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Pressekonferenz am 17. Juli 2020

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Pressekonferenz am 17. Juli 2020

anlässlich der Vorstellung des

J a h r e s b e r i c h t e s 2 0 1 9 T e i l 2

des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt

zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Haushaltsjahr 2018,

sowie zu den Ergebnissen ausgewählter Prüfungen -KURZFASSUNG-

Vorbemerkungen

Gemäß des Verfassungsauftrages stellen wir das Ergebnis unserer Prüfungen - soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung ist - jährlich zusammen. Wir erstatten gegenüber dem Landtag Bericht und informieren gleichzeitig auch die Landesregierung. Der vorliegende Jahresbericht bezieht sich auf die Haushaltsrechnung für das Jahr 2018.

Darüber hinaus enthält dieser Bericht Ergebnisse ausgewählter Prüfungen unter folgenden Aspekten:

1 Städtebauförderung – kein Instrument für gescheiterte Privatinvestitionen (s. Anlage) 2 Kein effizientes und wirtschaftliches Liegenschaftsmanagement (ab S. 70) 3 Jahrelange Förderung eines nicht produzierenden Gewerbes (ab S. 95) 4 Fehlerhaftes und unwirtschaftliches Verwaltungshandeln der Behörde der Landes- beauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur (ab S. 103)

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2 Entlastung

Der vorliegende Jahresbericht dient der Entlastung des Haushaltes der Landesregierung für das Jahr 2018. Darüber hinaus befasst er sich mit dem Abschluss des Haushaltsjahres 2019. Hier standen sich Einnahmen und Ausgaben in Höhe von rund 11,5 Mrd. Euro ausge- glichen gegenüber. Allerdings musste die Landesregierung, um dieses Ergebnis zu erzielen, erstmals seit 2012 neue Schulden machen und zwar i. H. v. 98 Millionen Euro. Zusammen mit der ausgesetzten Tilgung i. H. v. 100 Millionen Euro floss dieses Geld in die Rettung der angeschlagenen NORD LB.

Aus aktuellem Anlass haben wir uns diesem Bericht natürlich auch mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Landeshaushalt beschäftigt. In diesem Zusammenhang möchten wir besonders auf das Vorwort verweisen.

Wenig paradiesisch

Eine Mekka für den Vereinssport sollte es werden: das Sportparadies am Böllberger Weg in Halle. Der erste Spatenstich für den rund 180 Meter langen und 70 Meter breiten Sportkom- plex erfolgte 2007. Schon bald gerät das Projekt jedoch ins Stocken. Die Privatinvestition droht zu scheitern, der Bau stoppt für mehrere Jahre.

Doch was privat nicht klappt, kann ja vielleicht mit öffentlichem Geld noch gerettet werden.

So wurde der gut 34 Millionen Euro große Kuchen (ursprünglich waren es übrigens mal neun Millionen Euro!) ab 2016 in drei mundgerechte Happen geteilt und von nun an durch die Stadt Halle aus dem Städtebaufördertopf mitfinanziert.

Wir sehen darin gleich mehrere eklatante Verstöße. Zum einen ist die nachträgliche Tren- nung in drei Bauabschnitte, so wie sie hier erfolgt ist, ein unzulässiger Griff in die Trickkiste.

Zum anderen dürfen Städtebaufördermittel weder für Leuchtturmprojekte noch für privat ge- scheiterte Investitionen verwendet werden. Und um nichts anderes handelt es sich beim Sportparadies.

Doch als wäre die ganze Fördergeschichte nicht schon abenteuerlich genug, haben wir bei unserer Prüfung noch weitere kritikwürdige Details festgestellt. So wurde das Projekt vom Bauministerium laut Aktenvermerk „auf Ministerwunsch“ für die Städtebauförderung ausge- wählt. Außerdem bestehen, aufgrund der Verwandtschaft zwischen einem vom Investor für das Fördermittelverfahren engagierten Rechtsanwalt und einer Mitarbeiterin im Landesver- waltungsamt auf Bewilligerebene, Zweifel an der Objektivität des Verfahrens.

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3 Aus zwei mach eins heißt nicht gleich wirtschaftlich

Nein, es war nicht als Aprilscherz gedacht, als am 1. April 2012 der staatliche Hochbau und das Liegenschaftsmanagement zum Bau-und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (BLSA) fusioniert wurden. Der neue Landesbetrieb sollte vielmehr effizienter und wirtschaftli- cher als die beiden Einzelbetriebe arbeiten.

Dahinter stand die Idee, dass sich das BLSA im Wesentlichen durch Mieteinnahmen und Immobilienverkäufe selbst finanziert. Die so eingenommen Gelder sollten für die Herrichtung und Unterhaltung der Landesimmobilien auskömmlich sein. Doch das BLSA blieb ein Zu- schussgeschäft. Die auf den ersten Blick positiven Jahresabschlüsse wurden in Wirklichkeit mit anderen Haushaltsmitteln aufgestockt.

