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Medienmitteilung Basel, Liestal, 7. Februar 2018

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Kanton Basel-Stadt | Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft | Regierungsrat

Staatskanzlei, Rathaus, Marktplatz 9, 4001 Basel Landeskanzlei, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal

Medienmitteilung

Basel, Liestal, 7. Februar 2018

Steuervorlage 17: Eckwerte des Bundesrates sind positiv für die Region

Der Bundesrat hat am 31. Januar 2018 die Eckwerte für die Steuervorlage 17 kommuniziert.

Die Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt begrüssen das rasche Vorgehen des Bundesrates und die höheren Ausgleichszahlungen des Bundes an die Kantone. Die obligatorische Patentbox und die freiwilligen Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben sind positiv für die Region.

Der Bundesrat will den Kantonen mehr Mittel für die Umsetzung der Steuervorlage 17 zur

Verfügung stellen: Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer soll auf 21.2 Prozent statt auf 20.5 Prozent erhöht werden. Damit kommt der Bundesrat einer zentralen Forderung der Kantone und Gemeinden nach.

Stärkung des Innovationsstandortes: Gute Nachricht für Region und Werkplatz

Mit der für die Kantone obligatorischen Patentbox und dem freiwilligen, zusätzlichen Abzug auf Forschungs- und Entwicklungsausgaben schafft die Reform Anreize, in der Schweiz zu

investieren. Der Bund gibt ein Bekenntnis ab für den Innovationsstandort. Für den Werkplatz der Region ist dies wichtig, da hier zehntausende Arbeitsplätze mit Forschung und Entwicklung verbunden sind. Gleichzeitig gibt der Bundesrat den Kantonen anerkannte Instrumente in die Hand, damit sie nach Aufhebung der bisherigen Steuerstatus attraktiv bleiben.

Rasches Vorgehen des Bundesrates – Absage an Aufteilung der Vorlage

Die Regierungsräte von Basel-Landschaft und Basel-Stadt begrüssen das zügige Vorgehen des Bundesrates, der so auch den Diskussionen um eine Aufteilung der Vorlage eine Absage erteilt hat. Das internationale Umfeld entwickelt sich schnell. Zahlreiche Staaten haben Steuerreformen umgesetzt, ihre bisherigen Steuersysteme überarbeitet und die Unternehmenssteuern gesenkt.

Für die Region ist es von grosser Bedeutung, dass bald Sicherheit besteht über die steuerlichen Rahmenbedingungen.

Basel-Landschaft und Basel-Stadt wollen ordentliche Steuersätze senken

Die effektive Gewinnsteuerlast von Statusgesellschaften betrug bisher 8 bis 11 Prozent (inklusive direkte Bundessteuer). Demgegenüber liegt die ordentliche Steuerbelastung der übrigen

Gesellschaften bei bis zu 22 Prozent. Die Steuerlast der Statusgesellschaften würde sich ohne Gegenmassnahmen bei einer Aufhebung der Steuerstatus mehr als verdoppeln. Die betroffenen Unternehmen haben eine grosse Bedeutung für Kantonsfinanzen und Arbeitsmarkt. Die

Regierungsräte der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt wollen deshalb die ordentlichen Steuersätze senken. Davon profitieren insbesondere auch die KMU. Statusgesellschaften werden hingegen trotz Gewinnsteuersatzsenkung künftig gleich viel oder mehr Steuern zu bezahlen haben.

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Medienmitteilung, 7. Februar 2018 2/2

Für Rückfragen:

Anton Lauber, Regierungsrat, Telefon +41 (0)61 552 52 01

Vorsteher der Finanz- und Kirchendirektion, Kanton Basel-Landschaft Eva Herzog, Regierungsrätin, Telefon +41 (0)61 267 95 51

Vorsteherin des Finanzdepartements, Kanton Basel-Stadt

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