Components:
A930 Membrane Binding Solution
A929 Membrane Wash Solution
P119 Nuclease-Free Water
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 12.11.2019 überarbeitet am: 12.11.2019
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Membrane Binding Solution Artikelnummer:A930
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Verwendung des Stoffes / des GemischesLaborchemikalien
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller/Lieferant:
Promega Corporation 2800 Woods Hollow Road Madison, WI 53711 U.S.A.
1-608-274-4330 1-800-356-9526
Auskunftgebender Bereich:
Promega GmbH High-Tech-Park Schildkrötstraße 15 68199 Mannheim Germany
Tel: (+49) (0) 621 8501 0 Free Phone: 00800 77663422 Fax: (+49) (0) 621 8501 222 Free Fax: 00800 77663423
E-mail Address: de_custserv@promega.com SDS autor: Regulatory.Affairs@promega.com 1.4 Notrufnummer:
Für die chemische Notfall Lauf, Leck, Feuer, Belichtung oder Unfall nennen CHEMTREC Tag oder Nacht innerhalb der Schweiz: 0800-181-7059, innerhalb Switzerland: + (41) - 435082011. USA und Kanada: 1-800- 424-9300. Außerhalb der USA und Kanada: 1 703-527-3887 (akzeptierte R-Gespräche)
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ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Die Substanz wird als riskant gemäß der CLP Regulierung nicht klassifiziert.
GHS05 Ätzwirkung
Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden.
(Fortsetzung von Seite 1)
GHS07
Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
Aquatic Chronic 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
GefahrenpiktogrammeGHS05, GHS07 SignalwortGefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung:
Guanidiniumthiocyanat Gefahrenhinweise
H302+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch gründlich waschen.
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett).
Zusätzliche Angaben:
EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT:Nicht anwendbar.
vPvB:Nicht anwendbar.
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ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische Beschreibung:
Das Produkt ist eine Mischung der riskanten Substanzen verzeichnet unten zusammen mit nichtriskanten Geheimsubstanzen.
Gefährliche Inhaltsstoffe:
CAS: 593-84-0
EINECS: 209-812-1 Guanidiniumthiocyanat
Skin Corr. 1B, H314; Acute Tox. 4, H302; Acute Tox. 4, H332; Aquatic Chronic 3, H412
50-75%
zusätzl. Hinweise:Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 15 zu entnehmen.
DE (Fortsetzung auf Seite 3)
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
Vergiftungssymptome können erst nach vielen Stunden auftreten, deshalb ärztliche Überwachung mindestens 48 Stunden nach einem Unfall.
Ärztlicher Behandlung zuführen.
nach Einatmen:
Frischluftzufuhr, gegebenenfalls Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren.
Bei Bewusstlosigkeit Lagerung und Transport in stabiler Seitenlage.
Bei Beschwerden ärztlicher Behandlung zuführen.
nach Hautkontakt:
Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen.
Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
nach Augenkontakt:Sofort Arzt hinzuziehen.
nach Verschlucken:
Sofort Arzt aufsuchen.
Reichlich Wasser nachtrinken und Frischluftzufuhr. Unverzüglich Arzt hinzuziehen.
Sofort ärztlichen Rat einholen.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Niemand
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine bekannt
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Fall vom Feuer, tragen Sie Atmungsschutzausrüstung und chemische Schutzklage.
Besondere Schutzausrüstung:Atemschutzgerät anlegen.
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ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Atemschutzgerät anlegen.
Personen in Sicherheit bringen.
Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.
Personen fernhalten und auf windzugewandter Seite bleiben.
Persönliche Schutzkleidung tragen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
Bei Eindringen in Gewässer oder Kanalisation zuständige Behörden benachrichtigen.
Mit viel Wasser verdünnen.
Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen.
(Fortsetzung von Seite 3)
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
Neutralisationsmittel anwenden.
Kontaminiertes Material als Abfall nach Abschnitt 13 entsorgen.
Für ausreichende Lüftung sorgen.
