Abschnitt: 1 Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator
Handelsname: Husch Ölofen- Entrußer flüssig
EAN: 9003200900362
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendungssektor
Verwendung des Stoffes / des Gemisches Flüssiger Entrußer für Ölöfen
Verwendungen, von denen abgeraten wird jede, ausgenommen als Flüssiger Entrußer für Ölöfen 1.3. Hersteller/Lieferant:
Joh. Alex. Niernsee KG
A-1053 Wien, Bräuhausgasse 68 Tel.: +43 01 544 46 66 - 0 E-mail: office@niernsee.at Auskunftgebender Bereich:
+43 01 544 46 66 – 0 1.4. Notrufnummer:
+43 01 406 43 43 (Vergiftungszentrale)
2. Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Gemisches
Einstufung des Stoffs oder der Zubereitung gemäß CLP Verordnung (EG) Nr.1272/2008 Chronisch gewässergefährdend, Gefahrenkategorie 1 H 410;
Den Wortlaut, der in diesem Abschnitt aufgeführten Gefahrenhinweise finden Sie unter Kapitel 16.
2.2. Kennzeichnungselemente gemäß CLP Verordnung (EG) Nr.1272/2008 Gefahrenpiktogramm:
Signalwort: Achtung
H-Sätze:
H 410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
P-Sätze:
P 102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P 262 Nicht in die Augen, auf die Haut oder auf die Kleidung gelangen lassen.
P 301+P 312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
P 302+P 352 BEI KONTAKT MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen.
P 273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
P 501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3. Sonstige Gefahren Keine bekannt.
Seite 2 von 8 3. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen
3.1. Chemische Charakterisierung:
Beschreibung: Mischung aus Kupfer(II)chlorid und speziellen Zusatzstoffen.
Zusammensetzung: Gemisch aus nachfolgend angeführten gefährlichen Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen.
3.2. Gefährliche Inhaltsstoffe
gemäß CLP Verordnung (EG) Nr.1272/2008 Bezeichnung: Ethylenglycol (Ethan-1,2-diol)
Gehalt: < 25 %
Gefahrenpiktogramm: GHS07, Signalwort: Achtung
R und H-Sätze: H 302 Akute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 4
CAS-Nr.: 107-21-1
EINECS-Nr.: 203-473-3
Index-Nr.: 603-027-00-1
Bezeichnung: Kupfer(II)-chlorid
Gehalt: < 5 %
Gefahrenpiktogramm: GHS07, GHS09, Signalwort: Achtung
R und H-Sätze: H 302; Akute Toxizität (oral), Gefahrenkategorie 4 H 315; Verätzung/Reizung der Haut, Gefahrenkategorie 2
H 319; Schwere Augenschädigung/-reizung, Gefahrenkategorie 2 H 400; Akut gewässergefährdend Kategorie 1
H 410; Chronisch gewässergefährdend Gefahrenkategorie 1
CAS-Nr.: 7447-39-4
EINECS-Nr.: 231-210-2
Der Wortlaut der angeführten H- und R-Sätze ist dem Kapitel 16 zu entnehmen.
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste- Hilfe- Maßnahmen Allgemeine Hinweise
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Bei Unwohlsein ärztlichen Rat einholen.
NACH EINATMEN:
Nach Einatmen von Dämpfen oder Zersetzungsprodukten im Unglücksfall an die frische Luft bringen.
Bei Atemstillstand künstliche Beatmung.
Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen NACH HAUTKONTAKT:
Mit Seife und viel Wasser abwaschen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
NACH AUGENKONTAKT:
Sofort mit viel Wasser, auch unter dem Augenlid, für mindestens 15 Minuten ausspülen.
Augenärztliche Behandlung.
NACH VERSCHLUCKEN:
Sofort reichlich Wasser (wenn möglich mit Medizinalkohlezusatz) trinken lassen.
Sofort Arzt hinzuziehen. Die Entscheidung darüber, ob Brechreiz ausgelöst werden soll oder nicht, soll vom Arzt getroffen werden.
4.2. Wichtigste akute und verzögernd auftretende Symptome und Wirkungen Augen- oder Hautkontakt kann Reizungen hervorrufen.
Beim Verschlucken kann es zu Magenreizungen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall kommen.
4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Nach Verschlucken: Gabe von Aktivkohle (20 bis 40 g in 10%iger Aufschlämmung). Laxans: Natriumsulfat (1 Esslöffel / 250 ml Wasser). Eventuell Magenspülung durchführen.
Abschnitt 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Geeignete Löschmittel
Alkoholbeständiger Schaum, Trockenlöschmittel, Kohlendioxid (CO2), Wassersprühstrahl Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl
5.2. Besondere vom Stoff ausgehende Gefahren Bei Brand kann entstehen:
Kupferoxide, Chlorverbindungen, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung
Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung Umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Schutzkleidung Zusätzliche Hinweise
Gefährdete Behälter mit Wassersprühstrahl kühlen.
