• Keine Ergebnisse gefunden

A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung von kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "A N T R A G zur Ausführung und Abrechnung von kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

E-Mail genehmigung@kv-rlp.de

Fax 06131 326-327

Telefon 06131 326-326

www.kv-rlp.de/359968

KV RLP / SQS-ANTRAG / 359968 / DEZEMBER 2019 Seite 1 von 4

KV RLP | HV Mainz | Postfach 2567 | 55015 Mainz Abteilung Qualitätssicherung

A N T R A G

zur Ausführung und Abrechnung von

kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma

nach § 4a der Kernspintomographie-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V

I. Angaben zum Leistungserbringer

...

ggf. Titel Vorname, Name geb. am

...

Gebiets- oder Facharztbezeichnung

...

Wohnungsanschrift (falls die vertragsärztliche Tätigkeit noch nicht aufgenommen wurde) Telefon

...

E-Mail-Adresse

...

Betriebsstätte (PLZ Ort, Straße, Hausnummer) Telefon

...

Nebenbetriebsstätte (PLZ Ort, Straße, Hausnummer) Telefon

...

weitere Nebenbetriebsstätte

Im Bereich der KV RLP tätig ab/seit: ...

LANR (falls bekannt) ...

 Einzelpraxis

 Berufsausübungsgemeinschaft

 Ermächtigter Krankenhausarzt

 Angestellter Arzt

(2)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 359968 / DEZEMBER 2019 Seite 2 von 4

II. Untersuchungsumfang - Bitte je Betriebsstätte/Nebenbetriebsstätte ausfüllen

Ich beantrage folgende Leistungen in der

Betriebsstätten-/Nebenbetriebsstätten-Nr. ...

Ort, Straße, Hausnummer ...

EBM GOP

 34431 MRT- Untersuchung der weiblichen Brustdrüse gem. der Kernspintomographieverein- barung

III. Fachliche Anforderungen Kernspintomographie der Mamma

Die Berechtigung zur Ausführung und Abrechnung von kernspintomographischen

Untersuchungen der Mamma wurde bereits von einer anderen Kassenärztlichen Vereinigung erteilt.

 ja (bitte Bescheid beifügen)  nein

Falls ja. Wurde diese Berechtigung bislang zurückgenommen, zurückgegeben oder widerrufen?

 ja  nein

 Ich erfülle die fachlichen und apparativen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Mammographien nach der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur kurativen Mammographie

und

 erfülle die fachlichen und apparativen Voraussetzungen zur Ausführung und Abrechnung von Mammasonographien nach der Ultraschall-Vereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V

und

 habe bei mindestens 200 Patientinnen kernspintomographische Untersuchungen der Mamma mit mindestens 50% histologisch gesicherten Befunden unter Anleitung eines für die Durchführung der Weiterbildung in der Kernspintomographie nach der Weiterbildungsordnung befugten Arztes selbständig durchgeführt und befundet.

Abschließend ist zwingend die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium für die Erteilung der Berechtigung zur Ausführung von kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma vorgeschrieben.

Bitte Urkunden sowie Zeugnisse usw. beifügen, sofern diese der KV RLP noch nicht vorliegen.

(3)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 359968 / DEZEMBER 2019 Seite 3 von 4

IV. Auflagen an die Aufrechterhaltung der fachlichen Befähigung

Für Ärzte, die eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Kernspintomographien der Mamma erhalten haben, besteht zusätzlich folgende Auflage zur fachlichen Befähigung:

 Nachweis der selbstständigen Durchführung von mindestens 50 kernspintomographischen Leistungen der Mamma in einem Abstand von 12 Monaten.

Bei geeignetem Nachweis werden auch kernspintomographische Untersuchungen der Mamma anerkannt, die nicht in der vertragsärztlichen Versorgung erbracht wurden. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Untersuchungen dem Inhalt der Leistung nach der Nr. 34431 des

Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) entsprechen.

