Als Primer und Reiniger sind wasserverdünnbare Produkte oder Produkte ohne Lösemittel zu verwenden.

Als Verlegewerkstoffe (Grundierungen, Vorstriche usw.) und Klebstoffe sind wasserverdünnbare Produkte oder Produkte ohne Lösemittel zu verwenden.

Montage- oder Füllschäume dürfen ausschliesslich für temporäre Anwendungen im Freien (z.B.

Schalungsabdichtung) eingesetzt und müssen nach Gebrauch fachgerecht entsorgt werden. Alle anderen Anwendungen sind verboten.

Referenzen

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