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Die Fragen der Bundestagsdrucksache 19/10471 mit Antworten von Transparency International Deutschland e.V. Beantwortung der Kleinen Anfrage der FDP „Zusammenarbeit von Bundesregierung und exter- nen Interessenträgern

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Academic year: 2022

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Transparency International Deutschland e.V.

Tel. +49 30 549898-0 | Fax +49 30 549898-22 www.transparency.de | office@transparency.de

Vorsitzende: Prof. Dr. Edda Müller

Stellvertretend: Hartmut Bäumer, Peter Conze Geschäftsführerin: Dr. Anna-Maija Mertens

IBAN: DE07 4306 0967 1146 0037 00 BIC: GENODEM1GLS

Vereinsregister Berlin: 16181

Die Fragen der Bundestagsdrucksache 19/10471 mit Antworten von Transparency International Deutschland e.V.

Beantwortung der Kleinen Anfrage der FDP „Zusammenarbeit von Bundesregierung und exter- nen Interessenträgern – Transparency Internationale Deutschland e.V.“ (Drucksache 19/10471) durch Transparency Deutschland (Stand: 11. Juni 2019)

1. Verfügt Transparency International Deutschland e. V. nach Kenntnis der Bundesregie- rung über weitere ihm zugehörige Institute, vergleichbar dem Verhältnis von Michael- Otto-Institut zum NABU, und wenn ja, welche sind dies?

Nein.

2. Flossen Transparency International Deutschland e. V. oder ihm zugehörigen Instituten in den Jahren von 2008 bis 2018 Mittel aus dem Bundeshaushalt zu und wenn ja, in wel- cher Höhe und aus welchen Titeln (Bei Projektmitteln bitte Aufschlüsselung nach Einzel- projekten und Jahresleistungen)?

Ja, im Rahmen des Projektes Unterstützung bei der Einführung der Extractive Industries Trans- parency Initiative (EITI) in Deutschland (GIZ):

 2015: 35.007 Euro

 2016: 27.050 Euro

 2017: 21.500 Euro

 2018: 19.488 Euro

3. Flossen Transparency International Deutschland e. V. oder ihm zugehörigen Instituten in den Jahren von 2008 bis 2018 nach Kenntnis der Bundesregierung Mittel von Unter- nehmen zu, die mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen (bitte nach Unternehmen, Projekt und unter Angabe der Höhe der Zahlung ausweisen)?

Ja, im Rahmen der korporativen Mitgliedschaft folgender Unternehmen bzw. Einrichtungen:

 Bundesagentur für Arbeit: 6.250 Euro/Jahr (seit 2016, davor 5.000 Euro/Jahr)

 Deutsche Bahn AG: 6.250 Euro/Jahr (seit 2016, davor 5.000 Euro/Jahr)

 Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ): 1.250 Euro/Jahr (seit 2016, davor 1.000 Euro/Jahr)

 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bankengruppe: 3.000 Euro/Jahr (seit 2016, davor 2.750 Euro/Jahr)

 Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) mbH: 1.250 Euro/Jahr (seit 2016, davor 1.000 Euro/Jahr)

4. Wurden die mit Mitteln aus dem Bundeshaushalt realisierten Projekte einer Erfolgs- kontrolle unterzogen, die über eine Verwendungsnachweisprüfung hinausgeht, und wenn ja, wie ist eine solche Erfolgskontrolle bei Projektfördermitteln ausgestaltet bzw.

wenn nein, warum verzichtet die Bundesregierung auf eine Erfolgskontrolle?

Im Rahmen des EITI-Projektes wurde von Transparency Deutschland zu Inhalten sowie zu Fi- nanzen berichtet.

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Seite 2 von 4 Transparency International Deutschland e.V.

5. Welche Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen, oder Anstal- ten des öffentlichen Rechts im Verantwortungsbereich der Bundesregierung sind seit wann Mitglied bei Transparency International Deutschland e. V. und aus welchen Haus- haltsstellen wurden Beiträge oder sonstige Zuwendungen an den Verein in welcher Höhe in den Jahren von 2008 bis 2018 geleistet?

 Bundesagentur für Arbeit, Mitglied seit 2005

 Deutsche Bahn AG, Mitglied seit 2001

 Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ), Mitglied seit 2000

 Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bankengruppe, Mitglied seit 1999

 Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG), Mitglied seit 1999

Aus welchen Haushaltsstellen die Mitgliedsbeiträge gezahlt werden ist uns nicht bekannt.

6. Welche Unternehmen, die mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehen, oder bundes- unmittelbaren Stiftungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung Mitglied der Initiative Transparente Gesellschaft (www.transparency.de/mitmachen/) und welche Zuwendun- gen an den Verein waren damit in den Jahren von 2008 bis 2018 verbunden?

Gemeint ist vermutlich die Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ). Die ITZ ist eine kos- tenlose Initiative, bislang sind keine Finanzmittel des Bundes damit verbunden.

An der Initiative nimmt die Bundesstiftung Magnus Hirschfeld als Unterzeichner teil.

7. Flossen Transparency International Deutschland e. V. oder ihm zugehörigen Instituten in den Jahren von 2008 bis 2018 Mittel aus bundesunmittelbaren Stiftungen zu und wenn ja, in welcher Höhe (Bei Projektmitteln bitte Aufschlüsselung nach Einzelprojekten und Jahresleistungen)?

