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Informationsschreiben Nr. 29/2017 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM; hier: Änderungen im Antwortschreiben

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(bitte bei Antwort angeben) 111

Bremen, 17.02.2017

Informationsschreiben 29/2017

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Hier: Änderungen im Antwortschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie sind in ihrer Funktion als Schulleitung verpflichtet, zeitnah ein BEM-Verfahren einzuleiten, wenn für ihr Personal nach 42 Krankheitstagen innerhalb von zwölf Monaten im MiP eine BEM-Meldung erscheint.

Vor dem Hintergrund verschiedener Rückmeldung ergaben sich zwei Änderungsnotwendig- keiten im Zusammenhang mit dem BEM-Angebot.

1. Eine Auswertung diverser BEM-Antwortschreiben ergab, dass eine Anzahl von langzeiter- krankten Mitarbeiter*innen nach dem ersten BEM-Angebot weitere BEM-Angebote inner- halb ihres Erkrankungs- bzw. Genesungszeitraums für nicht förderlich erachtet und bis auf weiteres auch keine weiteren Angebote wünscht. Diese Wünsche sind zu respektieren.

Sollten langzeiterkrankte Mitarbeiter*innen nach dem ersten BEM-Angebot weitere BEM- Angebote innerhalb ihres längeren, ununterbrochenen Erkrankungs- bzw. Genesungszeit- raums nicht mehr wünschen, ist Ihrerseits wie folgt zu verfahren:

Nach Eingang des entsprechenden Antwortschreibens sind für diese Mitarbeiter*innen bis auf Weiteres alle im Mitarbeiterportal (MiP) generierten Meldungen über die Einleitung ei- nes BEM-Verfahrens zu eröffnen und sofort abzuschließen. Das Antwortschreiben ist wie üblich an die Personalstelle zu senden. Dies entbindet Sie jedoch nicht von der Pflicht, rückkehrenden Mitarbeiter*innen bei Dienstantritt nochmals ein BEM-Gespräch anzubie- ten.

(2)

Sollte das Gesprächsangebot bei Dienstantritt angenommen werden, ist das BEM-Verfah- ren durchzuführen. Sollte das Gesprächsangebot jedoch abgelehnt werden, ist die Ableh- nung mit dem üblichen Antwortschreiben zu dokumentieren. Nach Abschluss dieses BEM- Verfahrens senden Sie die Unterlagen bitte der Personalstelle zu.

Wichtiger ergänzender Hinweis:

Die Mitteilung der Mitarbeiter*innen, „ich nehme aufgrund der längeren, ununterbrochenen Erkrankung das BEM-Angebot nicht an“, hat nur Gültigkeit bis zum Zeitpunkt des Dienst- antritts. Sollten nach Dienstantritt die Voraussetzungen für ein BEM-Verfahren erneut vor- liegen, ist ein solches durchzuführen.

2. Aufgrund der Auswertung ist des Weiteren aufgefallen, dass bei einigen betroffenen Mitar- beiter*innen der Wunsch eines Gespräches mit der Schulaufsicht besteht.

Sollte Ihnen ein BEM-Antwortbogen mit dem Wunsch eines Gesprächs über die Schulauf- sicht zugehen, setzen Sie bitte die zuständige Schulaufsicht in Kenntnis und geben die Angelegenheit nach dorthin ab. Die Schulaufsicht wird die Angelegenheit weiter bearbei- ten und Sie nach Abschluss des Verfahrens informieren. Den abgeschlossenen BEM-Vor- gang gibt die Schulaufsicht zur Personalstelle, die wiederum das BEM-Verfahren im MiP abschließt.

Dieses habe ich zum Anlass genommen, das mit dem BEM-Angebot zu versendende Ant- wortschreiben textlich neu zu fassen.

Die Neufassung des Antwortschreibens ist von Ihnen ab sofort zu verwenden.

Bei weiteren Fragen zum BEM-Verfahren wenden Sie sich an:

Frau Beate Bensch – beate.bensch@bildung.bremen.de – Durchwahl: -10261 Allgemeine Fragen zum MiP (technischer Support) beantwortet Ihnen:

Frau Diana Baumgarte – diana.baumgarte@bildung.bremen.de – Durchwahl: - 14986 Gez. i.A.

Fritsch

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