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Der Föderalismus in Deutschland - ein Stationenlernen

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Academic year: 2022

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Reihe 17 S 1

Verlauf Material Klausuren Glossar Literatur

I/C2

Der Föderalismus in Deutschland – ein Stationenlernen

Nach Ideen von Andreas M. Münzing, Hagenbach

© Comstock/Thinkstock

Themen: Die deutschen Bundesländer, ihre Hauptstädte und Ministerpräsi- denten; die Rolle des Bundesrates bei der Gesetzgebung; Kennzei- chen des deutschen Föderalismus; Länderfinanzausgleich; Födera- lismusreform

Ziele: Die Schülerinnen und Schüler kennen den föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland. Sie setzen sich mit den entsprechen- den Verfassungsprinzipien auseinander und bewerten die Rolle des Bundesrates. Sie erarbeiten sich die Zusammenarbeit der Länder und die Zuständigkeiten hinsichtlich der Gesetzgebung. Im Lernzir- kel arbeiten sie selbstständig und übernehmen selbst Verantwor- tung für ihren Lernprozess.

Klassenstufe: ab Klasse 8

Zeitbedarf: 5–6 Unterrichtsstunden

Der Föderalismus in Deutschland – ein Tauziehen um Kompetenzen?

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Begründung des Reihenthemas

Die Schulpolitik ist in Deutschland Sache der Länder – daher kommt jede Schülerin und je- der Schüler ganz automatisch mit der föderalen Struktur Deutschlands in Berührung. Wirk- lich bewusst wird den Lernenden und ihren Familien diese Tatsache dann, wenn ein Umzug von einem Bundesland in ein anderes ansteht.

Um den Aufbau des deutschen Staates – auch vor dem Hintergrund der jüngeren Ge- schichte – und die eigenen Mitwirkungsmöglichkeiten in unserer Demokratie zu verstehen, ist die Kenntnis der Gliederung Deutschlands in gleichberechtigte Bundesländer notwen- dig. Indem die Lernenden dieses Thema selbstständig im Lernzirkel bearbeiten, überneh- men sie zugleich Verantwortung für den eigenen Lernprozess.

Fachwissenschaftliche Orientierung

Die föderale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland

Der Föderalismus ist eines der staatlichen Organisationsprinzipien in der Bundesrepublik Deutschland. Im Jahr 1949 wurde er im Grundgesetz in Artikel 20 Absatz 1 verankert. Die Gliederung des Bundes in Länder und die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Ge- setzgebung des Bundes gehören zum Kernbestand der Verfassungsordnung des Grundge- setzes (Art. 79 Abs. 3 GG). Das Saarland trat im Jahr 1957 als vorläufig letztes Land der Bun- desrepublik bei. Nachdem die DDR 1952 ihre Bundesländer abgeschafft hatte, wurden sie im Zuge der Wiedervereinigung durch das von der Volkskammer verabschiedete Länder- einführungsgesetz wiederhergestellt. Dieses Gesetz trat gemeinsam mit dem Einigungs- vertrag am 3. Oktober 1990 in Kraft. Die ostdeutschen Länder werden noch immer auch als

„neue Länder“ bezeichnet.

Alle Bundesländer verfügen nicht nur über eine eigene Landesregierung und ein eigenes Parlament – wobei die Begrifflichkeiten bei den drei Stadtstaaten Berlin, Bremen und Ham- burg abweichen –, sondern auch über eigene Verfassungen, für die das Grundgesetz die Rahmenbedingungen festlegt.

Kennzeichen des deutschen föderalen Systems ist die grundsätzliche Zusammenarbeit zwi- schen Bund und Ländern. Damit ist die Bundesrepublik Vertreterin eines „kooperativen Fö- deralismus“: Sowohl Bund als auch Bundesländer verfügen über eigene Kompetenzen. Da- bei gilt das Subsidiaritätsprinzip: Der Bund übernimmt erst dann Aufgaben, wenn diese von den untergeordneten Ebenen der Länder und Kommunen nicht bewältigt werden können.

Wie arbeiten Bund und Länder zusammen?

