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16. Ausgabe vom 20. April 2016

Amtsblatt für den Landkreis Starnberg

INHALT:

t Haushaltssatzung der Gemeinde Gilching für das Haushaltsjahr 2016

t Haushaltssatzung des Zweckverbandes inter- kommunaler Gewerbepark Inning/Wörth see für das Jahr 2016

Bekanntmachung der Gemeinde Gilching u Haushaltssatzung der Gemeinde Gilching für das Haushaltsjahr 2016

I.

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung er- lässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit 39.226.100 € und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen

und Ausgaben mit 7.789.700 € ab.

§ 2 (Abs.1)

Kredite für Investitionen und Investitionsförde- rungsmaßnahmen werden keine festgesetzt.

II.

Der Gemeinderat der Gemeinde Gilching hat die Haushaltssatzung am 15.03.2016 beschlossen.

Das Landratsamt Starnberg hat als Rechtsauf- sichtsbehörde die Haushaltssatzung mit Haus- haltsplan und allen Bestandteilen und Anlagen ge- prüft und mit Schreiben vom 05.04.2016, Az.

FBL 20, rechtsaufsichtlich gewürdigt.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmi- gungspflichtigen Festsetzungen.

III.

Der Haushaltsplan liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 der Gemeindeordnung vom 25. bis 29.04.2016 öffentlich im Rathaus der Gemeinde Gilching (Rathausstraße 2, Zimmer 6) während den allgemeinen Geschäftsstunden aus. Die Haus- haltssatzung mit Haushaltsplan liegt nach § 4 der Bekanntmachungsverordnung während des gan- zen Jahres im Rathaus Gilching, Rathausstraße 2, Zimmer 6, innerhalb der allgemeinen Geschäfts- stunden zur Einsicht bereit. Der Haushaltsplan steht ebenfalls auf der Homepage www.gilching.de in digitaler Form zur Einsicht zur Verfügung.

Gilching, 12.04.2016

Gemeinde Gilching -

Manfred Walter, 1. Bürgermeister

Bekanntmachung des Zweckverbandes inter- kommunaler Gewerbepark Inning/Wörthsee u Haushaltssatzung des Zweckverbandes interkommunaler Gewerbepark Inning/Wörth- see für das Jahr 2016

Auf Grund Art. 40 Abs. 1 KommZG und § 14 der Verbandssatzung i. V. m. Art. 63 ff. der Gemein- deordnung erlässt der Zweckverband interkommu- naler Gewerbepark Inning/Wörthsee folgende

Impressum:

Herausgeber: Landratsamt Starnberg Strandbadstr. 2 · 82319 Starnberg www.landkreis-starnberg.de Verantwortlich: Landrat Karl Roth Redaktion: Stefan Diebl

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(Abs.2)

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Inves- titionen und Investitionsförderungsmaßnahmen des Regiebetriebes Gemeinde Gilching Wasser- werk wird auf 0,00 € festgesetzt.

§ 3 (Abs.1)

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens- haushalt werden in Höhe von 255.000,00 € fest- gesetzt.

(Abs.2)

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens- haushalt des Regiebetriebes Gemeinde Gilching Wasserwerk werden keine festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Ge- meindesteuern werden wie folgt festgesetzt.

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 340 v. H.

b) für die Grundstücke (B) 340 v. H.

2. Gewerbesteuer 340 v. H.

§ 5 (Abs. 1)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti- gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushalts- plan wird auf 4.500.000 € festgesetzt.

(Abs. 2)

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti- gen Leistung von Ausgaben nach dem Wirt- schaftsplan des Regiebetriebes Gemeinde Gilching Wasserwerk wird auf 300.000 € festge- setzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2016 in Kraft.

Gilching, 12.04.2016 GEMEINDE GILCHING -

Manfred Walter, 1. Bürgermeister

Haushaltssatzung:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 71.300 € im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.452.700 €

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investiti- onsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögens- haushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Höhe des durch die sonstigen Einnahmen im Verwaltungshaushalt nicht gedeckten Bedarfs, der nach den einschlägigen Bestimmungen auf die Mit glieder des Zweckverbandes umgelegt werden soll (Verwaltungsumlage), wird auf

0 € festgesetzt (Umlagesoll).

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeiti- gen Leistung von Ausgaben nach dem Haushalts- plan wird auf 14.000 € festgesetzt.

§ 6

Weitere Festsetzungen werden nicht aufgenom- men.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2016 in Kraft.

Inning a. Ammersee, 12.04.2016

Zweckverband interkommunaler Gewerbepark Inning/Wörthsee -

Bleimaier, Zweckverbandsvorsitzender Seite 1

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