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PRESSEINFORMATION vom 01.10.2010

Presseerklärung 1. Oktober 2010

Tag des Flüchtlings 2010:

Die Flüchtlingsräte und PRO ASYL fordern ein Ende der gesetzlichen Diskriminierung und behördlichen Ausgrenzung von Flüchtlingen in Deutschland

Heute wird unter dem Motto „Mit Diskriminierung macht man keinen Staat“ bundesweit der Tag des Flüchtlings begangen. Die Flüchtlingsräte und PRO ASYL weisen an diesem Tag auf die unhaltbaren sozialen Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Deutschland hin.

Während die Wellen in der „Hartz-IV“-Debatte hochschlagen, bleibt die Menschenwürde von Flüchtlingen in der öffentlichen Diskussion ausgeblendet. Dabei leben 80.000 Menschen in AsylbLG-Bezug derzeit von weniger als zwei Drittel der neuen Hartz-IV-Sätze: So erhält ein Haushaltsvorstand nach AsylbLG 224,97 Euro – das sind 61,8% des Existenzminimums nach „Hartz-IV“ (364 Euro). Für ein sechsjähriges Kind ist die Diskrepanz am größten: Mit 133 Euro hat es Anspruch auf nur 53% des Regelsatzes eines gleichaltrigen Kindes nach Hartz-IV – und auch die zusätzlichen Leistungen des „Bildungspakets“ der Bundesregierung sind nicht für Flüchtlingskinder gedacht. (Tabelle siehe unten).

Zeigt die Bundesregierung gegenüber Hartz-IV-Empfängern soziale Kälte, so bekommen Flüchtlinge die soziale Eiszeit zu spüren. Auch das Landessozialgericht NRW sieht die Leistungen des AsylbLG als „evident zu niedrig“ und damit verfassungswidrig an. Es hat deshalb im Juli 2010 das AsylbLG dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt.

Die Flüchtlingsräte und PRO ASYL fordern die Bundesregierung auf, es nicht zu einer erneuten Verfassungsrüge kommen zu lassen. Das AsylbLG muss abgeschafft, die Diskriminierung und Ausgrenzung von Flüchtlingen endlich beendet werden.

Am Tag des Flüchtlings finden an vielen Orten Veranstaltungen statt, die die

diskriminierenden Sonderregelungen gegen Flüchtlinge insgesamt thematisieren: Für mindestens ein Jahr ist Asylsuchenden die Arbeitsaufnahme verboten, und auch danach verwehren die arbeitsrechtlichen Beschränkungen Flüchtlingen oft, das Leben in die eigenen Hände zu nehmen. Weitere Bausteine der Ausgrenzung sind die Sammellager, in denen Flüchtlings vielerorts abseits der Städte untergebracht und isoliert leben müssen.

Zwangsweise mit Lebensmittelpaketen oder Gutscheinen versorgt, durch die Residenzpflicht bei Strafandrohung auf ein kleines Territorium verwiesen, von Integrationskursen

ausgeschlossen, mangels Geldmittel daran gehindert, am gesellschaftlichen Leben

teilzunehmen, werden Flüchtlinge in Deutschland vielfach gedemütigt und entmündigt. Diese Abschreckungs- und Ausgrenzungspolitik, die Produkt einer flüchtlingsfeindlichen Politik seit den 1980er Jahren ist, muss endlich beendet werden.

Allein- stehende

Ehegatten+

Lebenspartner

Kinder bis 5 J.

Kinder 6 J.

Kinder 7-13 J.

ab 14 J.

AsylbLG 224,97 € 199,40 € 132,93 € 132,93 € 178,95 € 199,40 €

SGB II ab

1/2011 364,00 € 328,00 € 215,00 € 251,00 € 251,00 € 287,00 €

Differenz AsylbLG- zu SGB II-

Leistungen in % 61,8% 60,8% 61,8% 53,0% 71,3% 69,5%

weitere Informationen: Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Tel. 05121 - 15605

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