Löschwasser nicht in Kanalisation, Erdreich oder Gewässer gelangen lassen. Deshalb für ausreichende Rückhaltemöglichkeit des Löschwassers sorgen.
Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Persönliche Schutzkleidung verwenden.
Bei Entwicklung von Dämpfen Atemschutz verwenden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen
6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen (z. B. Sand, Silikagel, Säurebindemittel, Universalbindemittel).
Aufschaufeln und in geeignete Behälter zur Entsorgung bringen.
6.4. Verweis auf andere Abschnitte
Schutzvorschriften (siehe Abschnitt 7 u. 8) beachten.
Informationen zur Entsorgung siehe Kapitel 13.
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang Den Behälter fest verschlossen halten.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.
7.2. Lagerung
Anforderungen an Lagerräume und Behälter
Behälter dicht geschlossen an einem trockenen, kühlen und gut gelüfteten Ort aufbewahren.
Empfohlene Lagertemperatur: 15°C - 25°C Zusammenlagerungshinweise
Unverträglich mit: Oxidationsmittel, Alkalihydroxide, Alkalimetalle, Aluminium, Perchlorsäure, Chromylchlorid Zusätzliche Hinweise zu den Lagerbedingungen
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Lagerklasse nach TRGS 510: 10 7.3. Spezifische Endanwendungen
Russentferner
Seite 4 von 8 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
8.1. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten Grenzwerte in der Luft am Arbeitsplatz (TRGS 900).
CAS – Nr. Bezeichnung ml/m³ mg/m³ F/m³ Spitzenbegr. Art
Kategorie
107-21-1 Ethandiol 10 26 2 (l)
Begrenzung und Überwachung der Exposition
Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz
Für ausreichende Belüftung sorgen, besonders in geschlossenen Räumen.
8.2. Persönliche Schutzausrüstung Schutz- und Hygienemaßnahmen Dämpfe nicht einatmen.
Hände vor Pausen und sofort nach der Handhabung des Produktes waschen.
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Beschmutzte Kleidung entfernen und vor Wiederverwendung waschen.
Bei der Verwendung nicht essen, trinken oder rauchen.
Atemschutz
Normalerweise kein persönlicher Atemschutz notwendig.
Nicht erforderlich; außer bei Aerosolbildung.
Handschutz
Chemikalienschutzhandschuhe aus Naturkautschuk, Schichtstärke mindestens 0,6 mm, Durchbruchszeit (Tragedauer) ca. 480 Minuten, z.B. Schutzhandschuhe <Lapren 706> der Firma www.kcl.de.
Diese Empfehlung beruht ausschließlich auf der chemischen Verträglichkeit und dem Test nach EN 374 unter Laborbedingungen.
Je nach Anwendung können sich unterschiedliche Anforderungen ergeben. Daher sind zusätzlich die Empfehlungen des Schutzhandschuhlieferanten zu berücksichtigen.
Augenschutz
Schutzbrille mit Seitenschutz Körperschutz
Langärmelige Arbeitskleidung
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9. 1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben
Aussehen:
Form flüssig
Farbe grünlich
Geruch geruchlos
Geruchsschwelle:.
pH-Wert (10 g/l) bei 20 °C:
Zustandsänderung Prüfnorm
Schmelzpunkt/Schmelzbereich: Nicht anwendbar
Siedepunkt/Siedebereich: 197 °C
Flammpunkt: 111 °C
Entzündlichkeit (fest, gasförmig): Nicht bestimmt.
Zündtemperatur: 410 °C
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt.
Selbstentzündlichkeit: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Explosionsgrenzen:
Untere: 1,8 Vol.-%
Obere: 12,8 Vol.-%
Dampfdruck: Nicht anwendbar.
Dichte bei 20 °C: 1,11 g/cm³
Relative Dichte Nicht bestimmt.
Dampfdichte 0,06 hPa
Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht anwendbar.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: Löslich.
Verteilungskoeffizient (n-Octanol/Wasser): Nicht bestimmt.
Viskosität:
Dynamisch: Nicht bestimmt.
Kinematisch: Nicht bestimmt..
Lösemittelgehalt: Nicht bestimmt.
Organische Lösemittel: Nicht bestimmt.
VOC (EU) Nicht bestimmt.
Festkörpergehalt: 0,0 %
9.2. Sonstige Angaben
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung.
10.2. Chemische Stabilität Stabil unter normalen Bedingungen.
10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Reagiert mit: Oxidationsmittel., Alkalihydroxide, Alkalimetalle, Aluminium, Perchlorsäure, Chromylchlorid 10.4. Zu vermeidende Bedingungen
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.5. Zu vermeidende Stoffe
Oxidationsmittel, Alkalihydroxide, Alkalimetalle, Aluminium, Perchlorsäure, Chromylchlorid 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte
Kupferoxide, Chlorverbindungen, Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
Seite 6 von 8 ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC-50-Werte:
Es liegen keine produktspezifischen Daten zur Toxikologie vor.