Vor Wasser schützen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
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ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Behälter dicht geschlossen halten.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.
Aerosolbildung vermeiden.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:Das Produkt ist nicht brennbar.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:Keine besonderen Anforderungen.
Zusammenlagerungshinweise:Nicht zusammen mit Säuren lagern.
Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:Behälter dicht geschlossen halten.
Lagerklasse:
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):-
7.3 Spezifische EndanwendungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
Zusätzliche Hinweise:Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.
Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Berührung mit den Augen vermeiden.
Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
Bei der Arbeit nicht essen und trinken.
Gründliche Hautreinigung sofort nach der Handhabung des Produktes.
Atemschutz:
Bei kurzzeitiger oder geringer Belastung Atemfiltergerät; bei intensiver bzw. längerer Exposition umluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden.
Handschutz:
Schutzhandschuhe.
(Fortsetzung auf Seite 5) DE
(Fortsetzung von Seite 4)
Das Handschuhmaterial muss undurchlässig und beständig gegen das Produkt / den Stoff / die Zubereitung sein.
Wählen Sie das Handschuh-Material das Betrachten der Durchdringen-Zeit, Diffusionsgeschwindigkeit und Degradierungszeit aus.
Die ausgewählten Schutzhandschuhe müssen die Spezifizierungen der EU-Direktive 89/686/EEC befriedigen, und der normale EN 374 war darauf zurückzuführen.
Handschuhmaterial:
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
Augenschutz:
Dichtschließende Schutzbrille.
Gebrauch-Ausrüstung für den Augenschutz geprüft und genehmigt unter normalem regierungs-EN 166 (die EU).
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ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben
Aussehen:
Form: flüssig
Farbe: farblos
Geruch: Nicht entschlossen
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
pH-Wert bei 20 °C: 4,8
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Nicht bestimmt Siedebeginn und Siedebereich: 100 °C
Flammpunkt: Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Nicht anwendbar.
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt.
Selbstentzündungstemperatur: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Explosionsgrenzen:
untere: Nicht bestimmt.
obere: Nicht bestimmt.
Dampfdruck: Nicht bestimmt.
Dichte: Nicht bestimmt
Relative Dichte Nicht bestimmt.
Dampfdichte Nicht bestimmt.
Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: vollständig mischbar
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser:Nicht bestimmt.
Viskosität:
dynamisch: Nicht bestimmt.
kinematisch: Nicht bestimmt.
Wasser: 41,9 %
Festkörpergehalt: 58,1 %
(Fortsetzung auf Seite 6) DE
(Fortsetzung von Seite 5)
9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 ReaktivitätKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.2 Chemische Stabilität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Reaktionen mit starken Oxidationsmitteln.
Reaktionen mit Säuren.
10.4 Zu vermeidende BedingungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.5 Unverträgliche Materialien:
Die Aussetzung von starker Säure wird auf die Generation von toxischen Gasen hinauslaufen Aussetzung, um zu bleichen, kann auf die Generation von toxischem Gas hinauslaufen 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:
Kohlenmonoxid und Kohlendioxid Nitrose Gase.
Schwefelsäure
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ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Einatmen.
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:
593-84-0 Guanidiniumthiocyanat Oral LD50 475 mg/kg (Rat) Dermal LD50 >2.000 mg/kg (Rabbit) Primäre Reizwirkung:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Schwere Augenschädigung/-reizung Verursacht schwere Augenschäden.
Sensibilisierung der Atemwege/HautDurch Einatmen Sensibilisierung möglich
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Keimzell-MutagenitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
KarzinogenitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ReproduktionstoxizitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
AspirationsgefahrAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
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ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Aquatische Toxizität:Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
(Fortsetzung auf Seite 7) DE
(Fortsetzung von Seite 6)
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Nicht verfügbar
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine bekannt
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im BodenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:Schädlich für Fische.
Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:
Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend
Nicht unverdünnt bzw. in größeren Mengen in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Darf nicht unverdünnt bzw. unneutralisiert ins Abwasser bzw. in den Vorfluter gelangen.
schädlich für Wasserorganismen
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT:Nicht anwendbar.
vPvB:Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche WirkungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
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ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung:
Verfügung sollte in Übereinstimmung mit anwendbaren regionalen, nationalen und lokalen Gesetzen und Regulierungen sein.
Beziehen Sie sich auf die Abteilung 7: das Berühren und Lagerung und Abteilung 8: Aussetzungsschutz der Kontrolle/Persönlichen für die zusätzliche behandelnde Information und Schutz von Angestellten.
Abfallschlüsselnummer:
According to the European Waste Catalogue, Waste Codes are not product specific, but application specific.
Waste codes should be assigned by the user based on the application for which the product was used.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfohlenes Reinigungsmittel:Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
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ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer
ADR, IMDG, IATA UN1760
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Keiner
ADR 1760 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., Lösung
IMDG, IATA CORROSIVE LIQUID, N.O.S. solution
14.3 Transportgefahrenklassen Keiner
(Fortsetzung auf Seite 8) DE
(Fortsetzung von Seite 7)
ADR
Klasse 8 (C9) Ätzende Stoffe
Gefahrzettel 8
IMDG, IATA
Class 8 Ätzende Stoffe
Label 8
14.4 Verpackungsgruppe Keiner
ADR, IMDG, IATA II
14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant: Nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender Achtung: Ätzende Stoffe
Kemler-Zahl: 80
EMS-Nummer: F-A,S-B
Stowage Category B
Stowage Code SW2 Clear of living quarters.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-CodeNicht anwendbar.
Transport/weitere Angaben:
ADR
Begrenzte Menge (LQ) 1L
Freigestellte Mengen (EQ) Code: E2
Höchste Nettomenge je Innenverpackung: 30 ml Höchste Nettomenge je Außenverpackung: 500 ml
Beförderungskategorie 2
Tunnelbeschränkungscode E
IMDG
Limited quantities (LQ) 1L
Excepted quantities (EQ) Code: E2
Maximum net quantity per inner packaging: 30 ml Maximum net quantity per outer packaging: 500 ml
UN "Model Regulation": UN 1760 ÄTZENDER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G., LÖSUNG, 8, II
DE (Fortsetzung auf Seite 9)
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ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Richtlinie 2012/18/EU
Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG IKeiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
VERORDNUNG (EG) Nr. 1907/2006 ANHANG XVIIBeschränkungsbedingungen: 3 Klassifizierung nach VbF:entfällt
Wassergefährdungsklasse:WGK 1 (Selbsteinstufung): schwach wassergefährdend.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
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ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Relevante Sätze
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Datenblatt ausstellender Bereich:
Promega Corp.
Safety Department 2800 Woods Hollow Road Madison, WI 53704 U.S.A.
Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
ICAO: International Civil Aviation Organisation
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
VbF: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Österreich (Ordinance on the storage of combustible liquids, Austria) LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative Acute Tox. 4: Akute Toxizität – Kategorie 4
Skin Corr. 1B: Hautreizende/-ätzende Wirkung – Kategorie 1B Eye Dam. 1: Schwere Augenschädigung/Augenreizung – Kategorie 1
Aquatic Chronic 3: Gewässergefährdend - langfristig gewässergefährdend – Kategorie 3
* Daten gegenüber der Vorversion geändert
DE
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 12.11.2019 überarbeitet am: 12.11.2019
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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Membrane Wash Solution Artikelnummer:A929
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Verwendung des Stoffes / des GemischesLaborchemikalien
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller/Lieferant:
Promega Corporation 2800 Woods Hollow Road Madison, WI 53711 U.S.A.