Die seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 bestehenden 16 Bundesländer wirken über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mit. Die Verteilung der Kompetenzen von Bund und Ländern wird durch das Grundgesetz geregelt. Artikel 30 besagt, dass „die Aus- übung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben“ Sache der Länder bleibt, so weit es im Grundgesetz nicht anders festgelegt ist. Exklusive Aufgaben des Bundes sind in Artikel 73 aufgeführt, dazu zählen etwa die Außen- und Verteidigungspolitik, das Passwesen und die Währungspolitik. In allen anderen Bereichen gilt die konkurrierende Gesetzgebung. Das bedeutet, die Länder können Gesetze verabschieden, so lange der Bund sich nicht selbst dazu entschließt.

Wie arbeiten die Länder miteinander?

Die Zusammenarbeit der Länder ist freiwillig und bedarfsorientiert. Die Kultusministerkon- ferenz (KMK) stellt eine Ausnahme dar. Sie folgt einer festen Struktur und Organisation. In- nerhalb der KMK hat jedes Land eine Stimme. Empfehlungen können nur bei einstimmigen Beschlüssen ausgesprochen werden. Darüber hinaus gibt es Ministerpräsidentenkonferen- zen, Fachministerkonferenzen oder Zukunftsforen. Gemeinsame Themen der Länder kön-

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nen beispielsweise der Küstenschutz oder die Zusammenarbeit der ostdeutschen Länder sein.

Was hat sich mit der Föderalismusreform von 2006 geändert?

Obwohl die föderale Zusammenarbeit überwiegend gut funktioniert, verstärkte sich in den Bundesländern über lange Zeit die Unzufriedenheit darüber, dass der Bund vermehrt Kom- petenzen übernahm, die nicht explizit unter seine Befugnisse fielen, und es an Transparenz hinsichtlich Verantwortlichkeiten mangelte. Folglich häuften sich im Bundesrat Zustim- mungsgesetze, die von der jeweiligen Opposition aus parteipolitischen Gründen blockiert wurden. Schließlich wurde im Jahr 2006 eine Föderalismusreform durchgeführt, um die Kompetenzen der Länder zu festigen. Die Föderalismusreform II im Jahre 2009 konzentrier- te sich dann auf die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern.

Im Zuge der Föderalismusreform I aus dem Jahr 2006 wurde die ohnehin traditionelle Zu- ordnung der Schulpolitik zu den Ländern noch verstärkt, die nun auch über die verschiede- nen Schulformen entscheiden können. Auch als „Kooperationsverbot“ bezeichnet, zählt die Stärkung der Länderkompetenzen im Schulwesen zu den umstrittensten Punkten der Föde- ralismusreform.

Hinsichtlich der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern wird die derzeitige Rege- lung zum Länderfinanzausgleich zusammen mit dem Solidarpakt Ende 2019 auslaufen. Im Oktober 2016 einigten sich Bund und Länder darauf, dass ab 2020 alle Länder deutlich mehr Unterstützung vom Bund bekommen. Dafür erhält der Bund mehr Kompetenzen. Diese Re- gelung kommt zwar den Geberländern besonders zugute, stärkt aber nicht die Position der Länder insgesamt.

Ein weiterer Kritikpunkt am deutschen Föderalismus in seiner aktuellen Form ist die Gliede- rung der Bundesländer. Es gibt viele Modelle zur Neuregelung, die fast alle eine reduzierte Anzahl von Ländern anstreben, meist um Kosten zu sparen. Allerdings sind Neugliederun- gen nur nach einem Volksentscheid möglich. 1996 lehnte die Bevölkerung Berlins und Bran- denburgs eine Zusammenlegung des Stadtstaates mit dem Flächenland ab.

Methodisch-didaktische Überlegungen

Das Stationenlernen beginnt mit einem gemeinsamen Einstiegim Plenum (M 1oder in- teraktive Übung auf CD 22) und endet mit einer Plenumsdiskussion (M 13).

Der Laufzettel (M 2)wird allen Schülerinnen und Schülern ausgehändigt. Mit ihm kon- trollieren die Lernenden ihren eigenen Arbeitsprozess.

