• Keine Ergebnisse gefunden

Medienmitteilung Basel / Liestal, 10. Februar 2019

N/A
N/A
Protected

Academic year: 2022

Aktie "Medienmitteilung Basel / Liestal, 10. Februar 2019"

Copied!
2
0
0

Wird geladen.... (Jetzt Volltext ansehen)

Volltext

(1)

Kanton Basel-Stadt | Gesundheitsdepartement

Kanton Basel-Landschaft | Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion

Kommunikation, St. Alban-Vorstadt 25, 4001 Basel Kommunikation, Bahnhofstrasse 5, 4410 Liestal

Medienmitteilung

Basel / Liestal, 10. Februar 2019

Stellungnahme der beiden Gesundheitsdirektoren zum Abstimmungssonntag:

Eine genutzte und eine verpasste Chance

Die Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) freuen sich über die Annahme des Staatsvertrages für eine gemeinsame kantonsübergreifende Gesundheitsversorgung und bedauern, dass der Staatsvertrag zum gemeinsamen

Universitätsspital Nordwest aufgrund der Ablehnung in Basel-Stadt nicht zustande kommt.

Ihrer Ansicht nach wurde damit eine wichtige Chance verpasst. Das Verdikt der Stimmenden ist zu respektieren.

Die Stimmbevölkerung des Kantons Basel-Landschaft hat den Staatsvertrag über das

gemeinsame Universitätsspital Nordwest zwar mit 66.63 Prozent angenommen, die Stimmenden im Kanton Basel-Stadt haben ihn jedoch mit 55.95 Prozent abgelehnt. Damit kommt die

Spitalfusion nicht zustande, denn dafür hätte der Staatsvertrag in beiden Kantonen angenommen werden müssen.

Freude über den angenommenen Staatsvertrag Gesundheitsversorgung

Die Optimierung des regionalen Gesundheitswesens wird mit der Annahme des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft betreffend Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung nun wie vorgesehen möglich, worüber sich die

Gesundheitsdirektoren freuen.

Der Staatsvertrag Gesundheitsversorgung bildet die verbindliche Grundlage für die gemeinsame Planung. Er definiert die Rahmenbedingungen im stationären und ambulanten Bereich und führt die dazu notwendigen Planungsinstrumente ein. Leistungsaufträge an öffentliche und private Spitäler werden in Zukunft durch die beiden Kantone gemeinsam vergeben, nach einheitlichen und transparenten Kriterien.

Die nächsten Schritte im laufenden Jahr sind das Erarbeiten der Kriterien für die Aufnahme auf die gleichlautenden Spitallisten und für das Verfahren zur Vergabe der Leistungsaufträge, der Start des Bewerbungsverfahrens sowie die Bildung und Arbeitsaufnahme der externen

Fachkommission. Im Jahr 2020 soll der Evaluationsprozess zur Vergabe der Leistungsaufträge abgeschlossen werden, und die provisorischen gleichlautenden Spitallisten gehen in beiden Kantonen in Vernehmlassung. Danach werden die beiden Regierungen die gleichlautenden Spitallisten per 1. Januar 2021 in Kraft setzen.

Keine gemeinsame Alternativplanung für USB und KSBL

Nach dem Nichtzustandekommen des Staatsvertrages zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Universitätsspital Nordwest AG ist klar, dass das Universitätsspital Basel (USB) und das Kantonsspital Baselland (KSBL) nicht fusionieren. Es liegt auch keine

gemeinsame Alternativplanung für die Zusammenarbeit zwischen den beiden Spitälern vor. In den

(2)

letzten Monaten oder Jahren weitere Varianten in der Grössenordnung des vorgelegten Staatsvertrages auszuarbeiten, wäre weder möglich noch zweckmässig gewesen. Die Projektarbeiten werden nun koordiniert abgeschlossen.

Die beiden Spitäler werden sich mit ihren Eignerkantonen nun je in eigener Verantwortung den Herausforderungen stellen:

Weiteres Vorgehen im Kanton Basel-Landschaft

Das Kantonsspital Baselland (KSBL) soll die strategische Neuausrichtung gestärkt angehen. Dafür soll die Eigenkapitalbasis verbreitert werden. Mittels Vorlage an den Landrat im 1. Quartal 2019 soll der Regierungsrat die Kompetenz erhalten, die bisherigen Aktionärsdarlehen (rund CHF 153 Mio.) im notwendigen Umfang zu wandeln. Der Verwaltungsrat des KSBL konkretisiert in den nächsten Monaten die strategischen Optionen für den Alleingang und stellt dem Eignerkanton bis Ende Juni 2019 einen Antrag. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft wird den Antrag prüfen, auch unter Berücksichtigung des geltenden Spitalgesetzes und der Eigentümerstrategie.

Falls notwendig, werden dem Landrat weitere Anträge unterbreitet.

Weiteres Vorgehen im Kanton Basel-Stadt

Beim Universitätsspital Basel (USB) erfolgt kein unmittelbarer Strategiewechsel. Das Gesundheitsdepartement und der Verwaltungsrat werden in den nächsten Monaten die Eignerstrategie und die Rahmenbedingungen für das USB überprüfen, um den längerfristigen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Sie werden dazu rechtzeitig berichten.

Für Fragen:

Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, erreichbar via Anne Tschudin, Telefon +41 (0)61 267 43 15 Vorsteher Gesundheitsdepartement Basel-Stadt

Regierungsrat Thomas Weber, erreichbar via Rolf Wirz, Telefon +41 (0)61 552 59 11 Vorsteher Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion Basel-Landschaft

Medienmitteilung, 10. Februar 2019 2/2

Referenzen

ÄHNLICHE DOKUMENTE

Krankenversicherung (KVG) 3. 2 Es trägt im Rahmen von Leistungsvereinbarungen mit Hochschulen zur Lehre und Forschung bei. 3 Es erbringt im Rahmen von

Der Verwaltungsrat erfüllt allen Aufgaben, die nicht ausdrücklich durch Vertrag oder Reglement einem anderen Organ übertragen sind. Durch die Ergänzung, dass der

gewährleisten, dass der Neubau ohne weitere Verzögerungen und Kosten finalisiert werden kann, hat die Bauherrschaft zahlreiche Massnahmen ergriffen.. Die Regierungen beider

Im Oktober 2018 haben die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft die Eckwerte für den neuen Kulturvertrag und die neue Kulturpartnerschaft ab 2022 definiert: Der

Februar 2019 angenommen hat, haben sich die beiden Gesundheitsdirektoren Lukas Engelberger (BS) und Thomas Weber (BL) sowie die Spezialisten des Gesundheitsdepartementes

Der KRIP bildet die aktuellste Zusammenstellung der auch politisch anerkannten Zielsetzun- gen für die qualitative Sicherstellung und Förderung der Landschaft. Er gibt auch einen

Dies betrifft die Vereinbarun- gen mit der Beratungsstelle der Stiftung Mosaik (BL), der Beratungsstelle der Stiftung Rheinleben (BS), der Beratungsstelle der Pro Infirmis (BS)

Nachfolgend werden eine Gesamtübersicht aller Massnahmen der Abfallplanung Basel- Landschaft und Basel-Stadt 2017 sowie vorhandene Übergangsfristen der Verordnung über die