• Keine Ergebnisse gefunden

Anlage 1

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Anlage 1"

Copied!
4
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Anlage 1 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Halle, den 15.09.2020 Referat 402

Dessauer Str. 70 06118 Halle (Saale)

Vergabeunterlagen-RTG-01/2020 Seite 1 von 4

Öffentliche Ausschreibung gemäß VOL/A – Leistungsbeschreibung –

Maßnahme: Beräumung und Entsorgung von Glasabfällen aus einer ehemaligen Abfallbehand- lungsanlage zur Lagerung und Behandlung von Glas mit schädlichen Verunreini- gungen (Bildröhren) der RTG Recycling technischer Gläser GmbH, Brockenblick 28, 38855 Reddeber, Sachsen-Anhalt

1. Allgemeines

Die in Rede stehende Anlage bestand aus den Betriebseinheiten:

- Produktionsgebäude - Freilagerhalle

- Lagerflächen Außenbereich

Die Abfälle werden im Außenbereich und in der Freilagerhalle in freier Schüttung und in BIG BAGs zwischengelagert. Es handelt sich hierbei um gefährliche und nicht gefährliche Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG), wie Glasabfälle, Sortierreste aus dem Elektronikschrottrecycling, trockene Bearbeitungsschlämme. Es handelt sich fast ausschließlich um feste Abfälle.

Insgesamt lagern schätzungsweise 8.576 Tonnen der o.g. Abfälle in der Freilagerhalle und auf den Freilagerflächen des Betriebsgeländes, von dem der in Anlage 2 (Auflistung aller zu entsorgender Abfälle) benannte Abfall vom Auftragnehmer zu entsorgen ist.

Das Gesamtvolumen der Entsorgung ist dabei auf max. 100.000,00 Euro (brutto) begrenzt und darf nicht überschritten werden.

Der ausgeschriebene Glasabfall lagert in freier Schüttung im Bereich des Produktionsge- bäudes (siehe Anlage 4 – Lageplan).

2. Leistungsort zur Beräumung

Der Betrieb der ehemaligen Abfallbehandlungsanlage der RTG Recycling GmbH, befindet sich Am Stadtweg 2, 38855 Reddeber in Sachsen-Anhalt. Das Gelände ist vollständig um- zäunt und der Zugang erfolgt über zwei verschlossene Tore. Der Auftragnehmer erhält für den Zeitraum der Beräumungsmaßnahme einen Schlüssel.

(2)

Anlage 1 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Halle, den 15.09.2020 Referat 402

Dessauer Str. 70 06118 Halle (Saale)

Vergabeunterlagen-RTG-01/2020 Seite 2 von 4

Damit ist der Zugang gewährleistet. Eine für die Beräumung notwendige Grundversorgung mit Strom und Wasser ist nicht gegeben und muss bei Bedarf mit dem örtlichen Versorger abgestimmt werden. Dies liegt in der Verantwortlichkeit des Auftragnehmers.

3. Leistungsumfang/Leistungsbeschreibung

Ausgeschrieben ist die Beräumung und vollständige Entsorgung (inkl. Analytik, Umverpa- ckung, Transport, notwendige Behandlung, Endentsorgung bzw. Verwertung).

Diese hat durch den Auftragnehmer in zugelassenen Entsorgungsanlagen sowohl unter Einhaltung der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften als auch unter Beachtung der Vorschriften für den Umgang und das Arbeiten mit Gefahrstoffen sowie gefährlichen Abfällen zu erfolgen.

Die Gestellung von notwendiger Technik zur Beräumung der Abfälle sowie zur Herstellung der Transportfähigkeit (etc.) ist durch den Auftragnehmer selbst vorzunehmen. Eine Be- handlung der Abfälle zur Herstellung der Transportfähigkeit ist möglich.

Mögliche Anforderungen der Entsorgungsanlage in Bezug auf die Analytik, die ggf. Be- handlung der Abfälle, die Umverpackung, etc. sowie an die Herstellung der Transportfähig- keit sind vom Auftragnehmer abzusichern und zu berücksichtigen.

Die Abfälle können auch in einem zugelassenen Zwischenlager bis zur finalen Entsorgung zwischengelagert werden, sofern dies für eine ordnungsgemäße Entsorgung erforderlich ist. Der Auftragnehmer muss Gewähr bieten, dass bei einer notwendigen Zwischenlage- rung – vor der finalen Entsorgung – ausreichend genehmigte Lagerkapazität zur Verfügung steht.

