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225. 2. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Grundlagen der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) I

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Mitteilung

Studienjahr 2018/2019 - Ausgegeben am 17.06.2019 - Nummer 225

Sämtliche Funktionsbezeichnungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.

Curricula

225 2. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Grundlagen der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) I

Der Senat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2019 die von der gemäß § 25 Abs 8 Z 8 und Abs 10 des Universitätsgesetzes 2002 eingerichteten entscheidungsbefugten Curricularkommission am 3. Juni 2019 beschlossene 2. (geringfügige) Änderung des Erweiterungscurriculums Grundlagen der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) I, verö entlicht im Mitteilungsblatt der Universität Wien am 23.06.2008, 34. Stück, Nummer 293, erste Änderung (Neufassung) verö entlicht am 30.06.2009 im Mitteilungsblatt der Universität Wien, 26. Stück, Nummer 204, in der nachfolgenden Fassung genehmigt.

Rechtsgrundlagen für diesen Beschluss sind das Universitätsgesetz 2002 und der Studienrechtliche Teil der Satzung der Universität Wien in der jeweils geltenden Fassung.

(1) § 3 Registrierungsvoraussetzungen Der erste Satz im ersten Absatz lautet nunmehr:

„Das Erweiterungscurriculum „Grundlagen der Österreichischen Gebärdensprache (ÖGS) I“ setzt die erfolgreiche Absolvierung des Erweiterungscurriculums „Grundlagen der Inklusiven Pädagogik“ voraus. Für Studierende des Bachelorstudiums Bildungswissenscha ist stattdessen die Absolvierung des Moduls „Grundlagen der Heilpädagogik und Inklusiven Pädagogik“ oder die Absolvierung einer der Lehrveranstaltungen aus entweder Modul 3 „VO: Praxisfelder der Bildungswissenscha (Schwerpunkt Inklusive Pädagogik)“ oder Modul 5 „VO:

Bildungswissenscha liche Theoriebildung (Schwerpunkt Inklusive Pädagogik) oder Modul 5 „VO:

Differenzierungen pädagogischer Theorie (Schwerpunkt Inklusive Pädagogik)“ Voraussetzung.“

(2) § 8 Inkrafttreten Abs 3 wird hinzugefügt:

„(3) Die Änderungen des Curriculums in der Fassung des Mitteilungsblattes vom 17. Juni 2019, Nr. 225, Stück 27, treten mit 1. Oktober 2019 in Kraft.“

1 27. Stück - Ausgegeben am 17.06.2019 - Nr. 225-225

(2)

Im Namen des Senates:

Der Vorsitzende der Curricularkommission K r a m m e r

2 27. Stück - Ausgegeben am 17.06.2019 - Nr. 225-225

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