Ethan-1,2-diol Cas No.: 107-21-1
Expositionswege Methode Dosis Spezies
Akute orale Toxizität LD50 5840 mg/kg Ratte
Akute dermale Toxizität LD50 9530 mg/kg Kaninchen
Kupfer(II)chlorid Cas No.: 7447-39-4
Expositionswege Methode Dosis Spezies
Akute orale Toxizität LD50 584 mg/kg Ratte
Primäre Reizwirkung:
Sensibilisierung der Atemwege/Haut
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Keimzell-Mutagenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Karzinogenität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Reproduktionstoxizität Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Aspirationsgefahr Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Erfahrungen aus der Praxis
Einatmen hoher Dampfkonzentrationen kann zu Symptomen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit,Übelkeit und Erbrechen führen.Augen- oder Hautkontakt kann Reizungen hervorrufen.Beim Verschlucken kann es zu Magenreizungen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall kommen. Bestandteile des Produkts können durch Hautkontakt aufgenommen werden (Hautresorption).
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1 Toxizität
Es liegen keine produktspezifischen Daten zur Ökotoxikologie vor.
Ethan-1,2-diol Cas No.: 107-21-1
Bezeichnung Methode Dosis Spezies h
Akute Fischtoxizität LC50 40761 mg/l Oncorhynchus mykiss 96
Akute Crustaceatoxizität EC50 41100 mg/l Daphnia magna 48
Kupfer(II)chlorid Cas No.: 7447-39-4
Bezeichnung Methode Dosis Spezies h
Akute Fischtoxizität LC50 0,004 mg/l Oncorhynchus mykiss 96
12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Keine Daten vorhanden.
12.3. Bioakkumulationspotential Keine Daten vorhanden.
Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser CAS-Nr. Bezeichnung Log Pow 107-21-1 Ethan-1,2-diol -1,36 12.4. Mobilität im Boden
Keine Daten vorhanden.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB- Keine Daten vorhanden.
12.6. Andere schädliche Wirkungen Sehr Giftig für Wasserorganismen.
Weitere Hinweise
Nicht in Oberflächenwasser oder Kanalisation gelangen lassen.
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung
Die Wiederverwertung (Recycling) ist der Entsorgung vorzuziehen.
Kann unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften verbrannt werden.
Abfallschlüssel Produkt
070104 ABFÄLLE AUS ORGANISCH-CHEMISCHEN PROZESSEN; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung (HZVA) organischer Grundchemikalien; andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen. Als gefährlicher Abfall eingestuft.
Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung
150101 VERPACKUNGSABFALL, AUFSAUGMASSEN, WISCHTÜCHER, FILTERMATERIALIEN UND SCHUTZKLEIDUNG (a. n. g.); Verpackungen (einschließlich getrennt gesammelter kommunaler Verpackungsabfälle); Verpackungen aus Papier und Pappe.
ÖNORM S 2100: 18718
Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel
Leere Behälter zur örtlichen Wiederverwertung, Wiedergewinnung oder Abfallbeseitigung abgeben.
Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwendung zugeführt werden.
Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen .
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
Umweltbezogene
14.1 UN-Nummer (ADR) 1760
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. (Kupfer(II)chlorid)
14.3 Transportgefahrenklassen 8
14.4 Verpackungsgruppe III
14.5 Umweltgefahren: Umweltgefährlich gemäß CLP Verordnung
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender keine 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Nicht anwendbar.
Transport/ weitere Angaben:
Begrenzte Mengen: 5 L
Klassifizierungscode: C9
Gefahrzettel: 8
Sondervorschriften: 274
Beförderungskategorie: 3
Tunnelbeschränkungscode: E
ABSCHNITT 15: Österreichische und EU-Vorschriften
15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
EU Vorschriften:
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Verordnung (EC) No. 1907/2006 (REACH)
Nationale Vorschriften:
Chemikaliengesetz 1996, BGBl. I Nr. 53/1997 indgF Chemikalienverordnung 1999, BGBl. II Nr. 81/2000 idgF Abfallwirtschaftsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 102/2002 idgF ArbeitnehmerInnenschutzgesetz BGBl. Nr. 450/1994 idgF Klassifizierung nach VbF: entfällt
15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung: Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
Seite 8 von 8 Abschnitt 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Relevante H- Sätze aus Abschnitt 3
H 302 Gesundheits- schädlich bei Verschlucken H 315 Verursacht Hautreizungen
H 319 Verursacht schwere Augenreizung H 400 Sehr giftig für Wasserorganismen.
H 410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) CLP: Classification, Labelling and Packaging
EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances EC50: Mittlere Effektive Konzentration, 50 Prozent
LC50: Letale Konzentration, 50 Prozent LD50: Letale Dosis, 50 Prozent
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
REACH: Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals
VbF: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, gültig in Österreich.
VOC: Volatile Organic Compounds (USA, EU)
Datenblatt ausstellender Bereich: Joh. Alex. Niernsee KG Telefonnummer: 0043-1-544 46 66-15