Die Arbeitsblätter für die einzelnen Stationenwerden an unterschiedlichen Tischen im Klassenraum ausgelegt. Orientieren Sie sich dabei am Laufzettel (M 2). Die Schülerinnen und Schüler bearbeiten zunächst die Aufgaben an den einzelnen Stationen und überprüfen dann selbstständig die jeweiligen Lösungen.

Hinweis:In Station 1 a)sollen die Schülerinnen und Schüler einen kurzen Er- klärfilm aus dem Internet anschauen. Richten Sie diese Station daher an ei- nem Computerarbeitsplatz ein und stellen Sie Kopfhörer bereit. Alternativ können die Lernenden ein Tablet oder ihr Smartphone benutzen, um den Film anzusehen.

Auch für die freiwillige Zusatzaufgabe in Station 1 b) sowie für die freiwillige Zu- satzstation5ist ein Internetzugangerforderlich.

Tipp:Wenn Sie die Materialien mehrfach verwenden möchten, laminieren Sie für jede Sta- tion einige Kopien oder stecken Sie sie in Klarsichthüllen und lassen Sie Ihre Schülerinnen und Schüler mit wasserlöslichen Folienstiften arbeiten.

Die Lösungenzu den Stationen legen Sie an einer zentralen Stelle im Raum aus, zum Bei- spiel auf dem Lehrerpult, oder Sie hängen sie an die Tafel. Die Lösungsblätter müssen nicht in Klassenstärke vorliegen.

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Reihe 17 Verlauf Material S 1

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Materialübersicht

Stunde 1: Einstieg in den Lernzirkel

M 1 (Ab) Das föderale System der Bundesrepublik Deutschland – die Bundesländer ZM 1 (CD) Interaktives Quiz zu den deutschen Bundesländern

M 2 (Ab) Laufzettel

Stunden 2–4: Lernzirkel an fünf Stationen

M 3 (Ab) Station 1: Der Bundesrat – a) Gewaltenteilung

M 4 (Tx/Ab) Station 1: Der Bundesrat – b) Rolle im Gesetzgebungsverfahren ZM 2 (CD) Die Zusammensetzung des Bundesrats (Stand: Dezember 2016) M 5 (Lö) Lösungen: Station 1 – Der Bundesrat

M 6 (Tx) Station 2: Föderalismus – was ist das?

M 7 (Lö) Lösungen: Station 2 – Föderalismus – was ist das?

M 8 (Tx) Station 3: Wie arbeiten die Länder zusammen?

M 9 (Lö) Lösungen: Station 3 – Wie arbeiten die Länder zusammen?

M 10 (Ab) Station 4: Wer ist wofür zuständig? – a) Ausschließliche und konkurrierende Gesetzgebung

M 11 (Tx) Station 4: Wer ist wofür zuständig? – b) Die Föderalismusreform M 12 (Lö) Lösungen Station 4 – Wer ist wofür zuständig?

ZM 3 (CD) Station 5: Der Landtag in meinem Bundesland

Stunde 5: Abschluss des Lernzirkels

M 13 (Ka) Der Föderalismus in Deutschland – eine Diskussion

Erläuterung der Abkürzungen und Symbole:

Ab:Arbeitsblatt – Ka:Karikatur –Lö: Lösungen –Tx:Text

Internetzugang erforderlich als Zusatzmaterial auf CD 22

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Laufzettel

Mit diesem Blatt kontrollierst du während des Stationenlernens, welche Materialien du schon bearbeitet hast und welche dir noch fehlen.

Aufgabe

Gehe von Station zu Station und bearbeite die dort ausliegenden Materialien.

Hast du die Arbeit an einer Station beendet, kontrolliere deine Ergebnisse mithilfe der Lö- sungsblätter. Dann hakst du die entsprechende Station auf deinem Laufzettel als erledigt ab.

In welcher Reihenfolge du die Stationen bearbeitest, bleibt dir überlassen. Aber: Bearbeite zuerst alle Pflicht-Stationen, bevor du zur freiwilligen Station 5 gehst.

Stationenlernen: Der Föderalismus in Deutschland

Station Titel Bearbeitung

Erledigt und Lösung kontrolliert?

