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193. 2. Änderung des Erweiterungscurriculums Deutsche Philologie

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MITTEILUNGSBLATT

Studienjahr 2010/2011 – Ausgegeben am 28.06.2011 – 25. Stück

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

C U R R I C U L A

193. 2. Änderung des Erweiterungscurriculums Deutsche Philologie

Der Senat hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2011 die von der gemäß § 25 Abs. 8 Z. 3 und Abs.

10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission vom 6. Juni 2011 beschlossene 2. Änderung des Erweiterungscurriculums Deutsche Philologie, veröffentlicht am 25.06.2008 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 36. Stück, Nr. 318, 1. Änderung am 25.06.2010 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 32. Stück, Nr. 223 in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

1.Änderung des Leistungsumfangs der Lehrveranstaltung Einführung in die deutsche Philologie (von 4 auf 6 ECTS-Punkte) und Streichung des Modulportfolios.

§ 4 lautet nunmehr:

㤠4 Aufbau

(1) Das Erweiterungscurriculum Deutsche Philologie besteht aus zwei Modulen:

a) M-01 Erweiterungscurriculum Deutsche Philologie 1 (18 ECTS) b) M-01 Erweiterungscurriculum Deutsche Philologie 2 (12 ECTS)

(2)

(2) Beschreibungen der Module:

Nummer/Code M-01 Erweiterungscurriculum Deutsche Philologie 1

18 ECTS Modulziele Im Modul M-01 gewinnen die Studierenden einen

allgemeinen Überblick über die Gegenstände des Faches und machen sich mit exemplarischen literatur- und sprachwissenschaftlichen Fragestellungen vertraut.

Modulstruktur M-01,1: EV Einführung in die deutsche Philologie – 6 ECTS

M-01,2: VO od. VK Neuere dt. Literatur oder Ältere dt.

Literatur – 4 ECTS

M-01,3: VO od. VK Sprachwissenschaft – 4 ECTS M-01,4: VO od VK DaF/DAZ – 4 ECTS

Leistungsnachweis 1. Schriftliche Prüfung (6 ECTS)

2. Abschluss der Lehrveranstaltungen M-01,2: VO od. VK Neuere dt. Literatur oder Ältere dt. Literatur (4 ECTS), M-01,3: VO od. VK Sprachwissenschaft (4 ECTS) und M-01,4: VO od. VK DaF/DAZ (4 ECTS)

Vorgesehene Dauer Ein bis zwei Semester

Nummer/Code M-02 Erweiterungscurriculum Deutsche Philologie 2

12 ECTS Modulziele Im Modul M-02 erweitern die Studierenden ihre im

Modul M-01 gewonnenen Kenntnisse aus Literatur- und Sprachwissenschaft.

Modulstruktur M-02,1: VO od. VK Sprachwissenschaft – 4 ECTS M-02,2: VO od. VK Ältere dt. Literatur – 4 ECTS M-02,3: VO od. VK Neuere dt. Literatur – 4 ECTS

Leistungsnachweis Erfolgreiche Absolvierung der vorgesehenen Lehrveranstaltungen

Vorgesehene Dauer Ein bis zwei Semester 2. Einführung des Lehrveranstaltungstyps VK:

§ 5 lautet nunmehr:

㤠5 Einteilung der Lehrveranstaltungen

(1) Nicht-prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen sind:

a) EV Einführungsvorlesung (6 ECTS): Einführungsvorlesungen vermitteln einen Überblick in wesentliche Inhalte und Methoden des Fachs.

b) VO Vorlesung (4 ECTS): Vorlesungen dienen der Darstellung von Themen, Gegenständen und Methoden des Faches unter kritischer Berücksichtigung verschiedener Lehrmeinungen.

Die Vorlesung wird durch eine mündliche oder schriftliche Prüfung abgeschlossen.

(2) Prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ist:

a) VK Vorlesung mit Konversatorium (4 ECTS): Vorlesungen mit Konversatorium dienen der Darstellung von Themen, Gegenständen und Methoden des Faches unter kritischer

(3)

Berücksichtigung verschiedener Lehrmeinungen. Die Leistungsbeurteilung erfolgt entsprechend der Vorgaben des studienrechtlichen Teils der Satzung. Zulässige Elemente der Leistungsbeurteilung sind insbesondere mündliche und schriftliche Prüfungen, Essays sowie weitere schriftliche Arbeiten.“

3. § 7 Inkrafttreten:

Abs 3 wird hinzugefügt: Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblatts vom 28.06.2011, Nr. 193, Stück 25, treten mit 1. Oktober 2011 in Kraft.

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission N e w e r k l a

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