1-608-274-4330 1-800-356-9526
Auskunftgebender Bereich:
Promega GmbH High-Tech-Park Schildkrötstraße 15 68199 Mannheim Germany
Tel: (+49) (0) 621 8501 0 Free Phone: 00800 77663422 Fax: (+49) (0) 621 8501 222 Free Fax: 00800 77663423
E-mail Address: de_custserv@promega.com SDS autor: Regulatory.Affairs@promega.com 1.4 Notrufnummer:
Für die chemische Notfall Lauf, Leck, Feuer, Belichtung oder Unfall nennen CHEMTREC Tag oder Nacht innerhalb der Schweiz: 0800-181-7059, innerhalb Switzerland: + (41) - 435082011. USA und Kanada: 1-800- 424-9300. Außerhalb der USA und Kanada: 1 703-527-3887 (akzeptierte R-Gespräche)
*
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist nach GHS (Global Harmonized System) nicht als gefährlich eingestuft.
entfällt
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008entfällt Gefahrenpiktogrammeentfällt
Signalwortentfällt
(Fortsetzung auf Seite 2) DE
(Fortsetzung von Seite 1)
Gefahrenhinweiseentfällt 2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT:Nicht anwendbar.
vPvB:Nicht anwendbar.
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.2 Chemische Charakterisierung: Gemische Beschreibung:
Das Produkt ist eine Mischung der riskanten Substanzen verzeichnet unten zusammen mit nichtriskanten Geheimsubstanzen.
Gefährliche Inhaltsstoffe:entfällt
zusätzl. Hinweise:Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 15 zu entnehmen.
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ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
nach Einatmen:Wenn sich der Patient unwohl fühlt oder betroffen wird, medizinischen Rat erhalten.
nach Hautkontakt:Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
nach Augenkontakt:Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
nach Verschlucken:Wenn sich der Patient unwohl fühlt oder betroffen wird, medizinischen Rat erhalten.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Niemand
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine bekannt
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungKein spezieller Rat
Besondere Schutzausrüstung:Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
*
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht erforderlich.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
(Fortsetzung auf Seite 3)
(Fortsetzung von Seite 2)
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
*
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungKeine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:Das Produkt ist nicht brennbar.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:Keine besonderen Anforderungen.
Zusammenlagerungshinweise:nicht erforderlich Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:keine Lagerklasse:
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):-
7.3 Spezifische EndanwendungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:
Das Produkt enthält keine relevanten Mengen von Stoffen mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten.
Zusätzliche Hinweise:Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Atemschutz:nicht erforderlich.
Handschutz:Nicht erforderlich.
Handschuhmaterial:
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich. Da das Produkt eine Zubereitung aus mehreren Stoffen darstellt, ist die Beständigkeit von Handschuhmaterialen nicht vorausberechenbar und muß deshalb vor dem Einsatz überprüft werden.
Augenschutz:nicht erforderlich.
*
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben
Aussehen:
Form: flüssig
Farbe: farblos
Geruch: Nicht entschlossen
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
pH-Wert bei 20 °C: 5
(Fortsetzung auf Seite 4) DE
(Fortsetzung von Seite 3)
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: 0 °C Siedebeginn und Siedebereich: 100 °C
Flammpunkt: Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Nicht anwendbar.
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt.
Selbstentzündungstemperatur: Das Produkt ist nicht selbstentzündlich.
Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Explosionsgrenzen:
untere: Nicht bestimmt.
obere: Nicht bestimmt.
Dampfdruck: Nicht bestimmt.
Dichte bei 20 °C: 0,99841 g/cm³
Relative Dichte Nicht bestimmt.
Dampfdichte Nicht bestimmt.
Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: nicht bzw. wenig mischbar
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser:Nicht bestimmt.
Viskosität:
dynamisch bei 20 °C: 0,0952 mPas
kinematisch: Nicht bestimmt.
