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Academic year: 2022

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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens

RHEOPUR-WC fresh 1.1. Produktidentifikator

1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird

Verwendung des Stoffs/des Gemischs

Saurer und dickflüssiger WC-Reiniger mit frischem Grapefruit-Duft 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt

NW-Chemie GmbH Firmenname:

Straße: Langbaurghstr. 15

D-53842 Troisdorf Ort:

+49 2241-3923-0 Telefax:+49 2241-3923-90

Telefon:

info@rheosol.de E-Mail:

Dr. Friedrichs (SDB sachkundige Person)

Ansprechpartner: Telefon:+49 2241-3923-0

E-Mail: sicherheit@rheosol.de

www.rheosol.de Internet:

Produktsicherheit Auskunftgebender Bereich:

Giftnotruf Berlin (Germany): +49 30 30686 700 1.4. Notrufnummer:

Dieses Datenblatt ersetzt das bisherige Datenblatt.

Die betroffenen Abschnitte sind in Abschnitt 16 aufgeführt.

Weitere Angaben

ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs

Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Gefahrenkategorien:

Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenreiz. 2 Gefahrenhinweise:

Verursacht schwere Augenreizung.

2.2. Kennzeichnungselemente Verordnung (EG) Nr. 1272/2008

Signalwort: Achtung

Piktogramme:

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Gefahrenhinweise

P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen.

P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen.

Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.

P337+P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen.

Sicherheitshinweise

Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische

(2)

EUH208 Enthält Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 220-239-6] (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Hinweis zur Kennzeichnung

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

2.3. Sonstige Gefahren

ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische

Gefährliche Inhaltsstoffe

Anteil Bezeichnung

CAS-Nr.

EG-Nr. Index-Nr. REACH-Nr.

Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

5949-29-1 Zitronensäure-Monohydrat 5 - < 10 %

201-069-1 01-2119457026-42

Eye Irrit. 2; H319

69011-36-5 Isotridecanol, ethoxyliert 1 - < 5 %

Acute Tox. 4, Eye Dam. 1; H302 H318

55965-84-9 Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 220-239-6] (3:1)

< 0,1 %

- 613-167-00-5

Acute Tox. 3, Acute Tox. 3, Acute Tox. 3, Skin Corr. 1B, Skin Sens. 1, Aquatic Acute 1 (M-Factor = 10), Aquatic Chronic 1; H331 H311 H301 H314 H317 H400 H410

Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.

Kennzeichnung der Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004

< 5 % nichtionische Tenside, < 5 % anionische Tenside, Konservierungsmittel (Methylchloroisothiazolinone/methylisothiazolinone).

Weitere Angaben

Hinweis: Diese Gefährlichkeitsmerkmale beziehen sich auf die Eigenschaften der reinen Inhaltsstoffe.

ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen

Bei Beschwerden Arzt aufsuchen.

Allgemeine Hinweise

Für ausreichende Frischluft sorgen.

Nach Einatmen

Mit Wasser abspülen.

Nach Hautkontakt

Bei geöffnetem Lidspalt gründlich spülen.Bei andauernden Beschwerden Augenarzt aufsuchen.

Nach Augenkontakt

Mund mit Wasser ausspülen und danach viel Wasser trinken. ggf. Arzt hinzuziehen.

Nach Verschlucken

4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen nicht bekannt

4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

(3)

Symptomatische Behandlung und stützende Therapie werden empfohlen.

ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel

Das Produkt selbst ist nicht brennbar.

Geeignete Löschmittel

Wasservollstrahl Ungeeignete Löschmittel

5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren

Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid Kohlenstoffdioxid (CO2).

Feuerlöschmaßnahmen auf Umgebung abstimmen.

5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung

ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren

Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen beachten.

Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen

Mechanisch oder mit flüssigkeitsbindendem Material aufnehmen. Reste mit viel Wasser abspülen.

6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung

Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7

Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13

6.4. Verweis auf andere Abschnitte

ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Berührung mit den Augen vermeiden.

Hinweise zum sicheren Umgang

Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz

7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

Anforderungen an Lagerräume und Behälter

Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

Zusammenlagerungshinweise

12 (Nicht brennbare Flüssigkeiten, die keiner der vorgenannten LGK zuzuordnen sind)

Lagerklasse nach TRGS 510:

7.3. Spezifische Endanwendungen

Es sind keine besonderen Handhabungshinweise erforderlich.

ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter

(4)

PNEC-Werte

Bezeichnung CAS-Nr.

Umweltkompartiment Wert

5949-29-1 Zitronensäure-Monohydrat

Süßwasser 0,44 mg/l

Meerwasser 0,044 mg/l

Süßwassersediment 7,52 mg/kg

Meeressediment 0,752 mg/kg

Mikroorganismen in Kläranlagen 1094 mg/l

Boden 29,2 mg/kg

8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Berührung mit den Augen vermeiden.

Schutz- und Hygienemaßnahmen

ggf. Schutzbrille Augen-/Gesichtsschutz

ggf. Schutzhandschuhe Handschutz

Nicht erforderlich.

Körperschutz

Nicht erforderlich.

Atemschutz

Es sind keine besonderen Maßnahmen erforderlich.

Begrenzung und Überwachung der Umweltexposition

orange flüssig Aggregatzustand:

Farbe:

9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften

parfümiert Geruch:

pH-Wert (bei 20 °C): 2,5

Zustandsänderungen

nicht anwendbar Schmelzpunkt:

99,97 °C Siedebeginn und Siedebereich:

100 °C Flammpunkt:

Weiterbrennbarkeit: Keine selbstunterhaltende Verbrennung

Entzündlichkeit

nicht anwendbar Feststoff:

nicht bestimmt Untere Explosionsgrenze:

nicht bestimmt Obere Explosionsgrenze:

23,37 hPa Dampfdruck:

(bei 20 °C)

123,3 hPa Dampfdruck:

(bei 50 °C)

Dichte (bei 20 °C): 1,04 g/cm³

Wasserlöslichkeit: vollständig mischbar

(5)

ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität

Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.