 Wird diese Auflage nicht erfüllt, fordert die KV den Arzt innerhalb von 4 Wochen auf, an einem Kolloquium innerhalb der nächsten 3 Monate teilzunehmen. Kann der Arzt seine fachliche Befähigung in dem Kolloquium nicht belegen, ist die Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Kernspintomographien der Mamma in der vertragsärztlichen Versorgung mit der Mitteilung über die erfolglose Teilnahme zu widerrufen.

 Nach Widerruf der Genehmigung kann der Arzt frühestens nach Ablauf von 6 Monaten einen Antrag auf erneute Teilnahme an dem Kolloquium stellen. Ist die Teilnahme dann erfolgreich, erteilt die KV die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von kernspintomographischen Leistungen der Mamma in der vertragsärztlichen Versorgung.

V. Verpflichtung zur Dokumentation

Werden auf Grund der Ergebnisse der kernspintomographischen Untersuchung der Mamma

Maßnahmen zur histologischen/zytologischen Abklärung veranlasst, sind diese zu dokumentieren. Der kernspintomographisch tätige Arzt ist verpflichtet, die Ergebnisse der histologischen/zytologischen Untersuchung, welche der Arzt, der die histologische/zytologische Abklärung durchgeführt und übermittelt hat, seiner vorgenommenen prospektiven Diagnostik zuzuordnen.

 Ich verpflichte mich zu der in § 4 a Abs. 3 geforderten Dokumentation.

VI. Allgemeines

 Kernspintomographische Untersuchungen der Mamma dürfen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst ab dem Zeitpunkt abgerechnet werden, ab dem hierfür die erforderliche

Genehmigung erteilt wurde.

 Für Ärzte, die eine Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung beantragt haben, wird eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von kernspintomographischen Untersuchungen der Mamma nur im Rahmen des ausgesprochenen Ermächtigungsumfanges wirksam.

(4)

KV RLP / SQS-ANTRAG / 359968 / DEZEMBER 2019 Seite 4 von 4

Der/Die Unterzeichner versichern die Richtigkeit der vorstehend gemachten Angaben:

____________________________ _______________________________

Datum Unterschrift/Stempel des ausführenden Arztes

____________________________ _______________________________

Datum Unterschrift/Stempel des Vertragsarztes bzw.

der abrechnenden Stelle (anstellender Vertragsarzt, MVZ, Institut)

Sofern die apparative Einrichtung eines Krankenhauses, Medizinischen Versorgungszentrums, Institut oder einer Vertragsarztpraxis genutzt wird, bitten wir Sie dies mit Unterschrift und Stempel bestätigen zu lassen.

___________________________ ____________________________________

Datum Unterschrift/Stempel Krankenhaus

___________________________ ____________________________________

Datum Unterschrift/Stempel MVZ/Institut

___________________________ ____________________________________

Datum Unterschrift/Stempel des anstellenden Vertragsarztes

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

V.1.5 Erteilung einer erneuten Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Koloskopien auf Antrag bei Nachweis, dass innerhalb von 6 aufeinander folgenden Monaten nach Widerruf der

 habe für die beantragte/n Leistung/en eine Fachkundebescheinigung nach § 47 der Strahlenschutzverordnung und der dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen erwor- ben sowie ggf.

 Kapselendoskopien dürfen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst ab dem Zeitpunkt abgerechnet werden, wenn hierfür die erforderliche Genehmigung zur Ausführung und

 Erteilung einer erneuten Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Linksherzkatheter- untersuchungen auf Antrag bei Nachweis, dass innerhalb von 6 aufeinanderfolgenden

 Apheresen dürfen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst ab dem Zeitpunkt abgerechnet werden, wenn hierfür die erforderliche Genehmigung zur Ausführung und Abrech- nung

II.3  Ich bin Facharzt für Chirurgie oder Orthopädie und habe mindestens 180 arthroskopische Operationen unter der Anleitung eines zur Weiterbildung nach dem

 theoretische Kenntnisse in der Diagnostik, Therapie und Versorgung von Hörstörungen sowie Kenntnisse über die jeweils aktuelle Hörgerätetechnik in Bezug auf die

 Chirotherapeutische Leistungen dürfen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung erst ab dem Zeitpunkt abgerechnet werden, wenn die hierfür erforderliche Genehmigung zur