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Medienmitteilung Basel / Liestal, 16. Oktober 2018

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Kanton Basel-Stadt | Regierungsrat Kanton Basel-Landschaft | Regierungsrat

Staatskanzlei, Rathaus, Marktplatz 9, 4001 Basel Landeskanzlei, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal

Medienmitteilung

Basel / Liestal, 16. Oktober 2018

Mehr Mittel für das Universitäts-Kinderspital beider Basel aus beiden Kantonen

Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben eine für die Jahre 2019 bis 2021 geltende Rahmenausgabenbewilligung für die gemeinwirtschaftlichen und

ungedeckten Leistungen im Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB) zuhanden der Parlamente verabschiedet. Damit wird das UKBB in den Jahren 2019-2021 Beiträge von gesamthaft je rund 21.4 Mio. Franken erhalten (ca. 7.1 Mio. Franken pro Jahr und Kanton).

Durch die erhöhten Beiträge soll insbesondere die durch den Eingriff des Bundesrates in die Tarmed-Tarifstruktur entstehende Unterdeckung bei spitalambulanten Leistungen teilweise abgefedert werden.

Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht vor, dass gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) nicht über die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert werden dürfen, sondern durch die Kantone zu bezahlen sind. Bei Kinderspitälern leider systemimmanent sind zudem untragbare tarifarische Unterdeckungen. Um die notwendigen gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) zu Gunsten der Kantonsbevölkerung weiterhin bereitstellen zu können, ist die Fortführung und auch Erhöhung der entsprechenden Finanzierung zwingend.

Für das UKBB betreffen die durch das Gesundheitsdepartement Basel-Stadt und die

Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft partnerschaftlich finanzierten GWL insbesondere die finanzielle Unterdeckung im spitalambulanten Bereich sowie die Weiterbildung zum eidgenössischen Facharzt. Weitere GWL betreffen die Beschulung der Kinder bei einem Spitalaufenthalt sowie den Spitalsozialdienst. Diese erfolgen in Basel-Stadt über das

Erziehungsdepartement beziehungsweise über das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt. In Baselland erfolgen die Beiträge an die Beschulung über die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion. Inhaltlich erfolgen keine Änderungen gegenüber der laufenden Leistungsperiode 2016 bis 2018.

Die Beiträge für die gemeinwirtschaftlichen und ungedeckten Leistungen des UKBB werden für die Jahre 2019 bis 2021 insgesamt etwa 21.4 Mio. Franken betragen pro Kanton (jährlich ca.

7.1 Mio. Franken).

Aufgrund der per 1. Januar 2018 erfolgten und als problematisch zu beurteilenden Eingriffe des Bundesrates in die Tarmed-Tarifstruktur rechnet das UKBB im spitalambulanten Bereich mit zusätzlichen Ertragsausfällen von rund 4.3 Mio. Franken pro Jahr. Aus diesem Grund beantragt der basel-städtische Regierungsrat eine Erhöhung der GWL um jährlich 0.7 Mio. Franken.

Gleichzeitig beantragt der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft eine Erhöhung um jährlich 1.3 Mio. Franken. Der höhere Beitrag des Kantons Basel-Landschaft ergibt sich aus dem Wechsel der Bemessungsgrundlage: Bisher waren die Anzahl Besuche ausschlaggebend, neu sollen die effektiv anfallenden Kosten für die Patientinnen und Patienten aus den jeweiligen Kantonen herangezogen werden. Diese Anpassung des Zahlungsrahmens führt zu einer Abfederung der Ertragsausfälle aufgrund der Tarmed-Revision. Trotz der beantragten Erhöhung steht das UKBB

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unter grossem finanziellem Druck. Die Regierungsräte in beiden Kantonen fordern deshalb mit Nachdruck weiterhin kostendeckende Tarife für die Kindermedizin. Sie beantragen deshalb ihren Parlamenten die Annahme der hängigen Standesinitiativen zur kostendeckenden Finanzierung der Kinderspitäler.

Für Rückfragen:

Regierungsrat Lukas Engelberger, Telefon +41 (0)61 267 43 15 (via Anne Tschudin) Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Regierungsrat Thomas Weber, Telefon +41 (0)61 552 59 11 (via Rolf Wirz) Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

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