Nein.

8. Wurden Transparency International Deutschland e. V., ihm zugehörige Institute oder jeweilige Mitarbeiter in den Jahren von 2012 bis 2018 mit der Erstellung von Gutachten, Analysen oder ähnlichem durch die Bundesregierung beauftragt, und wenn ja, auf wel- cher Grundlage entschied sich die Bundesregierung jeweils für diese Auftragnehmer?

Nein.

9. Gab es bei etwaigen Auftragsarbeiten Ausschreibungen und wenn nein, warum nicht?

Wenn ja, welche weiteren Mitbewerber gab es?

Entfällt.

10. An welchen Projekten und Vorhaben der Bundesregierung, wie etwa Veranstaltun- gen, Unterrichtungen und Publikationen, hat Transparency International Deutschland e.

V. bzw. seine Mitarbeiter, Vorstands- oder Beiratsmitglieder in den Jahren seit 2017 or- ganisatorisch oder als Podiumsteilnehmer, Referent oder ähnliches mitgewirkt (Bitte um Einzelaufschlüsselung)?

Transparency Deutschland ist in folgenden Bundesgremien vertreten:

 Arbeitsgruppe "Wirtschaft und Menschenrechte" beim Auswärtigen Amt im Rahmen des Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte;

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Seite 3 von 4 Transparency International Deutschland e.V.

 Arbeitskreis Open Government Partnership beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat;

 Bündnis für nachhaltige Textilien beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusam- menarbeit und Entwicklung (BMZ);

 CSR-Forum beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales;

 Multistakeholder-Gruppe der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI) beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie;

 Forum Nachhaltigkeit 2019 beim Bundeskanzleramt;

 TTIP-Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) – letzte Bei- ratssitzung hat am 6. September 2016 stattgefunden;

 Allianz für Integrität im Auftrag des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammen- arbeit und Entwicklung (BMZ), Durchführung durch die GIZ;

 Deutsches Global Compact Netzwerk (DGCN) (BMZ, Durchführung durch die GIZ).

Transparency Deutschland hat mit folgenden Stellungnahmen intendiert, Einfluss auf die Bun- desgesetzgebung auszuüben:

2018

 Stellungnahme zur Umsetzung der UN Konvention gegen Korruption

 Stellungnahme von Transparency International Deutschland e.V. zum geplanten Siegel Grüner Knopf

 Stellungnahme zur Aktualisierung der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie

 Stellungnahme zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertrauli- chen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen

2017

 Stellungnahme zum Austausch zu aktuellen G7 und G20-Themen

 Stellungnahme zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

 Stellungnahme zu politischen Regeln im internationalen Sport

 Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Interessenvertretung gegenüber dem Deut- schen Bundestag und den Bundesbehörden (IntVertG) und zur Änderung des Parteien- gesetzes und anderer Gesetze (eine Initiative der SPD-Bundestagsfraktion)

 Stellungnahme zum Wettbewerbsregister

 Stellungnahme zum „Marshallplan mit Afrika“

 Stellungnahme zum Gesetzentwurf eines GKV-Selbstverwaltungsstärkungsgesetzes

11. Bestehen oder bestanden Vertragsverhältnisse zwischen der Bundesregierung oder obersten Bundesbehörden auf der einen und Transparency International Deutschland e.

V. auf der anderen Seite und wenn ja, was haben sie zum Inhalt und in welcher Höhe werden sie aus welcher Haushaltsstelle vergütet?

Drittmittelverträge im Rahmen des EITI-Projekts.

12. Fand oder findet ein Mitarbeiteraustausch, etwa in Form der Überlassung oder Leihe, zwischen Bundesministerien und Bundesbehörden auf der einen und Transparency In- ternational Deutschland e. V. auf der anderen Seite statt, und wenn ja, um wie viele Per- sonen handelt es sich?

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Seite 4 von 4 Transparency International Deutschland e.V.

Nein.

13. Auf welchen Positionen werden oder wurden die entsprechenden Personen in der Bundesverwaltung eingesetzt und was sind oder waren ihre konkreten Aufgaben?

Entfällt.

14. Inwieweit greift die Bundesregierung für die Öffentlichkeitsarbeit auf die Expertise von Transparency International zurück?

Kommt nicht vor.

15. Wer trägt bzw. trug hierfür die Personalkosten in welcher Höhe?

Entfällt.

16. Entsenden Transparency International Deutschland e. V. Vertreter in Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte des Bundes, und wenn ja, in welche?

Ja, s. Antwort auf die Frage Nr. 10.

17. Sofern Frage 16 zutrifft, welche Organisationseinheit in den jeweiligen Bundesmini- sterien entscheidet über die Besetzung der jeweiligen Ausschüsse, Beratungsgremien oder Fachbeiräte auf welcher rechtlichen Grundlage (Bitte um einzelne Zuordnung)?

Die jeweiligen Hausleitungen – für die Mitwirkungen gibt es keine rechtliche Grundlage. Sie fal- len unter das Kooperations- und Demokratieprinzip nach Art 20 GG

Dr. Anna-Maija Mertens Geschäftsführerin

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