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A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung von Knochendichtemessungen mittels DXA

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Academic year: 2022

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E-Mail genehmigung@kv-rlp.de

Fax 06131 326-327

Telefon 06131 326-326

www.kv-rlp.de/936761

KV RLP / SQS-ANTRAG / 936761 / APRIL 2020 Seite 1 von 3

KV RLP | HV Mainz | Postfach 2567 | 55015 Mainz Abteilung Qualitätssicherung

A N T R A G

zur Ausführung und Abrechnung von Knochendichtemessungen mittels DXA

Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß § 135 Abs. 2 SGB V

I. Angaben zum Leistungserbringer

...

ggf. Titel Vorname, Name geb. am

...

Gebiets- oder Facharztbezeichnung

...

Wohnungsanschrift (falls die vertragsärztliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen wurde) Telefon

...

E-Mail-Adresse

...

Betriebsstätte (PLZ Ort, Straße, Hausnummer) Telefon

...

Nebenbetriebsstätte (PLZ Ort, Straße, Hausnummer) Telefon

...

weitere Nebenbetriebsstätte

Im Bereich der KV RLP tätig ab/seit: ...

LANR (falls bekannt) ...

 Einzelpraxis

 Berufsausübungsgemeinschaft

 Ermächtigter Krankenhausarzt

 Angestellter Arzt

(2)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 936761 / APRIL 2020 Seite 2 von 3

II. Untersuchungsumfang bitte je Betriebsstätte/Nebenbetriebsstätte ausfüllen

Ich beantrage folgende Leistungen in der

Betriebsstätten-/Nebenbetriebsstätten-Nr. ...

Ort, Straße, Hausnummer ...

EBM GOP

 34600 Osteodensitometrische Untersuchung I am Schenkelhals und/oder an der LWS mittels einer zentralen DXA (Dual-Energy X-ray Absorptiometrie) bei Patienten, die eine Fraktur ohne nachweisbares adäquates Trauma erlitten haben und bei denen gleichzeitig aufgrund anderer anamnestischer und klinischer Befunde ein begründeter Verdacht auf Osteoporose besteht.

 34601 Osteodensitometrische Untersuchung II am Schenkelhals und/oder an der LWS mittels einer zentralen DXA (Dual-Energy X-ray Absorptiometrie) zum Zweck der Optimierung der Therapieentscheidung, wenn aufgrund konkreter anamnestischer und klinischer Befunde eine Absicht für eine spezifische medikamentöse Therapie einer Osteoporose besteht.

III. Fachliche Anforderungen

Die Berechtigung zur Ausführung und Abrechnung von Knochendichtemessungen mittels DXA wurde bereits von einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt.

 ja (bitte Bescheid beifügen)  nein

Falls ja. Wurde diese Berechtigung bislang zurückgenommen, zurückgegeben oder widerrufen?

 ja  nein

Qualifikation

 Erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nach § 47 der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV), sowie ggf. einem Aktualisierungskurs, sofern die Fachkunde vor mehr als 5 Jahren erworben wur- de.

und

 selbstständige Durchführung von 50 Untersuchungen unter Anleitung eines nach dieser Vereinba- rung in der Knochendichtemessung qualifizierten Arztes mit selbständiger Einstellung des Gerätes und selbständiger Befundung.

Bitte Urkunden / Zeugnisse usw. beifügen, sofern diese der KV RLP noch nicht vorliegen.

(3)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 936761 / APRIL 2020 Seite 3 von 3

IV. Allgemeines

 Knochendichtemessungen dürfen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst ab dem Zeit- punkt abgerechnet werden, wenn hierfür die erforderliche Genehmigung durch die KV RLP erteilt wur- de. Eine rückwirkende Genehmigung ist nicht möglich. Die Voraussetzungen des EBM sind zusätzlich zu beachten.

 Für Ärzte, die eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung beantragt ha- ben, wird eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Knochendichtemessungen nur im Rahmen des vom Zulassungsausschuss ausgesprochenen Ermächtigungsumfanges wirksam.

 Nach § 14 Abs. 4 der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie dürfen Genehmigungen für die Ausführung und Abrechnung von Knochendichtemessungen nur erteilt werden, wenn der Antragsteller sein Einverständnis zur Durchführung einer Überprüfung seiner in Betrieb

befindlichen Einrichtung mit den Bestimmungen der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie durch die von der KV RLP beauftragten Kommission erklärt.

Ich erkläre mein Einverständnis zur Durchführung einer solchen Überprüfung.

Der/Die Unterzeichner versichern die Richtigkeit der vorstehend gemachten Angaben:

__________________________ ________________________________________

Datum Unterschrift/Stempel des ausführenden Arztes

__________________________ _______________________________________

Datum Unterschrift/Stempel des Vertragsarztes bzw. der abrech-

nenden Stelle (anstellender Vertragsarzt, MVZ, Institut)

Sofern die apparative Einrichtung eines Krankenhauses, Medizinischen Versorgungszentrums, Institut oder einer Vertragsarztpraxis genutzt wird, bitten wir Sie dies mit Unterschrift und Stempel bestätigen zu lassen.

___________________________ _______________________________________

Datum Unterschrift/Stempel Krankenhaus

___________________________ _______________________________________

Datum Unterschrift/Stempel MVZ/Institut

___________________________ ____________________________________

Datum Unterschrift/Stempel des anstellenden Vertragsarztes

Referenzen

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