Organische Lösemittel: 0,1 %
Wasser: 99,5 %
Festkörpergehalt: 0,4 %
9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 ReaktivitätKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.2 Chemische Stabilität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher ReaktionenKeine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende BedingungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.5 Unverträgliche Materialien:Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute ToxizitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:Keine verfügbaren Daten Primäre Reizwirkung:
Ätz-/Reizwirkung auf die HautAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/-reizungAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege/HautAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
(Fortsetzung auf Seite 5) DE
(Fortsetzung von Seite 4)
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Keimzell-MutagenitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
KarzinogenitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ReproduktionstoxizitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
AspirationsgefahrAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Nicht verfügbar
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine bekannt
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im BodenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:Nicht verfügbar Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:Keine Wassergefährdung bekannt.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT:Nicht anwendbar.
vPvB:Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche WirkungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung:
Verfügung sollte in Übereinstimmung mit anwendbaren regionalen, nationalen und lokalen Gesetzen und Regulierungen sein.
Beziehen Sie sich auf die Abteilung 7: das Berühren und Lagerung und Abteilung 8: Aussetzungsschutz der Kontrolle/Persönlichen für die zusätzliche behandelnde Information und Schutz von Angestellten.
Abfallschlüsselnummer:
According to the European Waste Catalogue, Waste Codes are not product specific, but application specific.
Waste codes should be assigned by the user based on the application for which the product was used.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer Nicht riskant für den Transport
ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Keiner
ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt
(Fortsetzung auf Seite 6) DE
(Fortsetzung von Seite 5)
14.3 Transportgefahrenklassen Keiner ADR, ADN, IMDG, IATA
Klasse entfällt
14.4 Verpackungsgruppe Keiner
ADR, IMDG, IATA entfällt
14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant: Nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender Nicht anwendbar.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-CodeNicht anwendbar.
UN "Model Regulation": entfällt
*
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Richtlinie 2012/18/EU
Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG IKeiner der Inhaltsstoffe ist enthalten.
Klassifizierung nach VbF:entfällt Klasse Anteil in %
Wasser 99,5
II 0,1
Wassergefährdungsklasse:Im allgemeinen nicht wassergefährdend.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
*
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Datenblatt ausstellender Bereich:
Promega Corp.
Safety Department 2800 Woods Hollow Road Madison, WI 53704 U.S.A.
Abkürzungen und Akronyme:
RID: Règlement international concernant le transport des marchandises dangereuses par chemin de fer (Regulations Concerning the International Transport of Dangerous Goods by Rail)
ICAO: International Civil Aviation Organisation
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
(Fortsetzung auf Seite 7)
(Fortsetzung von Seite 6) CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society)
GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
VbF: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Österreich (Ordinance on the storage of combustible liquids, Austria) LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
* Daten gegenüber der Vorversion geändert
DE
Sicherheitsdatenblatt
gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31
Druckdatum: 12.11.2019 überarbeitet am: 12.11.2019
*
ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens
1.1 Produktidentifikator
Handelsname: Nuclease-Free Water Artikelnummer:P119
CAS-Nummer:
7732-18-5 EG-Nummer:
231-791-2
1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wirdKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Verwendung des Stoffes / des GemischesLaborchemikalien
1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller/Lieferant:
Promega Corporation 2800 Woods Hollow Road Madison, WI 53711 U.S.A.
1-608-274-4330 1-800-356-9526
Auskunftgebender Bereich:
Promega GmbH High-Tech-Park Schildkrötstraße 15 68199 Mannheim Germany
Tel: (+49) (0) 621 8501 0 Free Phone: 00800 77663422 Fax: (+49) (0) 621 8501 222 Free Fax: 00800 77663423
E-mail Address: de_custserv@promega.com SDS autor: Regulatory.Affairs@promega.com 1.4 Notrufnummer:
Für die chemische Notfall Lauf, Leck, Feuer, Belichtung oder Unfall nennen CHEMTREC Tag oder Nacht innerhalb der Schweiz: 0800-181-7059, innerhalb Switzerland: + (41) - 435082011. USA und Kanada: 1-800- 424-9300. Außerhalb der USA und Kanada: 1 703-527-3887 (akzeptierte R-Gespräche)
*
ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Das Produkt ist nach GHS (Global Harmonized System) nicht als gefährlich eingestuft.