1 a) Der Bundesrat – Gewaltenteilung Pflicht

1 b) Der Bundesrat – Rolle im Gesetz- gebungsverfahren

Pflicht

(+ freiwillige Zusatz-

aufgabe)

2 Föderalismus – was ist das? Pflicht

3 Wie arbeiten die Länder zusam-

men? Pflicht

4 a)

Wer ist wofür zuständig? – Aus- schließliche und konkurrierende Gesetzgebung

Pflicht

(+ freiwillige Zusatz-

aufgabe)

4 b) Wer ist wofür zuständig? – Die

Föderalismusreform Pflicht

5 Der Landtag in meinem Bundes-

land Freiwillig

© Colourbox.com

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Station 1: Der Bundesrat – a) Gewaltenteilung

Der Föderalismus in Deutschland, das heißt, die Gliederung in Bundesländer, verfolgt das Ziel der Gewaltenteilung.

Film:www.bundesrat.de/DE/aufgaben/gesetzgebung/gesetzgebung-node.html

Der Sitz des Bundesrates in Berlin

FRAGEN FÜR DAS KREUZWORTRÄTSEL:

Lösungswort:In Deutschland dürfen die Bundesregierung, der Bundestag und der Bun- desrat einen __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ __ machen.

Aufgaben

1. Sieh dir den Film über den Bundesrat an und löse das Kreuzworträtsel.

2. Im Artikel 79 Grundgesetz (GG) steht:

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder [und] die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung […] be- rührt werden, ist unzulässig.

Erkläre, warum die Verfasserinnen und Verfasser des Grundgesetzes diesen Artikel for- muliert haben.

© iStock/Thinkstock

A) Der Bundesrat ist die … der 16 Länder auf Bundesebene.

B) Die deutschen Verfassungsorgane sind Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesverfassungsgericht und …?

C) Der Bundesrat wirkt bei der … mit.

D) Die Mitglieder des Bundesrates sind im- mer auch Teil einer …? Sie vertreten da- her die Ansichten der dortigen Regie- rungsparteien.

E) Vor der Abstimmung im Bundesrat wer- den einzelne Gesetze intensiv beraten – dies geschieht im …?

F) Es gilt: Die Bundesländer im Bundesrat stimmen … ab.

G) Ein Gesetz, das von der Bundesregierung nicht ohne vorherige Abstimmung im Bundesrat verabschiedet werden kann, ist ein …?

H) Wenn sich Bundesrat und Bundestag über ein bestimmtes Gesetz nicht eini- gen können, wird ein … einberufen.

I) Die Suche nach einem … findet geheim hinter verschlossenen Türen statt.

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Lösungen: Station 3 – Wie arbeiten die Länder zusammen?

Aufgabe 1:

Die deutschen Bundesländer schließen unter anderem Staatsverträge und Verwaltungsab- kommen. Außerdem arbeiten sie zusammen an Gemeinschaftsprojekten. Die Ministerprä- sidenten der Länder treffen sich mindestens einmal im Jahr, die Fachminister öfter. Die Kultusministerkonferenz tritt drei- bis viermal im Jahr zusammen. Sie berät über bildungs- politische Themen. Beschlüsse können in der KMK nur einstimmig gefasst werden und hän- gen von der Zustimmung der Landesparlamente ab.

Der Länderfinanzausgleich nach der Föderalismusreform 2006 diente zur Aufrechterhaltung der Vergleichbarkeit von Lebensbedingungen in den einzelnen Bundesländern. „Arme“

Länder profitierten hierbei von „reichen“ Ländern. Da dieser Ausgleich zu zahlreichen Kon- flikten führte, wurde beschlossen, dass ab 2020 alle Länder mehr Geld vom Bund erhalten.

Der Länderfinanzausgleich wird in seiner bisherigen Form abgeschafft und der Bund erhält mehr Kontrolle über die Finanzen.

Aufgabe 2:

Die Zahl der Geberländer nahm im Laufe der Zeit ab, die Zahl der Nehmerländer zu. Die stei- gende finanzielle Belastung der Geberländer führte zu Unmut und Konflikten.

Aufgabe 3:

Lösungsvorschlag:

Der Länderfinanzausgleich

Steuereinnahmen

Geberländer Nehmerländer

Bund

Bundesländer

Steuereinnahmen

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