10.2. Chemische Stabilität

Das Gemisch ist unter den empfohlenen Lagerungs-, Verwendungs- und Temperaturbedingungen chemisch stabil.

10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen

Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst.

Das Produkt ist bei Lagerung bei normalen Umgebungstemperaturen stabil.

10.4. Zu vermeidende Bedingungen

starke Laugen

10.5. Unverträgliche Materialien

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte

ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen

Akute Toxizität

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Bezeichnung CAS-Nr.

Quelle Spezies

Dosis

Expositionsweg Methode

5949-29-1 Zitronensäure-Monohydrat

LD50 5400 Maus mg/kg

OECD 401 oral

Ratte LD50 >2000

mg/kg dermal

69011-36-5 Isotridecanol, ethoxyliert

Ratte

LD50 500

mg/kg oral

55965-84-9 Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr.

220-239-6] (3:1)

Ratte

LD50 457

mg/kg oral

Kaninchen

LD50 660

mg/kg dermal

inhalativ Dampf ATE 3 mg/l

inhalativ Aerosol ATE 0,5 mg/l Reiz- und Ätzwirkung

Verursacht schwere Augenreizung.

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Sensibilisierende Wirkungen

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

(6)

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition Aspirationsgefahr

Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.

Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst.

Spezifische Wirkungen im Tierversuch Erfahrungen aus der Praxis

Einstufungsrelevante Beobachtungen Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

CAS-Nr. Bezeichnung

[h] | [d]

Aquatische Toxizität Dosis Spezies Quelle Methode

Zitronensäure-Monohydrat 5949-29-1

Akute Fischtoxizität LC50 440 mg/l 96 hLeuciscus idus OECD 203 Akute Algentoxizität ErC50 425 mg/l 96 hScenedesmus

quadricauda Akute

Crustaceatoxizität

48 h

EC50 1535

mg/l

Daphnia magna Akute Bakterientoxizität (>10000 mg/l) Pseudomonas putida

Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr.

220-239-6] (3:1) 55965-84-9

Akute Fischtoxizität LC50 0,19 96 h mg/l

Regenbogenforelle Akute Algentoxizität ErC50 0,027 72 h

mg/l

Scenedesmus capricornutum Akute

Crustaceatoxizität

48 h

EC50 0,16

mg/l

Daphnia magna 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit

Die in dieser Zubereitung enthaltenen Tenside erfüllen die Bedingungen der biologischen Abbaubarkeit wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien festgelegt sind.

CAS-Nr. Bezeichnung

Quelle Wert

Methode d

Bewertung

Zitronensäure-Monohydrat 5949-29-1

Biologische Abbaubarkeit 97 % 28

Biologisch leicht abbaubar.

Isotridecanol, ethoxyliert 69011-36-5

Biologische Abbaubarkeit 90,1 28 OECD 301D

12.3. Bioakkumulationspotenzial

Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential.

Verteilungskoeffizient n-Oktanol/Wasser

Log Pow Bezeichnung

CAS-Nr.

5949-29-1 Zitronensäure-Monohydrat -1,57

Keine besonderen Umweltschutzmaßnahmen erforderlich.

12.4. Mobilität im Boden

(7)

12.5. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung

Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII.

Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt.

12.6. Andere schädliche Wirkungen

ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung

Empfehlung

Das Produkt muss unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden.

ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID)

14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.3. Transportgefahrenklassen:

14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Binnenschiffstransport (ADN)

14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Seeschiffstransport (IMDG)

14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

14.3. Transportgefahrenklassen: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.4. Verpackungsgruppe: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR)

14.1. UN-Nummer: Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.3. Transportgefahrenklassen:

Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.

14.4. Verpackungsgruppe:

14.5. Umweltgefahren

nein UMWELTGEFÄHRDEND:

14.6. Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender

Es sind keine besonderen Handhabungshinweise erforderlich.

14.7. Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-Code Für diesen Transportweg nicht klassifiziert.

Sonstige einschlägige Angaben Es liegen keine Informationen vor.

ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften

(8)

15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch

Nationale Vorschriften

2 - deutlich wassergefährdend Wassergefährdungsklasse:

Mischungsregel gemäß Anlage 1 Nr. 5 AwSV Status:

15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung

Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.

ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen

Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem/den Abschnitt(en): 1,16.

Abkürzungen und Akronyme

ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route ( European Agreement concerning the International Carriage

of Dangerous Goods by Road)

RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the

International Transport of Dangerous Goods by Rail) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association

ICAO: International Civil Aviation Organization P: Marine Pollutant

GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals CLP: Classification, Labelling and Packaging (Regulation (EC) No. 1272/2008) EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) DNEL: Derived No-Effect Level (REACH)

PNEC: Predicted No-Effect Concentration (REACH) LC50: Lethal concentration, 50 percent

LD50: Lethal dose, 50 percent

Einstufung von Gemischen und verwendete Bewertungsmethode gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]

Einstufungsverfahren Einstufung

Eye Irrit. 2; H319 Berechnungsverfahren H301 Giftig bei Verschlucken.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H311 Giftig bei Hautkontakt.

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden . H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H331 Giftig bei Einatmen.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

EUH208 Enthält Gemisch aus: 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 247-500-7] und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on [EG-Nr. 220-239-6] (3:1). Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)

Gebrauchsanweisung auf dem Etikett beachten.

Weitere Angaben

(9)

Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.

(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)

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