(Fortsetzung auf Seite 2) DE
(Fortsetzung von Seite 1)
Die Substanz wird als riskant gemäß der CLP Regulierung nicht klassifiziert.
2.2 Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008entfällt Gefahrenpiktogrammeentfällt
Signalwortentfällt Gefahrenhinweiseentfällt 2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT:Nicht anwendbar.
vPvB:Nicht anwendbar.
*
ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Chemische Charakterisierung: Stoffe CAS-Nr. Bezeichnung
7732-18-5 water
Identifikationsnummer(n) EG-Nummer:231-791-2
*
ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
nach Einatmen:Wenn sich der Patient unwohl fühlt oder betroffen wird, medizinischen Rat erhalten.
nach Hautkontakt:Im allgemeinen ist das Produkt nicht hautreizend.
nach Augenkontakt:Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen.
nach Verschlucken:Wenn sich der Patient unwohl fühlt oder betroffen wird, medizinischen Rat erhalten.
4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Niemand
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel Geeignete Löschmittel:
CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen.
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Keine bekannt
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
5.3 Hinweise für die BrandbekämpfungKein spezieller Rat
Besondere Schutzausrüstung:Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
*
ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Nicht erforderlich.
(Fortsetzung auf Seite 3) DE
(Fortsetzung von Seite 2)
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:Mit viel Wasser verdünnen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung:
Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Es werden keine gefährlichen Stoffe freigesetzt.
Informationen zur sicheren Handhabung siehe Abschnitt 7.
Informationen zur Entsorgung siehe Abschnitt 13.
*
ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren HandhabungKeine besonderen Maßnahmen erforderlich.
Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz:Das Produkt ist nicht brennbar.
7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Lagerung:
Anforderung an Lagerräume und Behälter:Keine besonderen Anforderungen.
Zusammenlagerungshinweise:nicht erforderlich Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen:keine Lagerklasse:
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):-
7.3 Spezifische EndanwendungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen:Keine weiteren Angaben, siehe Abschnitt 7.
8.1 Zu überwachende Parameter
Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:Entfällt Zusätzliche Hinweise:Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen.
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung:
Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Chemikalien sind zu beachten.
Atemschutz:nicht erforderlich.
Handschutz:Nicht erforderlich.
Handschuhmaterial:
Die Auswahl eines geeigneten Handschuhs ist nicht nur vom Material, sondern auch von weiteren Qualitätsmerkmalen abhängig und von Hersteller zu Hersteller unterschiedlich.
Augenschutz:nicht erforderlich.
*
ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Allgemeine Angaben
Aussehen:
Form: flüssig
Farbe: farblos
Geruch: geruchlos
Geruchsschwelle: Nicht bestimmt.
(Fortsetzung auf Seite 4) DE
(Fortsetzung von Seite 3)
Zustandsänderung
Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: 0 °C Siedebeginn und Siedebereich: 100 °C
Flammpunkt: Nicht anwendbar
Entzündbarkeit (fest, gasförmig): Nicht anwendbar.
Zersetzungstemperatur: Nicht bestimmt.
Selbstentzündungstemperatur: Nicht bestimmt.
Explosive Eigenschaften: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
Explosionsgrenzen:
untere: Nicht bestimmt.
obere: Nicht bestimmt.
Dampfdruck: Nicht bestimmt.
Dichte bei 20 °C: 1 g/cm³
Relative Dichte Nicht bestimmt.
Dampfdichte Nicht bestimmt.
Verdampfungsgeschwindigkeit Nicht bestimmt.
Löslichkeit in / Mischbarkeit mit
Wasser: vollständig mischbar
Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser:Nicht bestimmt.
Viskosität:
dynamisch bei 20 °C: 0,0952 mPas
kinematisch: Nicht bestimmt.
Wasser: 100,0 %
Festkörpergehalt: 0,0 %
9.2 Sonstige Angaben Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität
10.1 ReaktivitätKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.2 Chemische Stabilität
Thermische Zersetzung / zu vermeidende Bedingungen:
Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.