Fakt ist, dass in den vergangenen acht Jahren Fehler gemacht wurden. Das geht bei der mangelhaften Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durch die Investitionsbank los. Diese war im Grunde genommen ein Alibi-Gutachten, um das BLSA überhaupt gründen zu können. Das setzt sich fort mit Sale & Lease Back-Geschäften, die haushaltsrechtlich und finanzwirt- schaftlich nichts anderes als Kredite sind. Und das gipfelt darin, dass bis heute weder die Kosten-Leistungsrechnung noch ein Entgeltkatalog für spezielle Leistungen durch das BLSA eingeführt wurden.

Aus unserer Sicht ist das BLSA weder kurz- noch langfristig in der Lage, die notwendige Bauunterhaltung selbst zu finanzieren. Um den Sanierungsstau in den Landesimmobilien abzubauen, sind höhere Haushaltsansätze notwendig.

Das Märchen von der Geschäftsidee

Es war einmal ein kleines Unternehmen, das hatte die Idee, eine Zukunftstechnologie in Serie zu produzieren. Also geht das Unternehmen anno 2005 zur Investitions- und Beteili- gungsgesellschaft (IBG). Dort holt es sich 1 Million Euro Starthilfe ab. Es vergehen zehn Jah- re, doch nichts geschieht. Das Unternehmen verkauft und verschickt zwar Folien. Eine eige- ne Produktion, für die die IBG aber eigentlich das Geld gegeben hat, entsteht nicht.

So kommt das Unternehmen in Verruf. 2015 empfiehlt der Rechnungshof, die Rückforderung der Gelder zu prüfen. Ein Untersuchungssauschuss beschäftigt sich mit unserem Unterneh- men, als er das Handeln der IBG unter die Lupe nimmt, und selbst das europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) bekommt Wind von dem Fall. Trotzdem wird unser Unterneh- men immer weiter unterstützt.

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Und weil das alles so gut klappt, lassen sich ja vielleicht noch andere Geldquellen im Land erschließen. Gedacht getan und so geht unser Unternehmen 2015 mit seiner alten Ge- schäftsidee diesmal zur Investitionsbank. Dort bittet es um 72.000 Euro GRW-Mittel (Ge- meinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur). Und siehe da - es klappt schon wieder. Obwohl bei der Investitionsbank nach dieser Vorgeschichte alle Alarm- glocken hätten schrillen müssen.

Natürlich entsteht im Unternehmen auch diesmal keine eigene Produktion. Deshalb sagt der Rechnungshof nun endgültig: Stopp und Geld zurück. Denn wenn die Förderung nicht ge- stoppt wird, dann zahlt der Steuerbürger morgen noch.

Inhaltlich hui, verwaltet pfui

Opferberatung und politische Aufklärung sind Kernanliegen der Behörde der Landesbeauf- tragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur. Ein wichtige und hehre Aufgabe, der sich die Be- hörde engagiert widmet. Doch wie alle anderen Behörden, muss sich natürlich auch diese an wirtschaftliche und verwaltungsorganisatorische Grundsätze halten. In diesem Bereich gab es in der Vergangenheit erhebliche Probleme.

Die festgestellten Defizite sind breit gefächert. Zum Beispiel gibt es keine Wirtschaftlichkeits- untersuchung zur Verwaltungsorganisation, die tariflichen Eingruppierungen der Beschäftig- ten sind z.T. falsch bzw. nicht nachvollziehbar, Dienstreiseabrechnungen wurden nur man- gelhaft dokumentiert, und rund ein Drittel der Reisekosten sind fehlerhaft abgerechnet wor- den.

Eine wesentliche Kritik betrifft zudem die teilweise zweckwidrige Verwendung von Fördermit- teln. Insbesondere die Quoten für Bewirtung und Rahmenprogramm lagen bei einigen geför- derten Projekten überdurchschnittlich hoch. Wir fordern daher, dass eine Förderrichtlinie er- arbeitet wird, die das Ausgabeverhalten der Behörde klar regelt.

Ergebnisbericht

Ergänzt wird dieser Jahresbericht durch mehrere Ergebnisberichte, u.a. zur überörtlichen Personalprüfung in Zeitz. Geprüft haben wir dort im Jahr 2011 u.a. Stufenzuordnungen sowie Tätigkeitsdarstellungen und -bewertungen. Eine Nachprüfung erfolgte 2016. Mittlerweile hat die Stadt unsere Beanstandungen behoben bzw. eine zeitnahe Behebung zugesagt.

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