Der Nachweis über die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung der gefährlichen Abfälle ist durch Entsorgungsnachweise gemäß der Nachweisverordnung (NachwV) zu belegen.

Zum Nachweis über die durchgeführte Entsorgung der gefährlichen Abfälle sind Begleit- scheine gemäß NachwV zu führen.

Ein Sammelentsorgungsnachweis (SN) kann geführt werden, sofern dies nach den Vor- schriften der NachwV sowie nach Maßgabe des Abfallentsorgers zulässig ist.

(3)

Anlage 1 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Halle, den 15.09.2020 Referat 402

Dessauer Str. 70 06118 Halle (Saale)

Vergabeunterlagen-RTG-01/2020 Seite 3 von 4

Zur Nachweisführung der nicht gefährlichen Abfälle sind Lieferscheine zu verwenden. Fol- gende Angaben müssen auf dem Lieferschein enthalten sein:

 Abfallschlüssel

 Abfallbezeichnung

 Menge in Tonnen

 Erzeugernummer

 Name, Anschrift des Erzeugers

 Übergabedatum

 Unterschrift des Erzeugers

 Beförderernummer

 Name, Anschrift des Beförderers

 Kfz-Kennzeichen

 Übernahmedatum

 Unterschrift des Beförderers

 Entsorgernummer

 Name, Anschrift des Entsorgers

 Annahmedatum

 Unterschrift des Entsorgers

Sämtliche zur Entsorgung vorgesehene Abfälle sind zu verwiegen. Die tatsächlich entsorg- ten Mengen der jeweiligen Abfälle sind durch Wiegescheine zu dokumentieren, welche dem Auftraggeber wöchentlich zu übergeben sind (z. B. per Fax, per E-Mail).

Die Beräumung der Abfälle und die Zulässigkeit der Entsorgung müssen eindeutig dokumentiert und nachvollziehbar sein (bereits bei der Angebotserstellung)!

Die Lieferscheine für die Entsorgung der nicht gefährlichen Abfälle sowie die Begleitscheine für die Entsorgung der gefährlichen Abfälle sind mit dem Abschlussbericht in Kopie vorzu- legen. Diese bilden die Grundlage für die Leistungsabrechnung.

(4)

Anlage 1 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Halle, den 15.09.2020 Referat 402

Dessauer Str. 70 06118 Halle (Saale)

Vergabeunterlagen-RTG-01/2020 Seite 4 von 4

4. Arbeits- und Gesundheitsschutz

Anforderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz sind in eigener Verantwortung des Auftragnehmers zu berücksichtigen und vor der Angebotsabgabe mit der zuständigen Be- hörde, hier dem

Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt (LaV) Dezernat 53 – Gewerbeaufsicht West

Klusstr. 18

38820 Halberstadt

eigenverantwortlich abzustimmen.

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost sollen in Etappe 3 weiter untersucht werden.. Fortsetzung auf

bewilligt werden die Sondiergesuche vom eidgenössi- schen Departement für Umwelt, Verkehr, energie und Kommuni- kation (UVeK) noch in etappe 2, so dass die Nagra die Arbeiten

22 Diesem Modell soll hier mehr Raum zur Darlegung zugesprochen sein, da es im Kanton Aargau an Hand der Frage nach einem Standort für eine Sondermülldeponie angewendet wurde und

Sollte sich ein Standort für beide Abfallkategorien eignen, kann auch ein Lager für alle Abfälle beantragt

La motion du conseiller aux Etats Hans Hofmann contient trois demandes: le Conseil fédéral doit prendre une décision, si possible d’ici l'été 2006, sur le dossier relatif à

Sachkundig und kritisch bewerteten die Teilnehmenden die bisherigen Anstrengungen, einen geeigneten Standort für ein geologisches Tiefenlager zu finden und kamen einhellig

Damit ist die Basis für die eigentliche Standortsuche gelegt, und damit tritt das Verfahren in eine neue und ent- scheidende Phase: Jetzt geht es nicht mehr um Ver-

In den verbliebenen Standortgebieten werden die standortspe- zifischen geologischen Kenntnisse mit erdwissenschaftlichen Untersuchungen vervollständigt (zu diesem Zweck hat die Nag-