10.3 Möglichkeit gefährlicher ReaktionenKeine gefährlichen Reaktionen bekannt.
10.4 Zu vermeidende BedingungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.5 Unverträgliche Materialien:Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte:keine gefährlichen Zersetzungsprodukte bekannt.
*
ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen
Akute ToxizitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte:Keine verfügbaren Daten Primäre Reizwirkung:
Ätz-/Reizwirkung auf die HautAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Schwere Augenschädigung/-reizungAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Sensibilisierung der Atemwege/HautAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
CMR-Wirkungen (krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkung) Keimzell-MutagenitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
(Fortsetzung auf Seite 5) DE
(Fortsetzung von Seite 4)
KarzinogenitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
ReproduktionstoxizitätAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
Spezifische Zielorgan-Toxizität bei wiederholter Exposition
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
AspirationsgefahrAufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt.
*
ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben
12.2 Persistenz und Abbaubarkeit Nicht verfügbar
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.3 Bioakkumulationspotenzial Keine bekannt
Keine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
12.4 Mobilität im BodenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
Ökotoxische Wirkungen:
Bemerkung:Nicht verfügbar Weitere ökologische Hinweise:
Allgemeine Hinweise:Keine Wassergefährdung bekannt.
12.5 Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung PBT:Nicht anwendbar.
vPvB:Nicht anwendbar.
12.6 Andere schädliche WirkungenKeine weiteren relevanten Informationen verfügbar.
*
ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung:
Verfügung sollte in Übereinstimmung mit anwendbaren regionalen, nationalen und lokalen Gesetzen und Regulierungen sein.
Beziehen Sie sich auf die Abteilung 7: das Berühren und Lagerung und Abteilung 8: Aussetzungsschutz der Kontrolle/Persönlichen für die zusätzliche behandelnde Information und Schutz von Angestellten.
Abfallschlüsselnummer:
According to the European Waste Catalogue, Waste Codes are not product specific, but application specific.
Waste codes should be assigned by the user based on the application for which the product was used.
Ungereinigte Verpackungen:
Empfehlung:Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.
Empfohlenes Reinigungsmittel:Wasser, gegebenenfalls mit Zusatz von Reinigungsmitteln.
*
ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport
14.1 UN-Nummer Nicht riskant für den Transport
ADR, ADN, IMDG, IATA entfällt
14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Keiner
ADR, IMDG, IATA entfällt
ADN
(Fortsetzung auf Seite 6) DE
(Fortsetzung von Seite 5)
14.3 Transportgefahrenklassen Keiner ADR, ADN, IMDG, IATA
Klasse entfällt
14.4 Verpackungsgruppe Keiner
ADR, IMDG, IATA entfällt
14.5 Umweltgefahren:
Marine pollutant: Nein
14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den
Verwender Nicht anwendbar.
14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des
MARPOL-Übereinkommens und gemäß IBC-CodeNicht anwendbar.
UN "Model Regulation": entfällt
*
ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch
Richtlinie 2012/18/EU
Namentlich aufgeführte gefährliche Stoffe - ANHANG IDer Stoff ist nicht enthalten.
Klassifizierung nach VbF:entfällt
Wassergefährdungsklasse:Im allgemeinen nicht wassergefährdend.
15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung:Eine Stoffsicherheitsbeurteilung wurde nicht durchgeführt.
*
ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben
Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis.
Datenblatt ausstellender Bereich:
Promega Corp.
Safety Department 2800 Woods Hollow Road Madison, WI 53704 U.S.A.
Abkürzungen und Akronyme:
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route (European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road)
IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonised System of Classification and Labelling of Chemicals EINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances CAS: Chemical Abstracts Service (division of the American Chemical Society) GefStoffV: Gefahrstoffverordnung (Ordinance on Hazardous Substances, Germany)
VbF: Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Österreich (Ordinance on the storage of combustible liquids, Austria) LC50: Lethal concentration, 50 percent
LD50: Lethal dose, 50 percent
PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative
* Daten gegenüber der Vorversion geändert
DE