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Betriebliches

Gesundheitsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement

www.med.uni-magdeburg.de

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1. Gesetzliche Grundlage

Betriebliches

Eingliederungsmanagement (BEM) ist gesetzlich vorgeschrieben:

SGB IX § 84 (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung …, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeits- unfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement).

Ziele des BEM - Was soll das BEM leisten?

- Arbeitsunfähigkeit überwinden - langfristig arbeitsfähig bleiben

- Behinderungen und chronische Erkrankungen vermeiden - Arbeitsplätze nachhaltig sichern

-

(3)

2. Ablauf des BEM

Maßnahmen

Mitarbeiter krank –

was

nun?

(4)

2. Ablauf des BEM

Maßnahmen

Länge der Arbeitsunfähigkeit wird festgestellt (in den letzten 12 Monaten mehr als sechs Wochen krank),

Der Geschäftsbereich Personal schreibt und versendet eine Einladung zum

Informationsgespräch an den betroffenen Mitarbeiter.

(Das Angebot zum BEM wird in der Personalakte abgelegt.)

Der Mitarbeiter füllt den Rückantwort- bogen zur Einladung zum Informations- gespräch aus und sendet ihn zurück.

(5)

2. Ablauf des BEM

Maßnahmen

Der Mitarbeiter nimmt am

Informationsgespräch zum BEM mit dem selbst gewähltem Ansprechpartner teil.

Die Teilnahme ist freiwillig, das Angebot kann auch abgelehnt werden.

Der Mitarbeiter stimmt dem BEM zu und unterschreibt die

Einverständniserklärung zum BEM.

(6)

2. Ablauf des BEM

Maßnahmen

Der Fallbegleiter entwickelt gemeinsam mit dem betroffenen Mitarbeiter einen Weg zur

erfolgreichen

Wiedereingliederung.

Der Fallbegleiter beruft nach Absprache mit dem betroffenen Mitarbeiter das

Eingliederungsteam ein –

gemeinsam werden Lösungen zur langfristigen Wiedereingliederung des Mitarbeiters besprochen.

(7)

2. Ablauf des BEM

Maßnahmen

Der Mitarbeiter wirkt aktiv mit

bei der Entwicklung eines geeigneten Lösungsweges zur Sicherung seines Arbeitsplatzes.

Jedes Mitglied des

Eingliederungsteams ist bestrebt, den Mitarbeiter bei der

Wiedereingliederung tatkräftig zu unterstützen.

(8)

2. Ablauf des BEM

Maßnahmen

Der Fallbegleiter steht dem Mitarbeiter während der Fallbegleitung jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung und gibt Informationen zu nächsten

Schritten.

Dennoch kann der Weg zum Ziel für den betroffenen Mitarbeiter ggf. auch beschwerlich sein.

Beispielsweise kann eine Eingliederung auf einen veränderten Arbeitsplatz vorgenommen werden, dann wird sich der Mitarbeiter an neue Aufgaben und Kollegen gewöhnen, neu dazu lernen oder eventuell weitere Veränderungen akzeptieren müssen.

(9)

2. Ablauf des BEM

Maßnahmen

Ganz wichtig ist, dass der Mitarbeiter seine Gesundheit nicht

vernachlässigt, sondern parallel zur beruflichen Wiedereingliederung geeignete gesundheitsförderliche Maßnahmen ergreift, um die eigene Gesundheit weiterhin zu stabilisieren und zu verbessern.

Gegebenenfalls kann der Mitarbeiter auch eine entsprechende Fort- und Weiterbildung absolvieren, um für die

(10)

2. Ablauf des BEM

Maßnahmen

Wenn dann die geplanten Maßnahmen erfolgreich

durchgeführt wurden, hat sich für den Mitarbeiter eine neue

Arbeitsperspektive entwickelt, die ihn langfristig im

Arbeitsprozess halten soll.

Der Mitarbeiter ist wieder in den Arbeitsprozess integriert, fühlt sich als gleichwertiger

Mitarbeiter in der Betriebsgemeinschaft.

(11)

3. Weitere Informationen

Zeitliche Planung:

Dienstvereinbarung zum BEM

-> wurde im November 2013 abgeschlossen

Anschreibenversendung (Probelauf) -> im November 2013

Start des BEM mit monatlicher Versendung von Anschreiben -> im Januar 2014 (50 Anschreiben)

-> Schulung der Ansprechpartner im BEM (Februar 2014)

-> Fortführung der Versendung von Anschreiben 1 x im Monat (im Februar 100 Anschreiben, … etc.)

-> parallel dazu Fallbegleitungen im Rahmen des BEM

(12)

3. Weitere Informationen

Auskunft zum BEM kann Ihnen geben:

das BEM-Team

Zum BEM-Team gehören die Martina Becker und Evelin Konrad.

Martina Becker Evelin Konrad

BEM-Fallbegleiterin Koordinatorin für Betriebl. Gesundheits- Tel.: 0391 67-15392 und Eingliederungsmanagement

Haus 17, Raum 237 Tel.: 0391 67-21235 martina.becker@med.ovgu.de Haus 17, Raum 214

E-Mail: evelin.konrad@med.ovgu.de

die Personalräte der A.ö.R. und der FME

die BEM-Ansprechpartner A.ö.R. (die Ansprechpartner für die FME finden Sie im Intranet) Stefan Feige (Zentrales Projektbüro)

Nancy Fiedler (OP-Leitung KURO, Funktionsdienst) Dagmar Halangk (Pflegedirektorin)

Mario Happe (Personalrat A. ö. R., Mitarbeiter GB Technik und Bau)

Ilona John (Schwerbehindertenvertretung A.ö.R., Mitarbeiterin GB Technik und Bau) Vera Krusche (Stationsleitung KCHI, Pflegedienst)

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3. Weitere Informationen

Referenzen

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